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Katholische Lehrerzeitung - 4.1893 (4)

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Bibliographic data

fullscreen: Katholische Lehrerzeitung - 4.1893 (4)

Periodical

Persistent identifier:
100291745X
Title:
Katholische Lehrerzeitung
Subtitle:
Organ zur Förderung des Katholischen Lehrerverbandes
Document type:
Periodical
Publication year:
1890
Place of publication:
Paderborn
Language:
German
Collection:
Religionspädagogische Zeitschriften
ZDB-Nummer:
2555738-5
Access restriction:
OPENACCESS

Periodical volume

Persistent identifier:
100291745X_04
Title:
Katholische Lehrerzeitung - 4.1893
Document type:
Periodical volume
Publisher:
Schöningh
Publication year:
1893
Collection:
Religionspädagogische Zeitschriften
Access restriction:
OPENACCESS

Periodical issue

Title:
Heft 16
Document type:
Periodical
Structure type:
Periodical issue
Collection:
Religionspädagogische Zeitschriften
Access restriction:
OPENACCESS

Table of contents

Title:
Inhalt
Document type:
Periodical
Structure type:
Table of contents
Collection:
Religionspädagogische Zeitschriften
Link zum Katalog:
100291745X-04-1373472999337-163
Access restriction:
OPENACCESS

Contents

Table of contents

  • Katholische Lehrerzeitung
  • Katholische Lehrerzeitung - 4.1893 (4)
  • Title page
  • Inhaltsverzeichnis des 4. Jahrganges.
  • Heft 1 (1)
  • Heft 2 (2)
  • Heft 3 (3)
  • Heft 4 (4)
  • Heft 5 (5)
  • Heft 6 (6)
  • Heft 7 (7)
  • Heft 8 (8)
  • Heft 9 (9)
  • Heft 10 (10)
  • Heft 11 (11)
  • Heft 12 (12)
  • Heft 13 (13)
  • Heft 14 (14)
  • Heft 15 (15)
  • Heft 16 (16)
  • Inhalt
  • Lehrerwünsche
  • Katholizismus und Schule
  • Vierte Generalversammlung des Verbandes katholischer Lehrer Deutschlands
  • Erste Generalversammlung des "Katholischen Lehrerverbandes" der Provinz Posen am 22., 23. und 24. Mai zu Bromberg
  • Berichte
  • Briefkasten
  • Advertising
  • Heft 17 (17)
  • Heft 18 (18)
  • Heft 19 (19)
  • Heft 20 (20)
  • Heft 21 (21)
  • Heft 22 (22)
  • Heft 23 (23)
  • Heft 24 (24)
  • Heft 25 (25)
  • Heft 26 (26)
  • Heft 27 (27)
  • Heft 28 (28)
  • Heft 29 (29)
  • Heft 30 (30)
  • Heft 31 (31)
  • Heft 32 (32)
  • Heft 33 (33)
  • Heft 34 (34)
  • Heft 35 (35)
  • Heft 36 (36)

