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Die Mittelschule - 55.1941 (55)

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Bibliographic data

fullscreen: Die Mittelschule - 55.1941 (55)

Periodical

Persistent identifier:
982364040
Title:
Die Mittelschule
Subtitle:
Zeitschrift der Reichsfachschaft Mittelschule im Nationalsozialistischen Lehrerbund
Document type:
Periodical
Place of publication:
Halle, S.
Language:
German
Collection:
Pädagogische Zeitschriften
ZDB-Nummer:
2263133-1
Access restriction:
Siehe Bände

Periodical volume

Persistent identifier:
982364040_0055
Title:
Die Mittelschule - 55.1941
Shelfmark:
02 A 0948 ; RF 859 - 881
Document type:
Periodical volume
Publication year:
1941
Collection:
Pädagogische Zeitschriften
Access restriction:
Open Access

Periodical issue

Title:
Heft 10
Document type:
Periodical
Structure type:
Periodical issue
Collection:
Pädagogische Zeitschriften
Access restriction:
Open Access

Article

Title:
Schul- und bevölkerungspolitische Umschau
Document type:
Periodical
Structure type:
Article
Language:
German
Collection:
Pädagogische Zeitschriften
Link zum Katalog:
BBF0769100
Access restriction:
Open Access

Contents

Table of contents

  • Die Mittelschule
  • Die Mittelschule - 55.1941 (55)
  • Heft 1 (1)
  • Heft 2 (2)
  • Heft 3 (3)
  • Heft 4 (4)
  • Heft 5 (5)
  • Heft 6 (6)
  • Heft 7 (7)
  • Heft 8 (8)
  • Heft 9 (9)
  • Heft 10 (10)
  • Tatenruhm vor dem Skagerrak
  • Wirtschaft und Schulreform
  • Schul- und bevölkerungspolitische Umschau
  • Die Einführung der Hauptschule in die neuen Gebiete des Deutschen Reiches
  • Rundschau
  • Bücherschau
  • Heft 11 (11)
  • Heft 12 (12)
  • Heft 13 (13)
  • Heft 14 (14)
  • Heft 15/16 (15/16)
  • Heft 17 (17)
  • Heft 18 (18)
  • Heft 19 (19)
  • Heft 20 (20)
  • Heft 21 (21)
  • Heft 22 (22)
  • Heft 23 (23)

Full text

"Seite 304 7 Rr. 30 
des 'Jähres 1938. In dieſem Jahre unternahm die national- 
ſozialiſtiſ<e Skaatsführung in der Oſtmark, geſtüßt auf die guten | 
und ſchlkehfen Erfahrungen, die man mii der Haupt- bzw. Bürger- 
ſchüle "gemacht hatfe, eine tiefgreifende Umgeſkaltung dieſer 
- 'Schültype,““die nun auc< für das übrige Reih verbindlich 
werden öl 
-. Die „tiefgreifende Umgeſtaltung“ beſteht in der lehrplan- 
mäßigen Angleichung an die Reichsmitkkelſ<ule des Altreichs; 
denn die: Neuordnung des mittleren Schulweſens, die im Reich 
durch die, Erlaſſe von 1938/39 vollzogen wurde, war auch verbind- 
lim für die angegliederte Oſtmark und das Sudetenland. Die 
Übernahme der oſtmärkiſ<en Hauptſchule dur< das Reich iſt 
nicht lehrplanmäßig <arakteriſiert, betrifft nicht das pädagogiſche 
-Gefüge,. Fondern =-- neben der Namensgebung der künftigen 
mittleren -Schule:-+ die Einfügung eines erſten Abſchluſſes nach 
vier Jahren, den Pfliht<arakter der erſten vier Jahre und als 
Folge - davon ihre Schuldfreiheit bis zum Abſchluß der 
Schulpflicht: Das ſind wichtige Fortſchritte von weitkragender 
ſozialer und. wirkſchaftliher Bedeutung, die aber nicht im - päd- 
agogiſc<en Weſensgehalt der Hauptſchule liegt, der bis jezt durc< 
die ZUittelſchulreform des Reiches vom Jahre 1938/39 beſtimmt 
WdE | - 
“Dr. “K wrzmann ſchrieb in einem Aufſaß „Rund um die 
Hauptfchule“ in Heft 4 des „Deutſchen Erziehers“, daß es jeder 
Die Mittelſchule ' 
 
