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Rheinischer Schulmann - 7.1889 (7)

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Bibliographic data

fullscreen: Rheinischer Schulmann - 7.1889 (7)

Periodical

Persistent identifier:
1002762790
Title:
Rheinischer Schulmann
Subtitle:
evangelische Zeitschrift für Erziehung und Unterricht in Schule und Haus
Document type:
Periodical
Publication year:
1883
Place of publication:
Neuwied {[u.a.]
Language:
German
Collection:
Religionspädagogische Zeitschriften
ZDB-Nummer:
2555164-4
Access restriction:
OPENACCESS

Periodical volume

Persistent identifier:
1002762790_07
Title:
Rheinischer Schulmann - 7.1889
Document type:
Periodical volume
Publisher:
Heuser
Publication year:
1889
Collection:
Religionspädagogische Zeitschriften
Access restriction:
OPENACCESS

Periodical issue

Title:
Heft XI
Document type:
Periodical
Structure type:
Periodical issue
Collection:
Religionspädagogische Zeitschriften
Access restriction:
OPENACCESS

Article

Title:
Vorzüge der einklassigen von der mehrklassigen Volksschule
Author:
Strunk, ...
Person in original:
von Lehrer Strunk in Dudweiler
Document type:
Periodical
Structure type:
Article
Collection:
Religionspädagogische Zeitschriften
Link zum Katalog:
1002762790-07-1328716110090-89
Access restriction:
OPENACCESS

Contents

Table of contents

  • Rheinischer Schulmann
  • Rheinischer Schulmann - 7.1889 (7)
  • Title page
  • Title page
  • Inhalt des siebenten Jahrganges
  • Heft I (1)
  • Heft II (2)
  • Heft III (3)
  • Heft IV (4)
  • Heft V (5)
  • Heft VI (6)
  • Heft VII (7)
  • Heft VIII (8)
  • Heft IX (9)
  • Heft X (10)
  • Heft XI (11)
  • Die Mutter
  • Die Lehre vom Gebrauch der großen Anfangsbuchstaben in den Anweisungen für die neuhochdeutsche Rechtschreibung
  • Vorzüge der einklassigen von der mehrklassigen Volksschule
  • Nachrichten und Vermischtes
  • Beurteilung neuer Schriften
  • Briefkasten
  • Heft XII (12)

Full text

371 
III 
Vorzüge der einklassigen von der melirklassigeu Volksschule. 
Bon Lehrer Strunk in Dudweiler. 
Nicht nur in Lehrerkreisen, auch in 
allen den Kreisen, die in nähere Be 
rührung mit der Volksschule kommen, 
und besonders in denen, die in ihr 
mitzureden haben, wird fast durchweg 
die Behauptung aufgestellt, daß die 
vielklassige Volksschule der einklassigen 
unbedingt vorzuziehen sei. Auf den 
ersten Blick scheinen die Aussteller dieser 
Behauptung recht zu haben; zumal sie 
thatsächlich eine Reihe von Beweisen 
anführen, die nur zu sehr für sie zu 
sprechen scheinen. Betrachtet man je 
doch diese Beweise etwas näher, so 
erscheinen sie alle nur in dem Lichte 
der Einseitigkeit, denn es ist in ihnen 
nur von Vorzügen in unterrichtlicher 
Beziehung die Rede, und es kann in 
ihnen nur von diesen die Rede sein, 
weil das mehrklassige Volksschulsystem 
keine anderen aufzuweisen hat. — 
Ich bezwecke nun mit der vorliegen 
den Studie ein Doppeltes: einmal 
möchte ich die einklassige Volksschule 
nicht mehr mit so sehr scheelen Augen 
wie bisher angesehen wissen: dann 
möchte ich ihr aber auch wirkliche 
Freunde zuführen. Übrigens soll die 
Behandlung der Frage: „Welches 
System ist das beste?" für uns in 
erster Linie nicht von praktischem Werte 
sein, vielmehr soll sie die Bedeutung 
einer Studie haben; wenn sich dabei 
dann, wie ich hoffe, fruchtbringende 
Gedanken ergeben, so ist mein Zweck 
erreicht. — 
Werden wir uns nun zunächst über 
das Wesen der einzelnen Systeme, die 
die Volksschule aufzuweisen hat, klar. 
Es giebt ein- bis achtklassige Volks- 
schulsyfteme. Von den abnormen 
Systemen, z. B. dem dreiklassigen mit 
zwei Lehrern, wollen wir ganz absehen; 
denn wenn man sich im Prinzipe für 
dreiklasige Schulen aussprechen wollte, 
so würde man doch Bedenken tragen, 
diese Liebe auch auf das oben ge 
nannte System zu übertragen. 
In der normalen einklassigen Volks 
schule werden die Kinder beiderlei Ge 
schlechts von ihrem Eintritte in, bis 
zu ihrer Entlassung aus der Schule 
zusammen in einem Schulraume von 
einem Lehrer erzogen und unterrichtet. 
(Ich führe das „erzogen" in erster 
Linie an, weil darauf meiner Ansicht 
nach — entgegen dem heutigen Ge 
brauche — das Hauptgewicht zu legen 
ist. Im Verlaufe dieser Abhandlung 
wird deshalb auch das erziehliche Mo 
ment dem unterrichtlichen mindestens 
gleichgestellt). 
In der zweiklassigen Schule werden 
die Kinder bis zum Durchschnittsalter 
von 10 Jahren in der zweiten Klaffe 
einem Lehrer, von da ab bis zu ihrer 
Entlassung einem anderen Lehrer über 
wiesen. 
Die dreiklassige Volksschule — viel 
fach die Normalschule genannt — 
weißt ihre Kinder in der Unterklasse, 
der Mittelklasse, der Oberklasse je 
einem Lehrer zu. Bei dem vierklas- 
sigen System teilen sich 4 Lehrer so 
in die Arbeit, daß jedem derselben 
2 Schuljahre zufallen. Ähnlich ver 
hält es sich bei der fünfklassigen Schule; 
nur werden in ihr zwei Jahrgänge, 
der erste und zweite, getrennt erzogen 
und unterrichtet. 
In der sechsklassigen Volksschule ist 
dies in den ersten 4 Schuljahren der 
Fall, so daß nur das 5. und 6. und 
das 7. und 8. Schuljahr in einer 
Klasse kombiniert sind. Bei dem sie- 
benklassigen Systeme geschieht letzteres 
nur für die beiden letzten Jahrgänge. 
Das achtklassige System endlich — 
das zweifelhafte Ideal sehr vieler 
Lehrer — läßt die Kinder den resp. 
Lehrern nur für die Dauer eines ein 
zigen Schuljahres. Sollten bei den 
einzelnen Systemen noch hin und wie 
der kleine Abweichungen vorkommen, 
so sind dieselben so untergeordneter 
Natur, daß wir auf dieselben näher
	        

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