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Zeitschrift für Kinderforschung - 45.1936 (Referate) (45)

Access restriction

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Bibliographic data

fullscreen: Zeitschrift für Kinderforschung - 45.1936 (Referate) (45)

Periodical

Persistent identifier:
024493198
Title:
Zeitschrift für Kinderforschung
Subtitle:
Organ der Gesellschaft für Heilpädagogik und des Deutschen Vereins zur Fürsorge für Jugendliche Psychopathen
Document type:
Periodical
Publisher:
Beyer
Place of publication:
Langensalza
Language:
German
Collection:
Pädagogische Zeitschriften
ZDB-Nummer:
2105911-1
Access restriction:
Siehe Bände

Periodical volume

Persistent identifier:
024493198_0057
Title:
Zeitschrift für Kinderforschung - 45.1936 (Referate)
Shelfmark:
02 A 1744 ; RF 496 - 511
Document type:
Periodical volume
Publication year:
1936
Collection:
Pädagogische Zeitschriften
Access restriction:
Open Access

Periodical issue

Title:
Heft 4/5
Document type:
Periodical
Structure type:
Periodical issue
Collection:
Pädagogische Zeitschriften
Access restriction:
Open Access

Article

Title:
Pädagogisches Sammelreferat
Subtitle:
[Sammelreferate]
Author:
Hoffmann, Erika
Document type:
Periodical
Structure type:
Article
Language:
German
Collection:
Pädagogische Zeitschriften
Link zum Katalog:
BBF0495781
Access restriction:
Open Access

Contents

Table of contents

  • Zeitschrift für Kinderforschung
  • Zeitschrift für Kinderforschung - 45.1936 (Referate) (45)
  • Heft 1 (1)
  • Heft 2 (2)
  • Heft 3 (3)
  • Heft 4/5 (4/5)
  • Pädagogisches Sammelreferat
  • Jugendkriminalität
  • Sammelreferat über die Jugendpsychologie des Auslandes
  • Aus der erbbiologischen Literatur
  • Biologie, Konstitution, Rasse, Vererbung
  • Psychologie
  • Psychopathologie und Psychiatrie
  • Krankheiten des Kindesalters
  • Normale Pädagogik
  • Heilpädagogik und Anomalen-Fürsorge
  • Jugendwohlfahrt, Verwahrlosung
  • Ärzte, Erzieher, Fürsorger, Ausbildungsfragen
  • Autorenregister
  • Sachregister

Full text

Referatenteil der Zeitschrift für Kinderforschung. 
15. Band, Heft 4/5 8. 257-440 
 
Sammelreferate. 
 
Pädagogisches Sammelreferat*. 
Von Dr. Erika Hoffmann, Berlin. 
Berufserziehung. 
Ein besonders wichtiger Fragenkreis der nationalsozialistischen Pädagogik ist 
der der Berufserziehung. Der Reichsberufswettkampf (RBWK.), der 1936 zum dritten- 
mal stattfand, erregt immer mehr die Aufmerkgsamkeit und Anerkennung der Allge- 
meinheit und ruft eine rege literarische Auseinandergetzung über Sinn und Ausgbau 
dieses von der Jugend selbst in Angriff genommenen Weges zur beruflichen Ertüchtigung 
und politischen Erziehung hervor. Dazu kommt, daß ein umgreifendes Gegetz zur 
deutschen Berufserziehung erwartet wird und daß die vorbereitende, klärende Aus- 
Sprache in tiefer Beteiligung der verantwortlichen Kreise, begonders auch der Jugend 
Selbst, betrieben wird. Neue Probleme tauchen auf, und alte erhalten eine neue Be- 
leuchtung. So kommen die Fragen der Berufserziehung im Zusammenhang mit der 
Neuordnung der deutschen Wirtschaft 80 in Fluß, daß wirklich der innerste pädagogische 
Zugsammenhang mit Volk und Leben erfaßt wird. Wie gehr ein fruchtbarer Fortschritt 
auf dieszem Gebiet erst heute möglich ist, beweist der Rückblick auf die Angätze zu 
Neuordnungen der vergangenen 17 Jahre. Schon das Nachkriegsdeutschland verguchte, 
durch Gesetzgebung dafür zu Sorgen, daß jeder Junge Deutsche geine Berufserziehung 
erhielte. Die politische und wirtschaftliche Not und Unordnung ließ aber eine durch- 
greifende Ausgestaltung nicht zu. Das Jahr 1927 brachte einen Entwurf zu einem 
umfasgenden Berufserziehungsgesetz, das heute den Rahmen für die Aussprache über 
das zu erwartende Gegetz abgibt. Durchführbar werden diege Pläne erst jetzt nach 
der nationalen Revolution mit der ruckartigen Wendung zu neuer Erfasgung der Arbeit 
und Einordnung des Arbeiters in die Gesamtkultur als Träger des Volkes. 
Siebert? betrachtet die Frage der Neuordnung deutscher Berufserziehung im 
Zugammenhang mit dem Arbeitsrecht. Das „Gegetz zur Ordnung der nationalen 
Arbeit“ (AOG.) vom 20. I. 1934 ist der gegetzliche Ausdruck der nationalsozialistigchen 
Auffassung von Arbeit und Arbeitsverhältnis. Dies Gegetz hat erzieherischen Sinn, 
ingofern es nicht nachträglicher Ausdruck eines Zustandes ist, Sondern Zielweisung 
für die Zukunft. Es verlangt die Erziehung des deutschen Volkes zu einer neuen Auf- 
fasgung der Arbeit. Die größte Hoffnung wird dabei naturgemäß auf den Jugendlichen 
Nachwuchs gegetzt, bei dem die erzieherische Formung keine 80 Starken Widerstände 
findet wie beim erwachsenen Menschen. In der kapitalistischen Wirtschaftsordnung 
war das Verhältnis des Arbeitnehmenden zum Arbeitgeber ein gegenseitiges Schuld- 
verhältnis, gehörte unter den Oberbegriff des Vertrages. Die Arbeitsleistung wurde 
als Gegenleistung für Geld aufgefaßt. In der nationalsozialistischen Wirtschaftsordnung 
Soll dieses Verhältnis personenrechtlich gein, gegründet auf Betriebsgemeinschaft und 
Volksgemeinschaft. Das Lehrverhältnis war in der früheren Auffasgung eine Abart 
des Arbeitsvertrages. Es muß heute ein Erziehungsverhältnis werden. Die Erziehungs- 
und Ausbildungspflicht ist nach beiden Seiten hin --- nach der des Lehrmeigters wie 
der des Lehrlings --- eine politische Pflicht. Damit rechtfertigt Sich ein begonderes 
Berufsausbildungsgesetz, das alle in gewerblichen Betrieb arbeitenden Jugendlichen 
erfaßt. Dadurch gind außer den Fragen einer Neugestaltung der Lehrlingshaltung 
die der Berufserziehung der ungelernten und angelernten J ugendlichen angegchnitten. 
* Vgl. diese Z. 45, 161ff, 
„Zeitgohrift für Kinderforachung. 45, Ref. 17 
 

	        

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