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Deutsche Blätter für erziehenden Unterricht - 12.1885 (12)

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Bibliographic data

fullscreen: Deutsche Blätter für erziehenden Unterricht - 12.1885 (12)

Periodical

Persistent identifier:
027110176
Title:
Deutsche Blätter für erziehenden Unterricht
Document type:
Periodical
Publisher:
Beyer
Place of publication:
Langensalza
Language:
German
Collection:
Pädagogische Zeitschriften
ZDB-Nummer:
2178082-1
Access restriction:
Siehe Bände

Periodical volume

Persistent identifier:
027110176_0012
Title:
Deutsche Blätter für erziehenden Unterricht - 12.1885
Shelfmark:
02 A 0177 ; RF 691
Document type:
Periodical volume
Publication year:
1885
Collection:
Pädagogische Zeitschriften
Access restriction:
Open Access

Periodical issue

Title:
Heft 33
Document type:
Periodical
Structure type:
Periodical issue
Collection:
Pädagogische Zeitschriften
Access restriction:
Open Access

Article

Title:
Das Ich und die sittlichen Ideen im Leben der Völker
Subtitle:
(Fortsetzung)
Author:
Flügel, O.
Document type:
Periodical
Structure type:
Article
Language:
German
Collection:
Pädagogische Zeitschriften
Link zum Katalog:
BBF0765729
Access restriction:
Open Access

Contents

Table of contents

  • Deutsche Blätter für erziehenden Unterricht
  • Deutsche Blätter für erziehenden Unterricht - 12.1885 (12)
  • Heft 1 (1)
  • Heft 2 (2)
  • Heft 3 (3)
  • Heft 4 (4)
  • Heft 5 (5)
  • Heft 6 (6)
  • Heft 7 (7)
  • Heft 8 (8)
  • Heft 9 (9)
  • Heft 10 (10)
  • Heft 11 (11)
  • Heft 12 (12)
  • Heft 13 (13)
  • Heft 14 (14)
  • Heft 15 (15)
  • Heft 16 (16)
  • Heft 17 (17)
  • Heft 18 (18)
  • Heft 19 (19)
  • Heft 20 (20)
  • Heft 21 (21)
  • Heft 22 (22)
  • Heft 23 (23)
  • Heft 24 (24)
  • Heft 25 (25)
  • Heft 26 (26)
  • Heft 27 (27)
  • Heft 28 (28)
  • Heft 29 (29)
  • Heft 30 (30)
  • Heft 31 (31)
  • Heft 32 (32)
  • Heft 33 (33)
  • Das Ich und die sittlichen Ideen im Leben der Völker
  • Psychologisches in "Hermann und Dorothea"
  • Vom Büchertisch
  • Zeitgeschichtliche Mitteilungen
  • Heft 34 (34)
  • Heft 35 (35)
  • Heft 36 (36)
  • Heft 37 (37)
  • Heft 38 (38)
  • Heft 39 (39)
  • Heft 40 (40)
  • Heft 41 (41)
  • Heft 42 (42)
  • Heft 43 (43)
  • Heft 44 (44)
  • Heft 45 (45)
  • Heft 46 (46)
  • Heft 47 (47)
  • Heft 48 (48)
  • Heft 49 (49)
  • Heft 50 (50)
  • Heft 51 (51)
  • Heft 52 (52)

Full text

DEUTSCHE BLATTER 
ERZIEHEN DEN UN TERRICHT. 
HERAUSGEGEBEN VON 
Wöchentlich erschejnt eing Nümmer, 
Preis: vierteljährl. 1,60 M. 
Anzeigen: 30 Pf. für die 3gesp. Petitzeile. 
FRIEDRICH MANN. 
Zu beziehen durch jede Buchhandlung und PosStanstall, 
No. der Post - Zeitungsliste: 1292. 
 
Das Ich und die Sittlichen Ideen ete. Vor O. Flügel. (Forts.) -- Psychologi« 
Sches in „Hermann und Dorothea“, 
Büchertisch: Aus der periodischou Litteratur Deutschlands auf dem Gebiete 
der Geographie, (Schluſs.) -- Zeitgeschichtliche Mitteilungen. 
XI. Jahrgang. 
Inhalt: 
Von EE. Ackermann (Yorts.) - Vom 
1885. No. 388. 
 