21. Mai 1941 
denkende Erzieher für völlig abwegig halte, wenn in Nr. 23 der 
ſchule?“ zum Sc<luß die Hoffnung ausgeſprohen wurde, "daß 
„der von der verkündeten Neuordnung erwartete Erfolg ſich 
voll enifalten möge und eiwa mit ihr verbundene Nachteile 
überall rechtzeitig erkannt und beſeitigt werden“. Durch ein zu- 
gefügtes Ausrufungszeichen in Klammern wollke er dieſen Wunſch 
noch beſonders kennzeichnen. Zn 
„Mittelſ<ule“ 1940 in dem Aufſaß „Was wird aus der Mitktel- 
Derſelbe Dr. Kurzmann unterſchrieb aber ein Rundſchreiben 
vom 22. Dezember 1938 über „Die weſentlihen Merkmale der 
Haupkſchule“, in dem es heißt: „Es muß überhaupt erwähnt 
werden, daß die Hauptſchule ſeit 1935 ein unrichkiges Bild einer 
qufen Hauptſchule gibt, weil damals dur< die hriſtlihſoziale 
Syſtemregierung eine Reihe von Verſchlehkerungen erfolgte.“ 
Und in einem Bericht in den „Münchener Neueſten Nach- 
richten“ vom 5. April 1941 leſen wir, daß Oberregierungsrat 
'Kolb vom Bayeriſchen Unterrichtsminiſterium auf einer BVer- 
ſammlung u. a. folgendes ausführte: „Nach dem Zeikalker des 
Aufbaues der Wehrmacht müſſe ein Zeikalter des Aufbaues der 
Bildung kommen. Der Lehrplan wie die Bezahlung der Lehr- 
kräfte in der Hauptſchule ſtehe noh nicht feſt. Es ſei jelbſtver-- 
ſtändlich, daß bei der Einrichkung der Haupkſhulen in ganz 
Deutſchland die Gelegenheit wahrgenommen werde, dieſe 
Schulform noc< weiter zu verbeſſern und den heutigen erhöhten 
Bedürfniſſen anzupaſſen.“ | 
Die Einführung der Hauptſchule in die neuen Gebiete des Deutſchen Reiches. 
RdErl. vom 28. April 1941 -- EIld 139 (a) ==. 
“Auf Grund einer Entſcheidung des Führers iſt die Hauptſchule, 
eine -Schülform der Oſtmark, nom während des Krieges in den 
„neuen Gebieten einzuführen. In Durchführung. dieſer Entſcheidung 
erſuche ich. die Schulaufſichtsbehörden der neuen Gebiete, unver- 
züglic< die 'nokwendigen Maßnahmen ſo weit vorzubereiten, daß 
die Errichtung von Hauptſchulen zu Beginn des Schuljahres 1941/42 - 
ſichergeſtellt iſt. Die danach erforderlihe Planung hat von folgen- 
den Anordnungen auszugehen: 
-“'"« LK Die Hauptſchule beſteht ſelbſtändig neben der Volksſchule. 
Sie baut. auf dem 4. Bolksſchuljahr auf und umfaßt vier auf- 
ſteigende Klaſſen.“ Alle Schüler(-innen), die nach ihrer Begabung, 
Ihrem" Charakter und ihren Leiſtungen die Vorausſeßungen für 
die Aufnahme in die Hauptſchule erfüllen, haben der weiteren 
Schulpflicht in der Häuptſchule zu genügen, ſofern dieſe für ſie er- 
reichbar iſt und. ſoweit ſie niht eine höhere Schule beſu 
entſprechende Änderung des Sculpflichtgeſeßes ſteht bevor. 
“* Für den Beſuch der Haupkſchule wird kein Schulgeld erhoben. 
... 2. Die Hauptſchule ſc<affk durc< eine über das Ziel der Volks- 
ſchule hinausgehende, vertiefte und an das praktiſche Leben an- 
ichließende. Betrachtung der politiſchen, kulturellen und wirkſc<aft- 
lihen. Verhältniſſe des Deutſ<en Volkes eine geeignete Er- 
ziehungs- und. Bildungsgrundlage, auf der die Ausbildung für 
alle znittleren und gehobenen praktiſ<en Berufe in Landwirt- 
ſchaft, Handel, Handwerk, Technik, Induſtrie und Verwaltung jo- 
wie für alle hauswirtſc<haftli<en, pflegeriſchen, ſozialen und teh- 
nmiſch-künſtleriſc<en Frauenberufe aufbauen kann. Sie iſt Vor- 
bereikungs- und Ausleſeſhule für alle Arten von Berufsfach- 
ſchulen, für die Ingenieurſhulen, die Lehrerbildungsanſkalten, die 
Bildungsanſtalken der Kindergärknerinnen und Hortnerinnen, die 
Lehranfkalken für wirkſchafkliche und pflegeriſ<e Frauenberufe, 
- kurz -für alle Schulen, die den Beſuch der höheren Schule nicht 
vorausſeßen. SEE . | 
"Der Unterricht in der Hauptſchule wird nach beſonderen Lehr- 
 
plänen erktkeilt, die ſich in BVorbeitung befinden. Solange beſondere 
Lernbücher für die Hauptſchule noM nicht vorliegen, ſind die für 
die“ entſprechenden Klaſſen der Mittelſchulen neu genehmigten 
Lernibücher- zu benußen. | Sn 
1. die ':Herren Reichsſtatkthalker in Danzig und Poſen, 
-.“ „die Herren Regierungspräſidenken in Danzig, Marienwerder, 
- =. = Bromberg, Poſen, Hohenſalza und Lißmannſtadt -- d. d. 
“= Herren. Reichsſtatkhalker --, mn 
die Herren Regierungspräſidenken in Zichenau und Kattowißk, 
2... die Unterric<tsverwaltungen der Länder -- außer Preußen u. 
fwd. 
Bn | 
„=“ die Herren Reichsſkakthalter in den Reichsgauen -- außer 
7. „+ Danzig und Poſen -- . 
"die. nachgeordneten Dienſtſtellen der. Preuß. Schulverwaltung 
eien :„( Bolks- und Mittelſchulen) -- außer Zichenau und Kattko- 
1: 
at 9,0,2: Abdruck zur gefl. Kenntknisnahme. Über den Zeitpunkt 
Und..die- näheren. Einzelheiten :der Einführung der Hauptſchule im 
Fänzen Reichsgebiet ergehen demnächſt beſondere Weiſungen. 
en. Eine. 
 
