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Wochenschrift für katholische Lehrerinnen - 37.1924 (37)

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Bibliographic data

fullscreen: Wochenschrift für katholische Lehrerinnen - 37.1924 (37)

Periodical

Persistent identifier:
1003173748
Title:
Wochenschrift für katholische Lehrerinnen
Subtitle:
Organ des Vereins Katholischer Deutscher Lehrerinnen
Document type:
Periodical
Publication year:
1923
Place of publication:
Paderborn
Language:
German
Collection:
Religionspädagogische Zeitschriften
ZDB-Nummer:
2557057-2
Access restriction:
OPENACCESS

Periodical volume

Persistent identifier:
1003173748_37
Title:
Wochenschrift für katholische Lehrerinnen - 37.1924
Document type:
Periodical volume
Publication year:
1924
Collection:
Religionspädagogische Zeitschriften
Access restriction:
OPENACCESS

Periodical issue

Title:
Nr. 5
Document type:
Periodical
Structure type:
Periodical issue
Collection:
Religionspädagogische Zeitschriften
Access restriction:
OPENACCESS

Article

Title:
Die Paragraphen 43 und 44 des preußischen Volksschullehrerdiensteinkommengesetzes
Document type:
Periodical
Structure type:
Article
Collection:
Religionspädagogische Zeitschriften
Link zum Katalog:
1003173748-37-1373726479815-47
Access restriction:
OPENACCESS

Contents

Table of contents

  • Wochenschrift für katholische Lehrerinnen
  • Wochenschrift für katholische Lehrerinnen - 37.1924 (37)
  • Nr. 1 (1)
  • Nr. 2 (2)
  • Nr. 3 (3)
  • Nr. 4 (4)
  • Nr. 5 (5)
  • Inhalt
  • Die Grundschule auf dem Lande
  • Die Paragraphen 43 und 44 des preußischen Volksschullehrerdiensteinkommengesetzes
  • Die Höhe reizt uns, nicht die Stufen. Den Gipfel im Auge, wandern wir gern auf der Ebene.
  • Aus der Zeit
  • Aus unserem Verein
  • Bezirks- und Zweigvereine
  • Bücherbesprechungen
  • Advertising
  • Nr. 6 (6)
  • Nr. 7 (7)
  • Nr. 8 (8)
  • Nr. 9 (9)
  • Nr. 10 (10)
  • Nr. 11 (11)
  • Nr. 12 (12)
  • Nr. 13 (13)
  • Nr. 14 (14)
  • Nr. 15 (15)
  • Nr. 16 (16)
  • Nr. 17 (17)
  • Nr. 18 (18)
  • Nr. 19 (19)
  • Nr. 20 (20)
  • Nr. 21 (21)
  • Nr. 22 (22)
  • Nr. 23 (23)
  • Nr. 24 (24)
  • Nr. 25 (25)
  • Nr. 26 (26)
  • Nr. 27 (27)
  • Nr. 28 (28)
  • Nr. 29 (29)
  • Nr. 30 (30)
  • Nr. 31 (31)
  • Nr. 32 (32)
  • Nr. 33 (33)
  • Nr. 34 (34)
  • Nr. 35 (35)
  • Nr. 36 (36)
  • Nr. 37 (37)
  • Nr. 38 (38)
  • Nr. 39 (39)
  • Nr. 40 (40)
  • Nr. 41 (41)
  • Nr. 42 (42)
  • Nr. 43 (43)
  • Nr. 44 (44)
  • Nr. 45 (45)
  • Nr. 46 (46)
  • Nr. 47 (47)
  • Nr. 48 (48)
  • Inhaltsverzeichnis des 37. Jahrganges 1924
  • Inhaltsverzeichnis des 36. Jahrganges 1923

