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Die Lehrerin : Organ des Allgemeinen Deutschen Lehrerinnenvereins - 32.1915/1916 (32)

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Bibliographic data

fullscreen: Die Lehrerin : Organ des Allgemeinen Deutschen Lehrerinnenvereins - 32.1915/1916 (32)

Periodical

Persistent identifier:
025290185
Title:
Die Lehrerin
Subtitle:
Organ des Allgemeinen Deutschen Lehrerinnenvereins
Document type:
Periodical
Place of publication:
Leipzig
Language:
German
Collection:
Pädagogische Zeitschriften
ZDB-Nummer:
2126112-X
Access restriction:
Siehe Bände

Periodical volume

Persistent identifier:
025290185_0032
Title:
Die Lehrerin : Organ des Allgemeinen Deutschen Lehrerinnenvereins - 32.1915/1916
Shelfmark:
02 A 0811 ; RF 735 - 743
Document type:
Periodical volume
Publication year:
1916
Collection:
Pädagogische Zeitschriften
Access restriction:
Open Access

Periodical issue

Title:
Heft 36
Document type:
Periodical
Structure type:
Periodical issue
Collection:
Pädagogische Zeitschriften
Access restriction:
Open Access

Article

Title:
Soziales
Subtitle:
die deutsche Zentrale für Jugendfürsorge
Author:
O., F.
Document type:
Periodical
Structure type:
Article
Language:
German
Collection:
Pädagogische Zeitschriften
Link zum Katalog:
BBF0540936
Access restriction:
Open Access

Contents

Table of contents

  • Die Lehrerin
  • Die Lehrerin : Organ des Allgemeinen Deutschen Lehrerinnenvereins - 32.1915/1916 (32)
  • Titel
  • Inhalt
  • Heft 1 (1)
  • Heft 2 (2)
  • Heft 3 (3)
  • Heft 4 (4)
  • Heft 5 (5)
  • Heft 6 (6)
  • Heft 7 (7)
  • Heft 8 (8)
  • Heft 9 (9)
  • Heft 10 (10)
  • Heft 11 (11)
  • Heft 12 (12)
  • Heft 13 (13)
  • Heft 14 (14)
  • Heft 15 (15)
  • Heft 16 (16)
  • Heft 17 (17)
  • Heft 18 (18)
  • Heft 19 (19)
  • Heft 20 (20)
  • Heft 21 (21)
  • Heft 22 (22)
  • Heft 23 (23)
  • Heft 24 (24)
  • Heft 25 (25)
  • Heft 26 (26)
  • Heft 27 (27)
  • Heft 28 (28)
  • Heft 29 (29)
  • Heft 30 (30)
  • Heft 31 (31)
  • Heft 32 (32)
  • Heft 33 (33)
  • Heft 34 (34)
  • Heft 35 (35)
  • Heft 36 (36)
  • Henriette Goldschmidt
  • Soziales
  • Soziales
  • Tagungsbericht
  • Versammlungen
  • Einzelanzeigen
  • Auszug aus dem Stellenvermittlungsregister des Allgemeinen Deutschen Lehrerinnenvereins
  • Anzeigen
  • Heft 37 (37)
  • Heft 38 (38)
  • Heft 39 (39)
  • Heft 40 (40)
  • Heft 41 (41)
  • Heft 42 (42)
  • Heft 43 (43)
  • Heft 44 (44)
  • Heft 45 (45)
  • Heft 46 (46)
  • Heft 47 (47)
  • Heft 48 (48)
  • Heft 49 (49)
  • Heft 50 (50)
  • Heft 51 (51)
  • Heft 52 (52)

