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Katholische Lehrerzeitung - 4.1893 (4)

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Bibliographic data

fullscreen: Katholische Lehrerzeitung - 4.1893 (4)

Periodical

Persistent identifier:
100291745X
Title:
Katholische Lehrerzeitung
Subtitle:
Organ zur Förderung des Katholischen Lehrerverbandes
Document type:
Periodical
Publication year:
1890
Place of publication:
Paderborn
Language:
German
Collection:
Religionspädagogische Zeitschriften
ZDB-Nummer:
2555738-5
Access restriction:
OPENACCESS

Periodical volume

Persistent identifier:
100291745X_04
Title:
Katholische Lehrerzeitung - 4.1893
Document type:
Periodical volume
Publisher:
Schöningh
Publication year:
1893
Collection:
Religionspädagogische Zeitschriften
Access restriction:
OPENACCESS

Periodical issue

Title:
Heft 33
Document type:
Periodical
Structure type:
Periodical issue
Collection:
Religionspädagogische Zeitschriften
Access restriction:
OPENACCESS

Table of contents

Title:
Inhalt
Document type:
Periodical
Structure type:
Table of contents
Collection:
Religionspädagogische Zeitschriften
Link zum Katalog:
100291745X-04-1373473000173-337
Access restriction:
OPENACCESS

Contents

Table of contents

  • Katholische Lehrerzeitung
  • Katholische Lehrerzeitung - 4.1893 (4)
  • Title page
  • Inhaltsverzeichnis des 4. Jahrganges.
  • Heft 1 (1)
  • Heft 2 (2)
  • Heft 3 (3)
  • Heft 4 (4)
  • Heft 5 (5)
  • Heft 6 (6)
  • Heft 7 (7)
  • Heft 8 (8)
  • Heft 9 (9)
  • Heft 10 (10)
  • Heft 11 (11)
  • Heft 12 (12)
  • Heft 13 (13)
  • Heft 14 (14)
  • Heft 15 (15)
  • Heft 16 (16)
  • Heft 17 (17)
  • Heft 18 (18)
  • Heft 19 (19)
  • Heft 20 (20)
  • Heft 21 (21)
  • Heft 22 (22)
  • Heft 23 (23)
  • Heft 24 (24)
  • Heft 25 (25)
  • Heft 26 (26)
  • Heft 27 (27)
  • Heft 28 (28)
  • Heft 29 (29)
  • Heft 30 (30)
  • Heft 31 (31)
  • Heft 32 (32)
  • Heft 33 (33)
  • Inhalt
  • Zur Schulkatechese über das 6. Gebot
  • Die Psychologie nach Tertullian
  • Die Schulaufsichtsfrage
  • Einige Bestimmungen über Dienstwohnung und Wirtschaftgebäude
  • Ministerial-Erlaß, betreffend Anrechnung der gesamten, im öffentlichen preußischen Schuldienste zurückgelegten Dienstzeit
  • Berichte
  • Verband katholischer Lehrer Westpreußens
  • Stellenanzeiger
  • Briefkasten
  • Advertising
  • Heft 34 (34)
  • Heft 35 (35)
  • Heft 36 (36)

