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Pädagogische Reform - 21.1897 (21)

Access restriction

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Bibliographic data

fullscreen: Pädagogische Reform - 21.1897 (21)

Periodical

Persistent identifier:
985714638
Title:
Pädagogische Reform
Subtitle:
zugl. Zeitschrift der Hamburger Lehrmittelausstellung
Document type:
Periodical
Publisher:
Verl. d. Pädagog. Reform
Place of publication:
Hamburg
Language:
German
Collection:
Pädagogische Zeitschriften
ZDB-Nummer:
2387668-2
Access restriction:
Siehe Bände

Periodical volume

Persistent identifier:
985714638_0021
Title:
Pädagogische Reform - 21.1897
Shelfmark:
02 A 1115
Document type:
Periodical volume
Publication year:
1897
Collection:
Pädagogische Zeitschriften
Access restriction:
Open Access

Periodical issue

Title:
Heft 19
Document type:
Periodical
Structure type:
Periodical issue
Collection:
Pädagogische Zeitschriften
Access restriction:
Open Access

Article

Title:
Die materielle Lage der hamburgischen Volksschullehrer
Document type:
Periodical
Structure type:
Article
Language:
German
Collection:
Pädagogische Zeitschriften
Link zum Katalog:
BBF0755036
Access restriction:
Open Access

Contents

Table of contents

  • Pädagogische Reform
  • Pädagogische Reform - 21.1897 (21)
  • Heft 1 (1)
  • Heft 2 (2)
  • Heft 3 (3)
  • Heft 4 (4)
  • Heft 5 (5)
  • Heft 6 (6)
  • Heft 7 (7)
  • Heft 8 (8)
  • Heft 9 (9)
  • Heft 10 (10)
  • Heft 11 (11)
  • Heft 12 (12)
  • Heft 13 (13)
  • Heft 14 (14)
  • Heft 15 (15)
  • Heft 16 (16)
  • Heft 17 (17)
  • Heft 18 (18)
  • Heft 19 (19)
  • Die materielle Lage der hamburgischen Volksschullehrer
  • Die Erziehung zum Kunstgenuss und die Sittlichkeitsvereine
  • Mitteilungen
  • Friedensstimmen
  • Anzeigen
  • Zeichen-Ausstellung der Lehrer-Vereinigung für die Pflege der künstlerischen Bildung
  • Eine ländliche Bildungsanstalt
  • Mitteilungen
  • Aus Hamburg
  • Anzeigen
  • Heft 20 (20)
  • Heft 21 (21)
  • Heft 22 (22)
  • Heft 23 (23)
  • Heft 24 (24)
  • Heft 25 (25)
  • Heft 26 (26)
  • Heft 27 (27)
  • Heft 28 (28)
  • Heft 29 (29)
  • Heft 30 (30)
  • Heft 31 (31)
  • Heft 32 (32)
  • Heft 33 (33)
  • Heft 34 (34)
  • Heft 35 (35)
  • Heft 36 (36)
  • Heft 37 (37)
  • Heft 38 (38)
  • Heft 39 (39)
  • Heft 40 (40)
  • Heft 41 (41)
  • Heft 42 (42)
  • Heft 43 (43)
  • Heft 44 (44)
  • Heft 45 (45)
  • Heft 46 (46)
  • Heft 47 (47)
  • Heft 48 (48)
  • Heft 49 (49)
  • Heft 50 (50)
  • Heft 51 (51)
  • Heft 52 (52)

Full text

 
x 4 
 
Diese Zeitung erscheint jeden Mittwoch; 
Sie. ist durch alle Buchhandlungen und durch 
die Post (Kat. Nr. 4358) zu beziehen. 
In Hamburg-Altona nimmt auch der Verlag 
Abonnements entgegen. 
 
 
 
4 
-.4. 
AXI. Jahrgang. 
Hierzu eine Beilage. 
 
 
 
Die materielle Lage 
der hamburgigchen Volkssehullehrer, 
Verschiedene Umstände machen es der 
hiesigen Volksschullehrerschaft zur Pflicht, 
von neuem in eine Gehaltsbewegung einzu- 
weten. Dies hätte unserer Meinung nach 
Schon damals geschehen müssen, als die ge- 
Setzlichen Bestimmungen bekannt wurden, 
welche das Diensteinkommen der Lehrer an 
den höhern Staatsschulen regelten. Für die 
Lebrer dieser Anstalten bestehen drei Gebalts- 
klasSen. Die Verbessgerungen, welche hier 
durch die Regulierung der Beamtengehälter 
geschaffen Sind, zeigt folgende Übersicht: 
 
