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Der Volksschullehrer - 10.1916 (10)

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Bibliographic data

Metadata: Der Volksschullehrer - 10.1916 (10)

Monograph

Persistent identifier:
179645950X
Title:
Sozialistische Landeskultur
Shelfmark:
77.3177
Urheberkörperschaft:
Deutschland Ministerium für Volksbildung
Document type:
Monograph
Publisher:
Volk und Wissen
Publication year:
1977
Place of publication:
Berlin
Language:
German
Scope:
16 S.
Collection:
Gesellschaftswissenschaftlicher Unterricht
Access restriction:
Open Access

Chapter

Title:
Übersicht
Document type:
Monograph
Structure type:
Chapter
Collection:
Gesellschaftswissenschaftlicher Unterricht
Access restriction:
Open Access

Contents

Table of contents

  • Der Volksschullehrer
  • Der Volksschullehrer - 10.1916 (10)
  • Heft 1 (1)
  • Heft 2 (2)
  • Heft 3 (3)
  • Heft 4 (4)
  • Heft 5 (5)
  • Heft 6 (6)
  • Heft 7 (7)
  • Heft 8 (8)
  • Heft 9 (9)
  • Heft 10 (10)
  • Heft 11 (11)
  • Heft 12 (12)
  • Heft 13 (13)
  • Heft 14 (14)
  • Heft 15 (15)
  • Heft 16 (16)
  • Heft 17 (17)
  • Heft 18 (18)
  • Heft 19 (19)
  • Heft 20 (20)
  • Heft 21 (21)
  • Heft 22 (22)
  • Heft 23 (23)
  • Heft 24 (24)
  • Heft 25 (25)
  • Heft 26 (26)
  • Heft 27 (27)
  • Heft 28 (28)
  • Heft 29 (29)
  • Heft 30 (30)
  • Heft 31 (31)
  • Heft 32 (32)
  • Heft 33 (33)
  • Heft 34 (34)
  • Heft 35 (35)
  • Heft 36 (36)
  • Heft 37 (37)
  • Heft 38 (38)
  • Lohn der Tapferkeit
  • Grünweller's System der Einheitsschule
  • Zur Aufklärung über Beförderungsverhältnisse von Kriegsteilnehmern aus dem Volksschullehrerstande
  • Mitteilungen
  • Briefkasten
  • Anzeigen
  • Heft 39 (39)
  • Heft 40 (40)
  • Heft 41 (41)
  • Heft 42 (42)
  • Heft 43 (43)
  • Heft 44 (44)
  • Heft 45 (45)
  • Heft 46 (46)
  • Heft 47 (47)
  • Heft 48 (48)
  • Heft 49 (49)
  • Heft 50 (50)
  • Heft 51 (51)
  • Heft 52 (52)

