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Pädagogische Revue - 39.1855 (Januar - Juni der 1. Abt.) (16)

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Nutzungslizenz

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Bibliografische Daten

fullscreen: Pädagogische Revue - 39.1855 (Januar - Juni der 1. Abt.) (16)

Mehrbändiges Werk

OPAC:
122699475
Titel:
Real-Encyclopädie des Erziehungs- und Unterrichtswesens nach katholischen Principien
Herausgeber:
Rolfus, Hermann
Pfister, Adolph
Dokumenttyp:
Mehrbändiges Werk
Verlag:
Kupferberg
Erscheinungsort:
Mainz
Sprache:
Deutsch
Sammlung:
Pädagogische Nachschlagewerke
Zugänglichkeit:
Siehe Bände

Band

OPAC:
122699556
Titel:
A. bis F. (Formaler Unterricht)
Herausgeber:
Rolfus, Hermann
Pfister, Adolph
Dokumenttyp:
Band
Verlag:
Kupferberg
Erscheinungsjahr:
1863
Erscheinungsort:
Mainz
Sprache:
Deutsch
Sammlung:
Pädagogische Nachschlagewerke
Link zum Katalog:
122699556
Fußnote/Bemerkung:
Systemvoraussetzung der Online-Ausg.: HTML; Zugriffsart: Internet und World Wide Web
Zugänglichkeit:
Siehe Bände

Lemma

Titel:
Armenbücher
Dokumenttyp:
Mehrbändiges Werk
Strukturtyp:
Lemma
Sprache:
Deutsch
Sammlung:
Pädagogische Nachschlagewerke
Link zum Katalog:
BBF0632211
Zugänglichkeit:
Siehe Bände

Inhaltsverzeichnis

Inhalt

  • Pädagogische Revue
  • Pädagogische Revue - 39.1855 (Januar - Juni der 1. Abt.) (16)
  • Heft Bd. 31, Abt. 1, H. 1 (Bd. 31, Abt. 1, H. 1)
  • Heft Bd. 31, Abt. 1, H. 2 (Bd. 31, Abt. 1, H. 2)
  • Heft Bd. 31, Abt. 1, H. 3 (Bd. 31, Abt. 1, H. 3)
  • Zur Schulpädagogik
  • Ueber die historische Begründung der deutschen Rechtschreibung
  • Beurtheilungen und Anzeigen
  • Heft Bd. 31, Abt. 1, H. 4 (Bd. 31, Abt. 1, H. 4)
  • Heft Bd. 31, Abt. 1, H. 5/6 (Bd. 31, Abt. 1, H. 5/6)
  • Heft Bd. 31, Abt. 1, H. 7 (Bd. 31, Abt. 1, H. 7)
  • Heft Bd. 31, Abt. 1, H. 8 (Bd. 31, Abt. 1, H. 8)
  • Heft Bd. 31, Abt. 1, H. 9 (Bd. 31, Abt. 1, H. 9)
  • Heft Bd. 31, Abt. 1, H. 10/11 (Bd. 31, Abt. 1, H. 10/11)
  • Heft Bd. 31, Abt. 1, H. 12 (Bd. 31, Abt. 1, H. 12)
  • Heft Bd. 31, Abt. 2, H. 1 (Bd. 31, Abt. 2, H. 1)
  • Heft Bd. 31, Abt. 2, H. 2 (Bd. 31, Abt. 2, H. 2)
  • Heft Bd. 31, Abt. 2, H. 3 (Bd. 31, Abt. 2, H. 3)
  • Heft Bd. 31, Abt. 2, H. 4 (Bd. 31, Abt. 2, H. 4)
  • Heft Bd. 31, Abt. 2, H. 5/6 (Bd. 31, Abt. 2, H. 5/6)
  • Heft Bd. 31, Abt. 2, H. 7 (Bd. 31, Abt. 2, H. 7)
  • Heft Bd. 31, Abt. 2, H. 8 (Bd. 31, Abt. 2, H. 8)
  • Heft Bd. 31, Abt. 2, H. 9 (Bd. 31, Abt. 2, H. 9)
  • Heft Bd. 31, Abt. 2, H. 10/11 (Bd. 31, Abt. 2, H. 10/11)
  • Heft Bd. 31, Abt. 2, H. 12 (Bd. 31, Abt. 2, H. 12)

