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Der Deutsche Schulbote - 3. 1844 (3)

Zugriffsbeschränkung

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Bibliografische Daten

fullscreen: Der Deutsche Schulbote - 3. 1844 (3)

Zeitschrift

OPAC:
100275013X
Titel:
Der Deutsche Schulbote
Titelzusatz:
eine katholisch-pädagogische Zeitschrift für Schulmänner geistlichen und weltlichen Standes ...
Dokumenttyp:
Zeitschrift
Verlag:
Rieger
Erscheinungsjahr:
1842
Erscheinungsort:
Augsburg
Sprache:
Deutsch
Sammlung:
Religionspädagogische Zeitschriften
ZDB-Nummer:
2555081-0
Zugänglichkeit:
OPENACCESS

Zeitschriftenband

OPAC:
100275013X_03
Titel:
Der Deutsche Schulbote - 3. 1844
Dokumenttyp:
Zeitschriftenband
Verlag:
Rieger
Erscheinungsjahr:
1844
Sammlung:
Religionspädagogische Zeitschriften
Zugänglichkeit:
OPENACCESS

Zeitschriftenheft

Titel:
[Heft 1]
Dokumenttyp:
Zeitschrift
Strukturtyp:
Zeitschriftenheft
Sammlung:
Religionspädagogische Zeitschriften
Zugänglichkeit:
OPENACCESS

Rezension

Titel:
Kurze Rezensionen
Dokumenttyp:
Zeitschrift
Strukturtyp:
Rezension
Sammlung:
Religionspädagogische Zeitschriften
Link zum Katalog:
100275013X-03-1327083166555-12
Zugänglichkeit:
OPENACCESS

Inhaltsverzeichnis

Inhalt

  • Der Deutsche Schulbote
  • Der Deutsche Schulbote - 3. 1844 (3)
  • Titelseite
  • Inhalt
  • [Heft 1] (1)
  • Familienschule
  • Ueber das Verhältnis der öffentlichen und häuslichen Erziehung
  • Welches sind die Pflichten eines christlichen Jugendlehrers gegen die ihm anvertraute Schuljugend?
  • Frage: Welches ist der politische und welches der religiöse Standpunkt eines Schullehrers, und welche Pflicht liegt ihm in dieser doppelten Beziehung ob?
  • Wie kann und soll der Schullehrer das nöthige Ansehen vor den Kindern und der Gemeinde sich erwerben und erhalten?
  • In welcher Verbindung sollen die Schullehrer eines Schulbezirkes mit einander stehen? Was kann und soll durch eine innige Verbindung unter ihnen erzielt werden? Wie und wodurch kann eine solche Verbindung hergestellt, erhalten und befördert werden?
  • Sollen die Schüler in den deutschen Schulen nicht auch mit der Geschichte ihres Geburtsortes bekannt gemacht werden? Wie kann es am zweckmäßigsten geschehen?
  • Aphorismen
  • Lebens-Skizze des hochwürdigen Herrn Joseph Ambros Stapf
  • Joseph Anton Geist
  • Kurze Rezensionen
  • Allerhöchste Verfügung
  • Erziehungs-, Lehr- und Stundenplan für das Präparanden-Institut in Ehingen a. d. D.
  • Zur Chronik des Kloster-Institutes der armen Schulschwestern in Bayern v. J. 1843
  • Einführung der Schulschwestern in Grätz
  • Zur Chronik der Institute der englischen Fräulein in Bayern für das Jahr 1843
  • Die armen Dienst- und Lehrschwestern von der Vorsehung in der Schweiz
  • Die Töchter der heil. Ursula als Lehrerinnen in der Schweiz
  • Vermächtnisse und Schenkungen für die Lehr- und Bildungs-Anstalten zu Freising im Jahre 1843
  • Eine Schullehrer-Jubelhochzeit
  • Rühmliche Anerkennung der Verdienste eines Schullehrers am Inn
  • Aus Culm in Preußen
  • Katholische deutsche Schule in Albany in Nordamerika
  • Errichtung von Schullehrer-Seminaren in Belgien
  • Wünsche aus Limburg
  • Waadt
  • Aus Brüssel
  • Katholisches Kirchen- und Schulblatt für das Elsaß
  • Auszug aus dem Intelligenz-Blatt der königl. Regierung von Schwaben und Neuburg
  • Der Sulzauer Wasserfall
  • Correspondenz-Journal
  • Predigt-Lied
  • [Heft 2] (2)
  • [Heft 3] (3)
  • [Heft 4] (4)