 
 
Die im ersten Teile dieger Zeitschrift enthaltenen Abhandlungen verbleiben Eigentum der Verlagshandlung. 
Das Ich und die Sittlichen Ideen im Leben der Völker. 
Von Otto Flügel, 
: (Fortsetzung.) 
Genauer begehen ist die Verschiedenheit des Urteils 
keineswegs 80 groſs, als es auf den ersten Blick den An- 
Schein hat. Nur gar zu oft hält man giech bei Beurteilung 
der vittlichkeit der Individuen und Völker lediglich an 
die äuſsere Erscheinung. Das Sittliche Urteil ergeht aber 
ausschlieſslich über Willensverhältnisse; es iSt also nötig, 
: den Willen, die Absicht, die Tendenz jeder Handlung oder 
Sitte ins Auge zu fassen. In den meisten Fällen ist es 
nicht die gittliche Kingicht, Sondern die theoretische Er- 
kenntnis, welche einer Berichtigung bedarf. 
. Wie Sehr auch die Rechtsbestimmungen der einzelnen 
Völker und Zeitalter von einander abweichen mögen, ihnen 
allen liegt die Idee zu grunde, der Streit miſsfällt. Kein 
Volk ist ohne Rechtsbestimmungen und jede dieser Be- 
Stimmungen hat den Zweck, Streit zu Schlichten oder ihm 
vorzubeugen. Freilich gind die Mittel, nämlich die be- 
Sondern: Rechtsbestimmungen höchst verschieden. Was 
welche allgemein einen rechtslogen Zustand oder das Faust- 
recht verurteilt, Sondern die theoretische Eingieht, welche 
die tauglichsten Mittel für den Zweck eines friedlichen 
Zusammenlebens der einzelnen Stammesglieder zu wählen 
hat. Zu diesgem Behufe, nämlich dem Streit vorzubeugen 
und ihn zu Schlichten, bedarf es vielfacher Rückgichtnahme 
auf die geschichtliche Vergangenheit, auf die Lebensweise, 
die Kulturstufe, die Sitten, ja zuweilen auf die augenblick- 
liche politigche Lage eines Volkes und auf vieles andere. 
Daſs also bei dem einen Volke und zu der einen Zeit zu 
Recht besteht, was anderwärts für Unrecht gilt, wen kann 
das befremden? Oder wer kann daraus den Schluſs ziehen, - 
das Urteil über Recht und Unrecht sei überhaupt nur 
relativ? 
Desgleichen ist allen Völkern die Eingicht gemeingam, | 
daſs Verbrechen zu strafen Sind, und daſs die Strafe im 
Verhältnis zu der Schwere des zu bestrafenden Vergehens 
. Stehen müsse. Das ist die Sgittliche Eingicht. Welches 
Verbrechen nun Schwerer sei, und also eine härtere Strafe. 
verdiene, welche Strafe nach dem ganzen -Sentiment eines 
Willen zu fördern lediglich in dieger Abgicht. 
' Stehenden haben wir Sehr zahlreiche Handlungen kennen 
gelernt, 
 
Volkes als bart empfunden werde, oder wer der eigent- 
liche Urheber der That Sei, ob ein einzelner oder eine 
gröſgere Anzahl von Personen, die Solidarisch mit jenem 
verknüpft gelten, das Sind theoretische Überlegungen, welche 
- unter verschiedenen VorausSetzungen auch verschliedene Er- 
“ gebnisse haben müssen. 
Am meisten fällt die Verschiedenbeit des Verhaltens 
hbinsiehtlich des Wohlwollens in die Augen, weil wir ge- 
neigt Sind, Wohl und Wehe nach ungern Gefühlen zu be- 
urteilen. Man hat Sich indesSen Streng an den Begriff 
des Wohlwollens zu halten, der darin besteht, fremden 
Im Vor- 
welche nach unsern Begriffen entSetzliche Roh- 
heiten und Grausamkeiten 8Sind, in Wirklichkeit indes 
denen, welchen gie zugefügt werden, als Wohlthaten oder ' 
| doch nicht als Wehethaten erscheinen. Es Sei nur erinnert 
also von einander abweicht, ist nicht die gittliche Eingieht, 
an die Totenopfer, an das Töten der Alten und Schwachen. 
Deren Streben ist auf den Tod gerichtet, will man also 
ihren Willen fördern, ihnen wohltbun, 80 darf man ihnen 
den Tod nach herkömmlicher Weise nicht versagen (auſser- 
dem bheiſst es volentt non fit injuria); eine Schonung 
nach ungern Begriffen würde ihnen als Schmach und Grau- 
Samkeit erschienen Sein. Desgleichen empfindet der in- 
dianiSche Kriegsgefangene die ausgesuchteste Marter als 
Ehre. Erst wenn infolge Ger Kultur der Wert des Men- 
Schenlebens und die Empfindlichkeit gegen körperlichen 
Schmerz steigt, der Aberglaube abnimmt und noch vieles 
andere hinzukommt, ändern sich die Wünsgche der gonst 
dem Tode Geweihten; und demnach hat gich auch das 
Verhalten derer, die ihnen wohlthun oder Sich ihren 
Wünschen widmen wollen, zu ändern. Wiederum aber 
kann auch die höchste Stufe der Moralität nicht allein 
gleichgültiger gegen persönliches Miſsgeschick machen, 
Sondern kann es 80gar erwüngeht, weil dienlich zur eige- 
nen -Sittlichen Vervollkommnung, erscheinen lassen. Es ist 
mir lieb, daſs du mich gedemütigt hast, damit ich deine 
Rechte lerne (Pz3alm 119, 71). Wir rühmen uns auch der 
33
	        

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