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Arbeiter-Jugend - 22.1930 (22)

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Bibliographic data

fullscreen: Arbeiter-Jugend - 22.1930 (22)

Periodical

Persistent identifier:
027052486
Title:
Arbeiter-Jugend
Subtitle:
Monatsschrift der Sozialistischen Arbeiterjugend Deutschlands
Document type:
Periodical
Publisher:
Arbeiterjugendverl.
Place of publication:
Berlin
Language:
German
Collection:
Pädagogische Zeitschriften
ZDB-Nummer:
2176472-4
Access restriction:
Siehe Bände

Periodical volume

Persistent identifier:
027052486_0022
Title:
Arbeiter-Jugend - 22.1930
Shelfmark:
02 A 30 ; RF 641 - 647
Document type:
Periodical volume
Publication year:
1930
Collection:
Pädagogische Zeitschriften
Access restriction:
Open Access

Periodical issue

Title:
Heft 8
Document type:
Periodical
Structure type:
Periodical issue
Collection:
Pädagogische Zeitschriften
Access restriction:
Open Access

Article

Title:
Sozialistengesetz gegen die Jugend
Author:
Hüls, Emil
Document type:
Periodical
Structure type:
Article
Language:
German
Collection:
Pädagogische Zeitschriften
Link zum Katalog:
BBF0578639
Access restriction:
Open Access

Contents

Table of contents

  • Arbeiter-Jugend
  • Arbeiter-Jugend - 22.1930 (22)
  • Heft 1 (1)
  • Heft 2 (2)
  • Heft 3 (3)
  • Heft 4 (4)
  • Heft 5 (5)
  • Heft 6 (6)
  • Heft 7 (7)
  • Heft 8 (8)
  • Der Geist von Weimar
  • Roter Jugendtag in Kopenhagen
  • Sozialistengesetz gegen die Jugend
  • Jugend und Arbeitsdienstpflicht
  • Die Arbeitsgemeinschaft
  • Rundschau
  • Jugendschutz und Jugendrecht
  • Vom Gegner
  • Kultur und Leben
  • Heft 9 (9)
  • Heft 10 (10)
  • Heft 11 (11)
  • Heft 12 (12)

Full text

 
| ARBEITER-JUGEND NR. 8 
Sozialistengesetz gegen die Jugend 
Bayerische Behörden und Polizei gegen SA)J. 
In Bayern wird Seit Jahren behördliche Jugendpflege 
eigener Art getrieben. Die Jugendvereinigungen, die dem 
katholiSchen Kultusminister weltanschaulich und politisch 
nahestehen, werden in jeder HinSicht gefördert, während die 
SozialisStiSche Jugendbewegung nicht nur Stiefmütterlich be- 
handelt, Sondern aüch bekämpft wird. So wurde im Jahre 
1924 vom bayerischen Staatsministerium für Unterricht und 
Kultus ein Erlaß herausgegeben, der die Beteiligung Schul- 
pflichtiger an Vereinigungen regelt. . In Seiner Auswirkunz 
richtet Sich dieser Erlaß ausschließlich gegen SozialistiSch 
orientierte Organisationen. Es wird dort gesagt, daß Sich 
Schulpflichtige nur an Veranstaltungen Solcher Vereinigun- 
gen beteiligen dürfen, die ausdrücklich von der Schulbehörde 
genehmigt Sind. PolitisSche Vereinigungen Sind von der Ge 
nehmigung ausgeSschlosSsen. Da die SozialistisSche Arbeiter- 
jugend als Solche be- 
urteilt wird, wurde 
den berufsschul- 
pflichtigen Burschen 
und Mädeln prin- 
ziplell die Mitglied- 
Schaft in wunsSeren 
Organisationen un“ 
terszagt, ebenso den 
volksschulpflichtigen 
Kindern bei den 
Kinderfreunden. 
Durch das ener- 
giSsche Vorgehen der 
Sozialdemokratischen 
Landtagsfraktion 
wurde ermöglictt, 
daß zu diesem Erlaß 
Ausführungsbestim- 
mungen erlasSsen 
wurden, in denen ge 
Sagt wird: 
„Nam den Satzungen 
des Reichsverbandes wir- 
. 
 
Anhänger der Republik in Anwendung gebracht. So hat Sich 
beispielsweise die Polizeidirektion in Nürnberg anläß- 
lich des Festzuges am ReichSsarbeitersporttag auf dem Stand“ 
punkt gestellt, daß auch die SozialistiSche Arbeiterjugend 
und die Kinderfreunde unter dieses Uniformverbot fallen und 
desShalb "nicht in einheitlicher Kleidung am Festzug teil 
nehmen dürfen, eine AuffasSung, die mit Entschiedenheit 
zurückgewieSsen werden muß. 
Um Unannehmlichkeiten zu vermeiden, wurde von der 
Leitung der SAJ. in Nürnberg die Anweisung herausgegeben, 
nach Möglichkeit in bunter Wanderkieidung zum Festzug 
zu erScheinen. Von 400 Burschen und Mädel kamen diesem 
Ersuchen etwa 360 nach, während der Rest, also 40 Jugend- 
liche, in Falkenkluft zum Sammelplatz kamen, da Sie ein 
anderes Sonntagskleid eben nicht hatten. Da nur etwa 
10 Proz. der Zug“ 
teilnehmer in blauer 
Klutt erSChienen 
waren, Konnte also 
von einem gesSchlos- 
Senen Auitreten nicht 
gesprochen werden. 
Trotzdem wurden die 
„uniformierten“ 
Jugendlichen von 
Polizisten aus dem 
Festzug gezogen und 
ihnen die roten 
Schlipse abgerisSsen. 
Nädels, die weiße 
Kleider trugen, aui 
die rote Binder ge“ 
näht waren, Wurden 
brutal hervorgezerrt 
und die Binder ent- 
fernt. Gegen Kinder 
wurden die gleichen 
Methoden angewandt. 
Gegen diese Maß- 
 
