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Allgemeine deutsche Lehrerzeitung : pädagogische Zeitung ; Hauptblatt des Deutschen Lehrervereins. - 59.1930, [1.Halbjahr] (59.1930, [1. Halbjahr])

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fullscreen: Allgemeine deutsche Lehrerzeitung : pädagogische Zeitung ; Hauptblatt des Deutschen Lehrervereins. - 59.1930, [1.Halbjahr] (59.1930, [1. Halbjahr])

Periodical

Persistent identifier:
119421021X
Title:
Allgemeine deutsche Lehrerzeitung : pädagogische Zeitung ; Hauptblatt des Deutschen Lehrervereins
Subtitle:
pädagogische Zeitung ; Hauptblatt des Deutschen Lehrervereins
Erscheinungsverlauf:
48 (1919)-62 (1933)
Document type:
Periodical
Publisher:
BBF | Bibliothek für Bildungsgeschichtliche Forschung. Abteilung des DIPF | Leibniz-Institut für Bildungsforschung und Bildungsinformation
Place of publication:
Berlin
Language:
German
Collection:
Pädagogische Zeitschriften
ZDB-Nummer:
2983454-5
Access restriction:
Siehe Bände

Periodical volume

Persistent identifier:
119421021X_5901
Title:
Allgemeine deutsche Lehrerzeitung : pädagogische Zeitung ; Hauptblatt des Deutschen Lehrervereins. - 59.1930, [1.Halbjahr]
Shelfmark:
2 A 833
Document type:
Periodical volume
Publication year:
1930
Collection:
Pädagogische Zeitschriften
Access restriction:
Open Access

Periodical issue

Title:
Nummer 1
Document type:
Periodical
Structure type:
Periodical issue
Collection:
Pädagogische Zeitschriften
Access restriction:
Open Access

Contents

Table of contents

  • Allgemeine deutsche Lehrerzeitung : pädagogische Zeitung ; Hauptblatt des Deutschen Lehrervereins
  • Allgemeine deutsche Lehrerzeitung : pädagogische Zeitung ; Hauptblatt des Deutschen Lehrervereins. - 59.1930, [1.Halbjahr] (59.1930, [1. Halbjahr])
  • Board
  • Endpaper
  • Title page
  • Inhaltsverzeichnis
  • Nummer 1 (1)
  • Nummer 2 (2)
  • Nummer 3 (3)
  • Nummer 4 (4)
  • Nummer 5 (5)
  • Nummer 6 (6)
  • Nummer 7 (7)
  • Nummer 8 (8)
  • Nummer 9 (9)
  • Nummer 10 (10)
  • Nummer 11 (11)
  • Nummer 12 (12)
  • Nummer 13 (13)
  • Nummer 14 (14)
  • Nummer 15 (15)
  • Nummer 16 (16)
  • Nummer 17 (17)
  • Nummer 18 (18)
  • Nummer 19 (19)
  • Nummer 20 (20)
  • Nummer 21 (21)
  • Nummer 22 (22)
  • Nummer 23 (23)
  • Nummer 24 (24)
  • Nummer 25 (25)
  • Nummer 26 (26)
  • Endpaper
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Full text

 
 
 
 
 
Es 
244 
| Allgemeine Deutſche Sehrerzeifung 
Herausgegeben vom Deutjthen Gehrerverein 
Derlag und Geſchäftsſtelle: Berlin W 35, Potsdamer Straße 113, Haus 2. Fernruſ: B 1 8130/8131 
Verantwortlicher Schriftleiter: Leo Raeppel, Berlin W 35, Potsdamer Straße 113, Haus 2. Fernrur: Bl 8130/8151 
 
 
EezIRIUNIEIEEN 
59. Jahrgang 
Berlin, gen 2. Januar 1930 - 
 
 
 
Nummer 1 
Inhalt: Die Kinderarbeit auf dem Lande, -- Vom engliſchen Volksſchulweſen. =- Rundſchau, =- Wirtſchaftliche Fragen. =“ Deutſcher 
Lehrerverein, =“ Verſchiedenes, =- Anzeigen. 
 
