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Katholische Lehrerzeitung - 4.1893 (4)

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Bibliographic data

fullscreen: Katholische Lehrerzeitung - 4.1893 (4)

Periodical

Persistent identifier:
100291745X
Title:
Katholische Lehrerzeitung
Subtitle:
Organ zur Förderung des Katholischen Lehrerverbandes
Document type:
Periodical
Publication year:
1890
Place of publication:
Paderborn
Language:
German
Collection:
Religionspädagogische Zeitschriften
ZDB-Nummer:
2555738-5
Access restriction:
OPENACCESS

Periodical volume

Persistent identifier:
100291745X_04
Title:
Katholische Lehrerzeitung - 4.1893
Document type:
Periodical volume
Publisher:
Schöningh
Publication year:
1893
Collection:
Religionspädagogische Zeitschriften
Access restriction:
OPENACCESS

Periodical issue

Title:
Heft 11
Document type:
Periodical
Structure type:
Periodical issue
Collection:
Religionspädagogische Zeitschriften
Access restriction:
OPENACCESS

Table of contents

Title:
Inhalt
Document type:
Periodical
Structure type:
Table of contents
Collection:
Religionspädagogische Zeitschriften
Link zum Katalog:
100291745X-04-1373472999059-110
Access restriction:
OPENACCESS

Contents

Table of contents

  • Katholische Lehrerzeitung
  • Katholische Lehrerzeitung - 4.1893 (4)
  • Title page
  • Inhaltsverzeichnis des 4. Jahrganges.
  • Heft 1 (1)
  • Heft 2 (2)
  • Heft 3 (3)
  • Heft 4 (4)
  • Heft 5 (5)
  • Heft 6 (6)
  • Heft 7 (7)
  • Heft 8 (8)
  • Heft 9 (9)
  • Heft 10 (10)
  • Heft 11 (11)
  • Inhalt
  • Der Hauptlehrer
  • Kann die Volkswirtschaftslehre und im engeren Sinne die Landwirtschafslehre Unterrichtsgegenstand der Volksschule werden? Wenn nicht, wie muß der Unterricht beschaffen sein, damit er den landwirtschaftlichen Bedürfnissen gerecht wird?
  • Zweiter Jahresbericht des "Kathol. Lehrervereins im Reg.-Bez. Wiesbaden"
  • Berichte
  • Zum Mysterium der Liebe und des Leidens
  • Stellenanzeiger
  • Briefkasten
  • Advertising
  • Heft 12 (12)
  • Heft 13 (13)
  • Heft 14 (14)
  • Heft 15 (15)
  • Heft 16 (16)
  • Heft 17 (17)
  • Heft 18 (18)
  • Heft 19 (19)
  • Heft 20 (20)
  • Heft 21 (21)
  • Heft 22 (22)
  • Heft 23 (23)
  • Heft 24 (24)
  • Heft 25 (25)
  • Heft 26 (26)
  • Heft 27 (27)
  • Heft 28 (28)
  • Heft 29 (29)
  • Heft 30 (30)
  • Heft 31 (31)
  • Heft 32 (32)
  • Heft 33 (33)
  • Heft 34 (34)
  • Heft 35 (35)
  • Heft 36 (36)