Volltext

497 
Ritterpoeſie trat die vollkommenſte republikaniſche Confuſion in der Shrei- 
'bung ein, welche weder ſtreng geformte Lautgeſeße beachtete, noM mit 
Sorgfalt die Ausſprache des Hochdeutſchen wiederzugeben ſuchte. Luther 
(gab dem Hochdeutſch der ſchwäbiſchen Ritter eine nicht unbedeutende 
Umformung in Laut- und Satßbildung, aber er) ſelbſt hatte keine Ortho- 
graphie , wenn gleich ſeine Schriften allmälig die Hauptgrundlage aus- 
machten , auf welcher die ſchriftdeutſ<e Sprache ſich weiter bildete. Da 
man aber anfing , in ganz Deutſchland zu ſchreiben und das Geſchrie- 
bene zu druken, ſo ward die Verwirrung in der Ehreibung immer 
größer und größer. Erſt nach und nach kam durch die Mühe der Gram- 
matifer =- zuletzt namentlich dur<& Adelung -- eine gewiſſe Ordnung 
und Regelung in die deutſche Schreibung. -- (Indeſſen war aber unſere . 
Sprache von der Sprache der ſchwäbiſchen Ritter weit abgewichen in 
Laut-, Wort- und Saßgeſtaltung. Allein ſie hatte eine Höhe und kunſt- 
gemäße Vollendung in ihren Sprachwerken errei<ht, wodur< die neu- 
hochdeutſchen Dichterwerke mit ni<t minderm Recht claſſiſc) heißen als 
die mittelhoc<hdeutſchen.) =- Unſere claſſiſche Litteratur fand in den frühern 
langen Friedensjahren in der erſten Hälfte dieſes Jahrhunderts durch 
vielfacge neue Abdrücke, und zwar mit der aus Adelungs Bemühungen 
hervorgegangenen Schreibung, die allgemeinſte Verbreitung in ganz 
Deutſchland. Allein man entde>te gleichzeitig, daß die Grammatiker, 
welche unſere Orthographie geordnet hatten, weit von dem Mittelhoch- 
deutſchen und deſſen wohlgeregelter Schreibung abgewichen waren, und 
ſagte: Die Sprachwiſſenſchaft iſt verpflichtet , die hiſtoriſche Grundlage 
unſerer Sprachentwiklung zur Geltung zu bringen, und die Schreibung 
der ſchwäbiſchen Ritter und, ſo weit es nöthig iſt, auch des Altdeutſchen 
und Gothiſchen wieder herzuſtellen.“ 
Iſt dieß nicht die nämliche Sclußfolge, wie bei dem römiſchen 
Königthume und der kaiſerlichen Alleinherrſchaft? 
Man könnte hiergegen vielleicht zunächſt einwenden, daß wir auch 
nac< Adelungs Zeit nie eine ganz feſte Uebereinſtimmung der Recht- 
ſchreibung. in Deutſchland beſeſſen hätten z daß ſelbſt deutſche Claſſiker, 
die ſich um die Schreibung befümmerten, auf allerlei Abweichungen vom 
ordinären Gebrauch verfielen, wie namentlic?) IJ. P. Fr. Richter und 
Graf von Platen; daß aber. ſür eine ausgebildete Sprache wie die 
unſrige doh eine feſte Uebereinſtimmung der Schreibung zieme. Und 
wenn immerhin die hiſtoriſchen Grammatiker in dem, was ſie als hiſto- 
riſch begründet anſähen, irrten, ſo wäre es do) beſſer, dur einen 
ſolchen Irrthum zu einer gewiſſen einheitlichen Uebereinſtimmung zu kommen, 
als die Zerſplitterung des deutſchen Weſens auch in der Schrift zu beurkunden.
	        

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