Da in der Hauptſchule auc< verbindliher Unterricht in der 
erſten für die Oberſchule verbindlihen Fremdſprache erteilt wird 
und die Lehrpläne für die“beiden unteren Klaſſen der Hauptſchule 
auch in den übrigen Fächern denen der Oberſchule angenähert 
werden, iſt, die ſonſtige Eignung der betreffenden Schüler voraus- 
geſeßt, ein reibungsloſer Übergang aus Klaſſe 2 der Hauptſchule 
in Klaſſe 3 der Oberſchule möglih. Der Übergang aus den 
Klaſſen 3 und 4 der Hauptſchule in die nächſthöhere Klaſſe der 
Oberſchule wird nur in Einzelfällen . bei beſonders begabten 
Schülern möglich ſein; an der Haupkſhule ſind für dieſe Aus- 
nahmefälle beſondere Vorkehrungen nicht zu treffen. 
3. Da die Hauptſchule die Aufgabe hak, einen zahlenmäßig 
ausreichenden Nachwuchs für die mittleren und gehobenen Berufe 
bereitzuſtellen, erſ<eint es zweckmäßig, bis zu einem Driktel der 
Schülerzahl des jeweiligen 4. Jahrgangs der BVolksſchule in die 
Hauptſchule aufzunehmen. Dieſe Zahl, die na< den Erfahrungen 
etwas über der Zahl der als begabt anzuſprechenden Kinder liegt, 
ſoll jedo<m nur ein Anhalt für die Geſamtzahl der aus den Volks- 
ſchulen in die Hauptſchulen überzuleitenden Schüler bieten; ſie 
kann in den einzelnen Gemeinden und Sculverbänden je nach 
der Begabung des Schülers über- oder unterſchritten werden. Als 
ſachlicher übergeordneter Maßſtab für die Schülerausleſe muß 
eine Begabung, Halkung und Leiſtung der Schüler gelken, die den 
Anforderungen und Zielen des Bildungsganges der Hauptſchule 
genügt. - | . 
Die Eignung für die Hauptſchule iſt künftig die erſte Voraus- 
ſezung für die Schüler der Volkſchule, die nac< dem Willen ihter 
Eltern die höhere Schule beſuchen ſollen. Die Aufnahme in die 
höhere Schule erfolgk nach den hierfür geltenden Beſtimmungen. 
Sdüler der Hauptſchule, die deren Anforderungen nicht enk- 
ſprechen, können von der Hauptſchule in die Volksſc<hule zurück- 
verſeßt werden. Beſſert ſich andererſeits im Verlaufe der Sul- 
zeit die Leiſtungsfähigkeit eines in der BVolksſchule verbliebenen 
Schülers, der aur den ſonſtigen Bedingungen für die Aufnahme 
in die Hauptſchule entſpricht, ſo weſentlich, daß ſein Mitkommen 
in der Hauptſchule erwartet werden kann, ſo iſt ihm der Übertrikk 
in die Hauptſchule zu ermöglichen. . 
EnkſpreHdend der großen BVerankwortung, die die mik der 
Schülerausleſe Beauftragten gegenüber der Volk8gemeinſc<aft über- 
nehmen, werden aud) über die hierzu berufenen Stellen und. über - 
das von ihnen zu beobachtende Verfahren beſondere Beſtimmun- 
gen erlaſſen werden. . = 
4. In den Hauptſchulen unkerrichten Lehrkräfte mit erweiterter 
Fachausbildung, die die Befähigung zum Unkerrict an Haupt- 
ſchulen in einer beſonderen Prüfung nachgewieſen haben. Zur 
Ausbildung von Haupkſchullehrern in beſonders dafür vorgeſehenen 
ſtaatlihen Lehrgängen werden bewährte BVolksſ<ullehrer(-innen) 
mit fa<lihen Neigungen nac< Ablegung der 2. Lehrerprüfung 
zugelaſſen. werden. Den VBolksſchullehrern, die ihre Ausbildung 
an- einer Pädagogiſ<en Akademie bzw. Hochſchule für Lehrer- 
bildung erhalten haben, wird bei der Hauptſc<hullehrerprüfung vor- 
ausſimtlim das Wahlfach. angerechnet werden, ſoweit das Zeugnis 
einen guken Erfolg dieſes Studiums nachweiſt. Die Herausgabe
	        

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