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Evangelisches Schulblatt und deutsche Schulzeitung - 19.1875 (19)

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Bibliografische Daten

fullscreen: Evangelisches Schulblatt und deutsche Schulzeitung - 19.1875 (19)

Mehrbändiges Werk

OPAC:
122699475
Titel:
Real-Encyclopädie des Erziehungs- und Unterrichtswesens nach katholischen Principien
Herausgeber:
Rolfus, Hermann
Pfister, Adolph
Dokumenttyp:
Mehrbändiges Werk
Verlag:
Kupferberg
Erscheinungsort:
Mainz
Sprache:
Deutsch
Sammlung:
Pädagogische Nachschlagewerke
Zugänglichkeit:
Siehe Bände

Band

OPAC:
122699556
Titel:
A. bis F. (Formaler Unterricht)
Herausgeber:
Rolfus, Hermann
Pfister, Adolph
Dokumenttyp:
Band
Verlag:
Kupferberg
Erscheinungsjahr:
1863
Erscheinungsort:
Mainz
Sprache:
Deutsch
Sammlung:
Pädagogische Nachschlagewerke
Link zum Katalog:
122699556
Fußnote/Bemerkung:
Systemvoraussetzung der Online-Ausg.: HTML; Zugriffsart: Internet und World Wide Web
Zugänglichkeit:
Siehe Bände

Lemma

Titel:
Comnenius
Dokumenttyp:
Mehrbändiges Werk
Strukturtyp:
Lemma
Sprache:
Deutsch
Sammlung:
Pädagogische Nachschlagewerke
Link zum Katalog:
BBF0633079
Zugänglichkeit:
Siehe Bände

Inhaltsverzeichnis

Inhalt

  • Evangelisches Schulblatt und deutsche Schulzeitung
  • Evangelisches Schulblatt und deutsche Schulzeitung - 19.1875 (19)
  • Titelseite
  • [Heft 1] (1)
  • Deutsche Schulzeitung
  • Deutsche Schulzeitung
  • [Heft 2] (2)
  • Deutsche Schulzeitung
  • Deutsche Schulzeitung
  • [Heft 3] (3)
  • Deutsche Schulzeitung
  • Deutsche Schulzeitung
  • [Heft 4] (4)
  • Deutsche Schulzeitung
  • Deutsche Schulzeitung
  • [Heft 5] (5)
  • Praktische Psychologie in Mädchenschulen nach ihrer Berechtigung und ihrer Behandlung in derselben
  • Aus alten Tagen
  • Aus dem Großherzogthum Hessen
  • Einladung zur Subscription
  • Sinnentstellende Druckfehler aus Heft 13
  • Deutsche Schulzeitung
  • Deutsche Schulzeitung
  • [Heft 6] (6)
  • Deutsche Schulzeitung
  • Deutsche Schulzeitung
  • Inhalt

Volltext

Evangelisches Schulblatt. 
Anfang September. 187Z. 
I. Abtheilung. Abhandlungen. 
Praktische Psychologie in Mädchenschulen 
nach ihrer Berechtigung und ihrer Behandlung in derselben. 
(Von Rektor Herrmann in Mühlhausen i. Th.) 
„MitRecht halten Sie den mütterlichen Einfluß für so hoch 
bedeutend für ein gesundes Volksleben! Und mit warmen Farben 
malen Sie das Vorbild für Frauen und Jungfrauen! Daß Sie einen starken 
Nachdruck auf den religiösen Sinn des zu erziehenden Weibes legen, und 
daß Sie trotz des lärmenden Widerspruches unbefriedigter und verbitterter Jung 
frauen festhalten an der Ueberzeugung, daß des Weibes alleiniger Beruf 
der mütterliche ist, wonach sich also die Schule zu organisiren hat, 
war mir von besonderem Werthe, weil dies mit den eignen Ueberzeugungen 
übereinstimmt und das Wort eines so erfahrenen und fein beobachtenden Mädchen 
erziehers, als welchen Ihre Schrift Sie kennzeichnet, der Partei der verständigen 
Pädagogen zu Gute kommt." Diese freundlichen und bedeutungsvollen Worte 
sind dem Briefe eines unserer bekanntesten und tüchtigsten Pädagogen entnommen, 
dem ich die Schrift: „Ueber den segensreichen Einfluß der mütter 
lichen Erziehung auf die Wohlfahrt uns eres Volkes"*) zugesendet hatte. 
Kann nicht bestritten werden, daß das Weib zur freien vollen Würde 
nur in der Ehe gelangt und seine höchste Bestimmung nur als 
Mutter erreicht, so ist auch nicht zu bestreiten, daß die Erziehung und 
der Unterricht der weiblichen Jugerzd die Aufgabe haben, sie für 
diese hochwichtige Bestimmung tüchtig zu machen. Diejenigen, welche 
wegen des beklagenswerthen Umstandes, daß zur Zeit leider eine große Zahl 
des weiblichen Geschlechts ihre Bestimmung nicht erreicht, andere Forderungen 
an die Erziehung und Bildung der weiblichen Jugend machen, übersehen, daß 
Zeitfragen nur unter Berücksichtigung und Schonung der Verhältnisse, die nach 
Gottes Ordnung unwandelbar und dem Wechsel der Zeit nicht unterworfen sein 
sollen, gelöst werden dürfen, wenn aus ihrer Lösung nicht ein viel größerer 
Nachtheil erwachsen soll, als der ist, den man zu beseitigen beabsichtigt. Die Aus 
nahme, so dringend sie sich auch geltend macht, kann niemals zur Regel 
werden, sondern hat nur den Anspruch, als Ausnahme beachtet und behandelt 
zu werden. 
Der mütterliche Beruf, für den das weibliche Geschlecht bestimmt und für 
den es deshalb zu erziehen und zu bilden ist, ist der erhabenste und wich- 
*) In Commission bei G. Danner in Mühlhausen. Pr. 15 Sgr. 
21
	        

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Evangelisches Schulblatt Und Deutsche Schulzeitung - 19.1875. Bertelsmann, 1875.
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