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Pädagogische Reform - 44.1920 (44)

Access restriction

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Bibliographic data

fullscreen: Pädagogische Reform - 44.1920 (44)

Multivolume work

Persistent identifier:
101688679
Title:
Encyklopädie des gesammten Erziehungs- und Unterrichtswesens
Editor:
Schmid, Karl Adolf
Document type:
Multivolume work
Publisher:
Besser
Place of publication:
Gotha
Language:
German
Collection:
Pädagogische Nachschlagewerke
Access restriction:
Siehe Bände

Volume

Persistent identifier:
10168875x
Title:
A - Dinter
Editor:
Schmid, Karl Adolf
Document type:
Volume
Publisher:
Besser
Publication year:
1859
Place of publication:
Gotha
Language:
German
Collection:
Pädagogische Nachschlagewerke
Link zum Katalog:
10168875x
Fußnote/Bemerkung:
Systemvoraussetzung der Online-Ausg.: HTML; Zugriffsart: Internet und World Wide Web
Access restriction:
Siehe Bände

Lemma

Title:
Befehlen und Verbieten
Author:
Bock, ...
Person in original:
Bock
Document type:
Multivolume work
Structure type:
Lemma
Language:
German
Collection:
Pädagogische Nachschlagewerke
Link zum Katalog:
BBF0422407
Access restriction:
Siehe Bände

Contents

Table of contents

  • Pädagogische Reform
  • Pädagogische Reform - 44.1920 (44)
  • Heft 1 (1)
  • Heft 2 (2)
  • Heft 3 (3)
  • Heft 4 (4)
  • Heft 5 (5)
  • Heft 6 (6)
  • Heft 7 (7)
  • Heft 8 (8)
  • Heft 9 (9)
  • Heft 10 (10)
  • Heft 11 (11)
  • Heft 12 (12)
  • Lehren der Romantik
  • Unser Streik
  • Aus den Beratungen des Satzungsausschusses
  • Die Kinderzulagen
  • Die [Kinderzulagen]
  • Die verheiratete Beamtin in der Besoldung
  • Auch das noch?
  • Zum neunten Schuljahr
  • Umschau
  • Aus Hamburg
  • Literatur
  • Vereins-Anzeiger
  • [Anzeigen]
  • Heft 13 (13)
  • Heft 14 (14)
  • Heft 15 (15)
  • Heft 16 (16)
  • Heft 17 (17)
  • Heft 18 (18)
  • Heft 19 (19)
  • Heft 20 (20)
  • Heft 21 (21)
  • Heft 22 (22)
  • Heft 23 (23)
  • Heft 24 (24)
  • Heft 25 (25)
  • Heft 26 (26)
  • Heft 27 (27)
  • Heft 28 (28)
  • Heft 29/31 (29/31)
  • Heft 32/33 (32/33)
  • Heft 34 (34)
  • Heft 35 (35)
  • Heft 36 (36)
  • Heft 37 (37)
  • Heft 38 (38)
  • Heft 39 (39)
  • Heft 40 (40)
  • Heft 41 (41)
  • Heft 42 (42)
  • Heft 43 (43)
  • Heft 44 (44)
  • Heft 45 (45)
  • Heft 46 (46)
  • Heft 47 (47)
  • Heft 48 (48)
  • Heft 49 (49)
  • Heft 50 (50)
  • Heft 51 (51)
  • Heft 52 (52)

