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Deutsche Blätter für erziehenden Unterricht - 12.1885 (12)

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Bibliographic data

fullscreen: Deutsche Blätter für erziehenden Unterricht - 12.1885 (12)

Periodical

Persistent identifier:
027110176
Title:
Deutsche Blätter für erziehenden Unterricht
Document type:
Periodical
Publisher:
Beyer
Place of publication:
Langensalza
Language:
German
Collection:
Pädagogische Zeitschriften
ZDB-Nummer:
2178082-1
Access restriction:
Siehe Bände

Periodical volume

Persistent identifier:
027110176_0012
Title:
Deutsche Blätter für erziehenden Unterricht - 12.1885
Shelfmark:
02 A 0177 ; RF 691
Document type:
Periodical volume
Publication year:
1885
Collection:
Pädagogische Zeitschriften
Access restriction:
Open Access

Periodical issue

Title:
Heft 45
Document type:
Periodical
Structure type:
Periodical issue
Collection:
Pädagogische Zeitschriften
Access restriction:
Open Access

Article

Title:
Wie muss ein geschichtliches Lehrbuch für die Hand des Schülers beschaffen sein?
Subtitle:
(Schluss)
Author:
Göpfert, ...
Document type:
Periodical
Structure type:
Article
Language:
German
Collection:
Pädagogische Zeitschriften
Link zum Katalog:
BBF0766117
Access restriction:
Open Access

Contents

Table of contents

  • Deutsche Blätter für erziehenden Unterricht
  • Deutsche Blätter für erziehenden Unterricht - 12.1885 (12)
  • Heft 1 (1)
  • Heft 2 (2)
  • Heft 3 (3)
  • Heft 4 (4)
  • Heft 5 (5)
  • Heft 6 (6)
  • Heft 7 (7)
  • Heft 8 (8)
  • Heft 9 (9)
  • Heft 10 (10)
  • Heft 11 (11)
  • Heft 12 (12)
  • Heft 13 (13)
  • Heft 14 (14)
  • Heft 15 (15)
  • Heft 16 (16)
  • Heft 17 (17)
  • Heft 18 (18)
  • Heft 19 (19)
  • Heft 20 (20)
  • Heft 21 (21)
  • Heft 22 (22)
  • Heft 23 (23)
  • Heft 24 (24)
  • Heft 25 (25)
  • Heft 26 (26)
  • Heft 27 (27)
  • Heft 28 (28)
  • Heft 29 (29)
  • Heft 30 (30)
  • Heft 31 (31)
  • Heft 32 (32)
  • Heft 33 (33)
  • Heft 34 (34)
  • Heft 35 (35)
  • Heft 36 (36)
  • Heft 37 (37)
  • Heft 38 (38)
  • Heft 39 (39)
  • Heft 40 (40)
  • Heft 41 (41)
  • Heft 42 (42)
  • Heft 43 (43)
  • Heft 44 (44)
  • Heft 45 (45)
  • Wie muss ein geschichtliches Lehrbuch für die Hand des Schülers beschaffen sein?
  • Die methodischen Einheiten des Netzzeichnens
  • Vom Büchertisch
  • Zeitgeschichtliche Mitteilungen
  • Heft 46 (46)
  • Heft 47 (47)
  • Heft 48 (48)
  • Heft 49 (49)
  • Heft 50 (50)
  • Heft 51 (51)
  • Heft 52 (52)

Full text

DEUTSCHE BLÄTTER 
ERZIEHENDEN UNTERRICHT. 
HERAUSGEGEBEN VON 
Wöchentlich erScheint eine Nummer, 
Preis: vierteljährl. 1,60 M. 
Anzeigen: 30 Pf. für die 3gesp. Petitzeile. 
FRIEDRICH MANN, 
Zu beziehen durch jede Buchhazdlung und Postanstall, 
No. der Post -Zeitungsliste: 1292. 
 
Mobalt: 
XI]. Jahrgang. 
 
 
Wie muss ein geschiechtliches Lehrbuch für die Hand des Schülers beschaffen 
Sein? Von Dr. Göpfert. (Sebluſs.) -- Die methodischen Einheiten des NetzZ- 
zeichnens, Von Julius Honrke, -- Vom Büchertisch: Zur Litteratur der 
Naturkunde, -- Zeitgesehichtliche Mitteilungen« 
 
1885. No. 45. 
 
Die im ersten Teile dieger Zeitschrift enthaltenen Abhandlungen verbleiben Bigentum der Verlagshandlung. 
 
