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Arbeiter-Jugend - 22.1930 (22)

Zugriffsbeschränkung

Nutzungslizenz

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Bibliografische Daten

fullscreen: Arbeiter-Jugend - 22.1930 (22)

Zeitschrift

OPAC:
027052486
Titel:
Arbeiter-Jugend
Titelzusatz:
Monatsschrift der Sozialistischen Arbeiterjugend Deutschlands
Dokumenttyp:
Zeitschrift
Verlag:
Arbeiterjugendverl.
Erscheinungsort:
Berlin
Sprache:
Deutsch
Sammlung:
Pädagogische Zeitschriften
ZDB-Nummer:
2176472-4
Zugänglichkeit:
Siehe Bände

Zeitschriftenband

OPAC:
027052486_0010
Titel:
Arbeiter-Jugend - 10.1918
Signatur der Quelle:
02 A 30 ; RF 641 - 647
Dokumenttyp:
Zeitschriftenband
Erscheinungsjahr:
1918
Sammlung:
Pädagogische Zeitschriften
Zugänglichkeit:
Open Access

Zeitschriftenheft

Titel:
Heft 6
Dokumenttyp:
Zeitschrift
Strukturtyp:
Zeitschriftenheft
Sammlung:
Pädagogische Zeitschriften
Zugänglichkeit:
Open Access

Artikel

Titel:
Die sozialistische Weltanschauung
Titelzusatz:
(Fortsetzung)
Dokumenttyp:
Zeitschrift
Strukturtyp:
Artikel
Sprache:
Deutsch
Sammlung:
Pädagogische Zeitschriften
Link zum Katalog:
BBF0573615
Zugänglichkeit:
Open Access

Inhaltsverzeichnis

Inhalt

  • Arbeiter-Jugend
  • Arbeiter-Jugend - 22.1930 (22)
  • Heft 1 (1)
  • Heft 2 (2)
  • Heft 3 (3)
  • Heft 4 (4)
  • Heft 5 (5)
  • Heft 6 (6)
  • Mißbrauch an der Jugend
  • Die Jugend bei den Maifeiern
  • Das Ergebnis unseres Photowettbewerbes
  • Jugendschutz und Jugendrecht
  • Jugend in Not!
  • Vom Gegner
  • Unsere Internationale
  • Aus der Bewegung
  • Die Arbeitsgemeinschaft
  • Kultur und Leben
  • Heft 7 (7)
  • Heft 8 (8)
  • Heft 9 (9)
  • Heft 10 (10)
  • Heft 11 (11)
  • Heft 12 (12)

Volltext

126 
'der Nachtarbeit volle Nachtarbeit 
ARBEITER-IUGEND NR. 6 
Wie eingangs erwähnt, Spielt der Preis eine ausscnhlag“- 
gebende Rolle bei der Anschaffung. Ein einigermaßen 
brauchbarer Apparat erfordert etwa 70--120 MKk., weniger 
drückt auf die Güte. Bei Käufen Sollte man Sich der Hilie 
eines erfahrenen Amateurs verSichern. Gänzlich ungeeignet 
dafür Sind in der Regel aber Solche Amateure, die Sich erst 
vor kurzem Selbst ausgerüstet haben. 
Vom Selbst-BaSsteln eines Apparates 
raten, da die Optik dann doch bezogen werden 
Sich unverständlicherweise teurer als ein fertig 
Apparat Stellt. 
Als bestgeeignetes Negativmaterial Sei Solches von 
guter Orthochromatie, d. h. Farbwertwiedergabe, und guter 
Lichthof-Freiheit empfohlen, nichtorthochromatische Platten 
weise man Zurück. 
Diese Winke haben wir entnommen der Zeitschrift „Das 
Neue Bild“, die Sich die Pflege von Film und Photo in der 
Arbeiterbewegung zur Aufgabe gestellt hat und das Organ 
des Arbeiterlichtbildbundes, Berlin SW 68, Lindenstraße 3 
(Hans Eitzkorn), ist. 
Sei abge 
muß und 
gekaufter 
 
 
Schutz der Jugendlichen 
in der Steinkohlen-, Eisen- und Glasindustrie 
Am 31. März 1930 erlosch die Geltungsdauer von drei 
aus den Jahren 1912 und 1913 Stammenden Verordnungen 
über die Beschäftigung männlicher jugendlicher Arbeiter im 
Steinkohlenbergbau über Tage, in Walz- und Harnmer- 
werken und in der Glasindustrie. An ihre Stelle traten drei 
neue vom früheren ReichSarbeitsminister, dem GenoSsSsen 
WisSeli mit Zustimmung des Reichsrats erlasSene Verord- 
nungen, die den geSundheitlichen Schutz der 
Jugendlichen erheblich erweitern. 
Durch die Verordnung für die GlaSindustrie wird 
die Beschäftigung von Kindern, Arbeitern und Arbeiterinnen 
unter 18 Jahren, z. IT. auch von Arbeiterinnen über 18 Jahre 
bei versSchiedenen Arbeiten ganz verboten oder nur unter 
beSonderen Bedingungen gesgtattet. Es handelt Sich um 
Arbeiten, die entweder durch große Hitze (Arbeiten vor 
den Oefen), durch Staub (Absprengen, Krögeln, Schleifen 
des Glases) oder durch Entwicklung von Dämpfen (Aetzen 
mit Flußsäure) gesundheitschädigend wirken können. Für 
jugendliche männliche Arbeiter, die mit den erwachsenen 
Arbeitern als Gehilfen, Lehrlinge 
und Einträger Hand in Hand ar- 
beiten, Sind wie bisher gewisse 
Ausnahmen vom Nachtarbeitsver- 
bot zugelasSen worden. Für alle 
Arbeiter und Arbeiterinnen unter 
138 Jahren, die mit geSundheits- 
gefährdenden Arbeiten oder nachts 
beschäftigt werden, Sind regel- 
mäßige ärztliche Untersuchungen 
vorgeschrieben. 
In den Walz=- und Hammer» 
werken Konnte bisher abweichend 
von dem Sonst geltenden Verbot 
für männliche Arbeiter unter 19 
Jahren genehmigt werden. Das ist 
nach der neuen Verordnung, ab» 
gSeSehen von einer Kurzen Ueber- 
gangstrist, nicht mehr zulässig; 
Jedoch Soll den Werken, die in 
mehreren Schichten arbeiten, ge- 
Stattet werden können, die Arbeits- 
zeit der Jugendlichen in der zwei- 
ten Schicht bis zehn Uhr abends 
auszudehnen. Auch in der Ver- 
ordnung für die Walz- und Ham- 
merwerke ist eine regelmäßige 
ärztliche Untersuchung für Arbei- 
ter unter 18 Jahren vorgesehen, 
Sofern Sie nach 10 Uhr abends 
beschäftigt werden. Die Beschäfti- 
gung von Kindern und von Arbei 
Bild 4. : Wandzeitung 
 
