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Deutsche Blätter für erziehenden Unterricht - 21.1894 (21)

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Bibliographic data

fullscreen: Deutsche Blätter für erziehenden Unterricht - 21.1894 (21)

Periodical

Persistent identifier:
027110176
Title:
Deutsche Blätter für erziehenden Unterricht
Document type:
Periodical
Publisher:
Beyer
Place of publication:
Langensalza
Language:
German
Collection:
Pädagogische Zeitschriften
ZDB-Nummer:
2178082-1
Access restriction:
Siehe Bände

Periodical volume

Persistent identifier:
027110176_0021
Title:
Deutsche Blätter für erziehenden Unterricht - 21.1894
Shelfmark:
02 A 0177 ; RF 696, 697
Document type:
Periodical volume
Publication year:
1894
Collection:
Pädagogische Zeitschriften
Access restriction:
Open Access

Periodical issue

Title:
Heft 17
Document type:
Periodical
Structure type:
Periodical issue
Collection:
Pädagogische Zeitschriften
Access restriction:
Open Access

Article

Title:
Dörpfeld über seine Schriften zur Schulverfassungsfrage
Document type:
Periodical
Structure type:
Article
Language:
German
Collection:
Pädagogische Zeitschriften
Link zum Katalog:
BBF0776748
Access restriction:
Open Access

Contents

Table of contents

  • Deutsche Blätter für erziehenden Unterricht
  • Deutsche Blätter für erziehenden Unterricht - 21.1894 (21)
  • Heft 1 (1)
  • Heft 2 (2)
  • Heft 3 (3)
  • Heft 4 (4)
  • Heft 5 (5)
  • Heft 6 (6)
  • Heft 7 (7)
  • Heft 8 (8)
  • Heft 9 (9)
  • Heft 10 (10)
  • Heft 11 (11)
  • Heft 12 (12)
  • Heft 13 (13)
  • Heft 14 (14)
  • Heft 15 (15)
  • Heft 16 (16)
  • Heft 17 (17)
  • Dörpfeld über seine Schriften zur Schulverfassungsfrage
  • Monatliche Naturbeobachtungen
  • Lose Blätter
  • Zeitgeschichtliche Mitteilungen
  • Heft 18 (18)
  • Heft 19 (19)
  • Heft 20 (20)
  • Heft 21 (21)
  • Heft 22 (22)
  • Heft 23 (23)
  • Heft 24 (24)
  • Heft 25 (25)
  • Heft 26 (26)
  • Heft 27 (27)
  • Heft 28 (28)
  • Heft 29 (29)
  • Heft 30 (30)
  • Heft 31 (31)
  • Heft 32 (32)
  • Heft 33 (33)
  • Heft 34 (34)
  • Heft 35 (35)
  • Heft 36 (36)
  • Heft 37 (37)
  • Heft 38 (38)
  • Heft 39 (39)
  • Heft 40 (40)
  • Heft 41 (41)
  • Heft 42 (42)
  • Heft 43 (43)
  • Heft 44 (44)
  • Heft 45 (45)
  • Heft 46 (46)
  • Heft 47 (47)
  • Heft 48 (48)
  • Heft 49 (49)
  • Heft 50 (50)
  • Heft 51 (51)
  • Heft 52 (52)

Full text

-S 
Art: er vertritt die Standeswünsche der Lehrer (oder mit 
andern Worten: er richtet den Blick auf das vielgestaltige 
ÜUnrechtleiden des Lehrerstandes). 
Die Grundvoraussetzung jener Schulregimentlichen Re- 
form auf dem Staatsrechtlichen Gebiete (A) ist die Av- 
erkennung des Familienrechts in der Erziehung. Dals 
dasSelbe durch die Rechte der übrigen InteresSenten be- 
grenzt ist, versteht Sich von Selbst. 
Steht nun das Familienrecht aufser Frage, dann führen 
alle weiteren Erwägungen dahin, daſs die Organisierung 
der Schulverwaltung beginnen muſs mit der Gründung 
und Organisation von lokalen Schulgemeinden, d. 1. von 
Familienverbänden, deren Glieder Sich zu einem und dem- 
Selben Erziehungsideale bekennen. 
An diesem Punkte tritt mein Reformgedanke in Scharfen 
Gegengatz zu den bisher gangbaren AnSichten -- einer- 
Seits der 80g. Konservativen, andererseits der Sog. Libe- 
ralen. Jene wünschen möglichste Eingliederung in den 
Organismus der Kirche; diese dagegen möglichste Ein- 
gliederung in die politiSche (und bürgerliche) Gesellschaft. 
Meine Logung lautet gerade umgekehrt: möglichste Aus- 
gliederung der Schule aus jenen beiden Gesellschaiten, 
zum wenigsten in der untersten Instanz -- also Her- 
Stellung einer eigenen GenossSenschaft, eines »eigenen Ge- 
dinges« für die Schule, damit Sie Sagen könne: 72y ſrouse 
(Schulgemeinde) 2s my castle. In der That, alles, was 
die Schule zu ihrem Wohlsein und Gedeihen wünschen 
mag und wünschen muſs -- z. B. . 
1. die nötige Selbständigkeit (neben Militär, 
wegen, Kirche u. 8. w.); 
2. angemessene Mitwirkung aller Kkorporativen Interes- 
Senten bei der Schulverwaltung; 
3. ihrer Natur gemäls leben zu können (wozu auch 
gehört: Kinheitlichkeit der Schularbeit, Konzentration 
des Unterrichts etsc.); 
4. einen volkstümlichen Charakter; 
5. Schutz wider den Wellenschlag des politiSchen, reli- 
giögen und Sozialen Parteiwesens; 
Ü. S. W. Ü. S. W. = 
das läſst Sich nur gewinnen, voll und ganz, wenn das 
Schulregiment auf der Bagis der richtigen (lokalen) Schul- 
gemeinde organisiert wird. | 
Daſs nach diesem Baugstile in jeder Instanz neben dem 
ausführenden Amte auch ein repräsentatives Kollegium 
geschaffen werden muls -- also neben dem Schulamte 
J uStZ- 
der Schulvorstand, neben dem Kreis-Schulinspektor die 
Kreis-Schulkommission, neben der Bezirks- oder Provinzial- 
behörde die Provinzial-Schulsynode, neben dem Ministerium 
die Landes-Schulsynode -- und daſs diese repräsentativen 
Kollegien in meinen Augen eine condatto Sine qua non 
Sind, versteht Sich von Selbst. Schon allein um der zu 
wünschenden Selbständigkeit des Schulwesens willen wür- 
den diesSelben nötig Sein, geschweige im Blick auf die 
vielen übrigen Wüngche (2, 3 u. 8. Ww). 
Auf die beiden andern Reformgedanken (B und C) 
will ich hier nicht näher eingeben. Nur das mag erwähnt 
Sein, daſs beide eine Forderung gemein haben: beide 
verlangen unter andern, daſs die technische Leitung und 
Beaufsichtigung des Schulwesgens durch fachmännische 
Kräfte geschehe, und daſs die Lokal- und Kreisaufsicht 
e 
134 
 
