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Arbeiter-Jugend - 4.1912 (4)

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Bibliographic data

fullscreen: Arbeiter-Jugend - 4.1912 (4)

Periodical

Persistent identifier:
027052486
Title:
Arbeiter-Jugend
Subtitle:
Monatsschrift der Sozialistischen Arbeiterjugend Deutschlands
Document type:
Periodical
Publisher:
Arbeiterjugendverl.
Place of publication:
Berlin
Language:
German
Collection:
Pädagogische Zeitschriften
ZDB-Nummer:
2176472-4
Access restriction:
Siehe Bände

Periodical volume

Persistent identifier:
027052486_0004
Title:
Arbeiter-Jugend - 4.1912
Shelfmark:
02 A 30 ; RF 641 - 647
Document type:
Periodical volume
Publication year:
1912
Collection:
Pädagogische Zeitschriften
Access restriction:
Open Access

Periodical issue

Title:
Heft 12
Document type:
Periodical
Structure type:
Periodical issue
Collection:
Pädagogische Zeitschriften
Access restriction:
Open Access

Article

Title:
Die Not der jungen Arbeiter
Subtitle:
nach den Berichten der preußischen Gewerbeinspektoren
Document type:
Periodical
Structure type:
Article
Language:
German
Collection:
Pädagogische Zeitschriften
Link zum Katalog:
BBF0566523
Access restriction:
Open Access

Contents

Table of contents

  • Arbeiter-Jugend
  • Arbeiter-Jugend - 4.1912 (4)
  • Heft 1 (1)
  • Heft 2 (2)
  • Heft 3 (3)
  • Heft 4 (4)
  • Heft 5 (5)
  • Heft 6 (6)
  • Heft 7 (7)
  • Heft 8 (8)
  • Heft 9 (9)
  • Heft 10 (10)
  • Heft 11 (11)
  • Heft 12 (12)
  • Die Not der jungen Arbeiter
  • Von Smith bis Marx
  • Wie ich in der Prüfung "Sehr gut" bekam und doch nichts konnte
  • Die Schmiedeeisen- und Stahlerzeugung
  • Nachtspiele
  • Die Gegner an der Arbeit
  • Aus der Jugendbewegung
  • Fremdwörter
  • Der Mann mit der Flasche
  • Das Lied vom Hildebrand
  • Die Entdeckung Amerikas
  • Das Gotteshaus
  • Weshalb besuchen wir Kunstsammlungen?
  • Wissenswertes von der Sprache
  • Auf dem Podium
  • Heft 13 (13)
  • Heft 14 (14)
  • Heft 15 (15)
  • Heft 16 (16)
  • Heft 17 (17)
  • Heft 18 (18)
  • Heft 19 (19)
  • Heft 20 (20)
  • Heft 21 (21)
  • Heft 22 (22)
  • Heft 23 (23)
  • Heft 24 (24)
  • Heft 25 (25)
  • Heft 26 (26)

Full text

 
  
Erſcheint alle 14 Tage. 
Preis der Einzel - Nummer 10 Pfennig. 
Abonnement vierteljährlich 50 Pfennig. 
Eingetragen in die Poſt-Zeitungsliſte 
Nr. 12? 
 
 
 
Berlin, 8. Juni 
 
 
 
Expedition: Buchhandlung Vorwärts, Paul 
Singer G. m. b. H., Lindenſtraße 69. Alle Z 1- 
ſchriffen für die Redaktion ſind zu richte 1 
an Karl Korn, Lindenſtraße 3, Berlin SW, 53 
1912 
 