terinnen in Walz- und Hammerwerken bleipt im Selben 
Umfang wie bisher verboten. 
Die Verordnung über die Beschäftigung von männlichen 
Arbeitern unter 16 Jahren im Steinkohlenbergbau 
über Tage entspricht ungefähr der alten Verordnung von 
1013, nur Sind einzelne überholte Bestimmungen fortgefallen. 
Es handelt Sich bei dieser Verordnung nicht um volle 
Nachtarbeit der Jugendlichen, Sondern der Beginn und das 
Ende ihrer Beschäftigung können nur etwas früher oder 
Später liegen, als in der Gewerbeordnung Sonst für Jugend- 
liche gestattet ist, da Sich ihre Arbeitszeit nach der Arbeits- 
zeit der übrigen Belegschaft richten muß. Eine einmalige 
ärztliche Untersuchung ist vor der Einstellung in den 
Betrieb vorgeschrieben. Den Jugendlichen müssen auf Grund 
der neuen Verordnung fest umgrenzte Ruhepausen gewährt 
werden, während bisher vielfach die Sich aus der Arbeit 
Seibst ergebenden kurzen Unterbrechungen als „Pause Sze- 
rechnet wurden. Sie haben künftig innerhalb der höchstens 
achtstündigen Schicht eine Ruhepause von einer halben 
Stunde oder zwei Ruhepausen von je einer Viertelstundz, 
zu denen außerdem die Sich aus der Arbeit ergebenden 
kurzen Unterbrechungen treten. 
Ein netter Jugenderzieher 
In Altbrandsleben (Bezirk Magdeburg) wohnt der 
Schuhmachermeister Gustav Thormeyer. Im Gfientlichen 
Leben war er bekannt wegen Seiner Schneidigen Attacker 
gegen die SozialisStiSche Arbeiterbewegung. Ueberall wollt» 
er der Sachwalter der Rechtsparteien Sein; vornehmlich war 
ei in letzter Zeit der Macher der Nationalsozialisten. Immer 
Spielte er Sich als der Moralheld, als der Verantwortungs- 
bewußte auf. Doch eines Schönen Tages wurde TIhormevyer 
wegen Sittlicher Verfehlungen, begangen an 
Seinen Lehrlingen, verhaftet. Seine Stellung als 
Meister benutzte er brutal, um die" Lehrlinge für Seine 
anormalen Neigungen gefügig zu machen. Sechs iungs 
Leute, die bei ihm oder bei Seinem Sohn, der jetzt die 
Schuhmacherei betreibt, lernten, Standen am 10. März ais 
Zeugen vor dem Erweiterten Schöffengericht Magdeburg, 
um zu bekunden, in welcher geradezu unglaublichen Weise2 
dieser Meister es mit den Lehrjungen getrieben hat. Der 
Staatsanwalt beantragte ein Jahr 
Gefängnis. Das Gericht verurteilte 
den Angeklagten zu. acht Monaien 
Gefängnis wegen Verbrechens 
nach 8 174 in zwei nachgewieSsenen 
Fällen. Mit Rücksicht auf Sein 
Alter -- Th. Steht im 66. Lebens- 
jahr -- wurde ihm für fünf Mo 
nate eine dreifährige Bewährungs- 
friSt gegeben. „Uebrige Fälle , So 
führte der Richter in Seiner münd- 
lichen UſrteilsSbegründung vei- 
Sagend aus, „deuten darauf hin, 
daß der Angeklagte Schon viele 
Jahre hindurch die Sache beirie- 
ben hat.“ 
Wir registrieren auch diesen Faii 
als einen weiteren Beweis datür, 
daß es falsch ist, den Handwerks- 
meistern Erziehervollmachten über 
ihre Lehrlinge durch einen ent- 
Sprechenden Lehrvertrag zu über- 
tragen. Hier ist die Macht des 
Meisters als Erzieher in Sitilicher 
Beziehung mißbraucht worden; viel 
öfter kommen aber die Fälle vor, 
daß die Meister ihre Lehrlinge als 
billige Arbeitskräfte mißbrauchen. 
Die Lehre aus allt diesen Vor- 
Kommnissgen Kann allein Sein: der 
Lehrvertrag ist ein Arbeitsvertrag 
und Kein Erziehungsvertrag,. 
 

	        

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