Full text

 
Cölln. Gine Landplage. Von den verſchiedenſten Seiten 
werden gegenwärtig unbeſtellte Anſichtskarten, Bilder, Bücher uſw. 
maſſenhaft an alle möglichen Adreſſen verſandt, und gewöhnlich liegt 
gleich die Rechnung mit einer Zahlkarte bei. Oft genug wird dem ge- 
ſchäftlichen Gebaren ein wohltätiges Mäntelchen umgehängt. Nach 
einiger Zeit erfolgt Zahlungösauſfforderung wud nict ſelten Drohung 
mit Klage. Wa3 kann man gegen dieſe Landplage tun ? Wie wir 
der Zeitſchrift „Gemeinnützige NRechtsauskunft“ entnehmen, ſollte jedor 
Empfänger die Annahme derartiger Sendungen einfach verweigern. 
Aber aucl) wenn die Sendung angenommen iſt, verpflichtet ſie 
kfeine38weg8zur Zahlung; an<HGdannnicht, wenn 
eine Friſt zur JRücſendunggeſtellt iſt. Hat man 
ſolche Sendungen angenommen, ſo lege man ſie einfach beiſeite. We- 
der rechtlich noh moraliſch iſt man zur Rückſendung verpflichtet. (S3 
iſt Sache de38 Senders, ſeine Ware durch einen Beauftragten wieder 
abholen zu laſſen. Drängt der Sender auf Zahlung oder droht er 
(oder ſein Rechtsanwalt) gar mit Klage, ſo laſſe man ſich durch ſolche 
Kniffe ja nicht einſchüchtern, ſondern mache wegen Nötigung 
und Grpreſſung Anzeige bei der Polizei oder StaatsS- 
anwaltſchaft Nar dur ſc<ärfſte Viaßregeln kann dieſem 
weitverbreiteten Geſchäftsübel begegnet werden. 
Elberfeld. Schulgeſellſ<aften. Die Verbindung zwiſchen 
Elternhaus und Schule läßt bekanntlich in den großen Städten 
allgemein viel zu wünſchen übrig. Wenn nicht beſondere Umſtände 
den Vater oder die Mutter einmal in die Schule oder den Lehrer 
in die Familie führen, dann bleiben ſich beide Seiten gewöhnlich 
völlig unbekannt. Daß ſolc<e Zuſtände wenig erfreulich ſind, bedarf 
feiner beſondern Grörterung. Die viel empfohlenen und auch viel 
erprobten Elternabende haben bisher nicht vermocht, die vorhandene 
Lücke befriedigend auszufüllen. Jv Elberfeld hat das Beſtreben, 
eine Verbindungsbrüce zwiſchen Elternhaus und Schule zu ſchlagen, 
zu einer neuen Einrichtung geführt, die unter dem Namen Schul- 
geſellſchaft ins Leben getreten iſt. Der Ausgangspunkt ſind auch 
hier die Elternabende, die der Kollege Nübenſtr unk vor ſechs 
Jahren mit den Eltern ſeiner Schulkinder veranſtaltete. Als nach 
etwa zwei Jahren die Kinder aus der Schule entlaſſen wurden, 
fielen für manche der Eltern die perſönlichen Beziehungen zur 
Schule fort; aber man wollte die liebgewonnene Vereinigung, die 
man bis8her unter der Bezeichnung Elternabende gepflegt hatte, nicht 
aufgeben. Man beſchloß, ſie auszubauen und alle Schulintereſſenten 
des Stadtteils zu ſammeln. Es entſtand die Schulgeſellſchaft in 
der Oſtſtadt. Sie ſtellte allerlei Schulfragen in den Kreis ihrer 
Beſprechungen, ſie betätigte ſich gelegentlich nac dem Maße ihres 
beſcheidenen Könnens in ſozialer Hinſicht und gab einige Male 
