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Quartalheft der Katholischen Schulzeitung - 1.1878 (1)

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Bibliographic data

fullscreen: Quartalheft der Katholischen Schulzeitung - 1.1878 (1)

Periodical

Persistent identifier:
1002764262
Title:
Quartalheft der Katholischen Schulzeitung
Document type:
Periodical
Publisher:
Auer
Publication year:
1878
Place of publication:
Donauwörth
Language:
German
Collection:
Religionspädagogische Zeitschriften
ZDB-Nummer:
2555177-2
Access restriction:
OPENACCESS

Periodical volume

Persistent identifier:
1002764262_01
Title:
Quartalheft der Katholischen Schulzeitung - 1.1878
Document type:
Periodical volume
Publication year:
1878
Collection:
Religionspädagogische Zeitschriften
Access restriction:
OPENACCESS

Periodical issue

Title:
[Heft 4]
Document type:
Periodical
Structure type:
Periodical issue
Collection:
Religionspädagogische Zeitschriften
Access restriction:
OPENACCESS

Article

Title:
Das "Züchtigungsrecht" in Schule und Haus
Subtitle:
(eine culturhistorische Studie)
Author:
Kösterus, ...
Person in original:
von Kösterus
Document type:
Periodical
Structure type:
Article
Collection:
Religionspädagogische Zeitschriften
Link zum Katalog:
1002764262-01-1373814941051-21
Access restriction:
OPENACCESS

Contents

Table of contents

  • Quartalheft der Katholischen Schulzeitung
  • Quartalheft der Katholischen Schulzeitung - 1.1878 (1)
  • Title page
  • Inhaltsverzeichniß
  • Periodical issue (1)
  • [Heft 2] (2)
  • [Heft 3] (3)
  • [Heft 4] (4)
  • Das "Züchtigungsrecht" in Schule und Haus
  • Die Geometrie in der Volks- und Fortbildungsschule
  • Die Volksschule auf der Pariser Weltausstellung
  • Luxemburger Schulwesen
  • Chronik der staatlichen Schulverordnungen
  • Rückblick auf die neueste pädagogische Literatur

Full text

178 
sehe (cogimur), der Strenge jener alttestamentlichen Stellen beizupflichten. Uebrigens 
halte er dafür, daß bei weit fortgeschrittener Herzensverhärtung Schelten und Schlagen 
nur noch verstockter machen; jedenfalls sei hier die Warnung des Terenz wohl zu beachten: 
„ne quid nimis, nichts übertreiben!" Auch solle man, so schwer es auch sei, angeborene 
Neigungen auszurotten und den Charakter eines Menschen zu ändern, nicht so schnell 
an der Möglichkeit ihrer gänzlichen oder theilweisen Besserung verzweifeln. „Lassen sich 
ja doch gefräßige Hunde so abrichten, daß sie ohne Geheiß der Speise sich nicht zu 
nähern wagen. Was bringt nicht Fleiß und Geduld der Wärter mit Bären und Affen 
für Kunststücke zu Stand! Wer hätte je geglaubt, daß Elephanten könnten gezähmt 
und unter das Joch gebeugt werden? Gibt es ein stolzeres und stärkeres Thier als 
der Löwe? Und doch bewältigt ihn menschliche Kunst und Ausdauer. Warum also sollte 
man nicht die verkehrte Natur eines Kindes, wenn auch nicht ganz ausrotten, so doch 
mildern und bessern können? Aber es sind doch nicht alle Kinder so schlimm geartet. 
Es gibt doch auch viele, bei denen die guten Neigungen — liberale ingenium — vor 
wiegen, welche aus sich heraus zu Tugend und Wissenschaft sich angetrieben fühlen, welche 
sittsam und bescheiden, gehorsam gegen Vorgesetzte, sanftmüthig gegen Genossen, nicht 
arbeitsscheu, gegen Lob nicht gleichgiltig sind, Ehrgefühl haben u. s. w. Begeht nun 
ein solches Kind hie und da einmal einen Fehler, wie das dem Aeltesten und Gescheidtesten 
begegnen kann, soll man etwa, ihr Prügelvertheidiger! auch dann mit Drohen und 
Schlagen einschreiten, die „Lenden streichen", fleißig mit Ruthe und Peitsche züchtigen? 
Wird man hier nicht mit schonender Nachsicht und sanfter Behandlung weiter kommen?" 
Worin besteht aber diese? Hierüber gibt Maphäus Vegius folgende Verhaltungs 
regeln: „Lobe sie," sagt er, „zuweilen über ihr Wohlverhalten, übergehe öfters ihre Fehler 
mit Stillschweigen, übe manchmal auch durch Liebkosen einen bessernden Einfluß; mische 
das Lob mit Beschämung, wechsele ab zwischen Verweis und Billigung, gebrauche, wie 
Zeit und Umstände es erfordern, bald heiligen Ernst, bald zeige freundliche Nachgiebig 
keit, bald sporne durch kleine Geschenke an." Als weitere Aneiferungs- und Abschreckungs 
mittel macht er namhaft: Erzählen von Tugend- und Lasterbeispielen geschichtlich her 
vorragender Männer; Hinweisen auf das gute oder schlechte Beispiel von Kameraden, 
auf Ehre oder Schande, welche sich als Folge des Lebenswandels da und dort gezeigt; 2 ) 
Zurechtweisung durch in Ansehen stehende fremde Leute; vor allem nachahmenswerthes 
Vorbild der Erzieher. 
Nachdem er noch (Kap. 16) die weise Berücksichtigung der Temperamente empfohlen, 
verwahrt er sich nachdrucksam dagegen, daß er eine weichliche und verwöhnende Zucht 
wolle oder begünstige. „In dieser Hinsicht", heißt es im 17. Kapitel, „fehlen gewöhn 
lich gern die Mütter, indem sie mit ihren Kindern schäkern, sie übermäßig bedauern, 
ihnen Beifall klatschen, mit ihnen weinen, ja ihre Thränen abwischen, sie viel küssen und 
herzen, ihnen nichts abschlagen, ihnen stets nachgeben, Partei für sie ergreifen, wenn sie 
über Beleidigungen ihrer Kameraden oder über Schläge ihrer Lehrer klagen, ihnen, als 
wären sie selbst verletzt worden, recht geben, ihnen allen Willen lassen. Lieber Schläge, 
als eine solche Verwöhnung!" 
Trotz aller Abneigung des Humanisten gegen das Prügeln kommt er schließlich 
zu dem Resume: „So mögen denn die Eltern ihre Kinder mit solcher Klugheit und 
Vorsicht erziehen, daß sie dieselben weder wie Esel schlagen, noch wie Schoß 
hündchen verhätscheln, sondern den Mittelweg gehen, je nach Umständen 
bald sanft, bald streng mit ihnen verfahren." 
Im siebenten Kapitel des zweiten Buches empfiehlt der mittelalterliche Pädagog, 
was er im ersten Buch Vater und Mutter zu Gemüth geführt, in etwas anderer Form 
den Lehrern. „Sie sollen den Charakter ihrer Schüler genau beobachten und sie dem 
selben entsprechend behandeln. Die Trägen bedürfen des Spornes, die Lebhaften des 
Zügels; beharrlich Fleißige, Unterwürfige und Bescheidene sind mild und sanft, Leicht 
2) Den Rath, die Kinder zuweilen Hinrichtungen von Verbrechern beiwohnen zu lassen, 
möchten wir nicht wiederholen.
	        

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