Full text

heit der Bewegung, au38 dem von Jeld und Wald und nicht 
von ſchüßenden Mauern umgebenen Heim entwichen ſei; alle 
waren pünktlich und fröhlich von ihren Urlaubsreiſen zu den 
Angehörigen wieder zurückgekehrt. Inzwiſchen hat allerdings8 
das Kriegsjahr unſeren Stolz etwas abgeſchwächt. Aber es 
wäre ja auch geradezu ein unheimliches Wunder geweſen, wenn 
unſere wanderluſtigen, ſchwer erziehbaren Pſychopathen nicht 
auch von der Aufregung dieſer zu Abenteuern mehr als je 
anreizenden, unruhigen Zeit ergriffen worden wären.“ 
Die Fürſorgeſtelle beim Kgl. Polizeipräſidium hat durch den 
Krieg eine außerordentlich vermehrte Arbeit erhalten, die vor 
allem durch die Überweiſung der bedürftigen Flüchtlinge aus 
Oſtpreußen. hervorgerufen wurde; da ihre Überſicht genau mit 
dem Jahre 1914 abſchließt, von dem ſieben Monate der Frie- 
den3- und fünf der Krieg8zeit angehören, ſo bieten ihre Zahlen 
wohl einen Beweis für die durch den Krieg geſteigerte Not, 
aber nicht für eine geſteigerte Gefährdung der Jugendlichen. 
Ander3 ſteht e3 bei den Mitteilungen der Jugendgerichtshilfe 
und der Beratungsſtelle. Sie weiſen ſchon in das Jahr 1915 
hinein und laſſen deutlich erkennen, daß der Anfang des 
Krieges zunächſt fördernd auf die Jugend wirkte, daß aber 
bald ein ſchädlicher Einfluß ſich geltend machte. Im Bericht 
über die Jugendgericht3hilfe heißt e38: „Von Dezember an machte 
ſich ein Steigen der Fälle bemerkbar. Dieſes Steigen hat 
ſeither nicht nur angehalten, ſondern iſt noch bedeutend ſtärker 
getvorden. Infolgedeſſen werden wir im nächſten Berichts- 
jahre wieder mit größeren Zahlen rechnen müſſen.“ Und im 
Berichte der Beratungsſtelle heißt e35: „Dem hinreißenden 
Schwunge, der glühenden Begeiſterung der erſten Wochen, die 
von Kindern wie von Erwachſenen die Erfüllung jedes Opfers 
möglich machte, folgte bei vielen Kindern Erſchlaffung oder 
Überreizung.“ Die Beratungsſtelle hat im allgemeinen mehr 
mit Mädchen, die Jugendgerichtshilfe mehr mit Knaben zu 
tun; denn der Knabe läßt ſich leichter zu offenen Straftaten 
hinreißen, während das Verderben des Mädchens in ſittlicher 
Beziehung es nicht gleich mit dem Sirafrichter in Berührung 
bringt. Die ſittliche Gefährdung dex Mädchen aber hat im 
Kriege leider ſtark zugenommen. Der Bericht ſagt darüber: 
„Tatſache iſt = die Überfüllung der Erziehungsanſtalten beweiſt 
e8 -, daß eine erſchrefende Anzahl von Mädchen leichter 
denn je der Verſuchung unterlag. Die biSher im Vergleich 
zu der der männlichen Jugend vernachläſſigte Erziehung und 
Pflege der weiblichen rächt ſich jekt bitter und zeigt die Not- 
wendigkeit, dieſe immer hintangeſeßte Aufgabe ohne Berzug 
in Angriff zu nehmen.“ 
Aus dieſer Krieg3not der Jugend ſind nun einige Einrich- 
tungen der Deutſchen Zentrale hervorgewachſen, über die noch 
furz berichtet werden ſoll: ein Kriegskindergarten und 
ein Krieg38mäd<Henheim. Den Kriegskindergarten richtete 
die Zentrale auf Veranlaſſung des Magiſtrats von Berlin ein, 
der ihr einen Zuſchuß zu den Koſten zur Verfügung ſtellte. 
80--85 Kinder -=- zeitweiſe bis 130 -- werden dort nach den 
Grundſäßen des Peſtalvzzi-Fröbel-Hauſes erzogen und verpflegt. 
Auch die Beeinfluſſung des Elternhauſes durch Eltern- und 
Mütterabende läßt man ſich angelegen ſein. Das Kriegsmädchen=- 
heim iſt dagegen auf Grund eine3 Geſuches der Zentrale an 
die Städtiſche Verwaltung geſchaffen worden. Dieſe ſtellte dar- 
auf im Städtiſchen Obdach (Abteilung Familienobdach) einen 
Raum mit 12 Betten zur Verfügung, abgeſchloſſen von den 
anderen Inſaſſen des Hauſes. Die Mädchen erhalten dieſelben 
Speiſen wie die Obdachloſen, reichlich und gut, wenn ſie 
in ver Lage ſind, zu bezahlen, zu einem Tagespreis von 
90 Pfennig, andernfalls unentgeltlich. Etwa 120 Mädchen, die 
hilflo38 in Berlin daſtanden, =- entlaſſene Dienſtmädc<hen oder 
Arbeiterinnen, von außerhalb zugereiſte Arbeitſuchende, =- haben 
im Laufe des Jahres hier Zuflucht und Unterkunft, Rat und 
Ermutigung, Anleitung zu häuslicher Arbeit und ſc<ließlich 
auch wieder Beſchäftigung gefunden, und, hochbefriedigt von den 
Erfahrungen in dieſem Kriegsmädchenheim, haben die Helfe- 
rinnen und Leiterinnen nur den einen Wunſch, daß es die 
 