ihren Beſchlüſſen durc<h Eingaben an die ſtädtiſche Schulverwaltung 
Au8druck. Der Schulgeſellſchaft in der Oſtſtadt folgte vor zwei 
Jahren die Schulgeſellſchaft in der Südſtadt, und in dieſem Jahre 
jind auch in der Nord, Weſt, und NMiittelſtadt gleiche Geſellſchaften 
entſtanden, ſodaß zurzeit die ganze Stadt von fünf Schulgeſell- 
ſchaften erfaßt wird. Jhr Zuſammenſc<luß in einen gemeinſamen 
Ausſchuß ſoll die Gewähr für ein einheitliches Arbeiten, fitr gegen: 
ſeitige Unterſtüßung und erforderlichenfals für gemeinſames 
Handeln bieten. Die Vorſtände dieſer Schulgeſellſchaften ſetzen ſich 
nur aus Mitgliedern aus den Bürgerkreiſen zuſammen ; die Lehrer- 
ſchaft iſt nicht darin vertreten, wohl aber in den Arbeitsausſchüſſen, 
die neben den Vorſtänden beſtehen und in denen naturgemäß auch 
Der Schwerpunkt liegt. Gigentümlic< und ebenſo bezeichnend als 
bedauerlich war bisher die Stellungnahme der Schulleiter zu den 
Schulgeſellſ[<aften. Sie verhielten ſich öffentlich vollſtändig teil- 
nahmslos, ſuchten aber dem Iteuen entgegenzuarbeiten, indem ſie 
Durch einen Beſchluß des iektorenvereins die Loſung ausgaben, an 
den einzelnen Schulen mit der Einrichtung von Elternabenden 
baldigſt zu beginnen und überhaupt die Verbindung zwiſchen Schule 
und Haus in allen Schulbezirken eifrigſt zu pflegen. In den 
Sißungen der Schulgeſellſ<maften fanden Vertreter der Bürgerſchaft 
für dieſes Berhalten gelegentlich wenig freundliche Worte. Man 
erklärte dabei, daß man die Elternabende an den einzelnen Schulen 
nicht beſeitigen wolle ; man habe ſi< in den Sculgeſellſchaften 
allgemeinere und weitergehende Aufgaben geſtellt. Die ſtädtiſche 
Schulverwaltung ſteht der Angelegenheit zunächſt, wie man zu 
ſagen pflegt, abwartend gegenüber. Bermehrtes Intereſſe für Schul- 
angelegenheiten innerhalb der Bürgerſchaft iſt an und für ſich nur 
zu begrüßen, muß auch von einer Verwaltung willkommen geheißen 
werden. Es iſt aber damit zu rechnen, daß dieſes Intereſſe hier 
und da auch beſtrebt ſein wird, auf die Geſtaltung des Schul- 
weſens einen mitbeſtimmenden Einfluß auszuüben. Dabei ſind 
Neibungen an maßgebender Stelle nicht ausgeſc<loſſen ; und das iſt 
die Kehrſeite des Bildes. Die BVolksſ<ullehrerſ<aft der großen 
Städte iſt ſich nur zu bewußt, daß die maßgebenden Kreiſe recht 
wenige perſönliche Beziehungen zur Volksſchule haben, und ihr 
Intereſſe an der Volksſc<ule darum auch der beſten ſaftzuführenden 
Wurzel entbehrt. Sie kann nachhaltiges Intereſſe aber bei den 
Eltern der Volksſchulkinder erwarten. Nur bedarf es hier zumeiſt 
noc< der Weckung und der Pflege. Dieſe Aufgabe haben ſi< die 
SculgeſellſMaften geſtellt. Ob und wie es ihnen gelingt, iſt vor 
allem von dem Umfang und der Art der Mitarbeit ſeitens der 
Lehrerſchaft abhängig. Erforderlich iſt nur ein gutes Maß von 
- Der Völköſchullehrer. - 
 