Die Kinderarbeit auf dem Cande. 
Von Auguſt Möller, Frankfurt a, M. 
Obwohl die Zuſtände auf dem Gebiet der ländlichen 
Kinderarbeit weit unerträglicher ſind als auf dem der gewerb- 
lichen Urbeit, obwohl in weiten Kreiſen derer, die das Elend 
der Rinderlandarbeit kennen, die Unhaltbarkeit der Zuſtände 
mehr oder weniger offen zugegeben wird, iſt bis heute ſtaat- 
licherſeits nichts zur Beſeitigung der ſchwerſten Mißſtände 
geſchehen. Die Verhältniſſe liegen heute noch wie vor Jahr- 
zehnten. Auch die Revolution hat hier nichts geändert, Es 
aſt“ ſchon f6 wie Dr, Helene Simon ſchreibt: ſie vergaß 
das landarbeitende Kind. Während die Cand- 
arbeiterordnung von 1919 den Nchtſtundentag für die 
erwachſenen Landarbeiter durchſetzte, überließ man das Kind 
ſeinem Schieſal. Die Beſſerung der Lage der erwachſenen 
. Landarbeiter geſchah zum nicht geringen Teil auf Koſten der 
Kinder. Ganz anders verhielt ſich: Oeſterreich. “ Durch Geſetz 
vom Jahre 1918 wurde dieſe Frage geregelt. Auch das * 
Arbeitsſ<utgeſet, das augenbliklich dem Reichstag 
in dritter Faſſung vorliegt, ſchafft hier keinen Wandel. Es 
ſtellt ausdrülich die Arbeit des Kindes in der Landwirtſchaft 
außerhalb des Geltungsbereichs der Arbeitsſchutzbeſtimmungen. . 
Die ſchulpflichtige Jugend iſt ſomit weiter in hohem 
Grade der Ausbeutung und Uusnußung preisgegeben. Nie- 
mand nimmt ſich . der Notlage dieſer Unmündigen. an, deren 
Arbeitstag --. rechnet man die Arbeitsſtunden in Schule und 
Betrieb zuſammen =- den Normalarbeitstag Erwachſener oft 
weit überſteigt. Seit langer Zeit bemühen ſich Dolks- und 
Jugendfreunde darum, das Los dieſer hilfs- und ſchußbedürf- 
tigen Kinder durch Geſetz zu mildern. Ulle Bemühungen 
blieben ohne Erfolg. . ' 
Mochten die Zeiten gut oder ſchlecht ſein, immer hieß es: 
die Mot der Candwirtſch<haft laſſe die Entziehung des 
„Kindes aus dem lebenswichtigen Produktionsprozeß nicht zu. 
Die „Leutenot" auf dem Lande, die trotz der Millionen 
Arbeitsloſer in den Städten auch heute noch beſteht, mache die 
Verwendung von kindlichen Urbeitskräften in der Landwirt- 
ſchaft notwendig. Wegen der Billigkeit der Arbeitskraft kämen 
gerade die jugendlichen Träger derſelben in Frage. „Zudem 
könne vornehmlich der bäuerliche Kleinbetrieb ohne die Ein- 
und. Unſpannung von Rinderhänden und, Kinderhirnen nicht 
beſtehen. Und ſchließlich ſpreche gegen jede geſetzliche Rege- | 
lung ihrer Urbeitsverhältniſſe der Umſtand, daß die landwirt- 
ſchaftliche Urbeit mehr als jede andere naturgebunden 
ſei, abhängig von der Gunſt der Witterung und des Bodens. 
Ein gänzliches Verbot der Kinderarbeit zu -..ver- 
langen, würde dieſen Tatſachen gegenüber ein - nuß- 
loſes Unterfangen ſein. Die Urheber des vorerwähnten 
gfÜndlegenden Urbeitsſchutzgeſetzes haben ſich zu dieſer radi= 
kalen Haltung auch nicht entſchließen können. Wir mögen das 
vom pädagogiſchen Standpunkt aus bedauern. Aendern wird 
das an den vorgeſehenen Beſtimmungen nichts. Sd bleibt uns 
troß aller grundſätzlichen Bedenken, die wir jeglicher Lohn- 
„und Erwerbsarbeit der Kinder entgegenbringen, nichts anderes 
übrig, als zu verſuchen, in Unlehnung an den vorliegenden 
Geſetzentwurf unter Berütſichtigung der eigenartigen land- 
wirtſchaftlichen Verhältniſſe die Uuswüchſe ſchlim m 
ſter Urt zu beſeitigen, Die Mißſtände ſind nicht in 
Bezirken mit kleinbäuerlichen Betrieben am ſchwerſten. Das 
- Elend der Kinderlandarbeit ſteigt in dex Regel mit der Größe 
 