ae 
Krieg3zeit überdauern und auch im Frieden noch heimatloſfert 
jungen Mädchen ſeine ſegensreiche Hilfe bringen möge. 
Beziehen ſich die hier geſchilderten Arbeiten der Deutſchen 
Zentrale für Jugendpflege auf das Gebiet von Groß-Berlin 
und gehören ſie demgemäß der Abteilung Groß-Berlin an, 
ſo ſind daneben auch noc< zwei Einrichtungen zu erwähnen, die 
der Abteilung Deutſches Reich unterſtehen: die Au3kunfts8- 
ſtelle und die Geſchäftsſtelle Adoption und Pflegeweſen. 
Die Auskunftöſtelle ſammelt und bearbeitet Material über 
alle Fragen der Jugendfürſorge, gibt bereitwillig nicht nur 
an Behörden und Vereine, ſondern auch an Einzelperſonen Au3- 
kunft und iſt auch bereit, Material zu verleihen. Es iſt nicht 
verwunderlich, daß ſie von außerhalb in der Krieg3zeit ſehr 
viel weniger in Anſpruch genommen worden iſt als in dem 
vorhergehenden Friedensjahre. 
Die Geſchäftsſtelle Adoption und Pflegeweſen hat ſich ein 
außerordentlich wichtiges Arbeitsgebiet erwählt. Sie erforſcht 
die Mißſtände, die hier herrſchen, vorzüglich durch Eingehen 
auf Zeitungsanzeigen, die ſich auf Annahme oder Abgabe von 
Kindern beziehen, vermittelt Kinde3annahme und Pflegeſtellen 
und beobachtet die untergebrachten Kinder. Ihre Beziehungen 
erſtre>en ſich auf das ganze Deutſche Reich, und ihre Arbeit 
iſt durch den Krieg ſehr beträchtlich vermehrt worden. Neben den 
elternloſen und unehelichen Kindern gab es Flüchtlingskinder 
unterzubringen und -- ergreifend zu leſen -- neuerdings mehr- 
fach Kriegerkinder, deren Väter wohl noch leben, deren Mütter 
aber, aufgerieben durch Sorge um den Mann, durc< übermäßig 
betriebene Erwerb3arbeit oder durch ein Wochenbett, erſchöpft, 
erkrankt oder geſtorben ſind. Glücklicherweiſe hat dieſer ver- 
mehrten Not auch eine hocherfreuliche vermehrte Hilfsbereit- 
ſchaſt gegenübergeſtanden. 
Bei dem üÜberbli> über die vielſeitigen Leiſtungen der Deut- 
ſchen Zentrale für Jugendfürſorge wäre nun noch ihrer be- 
deutung3vollen anregenden Tätigkeit zu gedenken; doch ein 
näheres Eingehen hierauf erübrigt ſich; unſer Blatt hat ſo- 
wohl über die mancherlei wichtigen Beröffentlichungen wie 
die Handbücher für Jugendpflege und Jugendfürſorge als auch 
über die bedeutſamen Tagungen, 3. B. die Jugendgerichtstage, 
die Erſte Deutſche Kinderhortkonferenz oder die Berliner Ex=- 
örterxungs3abende ſtet38 ausführlich berichtet und dadurc< auch 
an ihrem Teil mitgeholfen, die Anregungen der Deutſchen 
Zentrale in die Kreiſe zu tragen, die ihre Arbeit beſonders 
nahe angeht. F. DO. 
Für die unehelichen Kriegswaiſen. 
Das3 Archiv deutſcher Beruf3vormünder richtet an den Reich3- 
tag eine Eingabe, den unehelichen Kindern gefallener Krieger 
auch die Krieg3waiſenrente zu gewähren. Die Eingabe 
beantragt, in den Geſeßen über die Witwen- und Waiſen» 
verſorgung ſtatt de3 Worte3 „ehelicher oder legitimierter Kin- 
der“ zu ſeen „Kindex“ und in den Verhandlungen klar» 
zulegen, daß damit die unehelichen Kinder, ſoweit ſie eben 
geſeßlich als Kinder des Betreffenden anzuſehen ſind, alſo 
im Rahmen der Beſtimmung über die Kriegs3unterſtüßung, 
berüdſichtigt werden ſollen. Zur Begründung wird in der 
GCingabe treffend ausgeführt: 
„Da3 uneheliche Kind hat nach dem Tode ſeine3 Vater3 nicht 
denſelben Schuß wie das eheliche, das ſeinen Vater verlor, 
denn ihm fehlt dann auch eine feſte, geſellſchaftlich anerkannte 
und geſicherte Familie, die es ſchüßen würde. Selbſt wo ihm 
zufällig wie ſo vielen ehelichen aus dem Erbe de3 Vater3 einiges 
Geld zufallen ſollte, bliebe es immer viel ſchlechter geſtellt 
als das eheliche ; ſtet3 iſt es viel größeren Gefahren ausgeſeßt 
und wird leichter zugrunde gehen und verwahrloſen. Cs wäre 
daher im Intereſſe des Staates und der Geſellſchaft höchſt 
verderblich, ihm eine geringere Rente al35 dem ehelichen Kinde 
auszuſeßen. Abweichende Beſtimmungen für uneheliche zu tref 
fen, würde nicht nur unnötige Schwierigkeiten ins Geſe und 
jeine Anwendung hineintragen, ſondern auch dazu führen, daß 
die Unehelichfeit de3 Kinde3 durch dieſe Abweichungen ihrer 
Rente von der der ehelichen bei jeder Gelegenheit beſonder3 
betont und ſo die Entwicklung des Kindes häufig gefährdet 
und oft geſchädigt würde, Hat doch die Regierung a1u3 dieſem
	        

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