Nr. 38 
Selbſtloſialoit, UArbeitsfreudigkeit und Ausdauer, die ihrerſeits 
genährt! "rden von dem Bewußtſein, einer guten Sache zu dienen. 
„Preuß. Lehrerzeitung“.) 
veipzig;. Sommerzeit und Schule Ueber Erfah 
vuvwgen mit der Sommerzeit in der Schule ſchreibt Kurt Meyer 
mn der „Leipziger Lehrerzeitung“ 'Y)ir. 27 vom 30. Auguſt 1916) : 
„Für die Schule iſt die Sommerzeit direkt nicht nötig, da ein 
Lichtverbrauc< im Sommerhalbjahr nicht erforderlich iſt. Und gerade 
das Mind wird durch die Sommerzeit am fühlbarſten getroffen, weil 
es ſchon früher Sommerzeit batte, alſo jeßt zwei Stunden früher 
an die Arbeit muß und weil es viel, viel Schlaf braucht, ihn aber 
oftmals nicht hat infolge der oben angegebenen Umſtände. Dazu 
kommt, daß der Nachmittagsunterricht gerade zur Zeit der größten 
Hißze beginnt. Die nächſte augenſcheinliche Folge iſt große Müdig- 
feit, die ſich in ſchlechter Haltung, Gähnen, Schlafen offenbart. 
Beobachtungen, die in einer ſechſten, vierten, zweiten Klaſſe gemacht 
wurden, ergaben, daß in der erſten Stunde in der ſechſten Mädchen 
flaſſe die höchſte Punktzahl auf Gähnen fam, daß in den zwei 
vierten Klaſſen einige Kinder ſich auffälligerweiſe kaum vom Schlafe 
retten fonnten und daß in der zweiten YVaädc<enklaſſe einige 
(darunter ein geiſtig recht regſames Kind) die Haltung des Kopfes 
verloren, Angen verdrehten und dann erſchrafen. Dieſe Wahr- 
nehmungen ſind frither, ſelbſt Montags, nicht ſo häufig gemacht 
worden. Die Müdigkeit verlor ſich etwas in der zweiten Stunde. 
Mit dieſer Müdigkeit hängt ohne Zweifel eine verminderte geiſtige 
Leiſtungsfähigkeit zuſammen. Um ſich genau davon zu überzeugen 
und um einen relativ genauen Maßſtab der verminderten geiſtigen 
Leiſtungsfähigkeit zu haben, gibt es natürlich viele Verfahren. Die 
geiſtige Leiſtungsfähigkeit (Denken, Aufnahme, Darſtellung) in der 
erſten Schulſtunde wurde bei den Kindern der erwähnten Klaſſe 
geprüft an der Hand dreier Jtrechenpenſa fiir je eine Stunde und 
einiger ſchriftlic) präparierten Lektivnen mit bis ins einzelne aus 
geführten Gntwickelungen, die, weil die Lektion eine ununterbrochene 
logiſche Kette bildete, hohe Anforderungen an die Denkkraft und an 
das Ausdrucksvermögen ſtellten, einiger Leitionen bloß mit Im 
pulſen fiir darſtellenden Unterricht und freier Aeußerung und einiger 
Lektionen für bloße rezeptive Tätigkeit. Die Probe erfolgte in 
normalen Klaſſen (Durchſchnitt 2b), mit Ausnahme der vierten 
Klaſſe, und, außer in der 1V., nicht Wontags, die Lektionen 
waren, weil alt und ſchon oft gehalten, na; Gang, Verlauf und 
Durcharbeitungszeit dem Verfaſſer ganz genau bekannt. 
Bei dieſer Probe ergab ſich in qualitativer und quantitativer 
Hinſicht deutlich eine geringere Leiſtungsfähigkeit, als vermutet 
wurde. In den reiyen Denklektionen und im Jechnen wurde faſt 
nur die Hälfte des Stoffes von früher erledigt und dieſer von der 
zweiten halben Stunde ab nur durch die Arbeit einer Minderzahl ; 
weniger ungünſtig (am beſten in Klaſſe 6) fielen die Lektionen der 
zweiten Art aus; und dem Erfolge von frither kamen die der dritten 
vrt faſt nahe. Lvſber im ganzen blieb die Leiſtungsfähigkeit ohne 
Zweifel weit hinter der früheren zurück. Nach des BVerfaſſers 
Meinung übt die Sommerzeit mit ihren natürlichen Folgen einen 
ungünſtigen Einfluß auf Geiſt und Körper des Kindes aus, und 
ſie iſt deswegen für die Schule abzulehnen. WDeswegen braucht 
man beileibe nicht auf die wenig fruchtbaren Nachmittage zu kommen, 
die das Kind zur techniſchen, körperlichen Ausbildung und zu den 
Hausaufgaben braucht und der Lehrer unbedingt zur Vorbereitung 
und Fortbildung, wenn ſeine Arbeit ſegensreich ſein ſoll.“ 
belgiſchen Kinderbewahrſchulen. 
(Von Dr. Con üen) Das belgiſche Geſel anerkennt drei Arten 
von Bolksſchulen: 1. Kinderbewahrſchulen, klcoles gardiennes, 
2, eigentliche Volksſchulen, licoles primaires und 3, Fortbildungs- 
ſchulen, Ecoles d'adultes,. Während für die unter 2 genannte 
Sculart das vrganiſche Volksſchulgeſeß vom 14, Juni 1914, das 
bekanntlich dur Berfügung des Generalgvuverneurs in Belgien 
im Frühjahr 1915 in K&raft geſeßt wurde, genaue Beſtimmungen 
getroffen hat, heißt es dort bezüglich der beiden anderen Schul 
arten in Artikel 14: letzter Abſaß: „Die Beſtimmungen Über 
Kindergärten und Fortbildungsſchulen werden vom Gemeinderat 
getroffen.“ 
Die Zahl dieſer Kinderbewahrſchulen iſt verhältnismäßig Je- 
ring. Am 31. Dezember 1908 (neuere Zahlen liegen mir nicht vor) 
gab es ihrer in8geſamt 2985 mit 4891 Klaſſen, 4935 Lehrern und 
Lehrerinnen und 267994 Schülern; von dieſen Schulen waren 968 
Gemeindeſchulen, d. hh. von der Gemeinde verwaltete, 585 über- 
nommene, d. h. Brivatſchulen, die den geſeßzlichen Vorſchriften 
entſprachen, und - 1432 unterſtüßte (übernehmbare), d. h. Private, 
aber noc< nicht übernommene, die jedod) die für die übernommenen 
geforderten Bedingungen erfüllen. Weiſen dieſe Schulen einen 
Beſuch von mindeſtens 20 Kindern auf, ſo werden ſie vom Staate 
unterſtüßt und ſeiner Aufſicht unterſtellt, 
Die deutſche Berwaltung hat nun für dieſe Kinderbewahrſchulen 
ebenfalls eine Sprachenverordnung erlaſſen, die ſich an den 
Grundſaß des Artikels 20 Abſatz 1 des organiſchen Bolksſchulge- 
ſezes anlehnt: „In allen Gemeindeſc<huler, den itbernommenen 
oder übernehmbaren Schulen wird der Unterricht auf den verſchie- 
denen Unterrichtsſtufen in der Mutterſprache der Kinder erteilt." 
Belgien. Die
	        

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