Die Jot der jungen Arbeiter. 
NahdenBerichtenderpreußiſchen Gewerbe- 
injpettoren. 
u den wichtigſten Aufgaben unſerer Bewegung gehört e3, uns 
3 um die wirtſchaftliche Lage der jungen Arbeiter zu kümmern. 
Wir wollen wiſſen, wie e8 ihnen in ihrem Arbeit3verhältnis 
geht, ob die Arbeitözeit nicht zu lang, ob der gezahlte Lohn auch 
den Leiſtungen entjprechend bemeſſen iſt. Bei den Lehrlingen, 
die no< Koſt und Logis beim Meiſter haben, forichen wir nach, 
wie das Eſſen, wie die Lagerſtätte beichaffen ſind. Wir bekümmern 
uns darum, daß die Zahl der Lehrlinge im Verhältni3 zur Zahl 
der Gehilfen nicht allzu groß iſt, damit eine gute Ausbildung ge- 
währleiſtet wird. Wir bekämpfen die Sonntag35- und Nachtarbeit, 
wir ſuchen es durchzuſeßen, daß der junge Arbeiter eine genügende 
Erholung3- und Ruhezeit hat. Kurzum, wir tun alle3, was die 
bürgerlichen Jugendvereine noc& niemals getan haben und was 
ſie auch in Zukunft niemals tun werden. Aber gerade da 3 wird 
uns von unſeren Gegnern zum Vorwurf gemacht; ſie fagen: Jhr 
verheßt die Lehrlinge und die jungen Arbeiter, die Verhältniſſe 
ſind gar nicht ſo I<limm, Ihr übertreibt, Ihr wollt die jungen 
Leute nur unzufrieden macßen und ſie zum Ungehorſam aufreizen. 
Wer regelmäßig die alle Jahre erſcheinenden Berichte der 
Gewerbeinſpektoren lieſt, der weiß, daß die Gegner der freien 
Jugendbewegung unrecht baben; daß wir die Wahrheit tagen, 
wenn wir von Aus beutung der proletariſchen Jugend ſprechen. 
Die Gewerbe- oder Fabrifinſpektoren ſind dazu da, um die Au3- 
führung der zum Schuße der Arbeiter erlaſſenen GeſeRe und Be- 
ſtimmungen zu überwachen; fie haben. polizeiliche Befugniſſe und 
können die Beſtrafung widerſpenſtiger Unternehmer veranlaſſen. 
Die Gewerbeinſpektion iſt zwar vom Reich eingerichtet, aber die 
Auszübung der Aufficht wird den Einzelſtaaten überlaſſen. In 
PRreußen waren Ende 1911 im ganzen 882 Beamte in der Ge- 
werbeinſjpektion tätig; ihrer Beaufſichtigung unterſtanden 163 370 
Betriebe mit 3415 556 Arbeitern, unter denen ſich 257 295 junge 
Leute von 14 bi8 zu 16 Jahren und 2921 Kinder unter 14 Jahren 
befanden. Nur ungefähr die Hälfte der Betriebe, und dieſe in der 
Regel nur einmal, iſt revidiert worden; e8 waren in ihnen aller- 
ding38 84,6 Proz. aller Arbeiter beſchäftigt. Man erkennt daran, 
daß die Gewerbeaufſi<t in Preußen noch ſehr verbeſſerungs8be- 
dürftig iſt. | 
In .den kürzlich erſchienenen Berichten über das vorige Jahr 
werden den jungen Arbeitern beſondere Abſchnitte gewidmet. Wir 
finden darin unzählige Fälle von Ausbeutung der jugendlichen 
Arbeitskraft aktenmäßig belegt. Jm Regierungs8bezirk Pot5dam 
dehnte ein Druckereibeſizer die Arbeit3zeit für zwei junge Leute 
bis auf 17 Stunden au3, die ununterbrochene Ruhezeit betrug 
nur 415 Stunden; der Mann wurde dafür mit 50 Mk. Geldbuße 
belegt. In einer. motoriſch betriebenen größeren Schloſſerei de3 
Bezirks Frankfurt a. OD. wurden ziemlich regelmäßig vier Lehr- 
linge am Sonntag beſchäftigt; der Meiſter wurrde zu 55 Mk. Geld- 
ſtrafe verurteilt. In einer kleinen Maſchinenfabrik Poſen3 wur- 
den ſec<s Lehrlinge Monate hindurch täglich 12 Stunden beſchäf- 
tigt. Strafe: 40 Mk. Im Liegnitzer Bezirk ereignete ſich folgender 
traſſe Fall: Ein erſt 28jähriger Bäcker beſchäftigte drei Lehrlinge 
regelmäßig 15 Stunden und außerdem jedesmal von Frei- 
tagabend 10 Uhr bis Sonntaamorgen 7 Uhr mit einer . nur 
ſjechsſtündigen Unterbrehung. Die Strafe war ſehr milde; ſie 
Eike 
betrug nur 30 Wk. In demſelben Bezirk wurden zwei junge Ar- 
beiter einer Maſchinenfabrik in einer Walkerei mit der Reinigung 
des Dampfkeſſels ununterbroc<hen 33 Stunden beſchäf- 