Full text

Katholische Lehrerzeitung- 
Organ ?ur Förderung des katholischen Mrerverbandes. 
Erscheint am l., 10. und 20. jeden 
Monats. 
Preis vierteljährlich 0,80 Jt, mit 
Kreuzbandporto 1,10 Jt. 
i Zu beziehen durch alle Postanstalten 
«Zeitungs - Preisliste Nr. »302) 
und Buchhandlungen. 
In DersmiiiiiiQ mit jalitceidieii Sisuitmniiiieru 
herausgcgebm 
von 
W. Dürken. 
Anzeigen kosten 2 b A 
für die 3 spalttge Nonparetllezeile 
oder deren Raum. 
Bet Wiederholungen Rabatt. 
Beilagen werden nach Übereinkunft 
billigst berechnet. 
IV. Jahrgang. Nr. 16. 
Druck und Verlag von Ferdinand Lchöningh. 
Paderborn, Münster, Osnabrück, Main?. 
1. Juni 1893. 
Anhakt: Lehrerwünsche. — Katholizismus und Schule. ..Katholischen Lehrerverbandes" der Provinz Posen. — 
— Vierte Generalversammlung des Verbandes katholischer Berichte: aus Nassau. Elberfeld, Witten, Duderstadt, 
Lehrer Deutschlands. — Erste Generalversammlung des Sprottau, Schweiz. — Briefkasten. — Anzeigen. 
Fehrerivünsche. 1 
Die bisherigen Ausführungen haben gezeigt, daß es 
nicht nur ein Recht, sondern auch eine Pflicht für den 
Lehrerstand ist. ein ausreichendes Einkommen zu verlangen, 
dainit er sich seinem schweren und wichtigen Berufe ganz 
und ungeteilt widmen könne. Bisher aber entspricht das 
Diensteinkommen der Lehrer auch den bescheidensten An 
sprüchen nicht, und bleibt noch sehr vieles zu wünschen 
übrig. Zum Schluß wollen wir nun diesen Wünschen 
einen bestimmten Ausdruck geben: 
I. Gesetzliche Regelung des Diensteinkommens der Lehrer. 
II. Der grundsätzliche Unterschied von Stadt und Land 
muß fallen. 
HI. Die Gehälter werden nach Stufen geordnet, deren 
Höhe so bemessen sein muß, daß dadurch das in Art. 25 
der Verfassung gemachte Versprechen eines den Lokalverhält 
nissen entsprechenden Einkommens erfüllt wird. 
IV. Die Einordnung der einzelnen Orte in die ent 
sprechende Stufe geschieht durch die Regierung nach An 
hörung der Gemeinde und einer von sämtlichen Lehrern | 
be§ Ortes zu erwählenden Kommission. Beiden Teilcn 
steht es frei, Berufung an den Minister einzulegen, der 
endgültig entscheidet. 
V. Das Mindestgehalt beträgt nach Erteilung des Be 
fähigungsnachweises zur definitiven Anstellung seitens der 
Regierung die Hälfte des Höchstgehaltes. 
VI. Das Höchstgehalt wird nach 25 Dienstjahren 
erreicht. Die Dienstjahre zählen vom Tage der ersten 
Anstellung an. 
VII. Der Aufstieg in die höheren Gehaltsstufen erfolgt 
ohne Bedingung. 
VIII. Auswärtige Dienstjahre werden bei bereits an 
gestellten Lehrern sämtlich angerechnet, bei neu anzustellenden 
bis zu 15. 
IX. Alle Nebenämter werden voll, ohne Abzug vom 
Lehrergehalt, bezahlt. 
1 S. Vortrag von Vaaßen über Lehrerarbeit, Lehrer 
lohn in Nr. 10 d. Ztg. 
X. Die Mietsentschädigung wird nach örtlichen Ver 
hältnissen von der Regierung festgesetzt wie bei IV. 
XI. Die Pensionierung geschieht wie bisher. 
XII. Für Dienstländereien darf nicht mehr als ein 
nach billigen Grundsätzen zu bestimniendes Mehrfaches des 
Grundsteuer-Reinertrages vom Gehalt abgezogen werden. 
Begründung: 
Zu I. Art. 25 der Verf. verheißt den Lehrern ein 
„festes" Einkommen. Was unter einem „festen" Einkommen 
zu verstehen ist, erklärt ein Ministerial-Erlaß dahin: Ein 
festes ist das Einkommen, „wenn die Lehrer in eine von 
Zufälligkeiten oder von Launen der Gemeinde unabhängige 
Lage gebracht werden". Die außerordentliche, nicht durch 
Preisverhältnisse begründete Verschiedenheit der Lehrergehälter 
aber beweist hinlänglich, daß die Lehrer noch immer vom 
guten Willen und von den Launen der Gemeinden ab 
hängig sind. Diese Verschiedenheit aber mit ihren schlimmen 
Folgen — Unzufriedenheit und Stellenjägerei — wird nur 
dann gehoben werden, wenn für die Lehrergehälter feste, 
gesetzlich bestimmte Normen gegeben werden. 
Zu II. Wenn man Vorbildung und Arbeit in Be 
tracht zieht, dann stehen Stadt- und Landlehrer völlig gleich. 
Wenn von einer Mehrarbeit die Rede sein könnte, so wäre 
diese bei den Landlehrern zu suchen, da diese meistens unter 
iveniger geordneten Verhältnissen arbeiten. Was die Preis 
unterschiede zwischen Stadt und Land angeht, so sind diese 
meistens nicht so groß, als nian anzunehmen geneigt ist. 
Wenn auf dem Lande manche Erzeugnisse der Landwirtschaft 
billiger sind, wie in der Stadt, so sind dagegen Kolonial- 
und Manufakturwarcn teurer und schlechter; auch die Aus 
bildung der Kinder ist schwieriger und kostspieliger. 
Zu III. Unter einem den Lokalverhältnissen ent 
sprechenden Einkommen ist ein solches zu verstehen, welches 
den veränderten Preisverhältnissen und der fortschreitenden 
Entwickelung auf allen Gebieten des Lebens angepaßt ist. 
Diese Anpassung an das Bedürfnis könnte am einfachsten 
geschehen durch Aufstellung von Gehaltsstufen, deren Höhe 
so bemessen sein müßte, daß sie den Bedürfnissen einer
	        

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