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Allgemeine deutsche Lehrerzeitung : pädagogische Zeitung ; Hauptblatt des Deutschen Lehrervereins. - 59.1930, [1.Halbjahr] (59.1930, [1. Halbjahr])

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Bibliographic data

fullscreen: Allgemeine deutsche Lehrerzeitung : pädagogische Zeitung ; Hauptblatt des Deutschen Lehrervereins. - 59.1930, [1.Halbjahr] (59.1930, [1. Halbjahr])

Periodical

Persistent identifier:
119421021X
Title:
Allgemeine deutsche Lehrerzeitung : pädagogische Zeitung ; Hauptblatt des Deutschen Lehrervereins
Subtitle:
pädagogische Zeitung ; Hauptblatt des Deutschen Lehrervereins
Erscheinungsverlauf:
48 (1919)-62 (1933)
Document type:
Periodical
Publisher:
BBF | Bibliothek für Bildungsgeschichtliche Forschung. Abteilung des DIPF | Leibniz-Institut für Bildungsforschung und Bildungsinformation
Place of publication:
Berlin
Language:
German
Collection:
Pädagogische Zeitschriften
ZDB-Nummer:
2983454-5
Access restriction:
Siehe Bände

Periodical volume

Persistent identifier:
119421021X_5901
Title:
Allgemeine deutsche Lehrerzeitung : pädagogische Zeitung ; Hauptblatt des Deutschen Lehrervereins. - 59.1930, [1.Halbjahr]
Shelfmark:
2 A 833
Document type:
Periodical volume
Publication year:
1930
Collection:
Pädagogische Zeitschriften
Access restriction:
Open Access

Periodical issue

Title:
Nummer 2
Document type:
Periodical
Structure type:
Periodical issue
Collection:
Pädagogische Zeitschriften
Access restriction:
Open Access

Contents

Table of contents

  • Allgemeine deutsche Lehrerzeitung : pädagogische Zeitung ; Hauptblatt des Deutschen Lehrervereins
  • Allgemeine deutsche Lehrerzeitung : pädagogische Zeitung ; Hauptblatt des Deutschen Lehrervereins. - 59.1930, [1.Halbjahr] (59.1930, [1. Halbjahr])
  • Board
  • Endpaper
  • Title page
  • Inhaltsverzeichnis
  • Nummer 1 (1)
  • Nummer 2 (2)
  • Nummer 3 (3)
  • Nummer 4 (4)
  • Nummer 5 (5)
  • Nummer 6 (6)
  • Nummer 7 (7)
  • Nummer 8 (8)
  • Nummer 9 (9)
  • Nummer 10 (10)
  • Nummer 11 (11)
  • Nummer 12 (12)
  • Nummer 13 (13)
  • Nummer 14 (14)
  • Nummer 15 (15)
  • Nummer 16 (16)
  • Nummer 17 (17)
  • Nummer 18 (18)
  • Nummer 19 (19)
  • Nummer 20 (20)
  • Nummer 21 (21)
  • Nummer 22 (22)
  • Nummer 23 (23)
  • Nummer 24 (24)
  • Nummer 25 (25)
  • Nummer 26 (26)
  • Endpaper
  • Board
  • CalibrationTarget

Full text

 
 
 
Allgemeine Deutſche Lohrerzeifung 
Herausgegeben vom Deutſthen Lehrerverein 
Verlag und Geſchäftsſtelle: Berlin W 35, Potsdamer Straße 113, Haus 2. Fernruſ: B 1 8130/8131 
Verantwortlicher Schriftleiter: Leo Raeppel, Berlin W 35, Potsdamer Straße 113, Haus 2. Fernruf: Bi 8130/8151 
 
 
 
