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Evangelisches Schulblatt - 51.1907 (51)

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Bibliographic data

fullscreen: Evangelisches Schulblatt - 51.1907 (51)

Periodical

Persistent identifier:
1003016723
Title:
Evangelisches Schulblatt
Document type:
Periodical
Place of publication:
Gütersloh
Language:
German
Collection:
Religionspädagogische Zeitschriften
ZDB-Nummer:
2556282-4
Access restriction:
OPENACCESS

Periodical volume

Persistent identifier:
1003016723_51
Title:
Evangelisches Schulblatt - 51.1907
Document type:
Periodical volume
Publisher:
Bertelsmann
Publication year:
1907
Collection:
Religionspädagogische Zeitschriften
Access restriction:
OPENACCESS

Periodical issue

Title:
[Heft 8]
Document type:
Periodical
Structure type:
Periodical issue
Collection:
Religionspädagogische Zeitschriften
Access restriction:
OPENACCESS

Article

Title:
Jahresversammlung des Vereins für wissenschaftliche Pädagogik
Document type:
Periodical
Structure type:
Article
Collection:
Religionspädagogische Zeitschriften
Link zum Katalog:
1003016723-51-1373455929303-67
Access restriction:
OPENACCESS

Contents

Table of contents

  • Evangelisches Schulblatt
  • Evangelisches Schulblatt - 51.1907 (51)
  • Title page
  • [Heft 1] (1)
  • [Heft 2] (2)
  • [Heft 3] (3)
  • [Heft 4] (4)
  • [Heft 5] (5)
  • [Heft 6] (6)
  • [Heft 7] (7)
  • [Heft 8] (8)
  • Apologetische Fragen
  • Die Reformbestrebungen auf dem Gebiet des deutschen Aufsatzes
  • Linné
  • Zur Frage der sexuellen Aufklärung
  • Jahresversammlung des Vereins für wissenschaftliche Pädagogik
  • Zum Prügelerlaß
  • Ein Beitrag zu Dörpfelds Bedeutung für die Lehrerbildung und die Schulpraxis
  • Rundschau
  • Literarischer Wegweiser
  • Neue Bücher
  • [Heft 9] (9)
  • [Heft 10] (10)
  • [Heft 11] (11)
  • [Heft 12] (12)

Full text

338 
II Abteilung. Zur Geschichte des Schulwesens rc. 
Vollständigkeit und Geschlossenheit geben kann. Es scheint mir nur verfrüht, die 
Diskussion über diese Frage schon zu schließen. 
Die dritte Arbeit, die von Fack über die formalen Stufen, enthält eine 
Beurteilung der Meßmerschen Kritik der formalen Stufen. Dr. O. Meßmer, 
Seminarlehrer in Rorschach, hat sich in seinen methodischen Schriften „Kritik der 
Lehre von der Unterrichtsmethode" und „Grundlinien zur Lehre von den Unter 
richtsmethoden" eingehend mit der Lehre von den formalen Stufen beschäftigt. 
Es ist unmöglich, im Rahmen dieses Berichtes auch nur die Hauptpunkte seiner 
Kritik wiederzugeben. Fack kommt zu dem Ergebnis: „Meßmers Kritik ist zu 
einem guten Teil verfehlt." 
Auch der letzte Gegenstand, die Arbeit über den darstellenden Unterricht, 
führte zu einer Auseinandersetzung mit Meßmer. In der Diskussion wandte 
sich das Hauptinteresse dem letzten Teile der Abhandlung zu, welcher die von 
Ziller eingeführte Gesprächsform gegen neuere Angriffe verteidigt. Man 
betrachtet sie jetzt als „Krone des Unterrichts", als die „höchste Kunstform", 
während Ziller das, was Just jetzt darbietenden Unterricht nennt, als Haupt 
form betrachtete und erst gegen Ende seines Lebens mit der darstellenden Form 
Versuche anstellte. (Erläut. zum 13. Jahrb., 1881.) Ob hierbei Analytisches 
und Synthetisches (Altes und Neues) ineinander verstochten oder ob das erstere 
wie bei dem darbietenden Unterricht für sich vorausgenommen werden sollte, 
darüber standen sich zwei Meinungen scharf gegenüber. Hinsichtlich der Gebiete, 
auf welche die darstellende Form anzuwenden sei, sei nur noch der Gedanke her 
vorgehoben, daß viele Gedichte, die jetzt oft in ganzen Sammlungen darnach 
behandelt werden, gar nicht als Gegenstand einer ganzen Einheit, sondern nur 
als Teil einer solchen gelten können; dann erscheint diese Form meist ganz von 
selbst als unmöglich." 
ftttttttttntttttntm«««««««««««*««««««««««««* 
Zum Prügelerlaß. 
In der „Deutschen Zeitung" finden wir über Studts „Schwanengesang 
und letzten Willen" bemerkenswerte Ausführungen, denen wir das Folgende 
entnehmen. 
„Die Regierungsauslassung vertritt den Standpunkt, daß diese neue Verfügung 
im Interesse der Lehrer liege, weil dieses Strafverzeichnis von größter Wichtig 
keit sei als Beweismittel bei etwaigen gerichtlichen Untersuchungen wegew Über 
schreitung des Züchtigungsrechts. Man wird zugeben, daß es etwas einseitig 
ist, diese immerhin wichtige Angelegenheit so gar nicht von dem weiteren erziehe 
rischen Standpunkt aus zu betrachten, sondern lediglich von dem formal-straf 
rechtlichen oder strafprozessualen. Aber selbst wenn man den Lehrer mit all diesem 
peinlichen und vom erzieherischen Standpunkt aus gefährlichen Formelkram belasten 
wollte, nur, um ihm gewissermaßen Entlastungsmaterial für etwaige gerichtliche Möglich 
keiten zu schaffen, ließe sich immer noch über die Verfügung reden, wenn nur dann 
wenigstens dieses eine Ziel mit einiger Sicherheit auch erreicht würde. Wir glauben 
aber nicht, daß das der Fall sein wird. 
Einem von vorneherein ex otüoio aä boe zusammengetragenen Entlastungs 
material, dem seine Zweckbestimmung bei der Geburt amtlich attestiert ist, wird man 
mit gewissem Mißtrauen gegenüberstehen. Glaubt die preußische Verwaltung, daß die 
preußische Justiz in allen Fällen und unter allen Umständen dieses Mißtrauen über 
winden wird? Daß sie diese Listen jederzeit bedingungslos als ohne weiteres über-
	        

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