Wie muſs ein geschichtliches Lehrbuch für die Hand des Schülers 
beschaffen Sein ? 
Von Dr. Göpfert, 
(Sehluſs.) 
| Was die Form betrifft, in weleher das für die | Hand 
des Schülers bestimmte Lehrbuch den geschichtlichen 
Stoff zu bieten hat, 80 will ich gleich zu Anfang eines 
einer Unklarheit des Standpunktes, 
Irrtums gedenken, 
welche vielen der vorhandenen Leitfäden anbaftet. 
Viele, ja die meisten der mir bekannten Leitfäden 
zeigen das Bestreben, den Stoff möglichst vollständig 
„und lückenlos zu bringen. Dieges an und für Sich ganz 
lobenswerte Bestreben ist doch bier nicht am Platz. 
Unterricht allerdings muſs lückenlos und vollständig Sein, 
d. h. recht verstanden 80, dals in dem Verständnis des 
Schülers keine Lücke entsteht, dals dieser den Stoff, wel- 
eher behandelt wird, vollständig beherrscht. (Lücken im 
fachwisSenschaftlichen Sinne kann ja kein Unterricht, auch 
nicht der des Gymnasiums vermeiden.) Wenn nun das 
Lehrbuch. diese alle Verhältnisse klar legende Vollständig- 
keit bietet, was bleibt dann für den Unterricht übrig? 
Ich bin noch zu keinem andern Regultat gekommen, als 
daſs der Lehrer, der ein Solches „vollständiges* Lehrbuch 
benutzt, in der Weise. verfährt, daſs er einen Paragraphen 
den Schülern aufgiebt und denselben in der nächsten 
Stunde überhört, 80 Sehr Sich auch manche VerfasSer in 
den Vorreden gegen Solches Verfahren verwahren. Und 
auch wenn noch ein Vortrag des Lehrers hinzukommt, 
wird die Sache nicht anders. Denn eniweder bringt der 
Lehrer dasselbe, was in dem Lehrbuch steht und wieder- 
holt in der nächsten Stunde -- und dies dürfte wohl die 
am meisten verbreitete Methode Sein --, oder er trägt 
auch Dinge vor, die nicht in dem Buche enthalten Sind. 
In beiden Fällen läuft die Sache auf dasselbe binaus: auf 
ein Lihprägen des betreffenden Abschnittes ver- 
mittelst des häuslichen Fleiſses. Denn es kann doch 
von keinem normalen Schüler im Ernste verlangt werden, - 
daſs er einen einmaligen Vortrag Sofort in allen Teilen 
verstehe und im Gedächtnis behalte; und was der Lebrer 
noch dem Lehrbuch hinzugefügt bat, wird er wohl kaum 
von dem Schüler als „censurmäſsiges“* WisSen verlangen. 
Der 
| Urteile und Sehblügse, 
 
Wozu also der Vortrag? -- Von dem entwürdigenden 
Gefühl, welches ein „Lehrer“ haben muſs, wenn er das 
vorträgt, was die Schüler im Buche legen können, also 
Schon begitzen, will ich gar nicht reden. 
Die Lehrbücher also, welche eine vollständige Ge- 
„Schichtserzählung darbieten, haben für den Unterricht, wie 
wir ihn uns denken, keinen Wert. 
Dazu kommt noch eine andere unpasgende Vollständig- 
keit. Es werden in vielen dieser Leitfäden die fertigen 
in die Erzählung verflochten, ge- 
geben. Hierzu einige Beispiele. Da lese ich in einem 
Solchen gerade aufgeschlagenen Buche: „Der verschwen- 
deriSche Hofbhalt und die Kriegführung . , . . führten die 
drückendste Schuldenlast herbei.“ -- Der zweite Peil des 
Satzes gehört in die Rubrik „unpasSende Vollständigkeit“", 
denn als notwendige Folge des ersten Teiles muſs er der 
Herausarbeitung durch den Unterricht und Später dem 
judiciöSen Gedächtnis des Schülers überlassen bleiben. 
Gerade 80 ist es mit dem Satze: „Friedrich Wilhelm I. 
war in allem das Gegenteil Seines Vaters.“ -- Die That- 
Sachen genügen! „Schlieſslich ist als Untugend zu nennen 
ihre Trunk- und Spielsucht.“ -- Daſs dies Untugenden 
Sind, Sollen die Schüler Sich gelbst Sagen. „So hemmte 
Zwietracht die Kraft der Germanen.“ -- Völlig überflüssig. 
„Der tapfere Vandale Stiliehbo“ . -- Das „tapfer“ darf 
durch das Buch nicht antieipiert, als0 aufgedrungen werden. 
Die Leitfäden würden nach dem angegebenen Grund- 
Satz um die Hälfte gekürzt werden. 
Kin anderer Irrtum, der aus einer Verwechslung des 
Zweckes entspringt, bestehbt bei vielen Lehrbüchern für 
Geschichte darin, daſs gie Sich eines rheotorigchen Anf- 
putzes bedienen, der wohl geeignet ist für ein Legebuch 
der Schüler- Bibliotheken, aber nicht für ein streng me- 
thodiSches Hilfsbuch. Kinige Beispiele genügen: Die Hanga, 
der Stolze Handelsbund . . .. „,yor dessen meerbeherrgcbhen- 
dem Banner Sich Könige beugten“. „Unterdes Schürte die 
* französiSche Spionen- und Schergenwirtschaft das Zornes- 
45
	        

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