Full text

Beilage zu Nr. 
mee ea engeren .... 5 . Gemen 9 .-. 
dadurch bedingte Schneltere Abnutzung, häufigere 
Reparaturen, geringere Verwendbarkeit für heran- 
wachsende jüngere Geschwister). 
D. Sonstige Ausgaben: 
1 für die Familie: Ergänzung und Instand- 
haltung ges Hausstandes, WäsSche, Reinigung, Zer- 
Streuung und Unterhaltung, kulturelle Beqdürfnisse, 
Kleinigkeiten des täglichen Lebens. 
2. für das einzelne Kind: Schiafstätte (Be- 
Schaffung, Instandhaltung, Reinigung), Spielzeug, 
Ausfjüge, Kosten der Schule, Arzt, Zahnarzt, 
Apotheke. 
Eine rechnerisSche Festlegung dieser Ausgaben 
iSt Schwer durchzuführen, weil eine Absetzung des 
Notwendigen vom Wünschenswerten nicht mög- 
HCH iSt. ---- 
Als unumgänglich notwendige Ausgaben ijür 
de Unterkunft und die Ernährung kinderloser Fa- 
milien ergeben Sick 200 und 210 VN, a!so 410 M. 
De Ausgaben für Bekleidung und Sonstiges kom- 
men in den GehaltsSätzen in den Beträgen zum 
Ausgruck, welche über diese Summe hinausgehen 
und Sind verschieden nach Vorbildung und Stel- 
lung des Gehaltsempfängers. 
Wie wird der Haushalt dies Familjenvaters 
durch die notwendigen Ausgaben für jedes Kind 
belasiet? Der MindestdurchsSchmnittsSatz für jedes 
Kind (Auszaben B und C) beträgt 230 M, für 
2 Kinder 460 M, für 4 Kinder 920 M, für 6 Kinder 
1386 M. Lassen wir die Sätze für die Bekleidung 
der Ekdiern und für die Ausgaben D außer Be- 
tracht, dann ergeben Sich alis MindestSätze für 
die Bestreitung der notwendigsten Ausgaben 
iür die 4köpfige Familie: 870 M, 
für die 6köpfige Familie: 1330 M, 
für die Sköpfige Familig: 1790 M monatlich. 
Ein entsprechendes Plus muß den von uns 
eben ausgeSchalieten Bedürinissgen Rechnung tra- 
gen. 
Unsere Übersicht zeigt, daß ein Monatsgehalt 
von 1208 Ki, welches unter den für die FestSetzung 
maßgebenden VorausSetzungen als ausreichend 
und Sftandesgemäß für Ledige und kinderlos Ver- 
beiratete angeSehen werden kann, für die vier- 
köpiige Familie nicht reicht, daß es die Sechs- 
küpbiige Familie in Schulden Stürzt, die achtköpfige 
zum Betteln zwingt. Gleiche Besoidung (ohne 
RückSicht auf den Familienstand) izt nur durch- 
ührhar, v-enn Gebälier gewährt werdien, in denen 
iene Summen unter allen Umständen als niedrige 
Brüchte le verschwinden. Das würde eine 8- bis 
TOßuche Erhöhung der Friedensgehälter bedenten. 
Daran aber denkt heute niemand, umd eine Ge- 
Suindung des Beamtenstandes kann nur erfolgen, 
weim dien veränder:en Zeitverhältnisszen ent- 
Sprechend Kinderzulagen in ausreichender Höhe 
vozaklt werden. Die bisner gezahlten ung für die 
ene BeSokiungsor/nung vorgesehenen Sätze be- 
dept cin Nichts. 
Nan kann heute nicht mit Grundsätzen at- 
beten. die vor dem Kriege berechtigt waren. 
Einv wesentliche Änderung dies VerhältnisSses zwi- 
ier nicht bringen. Dann aber reicht der Arbeits- 
ertrag des Einzelnen für den Unferhalt des Ein- 
zeinen, höchstens für 2 oder 3 Personen, und der 
Zwang der Tatsachen muß den Grungsatz besei- 
tigen: „Tür gleiche Arbe't gleichen Lohn.“ Denn 
es kann jeder nur für cinen arbeiten. aber mancher 
muß für viele Sorgen --- vn er tuf es zum Besten 
der Gesamtheit. 
W. Reyer. 
 
een vem er enanerenken amm m IIe ependterd wrwken eignung wdh 100090 0 vom Ziethen m ertrage uinperierwen eer entemarnewwnznrngn kareentkennnen 
Die verheiratete Beamtin in der 
Besoldungsreform. 
„verheirateten weiblichen Beamten werden 
Orts-, Teurungs- und Kinderzuschläge nur ge- 
währt, wenn der Ehemann außerstande iSt, die 
Familie zu unterhalten und wenn die Fhefrau den 
Unierhalt der Familie ganz oder überwiegend aus 
ihrem Diensteinkommen bestreitet.“ 
So Heißt es in dem EFnatwurf für die neue 
Besoldungsordnung. Freilich wird noch manches 
an diesem Entwurie geändert, ehe er an die Na- 
tionalyergammlung gelangt; aber es heißt auf- 
paSSeR und Sich wehren gegen die drohende Ver- 
gewaltizung, 
Meine Ausführungen Sollen in ergter Linie 
Ser A denen, damit die Kollegen und 
Koiloginne erkennen, daß dew Stande gescha- 
def wird, wenn die eine Oruppe Stieimütterlich 
behandelt wird. Ich Spreche absichtlich nachher 
zur v8n der- werbeirateten Lehperin, well Ich nar 
 
