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Magazin für Pädagogik und Didaktik - 9.1844 (9)

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Bibliographic data

fullscreen: Magazin für Pädagogik und Didaktik - 9.1844 (9)

Periodical

Persistent identifier:
1003033849
Title:
Magazin für Pädagogik und Didaktik
Subtitle:
katholische Vierteljahrsschrift für Volkserziehung und Volksunterricht
Document type:
Periodical
Publisher:
Expedition d. Magazin für Pädagogik
Publication year:
1836
Place of publication:
Ulm
Language:
German
Collection:
Religionspädagogische Zeitschriften
ZDB-Nummer:
2556357-9
Access restriction:
OPENACCESS

Periodical volume

Persistent identifier:
1003033849_9
Title:
Magazin für Pädagogik und Didaktik - 9.1844
Document type:
Periodical volume
Publication year:
1844
Collection:
Religionspädagogische Zeitschriften
Access restriction:
OPENACCESS

Periodical issue

Title:
Erstes Heft
Document type:
Periodical
Structure type:
Periodical issue
Collection:
Religionspädagogische Zeitschriften
Access restriction:
OPENACCESS

Miscella

Title:
Kommissionsbericht über den Gesezentwurf, die Besserstellung der Volksschullehrer betreffend
Subtitle:
[Schulnachrichten]
Author:
Andlaw-Birseck, Heinrich Bernhard von
Person in original:
erstattet von dem Frhrn. v. Andlaw in der dritten öffentlichen Sitzung der ersten Kammer
Document type:
Periodical
Structure type:
Miscella
Collection:
Religionspädagogische Zeitschriften
Link zum Katalog:
1003033849-9-1373538128532-10
Access restriction:
OPENACCESS

Contents

Table of contents

  • Magazin für Pädagogik und Didaktik
  • Magazin für Pädagogik und Didaktik - 9.1844 (9)
  • Title page
  • Erstes Heft (1)
  • Ueber wohlthätige Schulstiftungen und milde Unterstützungs-Beiträge
  • Ueber Verbesserung der Schullehrer-Besoldungen
  • "Welcher Lehrstoff eignet sich am besten zur stillen Selbstbeschäftigung der Schüler, und wie ist diese mit dem mündlichen Unterricht durch alle Klassen einer Elementarschule in Verbindung zu bringen, damit das Erlernte eingeübt, und die Selbstthätigkeit angeregt werde?"
  • Ueber Schriftauslegung
  • Könnte es nicht von Vortheil sein, wenn die Lehrer den öffentlichen Prüfungen anderer Lehrer anwohnen würden? und von welchem? Woher mag es aber kommen, dass diese Prüfungen von denselben weniger besucht zu werden pflegen, als sie könnten und dürften?
  • Ueber Aufnahme der Lehre von den Rechten und Pflichten der Bürger in den Plan der Fortbildungsschulen
  • An welche Uebungen der Wurst'schen Sprachdenklehre ließe sich die Lehre über die Begriffe nach Umfang und Inhalt und über die Urtheile nach Quantität, Qualität, Relation und Modalität ohne erheblichen Zeitverlust anknüpfen?
  • Litteratur
  • Baden
  • Kommissionsbericht über den Gesezentwurf, die Besserstellung der Volksschullehrer betreffend
  • Vierte öffentliche Sizung der ersten Kammer, am 18. Dez. 1843
  • Das Schulwesen in Rußland
  • Poetische Versuche
  • [Aus den Blättern für litter. Unterh. 1843. Nr. 25]
  • [Aus der Beil. zur allg. Zeitung 1842. Nr. 356]
  • Unser Trost
  • Inhalts-Verzeichniß
  • Zweites Heft (2)
  • Drittes Heft (3)
  • Viertes Heft (4)

Full text

118 
ungleich günstigern Resultaten bei den weiblichen Schulen. Dadurch 
soll nicht der entfernteste spezielle Vorwurf gegen die Lehrer der 
männlichen Jugend ausgesprochen sein, unter deren Zahl die Mit 
glieder Ihrer Kommission viele kennen, die sie hochachten, und deren 
Wirksamkeit sie zu würdigen wissen. 
Wir wenden uns zu den einzelnen Paragraphen des Gesezes 
selbst. 
Der §. 1 bestimmt, daß vom 1. Januar 1844 an der niederste 
Gehalt eines Hauptlehrers der ersten Klasse, außer der freien Woh 
nung und dem Schulgelde, auf jährlich 175 fl., und ebenso jener 
eines Hauptlehrers der zweiten Klasse auf 200 fl. erhöht werde. 
Unter Berüksichtigung der bestehenden Verhältnisse tragt Ihre 
Kommission auf die Annahme dieses Paragraphen an. 
Der zweite Paragraph sezt fest, daß diese Erhöhungen vorschuß 
weise bis zur Ermittlung der Frage, ob Beiträge aus Fonds oder 
Staatsmitteln geleistet werden sollen, von den Gemeinden zu tragen 
sind. Jeder Gemeinde wird die Frist eines Jahres, von dem Tage 
der Verkündigung des Gesezes an, bewilligt, um ihre Ansprüche an 
solche Fonds oder an Staatsmittel für die Schulen darzuthun; — 
versäumt sie diese Frist, so erfolgen die Beiträge nur von der Zeit 
an, in welcher sie ihre Ansprüche geltend macht. 
Bei diesem Paragraphen, hat Ihre Kommission verschiedene Be 
denken, welche nicht durch die Bestimmung des §. 3 beseitigt werden 
konnten. 
Der §. 26 des Volksschulgesezes vom 28. August 1835 sagt 
nämlich, daß binnen 10 Jahren an dem einmal bestehenden Beitrags 
verhältniß zu den Lehrergehalten aus dem Grund Nichts geändert 
werden dürfe, weil das Verhältniß der Einkünfte zu den Ausgaben 
der Gemeinde sich wieder anders gestaltet hat. Jede Aenderung kann 
daher aus diesem Grunde sofort nur je von 10 zu IO Jahren statt 
finden. 
Man könnte zwar den folgenden 8. 27 dahin auslegen, daß 
unter dessen Bestimmungen die vorgeschlagene Gesezänderung begriffen 
sei, allein keine der dort angeführten Ausnahmen sieht eigentlich diesen 
speziellen Fall vor. 
Dabei konnte Ihrer Kommission auch nicht die Gefahr entgehen, 
die der 8. 24, auf welchen sich bezogen wird, in sich schließt. Es 
enthält derselbe so viele Ausscheidungen in den Ausgaben, welche bei
	        

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