Full text

18 
□ Die höhe reizt uns. nicht die Stufen. Den Gipfel im Auge, wandern wir gern auf der Ebene. Goethe, Wilhelm Meister, □ 
nnnnnnnnanaDangDaDaaDDanDQDaanoaaQaaannagi3onai3anJajajJajajDaDoaDancia.3aaaonnnnnnnnnnjngnaa 
Das war eine z. 3. in heißen Kämpfen errungene Bevorzugung 
der Städte, eine gewisse Anerkennung dafür, daß sie bis dahin ihr 
Schulwesen besser entwickelt hatten. Nach dem Inkrafttreten des 
Gesetzes ist nun in vielen Gemeinden die 3ahl her Schüler in den 
Volksschulen unter 60 gesunken, - und diese Gemeinden erhielten 
die obige Vergünstigung nicht. So entstand eine ungleiche Be 
handlung der Gemeinden. 
2. Vas Geld, das durch die Einziehung der Staatsleistungen für 
diese sogenannten Mehrstellcn ab I. April 1924 gespart wird, kommt 
der Gesamtheit der Schulverbände dadurch zugute, daß es für ein 
erhöhtes Beschulungsgeld verwendet wird, da dieses nach der Kopf 
zahl aller Kinder iy Preußen verteilt wird. 
3. Durch das Gesetz vom 24. Nov. 1923, welches eine Ver 
einfachung für die Geschäftsführung der LandesschulKasse und der 
zuständigen Regierungsstellen vorsteht, sind den Gemeinden die bis 
herigen Vorausleistungen für Schulleiter-, Konrektor- und hilfsschul 
lehrerstellen Mitwirkung vom 1. April 1924 erlassen worden. Das 
ist eine Erleichterung, die besonders großen Gemeinden zugute 
kommen wird. 
4. Auch die Unterschiedsbeiträge für die Grte der Ortsklassen 
A und B sind insofern beträchtlich verringert worden, als nicht 
mehr der ganze Unterschied zwischen A und E, B und E usw. von 
den Gemeinden zu tragen ist, sondern nur noch bei A der Unter 
schied zwischen A und B, von B bis E fallen diese Zahlungen fort. 
Diese Bemerkungen wollen nur kurz darlegen, in welcher weise 
große Schulöerbände einen gewissen Ausgleich erhalten sollen für den 
Ausfall der Staatszuschüsse, die bisher ein viertel jedes Stellen 
einkommens betragen, von diesen ersparten Beträgen ist es den 
Städten unbenommen, eine gewisse Zahl von Mehrstellen einzurichten. 
Da aber z. 3., namentlich in den Großstädten, die Klassenfrequenz 
eine außerordentlich niedrige ist, ist eine Kürzung der Stellenzahl 
mit Recht zu befürchten. 
Da wird es Sache der Lehrerschaft sein, zu versuchen, wieweit 
die Gemeinden zur Aufrechterhaltung von Rlehrstellen zu bewegen 
find. Das ist auch eine Aufgabe unserer Bezirksvereine, die ratsamer 
weise überall einen Ausschuß bilden, um unter Berücksichtigung der 
örtlichen Verhältnisse entsprechende Schritte zu tun. 
Der Verein kath. deutscher Lehrerinnen wird nach Prüfung der 
Gesamtlage auch seinerseits bei den zuständigen Stellen seine Vor 
schläge machen, über die wir später noch berichten werden. 
Aus der Zeit. 
Zum Veanttenaöbau. 
S. Die Spitzenorganisationeu vertreten den Standpunkt. daß auch während 
der Seit des Ermächtigungsgesetzes und der PAV. der Beamte nicht 
schutzlos willkürlich handelnden Vorgesetzten ausgeliefert sein darf. Der 
Fuu,zeqner-Ausjchutz des Reichsiages erscheint mit zu wenig Rechten 
ausgestattet, dag er als wirksamer Schutz m Frage kommt. Ls wird 
gefordert, eine Schiedsstetle einzusetzen, welche von adzubauencen 
Beamten angerusen werüen kann. Die Schiedsstelle soll nicht pur über 
die formelle Handhabung der PAV. entscheiden, sondern auch darüder, 
ob der Rbstcht der Regierung im Linzejsalle entsprochen ist. Jm preu- 
