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Ethische Kultur - 43.1935 (43)

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Bibliografische Daten

fullscreen: Ethische Kultur - 43.1935 (43)

Zeitschrift

OPAC:
1003173748
Titel:
Wochenschrift für katholische Lehrerinnen
Titelzusatz:
Organ des Vereins Katholischer Deutscher Lehrerinnen
Dokumenttyp:
Zeitschrift
Erscheinungsjahr:
1923
Erscheinungsort:
Paderborn
Sprache:
Deutsch
Sammlung:
Religionspädagogische Zeitschriften
ZDB-Nummer:
2557057-2
Zugänglichkeit:
OPENACCESS

Zeitschriftenband

OPAC:
1003173748_37
Titel:
Wochenschrift für katholische Lehrerinnen - 37.1924
Dokumenttyp:
Zeitschriftenband
Erscheinungsjahr:
1924
Sammlung:
Religionspädagogische Zeitschriften
Zugänglichkeit:
OPENACCESS

Zeitschriftenheft

Titel:
Nr. 5
Dokumenttyp:
Zeitschrift
Strukturtyp:
Zeitschriftenheft
Sammlung:
Religionspädagogische Zeitschriften
Zugänglichkeit:
OPENACCESS

Artikel

Titel:
Die Paragraphen 43 und 44 des preußischen Volksschullehrerdiensteinkommengesetzes
Dokumenttyp:
Zeitschrift
Strukturtyp:
Artikel
Sammlung:
Religionspädagogische Zeitschriften
Link zum Katalog:
1003173748-37-1373726479815-47
Zugänglichkeit:
OPENACCESS

Inhaltsverzeichnis

Inhalt

  • Ethische Kultur
  • Ethische Kultur - 43.1935 (43)
  • Heft 1 (1)
  • Heft 2 (2)
  • Heft 3 (3)
  • Heft 4 (4)
  • Heft 5 (5)
  • Heft 6 (6)
  • An die Mitglieder der Deutschen Gesellschaft für Ethische Kultur!
  • Der Lebenskampf des Dichters Hermann Löns
  • Humanitas
  • Kultur der Zeit
  • Ethische Grundlagen des neuen Strafrechts
  • Buchbesprechungen
  • Heft 7/8 (7/8)
  • Heft 9 (9)
  • Heft 10 (10)
  • Heft 11/12 (11/12)

Volltext

vielmehr ein Angriff gegen den Geist der Zwietracht. Meine Aufgabe ist 
die Einigung der deutschen Jugend. Dabei Stehe ich nach wie vor auf dem 
Standpunkt, daß konfesSionelle Jugendbünde wohl tragbar Sind, wenn Sie 
Sich ausSchließlich mit der religiös-Sittlichen Erziehung der Jugendlichen be- 
jaSSen.“ Zur Frage der MilitariSierung der deutschen Jugend Sagte der 
weichsjugendführer, daß im GegensSatz zu anderen Staaten in Deutschland 
die Jugend überhaupt nicht mit Wafijien geSchult werde: Wir wollen nichts 
anderes, als unsere Jugend geSund und glücklich machen. Unsre Soldati- 
Sche Haltung hat nichts MilitäriSches an Sich. Wir verstehen unter diesgr 
Haltung dieAusrichtung der jungen Generation auf die großen mensSchli- 
chen Ideale (wir dürfen hier hinzufügen: und die ethisSchen Forderun- 
zen) Disziplin, Treue und Kameradschaft, also zu friedlichen Werken, wie 
es unsere großen Sportveranstaltungen, unsere Zeltlager und unser Reichs- 
berufswettkampf Sind.“ 
Auch die andere Sorge, die oit notwendigerweise die Gemüter be- 
wegt, nämlich die Gewaltenteilung zwiSchen Hitlerjugend und El- 
ternhaus, wird immer wieder zur Debatte gestellt: Sie iSt freilich nichisS 
neues, Sondern besteht, Seit es eine Jugendbewegung gibt. Im „Reichs- 
verwaltungsblatt“ wurde nun jüngst ein Aufsatz von Dr. Heckel ver- 
öffentlicht, der die rechtlichen Beziehungen zwisSchen Eltern, Schule 
und Hitlerjugend untergucht, Demnach habe das Elternhaus der HJ 
gegenüber die geSetzlichen Machtmittel in der Hand. Da ein 
Organisationszwang zugunsten der HJ nicht bestehe, könnten gegen den 
Willen der Eltern weder die HJ noch das Kind den Eintritt in die HJ er- 
zwingen. Allerdings dürfe man den moralischen Druck einer SO machtvollen 
Organisation nicht untersSchätzen, Auch müßten Sich die Eltern die Fol- 
gen der Zugehörigkeit u. Nichtzugehörigkeit ihrer Kinder zur HJ für deren 
Zukunft klar machen, Sei aber der junge Mensch Mitglied der HJ geworz- 
den, SO Stehe der elterlichen Gewalt die OrganisSationsgewalt 
des Bundes gegenüber. Man müsse hier nun eine gewisse Beschrän- 
kung der elterlichen Gewalt über das Kind in der HJ anerkennen, wenn 
auch kein völliges Ruhen der Gewalt. Wieweit die BesSchränkung gehe, 
lasSse Sich allerdings nur im Einzelfall entscheiden. PraktiSch ergebe Sich 
die Erkenntnis, daß der IndividualiSmus des ElternhausSes 
und der NationalsozialiSmus der HJ wohl miteinander auskom- 
men könnten. . 
In diesem ZuSammenhang darf auf eine offenbar notwendig gewor 
dene Maßnahme hingewiesen werden, welche die Jugend-Ausland- 
jahrten regelt und von der Ausland-Abteilung der Reichsjugendführung 
erlasSen wurde. Während bisher es jeder Jugendgruppe freistand, nach Be- 
lieben Solche Fahrten zu unternehmen, was in der Praxis nicht immer zu 
erireulichen Begleiterschainungen führte, S0 müsSsen in Zukunft alls Fahrten 
ins Ausland angemeldet werden. Das Fahrtenamt wird 8ie fördern, 
aber zugleich dafür Sorgen, daß die Fahrten gründlich vorbereitet werden 
und finanziell geSichert Sind, Unter allen Umständen ist es verboten, an 
die offiziellen Vertretungen des Deutschen Reiches im Ausland oder an 
92
	        

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