tigt, angeblich ohne Wiſſen des Unternehmer3; das Strafverfahren 
jO<webt no<. In einer größeren Schloſſerei des Veindener Be- 
zirfs wurden die no< nicht 16 Jahre alten Lehrlinge wiederholt 
bis Mitternacht beſchäftigt; ſie mußten auch Sonntags in 
den Vormittagsſtunden arbeiten und in den Wintermonaten mor- 
gens vor 6 Uhr die Oefen in den Werkfiatträumen anbeizen. Auch 
hier machte es das Gericht fehr billig: 10 Vik. war die Strafe 
für den Beirieb5Sinhaber. Die Ausbeutung der jugendlichen Ar- 
beitSfruäfte wird ihm wobl bedeutend mehr eingebract haben! Im 
Regierungsbezirk Arnsberg ſtellte der Betriebsleiter einer Zelln- 
lotefabrif den Antrag, junge Arbeiter nachts beſchäftigen zu 
durfen. Er wurde vom Gewerboinſpektor belehrt, daß eine dexr- 
artige Genehmigung nicht erteilt werden könne, und aleichzeitii 
vor der Nachtbeichäſtigung junger Arbeiter gewarnt. Da er diefe 
Warnung unbeachtet ließ, wurde Strafanzeige gegen ihn erſtattet. 
In einer Maſchinenfabrif mußten auch die noch m<t 16 Jahre 
alten Lehrlinge wiederbolt bis 10 Uhr abends arbeiten; das 
Schöffengericht verurteilte den Beſitzer desShalb und wegen a€- 
werblicher Beſchäftigung eines Schulfnaben während der Ferien 
zu nur 8 Mk. Geldſtrafe. Der Gelchuäfisführer eines Mainzocral- 
brunnens im Kölner Bezirk wurde zu 60 Vet., der Buchbalter und 
ein Vorarbeiter zu je 30 Vk. vorurteilt, weil jie 12 junge Arbeiter 
über die zuläſſige Zeit von 10 Stunden beichäftigt hatten. Wegen 
der großen Sike im vorigen Sommer war mehr Arbeit entſtanden, 
aber anſtatt die Zahl der Arbeiter zu erhöhen, wurden die billigen 
jungen Leute überaus lange beſchäftigt. Die Anzeige hatte ein 
benachbarter Fabrikbeſißer erſtattet, dem zwei Jugendliche wegen 
der beſonders bezahlten Ueberſtunden im Mineralbrunnen davon- 
gelaufen waren. 
Außergewöhnlich ſchlecht ſind die Arbeitsverhältmſſe im 
Bäc>ereigewerbe, das wegen des darin herrichenden Koſt- 
und Logis8zwanges der öffentlichen Kontrolle leider noch viel zu 
ſehr entzogen iſt. In den Berichten werden folgende bezeichnen- 
den Fälle mitgeteilt: Jm Schleswigichen wurde ein Bäckermeiſter 
zu 40 Mk. Geldſtrafe verurteilt, weil er einen Lehrling mit einem 
gefährlichen Werkzeug mißhandelt und ſeine Lehrlinge über 
die zuläſſige Dauer hinaus beſchäftigt hatte. 50 Mk. Geldſtrafe 
erhielt ein Bäckermeiſter im Kaſſeler Bezirk, weil er einen Lehr- 
ling im dritten Lehrjahre länger als 12 Stunden beſchäftigt hatte. 
Au38 dem Regierungs38bezirkf WieSbaden wird berichtet: 
In den Bäckereien erleidet, wie ſ<on im Jahre3bericht für 1909 
erwähnt iſt, die Ruhezeit der Lehrlinge häufig eine Unterbrechung 
durch den Fortbildungsſ<ulunterricht. Eine Verlegung der Schul- 
ſtunden iſt mit Rückſicht auf die geringe Zahl der Bäckerlehrlinge nicht 
angängig. Um den Lehrlingen eine längere ununterbrochene Ruhezeit 
zu verſchaffen, iſt daher mehrfach verſucht worden, die Lehrherren zu 
einer Abkürzung der Arbeit8zcit zu veranlaſſen. Die Bäckermeiſter 
verzichten indeſſen lieber auf die weitere Ausbildung von Lehrlingen, 
als daß ſie bei Bemeſſung ihrer Arbeit3dauer auf den FortbildungZ3- 
ſchulunterricht Nückſicht nehmen. 
Da3 ſteht in einem amtlichen Bericht, es handelt ſich alſo 
nicht um „ſozialdemokratiſche Heßerei"! 
Die geſczlich erlaubte Nachtarbeit junger Arbeiter ſteht - 
in einigen Induſtrien no< in Blüte. Vor allem iſt e8 wieder 
das Bäcereigewerbe, in dem die Nachtarbezt eine von alters her 
geübte Unſitte iſt. Dann kommen die Walz- und Hammerwerke 
jowie die GlasShütten und Glasſchleifereien. Troßdem hier die
	        

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