+. 
FESONNSNESSSNENSTN SNIISNENGSNNNNSSSESNNNNNNNNNNNNNSNSTEETTENENENENENNN 
12 der Pädagogischen Reform. 
Mitiwoch. den 24. März 1920. 
worm nden Dd 8 feirte - nem een adm m. ww =. = =. 
meinen Stand genau kenne; aber bei gen übrigen 
Beamfengruppen liegen die Verhältnisse wohl ähm- 
ich. 
Bis jetzt ist die verheiratete Lehrerin zewertet 
worden wie eine Ledige (mit Recht nach meiner 
Meinung), d. bh. Sie bekam die Teurungszuschläge 
einer Ledigen. Jede Verheiratete hat augenblick- 
lich mindestens ein Einkommen von 610 M 
(Grundgehalt 1300 M und Teurungszulage 48006 M). 
6000 M Sing nach: der neuen Besoldungsordnung 
das Grundgehalt eines Lehrers. Wird das Ge- 
fürchtete TatSache, daß die Ledigen 80--90% der 
kinderlos Verheirateten erhalten, also 4800 bezw. 
5400 M Grundgehalt, S0 bekommen auch die ver- 
| heirateten Lehrerinnen im Höchstfalle 5460 M. Es 
 
a. a dee 
en AMR der 
 
narwereevuammähir fingers 
- - vm wine mire 
wird ihnen alSs0o ein Deträchtlicher Tei! des PpiS- 
herigen Einkommens gerommen. Und nicht genug | 
damit: Die Preise zeigen rapid aufsteigende Ten- 
denz, die Teurungszuschläge werden deShalb von 
Zei“ zu Zeit erhöht. Für die Verheiratete jedoch 
besteht keine Teurung, ibr Gehalt bleibt Stehen, 
denn am Grundgehalt wird ja nichts geändert. 
Eine Solche Behandlung der verheirateten Lehrerin 
iet unwürd'g, ich möchte fast Sagen: unmoralisch. 
Die verheiratete Lehrerin Sinkt herab zu einer 
Arbeitskraft 2. Grades. Wo ijist denn hier etwas 
zu Spüren von dem Prinzip: „Für gleiche AArbeit 
gleicher Lohn?“ In den Richtlinien heißt es klar 
und bündig: „Das Diensteinkommen hat dem Be- 
amten einen angemesSenen Fntgelt Seiner Leistun- 
Ten zu gewähren. Ist dieses Diensteinkommen 
von 4800 M bezw. 5400 M gegenüber dem der 
jedigen Kolleginnen von mindestens 10800 M 
(4800 M Grundgehalt, 2400 M Ortszuschlag und 
3600 M TeuerungszuSchlag) „angemessen“ so ist 
die Minderwertigkeit der Verheirateten amtiich 
geStempeltt. Das werden Sich nur wenige Koi- 
leginnen biSsher klar gemacht haben, weiche un- 
geheure Demütigung uns mit der geringeren Be- 
Soldung droht, 
Daß ebenso wie jede Kollegin die verheiratete 
Lehrerin unter der Teuerung leidet, daß Sie be- 
deutend mehr Kleidung un&d Fußzeug gebraucht 
als die Hausfrau, darüber rede ich nicht, denn 
Gas ist Selbstverständlich. 
Selbstverständlich ist auch, daß Sie für ihren 
Haughalt eine Hilfe braucht, denn ihre HausSarbeit 
macht Sich "nicht allein, un& faßt Sie ahren 
Beru*t S0 ernst und heilig auf wie er es fordert 
und iordern muß, So bleibt ihr für die mechani- 
Schen Arbeiten im Hause wenig oder gar keine 
Zeit. Ihre Hausaügestellte Sollt die verheiratete 
Lehrerin ansrändig und den Teuerungsverhälftnis- 
Sen entsprechend bezahlen. Die Hitfskraft wird 
2150 Ständig teurer, Sie Selber bleibt auf dem 
kieinen GehaltsSatze Stehen. Was bleibt da 
Schließlich als Lohn jür die eigene Beruisarbeit? 
Wärd ein Solcher Idealjismus von der verheirateten 
- Lehre“'“ verlangt. gaß gie SOzuSagen umSonSt 
 