 
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99. Jahrgang Berlin, gen 9, Januar 1930 Nummer 2 
"Inhalt: Bericht über die Sitzung der Hauptſtelle für Zugendwohlfahrt. =- Die unabhängige Jugendpflege im Dorf. -- Was ich in- 
Frankreich ſah und hörte, -- Kollektiver Klavierunterricht in öffentlichen Schulen der USA, -- Rundſchau. = Wirtſchaftliche 
Fragen, =- Verſchiedenes. =- Unzeigen. 
Zu Beginn der Verhandlungen begrüßte der Vorſitzende 
Dreßler das neugewählte Mitglied, Hauptlehrer Zingel 
aus Gr,-Tſchanſch bei Breslau. Er gibt dann einen kurzen 
Neberblid über die Tätigkeit des Arbeits- 
ausſchuſſes der .Hauptſtelle, Sie bezog ſich vornehmlich 
auf die dem Reichstag. vorliegenden Geſetzesvorlagen auf. dem 
Gebiet der Jugendwohlfahrt, das Arbeitsſchutzgeſetz und das 
Berufsausbildungsgeſetz. Für das Arbeitsſchutz-Geſetz wurden 
Abänderungsanträge dem Reichstag in einer Eingabe vor- 
getragen. 
Seit Jahren beteiligt ſich der Deutſche Lehrerverein an der 
Werbung für eine alkoholfreie Jugenderziehung. 
Der Urbeit5sausſchuß der Hauptſtelle hat durch ein Anſchreiben 
an die Landes- und Provinzvereine Vertrauensleute gewonnen, 
die ſich für die Aufklärungsarbeit. auf dieſem für die Jugend- 
und Dolkswohlfahrt wichtigen Gebiet zur Verfügung geſtellt 
haben. Sie werden nach einem mit dem Deutſchen Verein 
gegen den Alkoholismus getroffenen Ubkommen mit aufklären- 
dem Schrifttum verſorgt. Ein Anſchreiben des UArbeitsaus- 
ſchuſſes hat die Landes- und Provinzvereine auf die Jugend-"' 
gerichtsfrage hingewieſen. : 
- “Als 1. Derhandlungsgegenſtand war die. Aufgabe Be- 
rufsberatung und Schule geſtellt worden. Das 
Reichsarbeitsminiſterium hat in Gemeinſchaft mit dem Reichs- 
miniſterium des Innern einen Entwurf von Richtlinien -für 
die Zuſammenarbeit von Berufsberatung und Schule: auf-" 
geſtellt. - Nuf unſeren an das Reichsarbeitsminiſterium ge- 
richteten Antrag, uns den Entwurf bekannt zu geben, wurden 
wir abſchlägig beſchieden; man trug Bedenken, die Richt- 
linien den Lehrervereinen. zugänglich zu machen, ehe ſie den 
Landesregierungen zur endgültigen Stellungnahme vorgelegen 
haben. Der Entwurf iſt inzwiſchen von der Hamburger Cehrer- 
zeitung veröffentlicht worden. Es gilt, dazu Stellung zu 
nehmen.“ Dorher erſcheint es zwe>mäßig, den Aufbau der 
Berufsberatung genau zu betrachten. Herr Hellmut 
Vo gen- Berlin erhält dazu das Wort. Seine Ausführungen- 
» ſind in Ur. 50 von 12. Dezember 1929 der Allam. Deutſchen 
Lehrerzeitung enthalten, An den Vortrag knüpft ſich eine leb- 
hafte Ausſprache, die auf: die Gefahrenpunkte in der geſeß- 
lichen Geſtaltung der Berufsberatung durch das Geſetz vom 
16. Juli 1927 über UArbeits-Dermittlung und Arbeitsloſen- 
Verſicherung hinweiſt." Sie ſind in deim ſtarken Einfluß der 
Wirtſchaft durch die Vertreter der Urbeitgeber und Arbeit- 
nehmer in den Verwaltungsausſchüſſen der Arbeit5ämter und 
Landesarbeitsämter, denen die Berufsberatung eingefügt iſt, 
zu erbli>en. Jene Ausſchüſſe haben auch die in der Berufs- 
beratung tätigen Perſonen auszuwählen, und es wird be- 
fürchtet, daß nicht immer die pädagogiſche Eignung maßgeblich 
für die Einſtellung der Berufsberater ſei. Die Lehrerſchaft hat 
lange Zeit, ehe es eine amtliche Berufsberätung gab, frei- | 
willig auf dieſem Gebiete mit Erfolg gearbeitet, Eine nicht 
unerhebliche Zahl von Lehrern hat bei dem Aufbau der Berufs- 
beratung in der vorderſten Reihe geſtanden. In Zukunft 
werden kaum noch viele in die Arbeit hineinkommen können. 
Die Abdrängung der: Schule und Lehrerſchaft von der Berufs- 
beratung hat vielfache Verärgerung in der Lehrerſchaft hervor-" 
gerufen. Man wird zugeben, daß eine ſorgfältige Berufs- 
beratung die aus der Wirtſchaftslago ſich ergebenden Möglich- 
Bericht über die Sitzung der Hauptſtelle für Jugendwohlfahrt 
am 2, und 5. November 1929. 
 