tzljchen Landtag besaßt man >lch bereits mit der Einsetzung einer Schreos- 
stelle für die preutzqqen Beamten. 
4. Die PRO. hat Gültigkeit dis 1927. Es ist unerträglich, die Beamten 
schaft noch drei weitere Jahre unter den Druck der PAV. zu stellen. 
Die Gültigkeitsdauer mutz aus die unbedingt notwendige Seit beschränkt 
bleiben. 
5. Die Bestimmungen des § 10 der PAV., daß Wartegeld und Ruhegehalt 
bereits gekürzt werden, wenn das prioateinkommen den Grunoveuag 
und Dnszuschlag der Besoldungsgruppe Vll, erste Dienpaltersstuse über 
steigt, sind abzuändern. Ls mutz erreicht werden, daß an Stelle der 
Besoldungsgruppe Vll, Besoldungsgruppe lX, erste DienstaUersstuse tritt. 
6. Die Bestimmung, dag die penstonsfahige Dienstzeit wahrend der 
Wartezeit ruht, führt zu härten und Susälligkeiten. Die ungeschmälerte 
Bestimmung des pensionsgejetzes ist wiederherzustellen, hiernach soll 
die pen,ionsfähige Dienstzeit unberührt weiter lausen bis zur Versetzung 
in den endgüliigen Ruhestand. 
7. Die Bestimmung, das Wartegeld ist bei weniger als 25 pensions 
fähigen Dienftjahren geringer als 80% des Diensteinkommens zu 
bemessen, birgt unnötige härten. Einzelne Beamte werden hierdurch 
hart getroffen, ohne datz dem Reich eine nennenswerte Ersparnis ersteht. 
Die Vorschrift der 25 pensionsfähigen Dienstjahce mutz aus 20 ermäßigt 
werden, auch ist bei einer geringeren Anzahl von Dienftjahren, w.nn 
überhaupt, dann schwächer zu staffeln. 
8. Eine groge sozial« Ungerechtigkeit birgt die Bestimmung in sich, datz 
Beamte mit weniger als zehn prnjionssähigen Dienstjahren keinen 
Anspruch auf wartegelo oder Pension haben. Der Fall dürste 
einzig in Deutjchlaiid dastehen, datz ein Arbeitnehmer, wenn er weniger 
als zehn Jahre einem bestimmen Beruf-zweige angehört, keinerlei 
Ansprüche auf soziale Versorgung hat. (Inoalroen- oder Angestetiten- 
veriichecuug.) Die Basis einer evtl. Gnadenpension erscheint zu schmal. 
Diesen Beamten mug mindestens der Anspruch garaniiert sein, den 
ver,lcherte Angestellte haben. 
9. Es mutz eine wirksamere Fürsorge für die pensionierten und warte- 
geld-Beamien von Staars wegen betrieben werden. vor>chläge nach den 
verschiedensten Richtungen liegen bereits vor. Ls ist zu fordern, datz 
die Regierung siq ernstlicher mit dieser Frage beschäftigt. 
10. Die abgebauten Beamten laufen Gefahr, datz die zur Seit bestehenden 
Sätze der Grnndgehä.ter usw. bei demnächstigec Erhöhung der 
Beamtenbezüge nicht verbessert werden. Dre,e Vermutung wird 
bestätigt durch dre Haltung der Rezierungsoertreler, wenn diese und 
ähnliche Fragen gestellt werden, von der Regierung ist erne eindeutige 
Erklärung zu fordern. 
11. Es ist ein besonderer Schutz für die Opfer des Rhein-Ruhr- 
Rampfes zu fordern. Das Vorgehen des ReichsverkehrrMinisteriums 
in der Entlassung der Angestellten und Arbeiter im bejetzlen Gebiet 
hat die Beamten,chast stark beunruhigt. Dahingehende Erklärung der 
Regierung erscheint notwendig. 
Sur Seit, da diese Nummer zürn Druck kommt, wird über die endgültig? 
Annahme der preußischen Perjonalabbauverordnung im Landtag noch 
verhandelt. Regierung und Parlament sind sich über das zu schaffende 
Schiedsgericht nicht einig. 
Nach den letzten Beschlüssen soll bzl. der Lehrer das Maß des Abbaus 
nicht zahlenmäßig festgelegt werden. Ls muß also nicht unbedingt 25% 