Full text

Katholische Lehrerzeitung. 
Organ ?ur Förderung des katholischen Khrerverbandes. 
Erscheint am 1., 10. und 20. jeden 
Monats. 
Preis vierteljährlich 0,80 Ji, mit 
Kreuzbandporto 1,10 Ji. 
Zu beziehen durch alle Postanstalten 
(Zettungs - Preisliste Nr. 3302) 
und Buchhandlungen. 
Ja Aerbiiutmig mit jasiXteirfieu Sfsiutmaimem 
herausgegeben 
von 
W. Aürken 
Anzeigen kosten 25 4 
für die 3 spaltige Nonparetllezetle 
oder deren Raum. 
Bei Mederholungen Rabatt. 
Beilagen werden nach Übereinkunft 
billigst berechnet. 
IV. Jahrgang. Nr. 33. 
$ Druck und Verlag von Ferdinand Schöningh. 9 
(| Paderborn, Münster, Osnabrück, Mainz. § 
20. November 1893. 
Inhalt: Zur Schulkatechese über das 6. Gebot. — ! Calbe, Danzig, Westpreußen, Königreich Sachsen, Wien.— 
Die Psychologie nach Tertullian. Von C. Ernesti. I. — ^ Allerlei: Verband katholischer Lehrer Westpreußens. - 
Die Schulaufsichtsfrage. — Verordnungen. — Berichte: > Stellenanzeiger. — Briefkasten. — Anzeigen. 
Berlin, Charlottenburg, aus dem Kreise Essen, Wiesbaden,; 
Jur Schntkatechese über das 6. Gebot. 
Von einem Landpfarrer in der Diöcese Osnabrück. 
Wenn ich, veranlaßt durch Nr. 22 der „Katholischen 
Lehrerzeitnng", es wage, zur tatechetischen Behandlung 
des 6. Gebots, insbesondere der hierhergehörenden Sünden,, 
einige Gedanken und Grundsätze auszusprechen, so muß 
ich zunächst die Bemerkung vorausschicken, daß das Wort! 
„wagen" hier in seiner eigentlichen Bedeutung genommen! 
werden möge. Denn da der Gegenstand selbst wegen seiner 
Eigenart an sich schon besondere Schwierigkeiten bietet, und 
anderseits die Kenntnis der Kinderherzen gerade hier ebenso 
notwendig als schwer ist, und zudem die individuellen und 
örtlichen Verhältnisse hier mehr als sonst ins Gewicht 
fallen, so ist es nicht zu verwundern, wenn unter Lehrern 
und Geistlichen in der Theorie und noch mehr in der > 
praktischen Behandlung dieser Frage eine ziemlich große 
Verschiedenheit herrscht, und man daher sehr leicht nach der 
einen oder andern Seite auf Widerspruch stößt. Auch setzt 
man sich der Gefahr aus, daß der eine oder andere Satz, 
der besonders zusagt, aus dem Zusammenhange gerissen, 
urgicrt wird und dann zu unheilvollen Konsequenzen führt. 
Bei der tiesstgehenden Bedeutung, welche die Erhaltung 
eines „keuschen Geschlechts" nicht nur für den ein 
zelnen, sondern ebenso sehr für das Familienleben, das 
gerade in unsern Tagen einer besondern Beachtung und 
Pflege bedarf/ und weiterhin für die Gemeinde im Gefolge 
hat, ist eine gute, richtig angelegte Katechese über das 
6. Gebot Gottes ein wesentlicher Faktor in dem so überaus 
wichtigen Erziehungsgeschäste. 
Bekanntlich verlangte I. I. Rousseau, dieser gott 
lose „Naturmensch", daß die Kinder über alles Ge 
schlechtliche sollten beizeiten aufgeklärt werden, dies sei 
der sicherste Weg, die Menschen vor Verirrungen zu be 
wahren und glücklich zu machen. Andere dagegen ver 
langen, daß dem Kinde über das Sexuelle nichts gesagt 
werde: es müsse „dumm" gehalten werden, wenn cs vor 
Sünde bewahrt bleiben solle; das andere lerne es „von selbst 
* Vergleiche hierzu den von Leo XIII. am 14. Juni 
1892 für den ganzen Erdkreis bestätigten und empfohlenen 
„Verein der christlichen Familie". 
früh genug". Es fragt sich, ob die Katechese dem einen 
oder dem andern Wege folgen soll oder darf. Darauf wäre 
zu antworten: Ist Rousseau keiner Widerlegung wert, so 
ist ebenfalls das zweite Verfahren nicht richtig. Das Kind 
muß mit manchen, ihm bis dahin ganz unbekannten Sünden, 
z. B. der Gotteslästerung, dem Lügen in der Beicht, u. a. 
bekannt gemacht werden, damit es nicht zur Zeit der Ver 
suchung aus Unwissenheit sündige, obgleich auch hier schon 
das Nennen der Sünde für einige Kinder gefährlich sein 
kann. Ebenso muß es auch diese Sünden kennen lernen, 
soweit es zur Vermeidung derselben nötig ist; hierüber 
ganz schweigen oder sich daran „vorbeidrücken" ist keine 
Wohlthat für die Kinder — freilich: das Schönste ist 
und bleibt — 
Fso86ire prc>r8N8 omnia 
Corruptionis vulnera, 
wie uns die hl. Kirche im Festhymnus der Jungfrauen 
beten lehrt. 
Will man also die beiden Extreme vermeiden und die 
richtige Mitte treffen — hier ist wirklich virtus (= die 
Tugend) in medio —, so möchte ich als Grundsätze oder 
Regeln für die katechetische Behandlung der Sünden 
gegen das 6. Gebot folgende aufstellen: 
I. Halte dich an deinen Diöcesan-Katechis- 
mus! Derselbe ist von der kompetenten kirchlichen Be 
hörde vorgeschrieben und muß für die Schulkatechese Grund- 
lage und Norm sein. Der Katechet soll eben diesen er 
klären, und je enger sich seine Erklärung an die Worte 
des Katechismus anschließt, desto verständlicher wird er, 
I desto nachhaltiger die Wirkung. 
Das Kind muß also die Sünden, welche gegen die heilige 
! Reinigkeit begangen werden können, auswendig lernen, ganz 
so, wie die Antwort im Katechismus lautet — nur minder 
Begabte dürften sich mit einer abgekürzten Form (1. durch 
| Gedanken, 2. durch Begierden u. s. w.) begnügen. Daran 
knüpft sich dann leicht die Erinnerung an das, was zur 
i Erklärung hinzugefügt wurde; das ganz abweichend vom 
1 Katechismus Vorgetragene ist gewöhnlich bald der Ver 
gessenheit verfallen. 
Für den Wortlaut des Katechismus ist aber der Lehrer 
nicht verantwortlich; er hat weder das Recht,
	        

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