- 
' heiratete tätig? 
ihre Arbeit Je:Stet? Fast Sieht es So aliS. als wolle 
die RPegierrng auf g;egem Umwege das Zölibat der 
Lehrerinnen wieder einführen, das Sie vor einem 
| Jahre erst aufgehoben hat. 
Schen den notwendigsten Ausgaben und der Bl c R “ 
Soldung wird die Neuregelung dier Beamtengehöäl- ; 
Ich kann aber auch ganz im Gegensgatze i0i- 
gern: Der Staat könnte en Interesse daran ZeC- 
winnen, möglichst viele der billigen Arbeitskräite . 
Sich zu erhalten. Die große Gefahr des 
Unterbietens liegt nahe: Für eine ledige 
könnte der Staat unter Umständen 3 verheiratete 
Lehrerinnen haben, und der Staat iSt arm gt- 
worden! Ich brauche die Gefahr dieser Kor- 
kurrenz nicht weiter auszumaien, Sie liegt auf der 
Hand: aber zeigen wollte ich Sie doch den Kol- 
leginnen, Gc die geringere BeSoidung der ver- 
heirateten Lehrerinnen berechtig: finden. (Füh- 
rende Lehrerinnen Sollen leiter die unterzchied- 
liche Besoldung in der Ordnung finden). 
Welche Lchrerimnen bleiben denn als Ver- 
Zum größten Teile Sind es junge 
Fhefrauen. Unter gen heutigen Verhältnissgen gC- 
hört ein Vermögen dazu, einen Haushalt zu grün- 
den. Um „etwas anschaffen“ zu Können blefbt 
jetzt 859 manche junge Frau im Dienste. Lohnt 
Sich das nach der neuen Besokdungsordnung noch? 
Von einem Einkommen von 11---12 000 M Steigt Sie 
Herab zu einem Solchen von 5--60006 M. Wast 
iet die Folge? Die Lehrerin bleibt lieber als 
Ledige im Denste. Das Zölibat, das in der Theorie 
mit Pomp aufgehoben wurde, iSt in der Praxis 
wieder eingeführt! War das der Zweck der Maß- 
nahme? Ich glaube es kaum. 
Ein Ausweg bleibt allerdings. Orts- und Teu- 
erungszuschlag, ia Sogar Kinderzulage Sollen ge- 
währt werden, wenn die Fhefrau den Unterhalt 
dier Familie ganz oder überwiegend aus ihrem 
Einkommen bestreitet. --- Ich erblicke darin eine 
nete Demütigwg für die verheiratete Beamtin. 
Zie wird gezwungen, ihre traurigen Privatver- 
 