 
des Grundbeſitzes. Über das Rind mit all ſeinen angeborenen 
Anlagen iſt wie volkswirtſchaftliches Gut erſter Ordnung; 
die möglichſt hohe und ſtarke Ausbildung dieſer Unlagen ein 
Wert, von dem nicht nur däs Glüe> des Einzelweſens abhängt, 
der auch für. die Gemeinſchaft, für Staat und Volk vor allem 
andern in die Wagſchale fällt. An der Jugend, an ihrem Ge- 
deihen, findet die wirtſchaftliche Forderung Maß und Grenze. 
Dom pädagogiſchen Standpunkt aus iſt jegliche Kinder- 
arbeit zu verbieten, die ſich nicht dem oberſten Ziel der Er- 
ziehung zur ſittlichen, körperlichen, ſeeliſchen und geſellſchaft» 
lichen Tüchtigkeit unterordnet. Bezeichnend aber für die 
gegenwärtige Läge iſt es, daß auch die Kreiſe, für. die „das 
Intereſſe für die Erhaltung der Rentabilität“ einer Arbeits» 
leiſtung den Ausſchlag gibt, daß auch ſie -pädagogiſche Gründe 
für die Kinderarbeit in der Landwirtſchaft ins Feld führen. 
Dieſe Leute erinnern gern daran, daß die Reichsverfaſſung 
den „Arbeit5unterricht" für alle Schulen fordert. Sie 
ſprechen vom „Segen der Arbeit“, wo dieſe das Zeichen des 
Fluches an der Stirn trägt. Man wendet allen pſychologiſchen 
Scharffinn auf, um die inneren Beziehungen 'von Spiel, Sport 
und Arbeit ins ſchönſte Licht zu ſtellen. 
Richtig daran iſt dies: die Stellung der modernen Schule 
zur Kinderarbeit iſt anders als vor einem Menſchenalter. Die 
Oede eines dürren “Intellektualismus liegt hinter uns. Gegen- 
warts- und Lebensnähe werden beim Unterrichten geſucht. Die 
Handarbeit mit ihren bildenden und -erziehlichen Wirkungen 
findet die ihr gebührende Anerkennung. Aber doch nur die 
Arbeit erhält ihren Ehrentitel von der Arbeitsſchulpädagogik, 
die ſich bewußt und planmäßig den oberſten Erziehungs 
gedanken unterordnet. Niemand leugnet, daß bedeutſame Un» 
regungen und Reize für die innere und äußere Regſamkeit der 
Rinder von dem Leben und Verkehr in Haus, Hof und Garten, 
in Feld, Wieſe und Wald ausgehen, daß der nähere Umgang 
mit den Geräten, Dingen, Tieren und Pflanzen ländlicher und 
bäuerlicher Umwelt heilſam ſei. Unterricht und Erziehung . 
finden hier im Urſtand der Menſchheit die gediegenſten Grund- 
lagen für eine nachhaltige und dauernde Wirkung. Auch dent 
iſt zuzuſtimmen, daß eine angemeſſene körperliche Betätigung 
bei der Land- und Gartenarbeit geeignet iſt, Sport und Spiel 
dis zu einem gewiſſen Grade zu erſetzen. 
Die pädagogiſchen Vorzüge dörflicher Umgebung und 
bäuerlicher Arbeit hat niemand deutlicher erkannt und treffen» 
der geſchildert als der Philoſoph und Pädagoge Friedrich 
Paulſen. Er iſt auch unſerer. Meinung, wenn er einmal in 
einem Aufſatz über das Dorf und die Dorfſchule ſich ſo äußert: ' 
„„Ein rechtſchaffenes Dorf, ein vechtſchaffenes' Bauernhaus. und 
eine rechtſchaffene Dorfſchule in ihrer Einheit ſtellen die voll- 
kommenſte Bildungsſtätte dar, die es auf Gottes Erdboden 
für die. Kinder- und Knabenjahre geben kann. ' Sie bieten alle 
Bildungsmöglichkeiten in der Form, wie dieſes Lebensalter 
ſie braucht und für die Entwieklung der leiblichen und geiſtigen 
Rräfte verwerten kann. Sie ſtellen Kinder hinein in eine 
Wirklichkeit, wie ſie dieſen Jahren faßlich iſt, und dieſe Wirk- 
lichkeit lädt nicht nur zum Anſehen ein, ſie fordert auch 
auf zum Anfaſſen. Sie nötigt, mit ihr handgemein 
zu werden, die wirkſamſte Form wenigſtens für die Knaben- 
jahre, und vielleicht nicht für ſie allein, init ihr Bekanntſchaft 
zu machen.“ 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
  
  
  

	        

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