85>-- 
nur Solchen Männern übertragen werde, die Selber in der 
Volksschule gearbeitet haben. 
Lassen Sie mich Jetzt erzählen, wie es zokommen iSt, 
daſs der Schulverfassungsschriften drei geworden Sind, und 
wodurch Sich dieSelben unterscheiden. -- 
Bei den zwei letzten Reformgedanken (B und CG) lag 
die Sache einfach. Hier befand ich mich im wesentlichen 
mit der liberalen Partei in Übereinstimmung, wenigstens 
mit den Lehrern dieser Richtung; von der konservativen 
Partei war dagegen heftiger Widerspruch zu erwarten. 
Anders und verwickelter gestaltete Sich mein Verhält- 
nis zu den beiden Parteien beim ersten Reformgedanken 
(A). Hier kamen vier Prinzipien zur Sprache, die Sich 
kurz bezeichnen lassen durch die Ausdrücke: 1. Aus- 
gliederung, 2. DecentraliSation, 3. Selbstverwaltung, 4. Ein- 
heitlichkeit. 
Die Idee der Ausgliederung (1) war links wie rechts 
etwas Neues, Fremdes, Ungewohntes. Ingofern Sie aber 
als eine dritte und darum gleichsam neutrale Ansicht 
auftrat, glaubte ich hoffen zu dürfen, daſs man Sie wenig- 
Stens prüfen und nicht Schon von vornherein abweisen 
werde. 
Die Ausdrücke Decentralisation (2) und Selbstverwal- 
tung (3) wurden auf beiden Seiten viel im Munde ge- 
führt. Insofern lag also hier die Sache günstig. Freilich 
blieb gehr fraglich, ob man diese Ideen auch in An- 
wendung auf das ausgegliederte (Selbständige) Schulwesen 
gelten lasgen würde. Überdies war zu befürchten, daſs 
die kongervative Partei meine Organisation der Lokal- 
Schulgemeinde zu demokratisch finden würde. | 
Die Idee der Einheitlichkeit (4) hätte von rechtswegen 
auf beiden Seiten entschiedene Anerkennung finden mügsen, 
und zwar Sowohl hingichtlich der Schularbeit als hinsicht- 
lich der Schulaufsicht, wenn -- ja wenn lediglich das 
Wohl der Schule entscheiden Sollte. -- Allein hier stand 
leider bei der liberalen Partei ihre kulturpolitische Lieb- 
lingsidee, die Simultanschule, im Wege. Da bei mir jedoch 
die Simultanschule ebensogut Freiheit haben 8oll wie die 
konfessSionelle, wo Sie von den Eltern gewünscht wird, 80 
glaubte ich, bei allen echten Liberalen doch auf Zu- 
Stimmung hoffen zu dürfen. Die Konservativen mulſsten 
die Idee der Einheitlichkeit wenigstens insofern will- 
kommen heiſsen, als dadurch die KonfesSionsschule inner- 
halb ihrer Rechtssphäre geschützt war; ob Sie aber auch 
der Simultanschule Freiheit gönnen, und ob gie auch bei 
der Schulaufsicht das Prinzip der Linheitlichkeit an- 
erkennen wollten (wider die Separate Aufsicht der Kirche 
beim Religiongunterricht), blieb freilich Sehr zweifelhaft. 
Überblickt man diese Lage der Dinge, 80 wird klar, 
daſs meine Gegamtdarstellung am wenigsten Sympathie 
zu erwarten hatte auf der kongervativen Seite. Nun war 
aber diese Partei damals (in den fünfziger Jahren) am 
Ruder. Es Schien mir darum geboten, in der projektierten 
Schrift alles zu vermeiden, was dergelben dort Schon von 
vornherein den Zugang versperrt hätte. Demzufolge ent- 
Schloſs ich mich, zunächst und vornehmlich nur den 
Staatsrechtlichen Reformgedanken (A) zur Sprache zu brin- 
gen, und dagegen die Reformen B und CG, für welche die 
Kongervativen doch nicht zu gewinnen waren, mehr im 
Hintergrunde zu halten. Konnte es an diesem Punkte,
	        

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