betragen, über die anderen Einzelheiten berichten wir in der nächsten 
Nummer. 
Ehe aber die Verordnungen angenommen und die Ausfährungs- 
bestimmungen erlassen sind, hat man mit dem eigentlichen Abbau schon 
begonnen, und es ist bereits allerlei Grund zur Rlage vorhanden. Dis 
Spitzenorganifationen haben beschlossen, Schritte bei dem Herrn Reichskanzler 
zu unternehmen, um die allersch'.mrMften Härten, die die PAV. in der Durch 
sah ung dringt, zu beseitigen, von den einzelnen Organisationen wurden 
folgende Punkte zur Besprechung beim Reichskanzler angeführt: 
1. Die Durchführung der PAV. geschieht in vielen Fällen nicht in dem 
Geiste, den die Regierung in sie hineingelegt hat. über Willkür und 
Parteilichkeit wird vielerorts geklagt. 
2. Die unter 1. beklagten Verhältnisse find nur möglich, weil die in der 
PAV. in Aussicht gestellten Ausführungsbestimmungen noch nicht 
erlassen sind. Fast alle Spitzenorganisationen haben sofort nach Inkra't 
treten der PAV. beim Reichsfinanzministerium das Ersuchen gestellt, 
bei Bearbeitung der Aussührungsbr stimmunzen hinzugezogen zu werden. 
Line Antwort des Reich finanzm'nisteriums liegt bei keiner Sprtzen- 
orqanifation vor, auch fi> d die Ausführungsbepimmungen noch nicht 
erschienen; dabei ist der Abbau in vollem Suge. In der Beamtenschaft 
macht sich das G fühl breit, die Regierung werde erst nach Durch 
führung de« Abbaues die Ausführungsbepimmung erlassen, wenn diese 
bereits praktisch wertlos sind. 
Kranfentafte deutscher Lehrer 1§itz Dortmund). 
von verschiedenen Seiten ist eine Beitragsregelung nach der Seite hin 
gewünscht worden, daß zwei erwachsene Nicht oerheicalete Mitglieder (Lehrelin 
^nd Schwester, die den Haushalt sührt z. B) de,« gleichen Beitrag zu zahlen 
haben wie Mann und Frau zusammen. Dre Angelegenheit wird der vor» 
stand vor die nächste Mugliederoerfammlung bringen uno dann vorschlagen, 
datz für jedes erwachsene Mitglied monatlich eine Mark Leitlag zur Er 
gebung kommt. Da; Einirirt-geld beträgt di; zum 30. Lebensjahre 
1 Golomark, dann erhöht es sich mit jedem Lebensjahre um 0 50 . Die 
Aufnahme erfolgt nur zum Ersten eines jeden Vierteljahres. Wer sich jetzt 
bis zum 15. Februar anmeldet, wird noch zum 1. Januar aufgenommen. 
Die Rasse erstattet 70'/ o der Rosten für Arzt, Arzneien, Rurkarle, Bäder 
und Trinkkuren. (verpfl'gungrkosten in Bädern werden nicht erftatiet.) 
Lei Rrankenhausbehandtung werden außerdem noch die Pflegekosten zweiter 
Rlasse bis zu 90 Tagen im Jahre mit 50% vergütet. Die Vergütung wird 
vom kleinsten Betrage an gezahlt und erfolgt in unbeschränkter höhe. 
Was besonders zu beachten ist, geben die folgenden Punkte an: 
1. Zahlungen sind nur an den Vertrauensmann oder an das Postscheckamt 
Dortmund. Ronto 4929, zu entrichten. Bei allen Zahlungen sind Name 
und Mitgliedsnummcr anzugeben. 
2. Bei Sendungen an die Rasse ist unbedingt die Anschrist: Krankenkasse 
deutscher Lehrer in Dorlm rnd zu vermeiden, weil dadurch Verzögerungen 
und sonstige Unannehmlichkeiten entstehen, auch Sendungen sehr leicht 
verloren gehen. 
3. Alle Anträge auf Entschädigung und die ärztlichen Bescheinigungen übet 
die Notwendigkeit der Va»e- und Trinkkuren, dann Anmeldungen zut 
Raffe, Aufnahmeanträge. Bestellungen von Drucksachen und Anfragen
	        

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