de es an und für Sich 1 
„) . 23x00 
nahelicgen, die Soziali- nahmen der Daye 
Stisdhie Arbeiterjugend ele, EN riSchen Behörden 
ohne weiteresals politische | und Polizei wenden 
Vereinigung zu behandeln Jugendtag in Sonneberg wir uns mit aller 
und die Teilnahme Sqiul- 2500 junge Arbeiter und Arbeiterinnen aus Thüringen marschierten für Jugendschutz und gegen . . 
pfliditiger an ihnen zu den Faschiemus auf | Entschiedenheit. 
untersagen. Allein nach Nicht deswegen, wei 
den bisherigen Erfahrungen und nach den Satzungen der beteiligten wir ohne unsere Falkenkleidung, die uns etwas an» 
Kreisverbände Schei "CNICSTC »Cl inschlägi averisc /er- . . . 3 . 
»ände Sheint wenigstens bei den einschlägigen baverischen Ve deres bedeutet als die Uniform, nicht Sein könnten. Wir 
einen die Poliiik eime uniergerordneie Rolle zu Spielen und das jugend- 
pflegerisSche Moment zu überwiegen. Von einem allgemeinen Yerbot der 
Beteiligung Squwlpfliditiger an den SozialiStisehen Arbeiterjugendvereinen 
will daher abgesehen werden und es der Prüfung von Fall 
zu Fal! überlassen werden, ob die Teilnahme Sdqhulpflichtiger an 
einem bestimmten Verein mit den Grundsäizen der Min. Entsdqdiließung 
vom 30. Oktober 1924 vereinbar ist.“ 
Von Fall zu Fall hat also in Bayern der Schulleiter oder 
der Ortsgeistliche zu entscheiden, ob Schulpflichtige zur 
SAJ. dürfen oder nicht. Ganz nach Belieben der Bezirks- 
Schulbehörden wurden unsere Gruppen aufgelöst oder die 
Mitgliedschaft von Schulpflichtigen Jugendlichen verboten.- 
Beteiligten Sich Jugendliche troizdem an unsgeren Ver- 
anstaltungen, SO wurden gegen Sie Schulstrafen verhängt. 
Dieses Vorgehen erinnert an monarchistisch-preußische 
Jugendpflegemethoden vor 1918. 
Kurz vor Pfingsten erließ der bayerische Innenminister 
ein Uniformverbot. Nach dieser Verordnung Sind 
Aufzüge und Veranstaltungen politischer Vereinigungen ver» 
boten, an denen Sich Mitglieder in Uniform oder Bundes- 
kleidung beteiligen. Man Sollte annehmen, daß diese Ver 
ordnung gegen die Feinde der Republik geschaffen wurde. 
In Baverna ist das anders; hier wird das Verbot gegen die 
wenden uns dagegen, weil die Anwendung des Uniform 
verbotes gegen SozialistisSche Arbeiterjugend und Kinder- 
freunde ungerechtfertigt und höchst einSeitig Iist, weil wir 
weder Wehrverband noch eine parteipolitische OrganiSation 
Sind. Weil diese Methoden gegen uns nur angewandt 
werden ohne eine Prüfung unserer Arbeit. Das Bayerische 
Kultusministerium fragt nicht danach, welche Erziehungs- 
und Kulturarbeit in den Arbeiterjugendgruppen geleistet 
wird. Es Steht doch für jeden objektiv Urteilenden fest, daß 
die Jugendpflegetätigkeit unserer Arbeiterjugendgruppen 
Sich neben die Arbeit derjenigen Jugendbünde Stellen 
kann, die vom Kultusministerium gefördert werden. Die 
Aktivität und das gesamte Leben und Treiben unserer 
Gruppen hat Selbst die Kkatholische Presse bewundert und 
den katholischen Jugendführern wurde des öfteren Schon 
gesagt, daß Sie von der SozialistisSchen Arbeiterjugend 
lernen Könnten. 
Daß die Jugend in der SozialistiSchen Arbeiterjugend 
politisch beeinflußt wird, wie man Schlechthin be 
hauptet, Scheint nicht der alleinige Grund zu Sein, weSswegen 
man gegen uns einen Ausnahmezustand verhängt. Denn 
wi 
173
	        

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Arbeiter-Jugend - 22.1930. 1930.
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