 
- „wwe amrbodw nn Aoremanen WaeaeretEn ren emerge 
hältnisse bekanntzugeben. Schnüffeln auf dier 
einen, Kriecherei, Versteckspiel und Unwahrhaf- 
tigkeit aui der andern Seite werden unfehlbar 
bald mehr und bald weniger die Folge Sein. Wie 
Gehnbar ist ger Begriff, „überwiegend“! Was 
gehört zum „Unterhalt“ der Familie? Der eine 
Stellt beScheidene, der andere hohe Anforderungen. 
Dieses AngewiesensSin auf die Gnade der Prü- 
fungsinstanz iSt etwas Furchtbares. Da werden 
Gründe und Gründchen geSucht und aufgebauscht, 
da werden Hintertimwen benutzt, um die Zahlungen 
bewilligt zu bekommen; denn fehlende Menschen 
Sind wir ketzten Endes aile nur, und «dig Not ist 
groß. -- Sollte ich lieber über gdiese trübe Tat- 
Sache mit StillSchweigen hinweggehen? tch ant- 
worte mit einem entschiedenen Nein! Alles Sol) 
beim rechten Namen genannt werden, damit jeder 
die Gefahr erkenne und an Seinem Teile helfe, daß 
Sie vermieden werde. Noch ist es Zeit; denn bis 
jetzt liegt nur der „Entwurf“ zur BesSoldungs- 
reiorm vor, ist Sie ein Gesetz geworden, So ist 
es zu Spät. 
Für die Sünde, geheiratet zu haben Soll die 
Lehrerin nicht nur während ihrer ganzen Dienst- 
zeit Sondern auch noch als Rufregehaltsempfän- 
ger gestraft werden. Grundgehalt und Ortszu- 
Schlag Sind pensionsfähig, letzterer allerding nur 
nach einem DurchschnittsSatze. Der Ortszuschlag 
wird der Verheirateten aber vorenthalten. Also 
Demütigung und Strafe für das Verheratetsein 
wchim man blickt. Wie ist es möglich, daß Solche 
Bestimmungen überhaupt in den Entwurf gekom- 
men Sind? „Es muß gesSpart werden.“ „Wär 
Sind ein armer Staat geworden!“ Allerdings, un& 
wir Frauen wollen wie alle Beamte willig und 
würdig der Voiksnot Rechnung tragen. Aber wir 
wollen nicht Schlechter behandelt werden als an- 
dere Peamtengruppen. 
Daß „iir uns nicht wehren können und ohne 
tatkräfiigen Beistand Sind, Scheint man anzunen- 
men. Für uns Hamburger Lehrerinnen ist das 
jedenfalls -- ich Schreibe es mit Stolz und gr0v- 
Ber Dankbarkeit --- nicht der Fall. Der Aus- 
Schuß für Standesfragen im der „GesSellschaft der 
Freunde“ hat Sich im Anschluß an meine Ausfüh- 
Trüngen einmütig, ohne langes Debattieren oder 
zar Feilschen zu der Forderung entschlossen: 
„Der AusSschuß für Standesfragen fordert für die 
verheirateten Beamtinnen ebenso wie für die 1e- 
digen die Gleichstellung mit den kinderlos ver- 
heirateten Beamten!“ 
Diese Forderung geht an den Beamtenrat und 
wird von unsern Vertretern dagelbst hoffentlich 
zur Durchführung gebracht. 
Möchte doch die geSamte Lehrerschaff aus 
innerster Überzeugung der Forderung zustimmen. 
MarzgareteBethn. 
 
emeamntentenemameneen mun eenmewenenenn omm fb 
Auch das noch? 
In Hamburg pfeiten es die Spatzen von den 
Schuldächern: den Drangsalierungen, denen die 
Schulen hier Seit Jahren ausgeSetzt gewesen Sind 
Ggurch Brotkartenausgaben, Mangel an Lehrkrät- 
ten, Koahlenferien, Umwandlungen in Lazarette, 
Belegung mit Militär, Finwohnerwehr und dergl 
Soll nun die Krone aufgesetzt werden: es heißt, 
die Finanzdeputation fordere von der Oberschal- 
behörde die Auslieferung von 30 bis 40 Schul- 
häusern für Verwaltungszwecke, Das beveutet für 
die Schule die Einführung des berüchtigten Ko- 
penhagener Systems, das in Kopenhagen Selbst 
gerade abgebaut werden Soll: am Vormittag Ze- 
hört das Haus der Schule A, am Nachmittag der 
Schute B. Also das SySstem der Nachmittags- 
klasSen verallgemeinert und in Permanenz! Wenn 
das TatSsache werden Sollte, dann fahrt wohl, ihr 
Träume von einer Erneuerung der Schulte! Weer 
es in der Zeit der Kohlennot noch nicht eriahren 
haben Sollte, was es Deißt, dienzelben Kaum mit 
aingiern Schulen teiten, der frage jene Kollegen, 
die jahrelang Gewerbeschulen und Horte in ihren 
Räumen dulden mußten, und deren Arbeit Schwer 
unter dieSen Verhältnissen gelitten bat. Jeder Ar- 
beiter in Werkstatt oder Fabrik ist in gewiSSem 
Sinne Herr über Seinen Arbeitsplatz und gibt ihm 
eine gewisse, wenn doit auch nur geringe indivi- 
duelte Gestaltung: jeder Soldat schuf Sich in Quar- 
tier oder Unbterstand Sein vigenes Fleckchen, Sei- 
nen persönlichen Bedürinissen entsprechend, und 
wenn es nur die Wand über Seiner Schlafstätte 
war, «die ihm Setbst ein „zu Hausge“. den Kameg- 
raden aber ein zu respektierendes Heiligtum He- 
deutete. Was So jedem fertigen Menschen in- 
nerstes Bedürfnis ist, der Beitz einer Heimstätte, 
das Soli der beranwachsenden Gemeinschaft der 
163 

	        

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