keiten unbedingt kennen muß, und daß. bei dem Umfang und 
der weitgehenden Vereinzelung der Berufe nebenamtlich das 
Geſamtgebiet kaum hinreichend. überbli>t werden kann.. Die 
Lehrerſchaft wird ſich damit abfinden, daß ihr eine ſelbſtändige 
Berufsberatung nicht mehr geſtattet werden ſoll. Sie wird ſich 
. für eine Zuſammenarbeit mit den Berufsämtern zur Vers. 
fügung ſtellen und ſich mühen,. bei der Vorbereitung der Be- 
rufswahl den Berufswunſch ihrer Schüler nach den wirtſchaft-' 
lichen Berufsmöglichkeiten zu 'geſtalten. Es muß aber dafür 
geſorgt werden, daß die Arbeit der Berufsberatung nicht mehr 
als 'ein wenig wichtiges Nebengebiet der Reichsanſtalt be- 
handelt wird. Die Lehrerſchaft wird darüber zu wachen haben, 
daß jeder. Berufsberater über Erziehereigenſchaften verfügt, 
und ſie hat dafür zu ſorgen, daß in den Verwaltungs-Aus- 
ſchüſſen als ' Vertreter der öffentlichen Körperſchaften vom 
Erziehungsgedanken erfüllte Männer und Frauen entſandt 
werden. In der Ausſprache. wird auf die beſondere Aufgabe 
"bei der Berufsberatung noch nicht berufsfähiger, ſchwer- 
erziehbarer und ſchwachſinniger Jugendlicher wiederholt hin- 
gewieſen. An verſchiedenen Stellen - ſind Verſuche in der 
Richtung von Anlernwerkſtätten, Urbeitslehrhoimen und Vor- 
lehren vorhanden, Hier berühren ſich Jugendwohlfahrts- 
beſtrebungen mit den Verſuchen zur Umſtellung der Völks- 
'ſchularbeit zu ſtärkerer Lebenznähe und mit den Gedanken einer 
Erweiterung der Schulpflicht. «Das Ergebnis der Derhandlung 
wird in einer von Schatter eingebrachten Entſchließung 
wie folgt. zum Ausdru> 'gebracht. REY 
„Die Hauptſtelle für Jugendwohlfahrt ſtellt mit | Bedauern 
- „feſt, daß durch das Geſetz. über Arbeitsvermittlung und Arbeits- 
loſenverſicherung vom 19, Juli 1927. der Einfluß der Schule und 
der Lehrerſchaft in' der Berufsberatung zurüFgedrängt worden iſt, 
Die Lehrerſchaft wird. ſich damit abfinden, daß ' ihr eine Mit- 
wirkung nur für die Vorbereitung der Berufswahl verblieben 
„iſt, ſie wird ſich für eine“ Zuſammenarbeit von Schüle und 
Berufsberatung im Intereſſe der von ihr betreuten Jugend nicht 
verſagen. * Sie muß aber erwarten," daß die Verwältungsaus- 
"ſchüſſe der Arbeitsämter und Kandesarbeitsämter der Berufs- 
beratung, die für den Ausbau ihrer Urbeit notwendigen. Geld 
"mittel nicht: vorenthalten und die Stellen in den Berufsämtern 
mit pädagogiſch geſchulten und geſchi>ten Männern und Frauen 
beſetzen.“ 
Als nächſter Vortragender. ſprach Schubert-Cei P- 
zig über die Zuſammenarbeit zwiſchen Schule 
und Berufsberatung.. Er hatte ſeinen Ausführunge 
die nachſtehenden Leitgedanken zu Grunde gelegt: t ) 
1. Die Schule iſt bei der Berufsberatung, die von den Richt-- 
linien als pädagogiſch wichtige Angelegenheit anerkannt wird, 
nicht als unter-= ſondern als ne bengeordnetes Glied an- 
zuſehen. 
Schule und Berufsberatungsſtelle ſind innerlich gleich 
beteiligt an der richtigen Einreihung der Berufsanwärter. =- 
Jede Stelle iſt gleichmäßig zuſtändig für die-ihr zufallenden 
Aufgaben. = / 
2. Die Schule kann deshalb an keiner Stelle „Weiſungen“ 
von den Berufsberatungsſtellen annehmen, vielmehr ſind alle 
Feſtſetzungen in gegenſeitigem «Einvernehmen zu geſtalten, =- 
Veber das durch Schulunterricht und "Schulerziehung“ 
| Erreichbare entſcheidet die Schule,“ Mechaniſche Arbeiten darf. 
 
 
 
  
  
 
 
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
  
  
  
  
  
  
  
 
	        

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