Full text

Kaihotische Lehrerzeitung. 
Organ ntr Förderung des katholischen Mhrerverbandcs. 
Anzeigen kosten 25 
für die 3 fpaltige Nonpareillezetle 
oder deren Raum. 
Bet Mederholungen Rabatt. 
Beilagen werden nach Übereinkunft j 
billigst berechnet. 
IV. Jahrgang. Nr. 11. * 
j> Druck und Vertag von Ferdinand Schöningst. 
s Paderborn, Münster, Osnabrück, Mainz. 
1 10. April 1893. 
Jnkatt: Der Hauptlehrer. Von Heinrich Sonntag. II. 
— Kann die Volkswirtschaftslehre und im engeren Sinne 
die Landwirtschaftslehre Unterrichtsgegenstand der Volksschule 
werden? I. — Jahresbericht des „Kath. Lehrervereins im 
Reg.-Bez. Wiesbaden". Von I. Berninger. — Berichte: 
Vom Rhein, von der Weser, Osnabrück (2). — Allerlei: 
Zum Mysterium der Liebe und des Leidens. Von Bonaven- 
tura. III. — Stellenanzeiger. — Briefkasten. — Anzeigen. 
j Erscheint am 1., 10. und 20. jeden 
Monats. 
Preis vierteljährlich 0,80 Jt, mit 
Kreuzbandporto 1,10 Jt. 
Zu beziehen durch alle Postanstalten 
lZeitungs - Preisliste Nr. 3302) 
und Buchhandlungen. 
In Aerkimllnng mit zalilreiciieit 8chntmännern 
herausgegeben 
von 
M. Dürken. 
Aer Kauptlrhrer. 
Von Heinrich Sonntag. 
II. 
Mit dem Amte eines Hauptlehrers sind seither 
solche Volksschullehrer betraut worden, welche durch ihre 
Führung die besondere Gunst der Schulaufsichts-Behörde 
erlangten, oder auch solche, welche sich neben dieser Gunst 
auch noch durch Ablegung der Prüfung für Mittelschulen 
und das Rektorat den Befähigungsnachweis zur Verwaltung 
des Hauptlehreramtes eroberten. Während für 2- bis 
5 Massige Schulen kein besonderes Examen erforderlich ist, hat 
man für Schulen mit mehr als 5 Klassen die Ablegung der 
genannten Prüfungen zur Anstellungsbedingung gemacht. 
Doch ist auch vielen Hauptlehrern an der letztgenannten 
Art von Schulen das Mittelschul-Examen erlassen und 
die Rektorats-Prüfung auf pro loco herabgemindert worden. 
Wenn es wahr ist, daß der Vorgesetzte sich das 
i rechte Ansehen nur durch eine überlegene Sach 
kenntnis erwirbt, so muß man die Zweckmäßigkeit der 
■ hier geforderten Examen anerkennen; aber warum sind die 
Anstellungsbedingungen nicht für alle Schulen im wesent 
lichen übereinstimmend? Hat der Hauptlehrer an der 
t 5 klassigen Schule vielleicht weniger Überlegenheit in der 
Sachkunde und mindergroße Achtung notwendig, als der 
an der 6klassigen? Oder sind die an jenen Schulen ange 
stellten Lehrer vielleicht von geringerer Qualität als die an 
) 6- und mehrklassigen? Wer bist du, daß ich dir gehorchen 
'] soll? Wo kein besonderes Examen gefordert wird, beherrscht 
der Kollege den ebenbürtigen Kollegen, und man ist ver 
sucht, an eine Übertragung des Bell-Lancasterschen Systems 
auf die Lehrpersonen zu denken. 
Aber ist durch Bestehen beider Examen die 
Tüchtigkeit für den Hauptlehrerposten garantiert? 
Hören wir zunächst vr. Kellner, der hier ein besonders 
beachtenswertes Urteil haben muß, weil er mehrere Jahre 
lang Mitglied einer Prüfungskommission für Mittelschul- 
lebrer und Rektoren war. 
„Die Absicht des Schöpfers dieser durch die ,Allgem. 
Best? geregelten Prüfungen mag ganz gut gewesen sein, 
aber im allgemeinen halte ich sie doch nach ihren Erfolgen 
und ihrem inneren Werte für eine bedenkliche, wenn 
nicht verfehlte Einrichtung. Sie machen durstig, aber 
nicht satt; sie versprechen mehr als sie halten können. Die 
Prüfungskommission ist keine wissenschaftliche, ebensowenig 
das Examen ein wissenschaftliches, und deshalb überbrückt 
es auch nicht die Kluft, welche bisher noch den einfachen 
Volksschullehrer vom akademisch gebildeten Lehrer trennte. 
Dagegen entziehen diese Prüfungen unserem Stande bis 
weilen nicht bloß tüchtige Kräfte, sondern auch warme 
Herzen; sie scheiden oft den Geprüften mehr oder 
weniger von seinen früheren Standesgenossen, 
über welche er nunmehr vielleicht sich erhaben dünkt, kurz 
sie trennen, was verbunden bleiben sollte. Auch 
glaube ich noch nicht, daß ein Lehrer, welcher beide 
Prüfungen bestanden hat, deshalb auch als Lehrer 
wesentlich tüchtiger geworden ist. Wissen schafft 
noch nichtBildung und macht auch noch nicht den 
tüchtigen Lehrer." Und weiter: „Die Prüfungen, 
sowohl für das Rektorat als für die Mittelschulen, 
hatten wesentlich den Zweck, ein Wissensquantum 
festzustellen. Die eigentlichepädagogische Bildung 
trat dagegen mehr zurück, und der Examinand 
konnte ein Zeugnis erhalten, wenn auch seine 
Kenntnisse in der Erziehungsgeschichte und Pädagogik 
wenig befriedigten." 
Dazu kommt noch, daß dieMotive zur Ablegung gedachter 
Prüfungen nicht immer als die lautersten bezeichnet werden 
können. Hier sollte doch die Sorge für die Wohlfahrt der 
Jugend, aufrichtige Begeisterung für das heilige Werk der 
Erziehung einziger Beweggrund sein; aber ist es so? 
Sollten dem einen oder dem andern der geehrten Leser nicht 
Fälle bekannt sein, wo Ablegung beider Prüfungen vielleicht 
zu den Heiratsbedingungen zählte; wo Familien - Ansehen 
sie erforderte, — wo ein schiffbrüchiger Philologe oder 
Jurist rc. dieselben als Notanker ersah; oder wo es einfach 
galt, sich ein erhöhtes Einkommen, bequemere Thätigkeit, 
größeres Ansehen und die „Süßigkeit des Herrschens" zu 
erobem? Und wenn es nun Leuten mit derartigen Motiven 
glückt, in den Sattel zu kommen, werden solche dann
	        

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