Volltext

100 
nennt, sind diejenigen gemeint, welche die Bischöfe von Lüttich, Tour. 
nay, Brügge, Namur und Gent schon seit längerer Zeit zur Bildung 
von Lehrern für die freien katholischen Volksschulen in ihren Diözesen 
errichtet hatten. Unterm 28. Januar d. I. haben diese Bischöfe durch 
eine gemeinsame Eingabe an den Minister des Innern erklärt, daß sie 
bereit sind, diese Normalschulen, sieben an der Zahl, der durch das 
Gesetz vom 23. Sept. v. I. angeordneten Inspektion zu unterwerfen. 
Dieses Anerbieten ist durch einen königlichen Beschluß vom 17. d. M. 
angenommen, und so herrscht also in diesem so wesentlichen Zweige das 
beste Einverständniß zwischen Kirche und Staat, ganz in dem Geist, den 
das mehrerwähnte Gesetz bezweckte, und der auch allein die rechten 
Früchte für die Jugend, d. h. für die Zukunft des Landes bringen kann. 
Nach 4 Jahren, vom 8. April 1844 abgerechnet, werden die Gemeinde 
vorstände zu Lehrern für ihre Gemeindefchulen nur solche Subjekte wäh 
len dürfen, die ihre Bildung in einer von der Negierung anerkannten 
Normalaustalt erhalten haben. Ein wichtiger Punkt bei Organisirung 
der beiden Schulen von Lker und Nkvelles war die Wahl guter Direk 
toren. Als das Gesetz debattkrt wurde, ging von der katholischen Seite 
der Kammer der Vorschlag aus, daß die Direktoren nothwendig Geist 
liche seyn müßten. Diesem widersetzte sich der Minister des Innern, 
versprach indessen, wenn man ihm die Hände freilasse, Geistliche zu er 
nennen — ein Versprechen, das er nun auch gehalten, und zwar sind 
beide Geistliche tadellose, würdige Männer. (Allg. Zeit.) 
Ick. Wunsche aus Limburg. 
26. Novbr. 1843. Unser treffliches Kirchenblatt „Sion" enthält in 
Nr. 142 in einem Correspondenz-Artikel „Desiderabtlten in der Diözese 
Limburg," unter Andern nachstehendes wichtige Wort, das wir den Lesern 
unseres „deutschen Schulboten" umso lieber mittheilen, als diese Wünsche 
bezüglich der Bildung und Erziehung mit unsern Grundsätzen harmoniren. 
„ — — Was nun im Einzelnen die Desiderabilien unserer noch 
jungen (April 1827 errichteten) Diözese anlangt, so bestehen sie vorzüglich 
in folgenden: Für's Erste wäre zu wünschen, daß diejenigen Knaben, 
welche früh einen innern 'Beruf zum geistlichen Stande bekunden, eine 
Schule fänden, welche es sich zur heiligen Ausgabe gemacht hätte, nicht 
bloß zu unterrichten und zu „bilden," sondern auch den bekundeten Be 
ruf im Keime zu wecken, zu pflegen und zu nähren. Diesem Wunsche 
wird freilich der Unglaube unserer Zeit im Bunde mit der Flachheit 
ihrer Bildung mißbilligend entgegentreten. Unsere Tage sind reich und 
unerschöpflich an neuen Erfindungen jeglicher Art. Der Unglaube, der 
auch in diesem Stücke sich seiner Zeit nicht unwürdig erweist, wird die
	        

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