 
Jetziges AIters- 
Früheres 
 
Gehalts- . “€ 
. Dienst- Dienst- “ 
Klasse einkommen einkomuen zulagen 
IT 2700---4500 4 | 3200---5000 M | 4 & 450 M 
nach je drei 
Jahren 
4 a 450 M4 
nach je drei 
Jahren 
2 a 900M 
nach je fünf 
Jahren 
1 4200---6000 4% | 5200-7000 
1 5800---7200 A. | 7200---9000 M 
 
 
 
Die jährliche Erhöhung beträgt also in 
der dritten Gebaltsklasse auf allen Stufen 
500 M, in der zweiten 1000 M und in der 
ersten 1400-1800 M. Die technischen Lehrer 
und Mittelschullehrer an den Gelehrten- und 
Realschulen Sind den wissenschaftlichen Leb- 
rern dritter Gehaltsklasse im Diensteinkommen 
gleichgestellt. 
Dem gegenüber Sei zunächst betont, daß 
durch das neue Gebaltsgesetz das Anfangs- 
gehalt der festangestellten Volksschullehrer 
um 50 M, das Epdgebalt um 100 M erhöht 
worden ist; ihr Gebalt steigt jetzt von 1800 M 
bis 3600 M. Einige Verschiebungen inner- 
halb dieser Grepzen haben einzelnen Lehrern 
vorübergebend noch einige weitere Vorteile 
gebracht. Ein Volksschullehrer wird Sich Dur 
mit tiefster Beschämung an Jene ungleiche 
Bebandlung erinnern können, und es ist ziem- 
lich gleichgültig, in welchem Umstande er 
den Grund dafür zu erkennen glaubt. Viel- 
leicht ist Sein Wissen und Seine Lehrbefähigung 
S0 niedrig eingeschätzt worden, möglich auch, 
daß für unsgere gesetzgebenden Behörden die 
Bedeutung der Volksschule gegenüber der 
böberen Schule garnicht in Betracht kommt, 
Herausgegeben vom 
 
 
Verantwortlicher Redakteur: Justus Fischer, 
Hamburg-Barmbeck, Heitmannstr. 4. 
Verlag und Expedition: Harro Köhncke, 
Hamburg-Eimsbüttel, Marktplatz 2. 
CommisSionar in Leipzig: H. HaesSel. 
Hamburg, Mittwoch, den 12. Mai 1897. 
Das eine ist 80 niederdrückend wie das 
andere, 
Doch richtet Sich die tiefe Mißstimmung 
in den Reihen der Volksschullehrer nicht in 
erster Linie und vorwiegend gegen die Ge- 
haltszahlen an Sich. als vielmehr gegen die- 
jenige Bestimmung des neuen Gehaltsgesetzes, 
durch welche das Aufrücken aus der zweiten 
in die erste (iehaltsklasse geregelt wird. Der 
vielgenannte und oft zitierte letzte AbSsatz 
des 8 4 dieses Gegetzes lautet: „Von der 
Gesamtheit der festangestellten Lehrer der 
Volksschulen und der festangestellten Lehrer 
der Vorschulen der höhern Staatsschulen Soll 
die Hälfte der ersten (2600 -3600 M), die 
Hälfte der zweiten Gehaltsklasse (1800 bis 
2800 A) angehören.“ Als am 1, April 1892 
die Anstellungen und Beförderungen zum 
. erSten Mal nach den Bestimmungen des neuen 
Gehaltsgesetzes vorgenommen wurden. rückten 
als letzte alle diejenigen in die erste Gebalts- 
klasse ein, welche eine 10jährige Dienstzeit 
zurückgelegt, also am 1. April 1882 das hie- 
Sige Seminar verlassen hatten. Die zehn- 
jährige Dienstzeit auch für das laufende Jahr 
zur Voraussetzung genommen, 80 hätten am 
1. April 1897 diejenigen noch in die erste 
. Gehaltsklasse befördert werden müssen, welche 
1887 hier das Abgangsexamen bestanden 
haben. Die Gesamtzahl der Berechtigten be- 
lief Sich danach auf mehr als 200 Lehrer, 
von diesen haben aber gesetzlich nur 24 be- 
fördert werden können. Selbst wenn aus der 
großen Zahl von 200 die Jahrgänge 1886 
und 1887 ohne weiteres gestrichen würden, 
dann hätten am 1. April 1897 noch immer 
an 90 Lehrkräfte der Beförderung in die 
erste Gehaltsklasse völlig gleichberechtigt 
gegenüber gestanden. Wie mag nun die von 
der Behörde zu treffende Auswahl zu Stande 
kommen? Daß zunächst alle diejenigen, die 
in dem behördlichen Spiegel nur die ge- 
ringsten Flecke und Unebenheiten zeigen, 
zurückgestellt werden, ist wohl Selbstverständ- 
lich. Was aber unter gewöhnlichen Umstän- 
den bei der Beförderung kaum in Betracht 
gekommen wäre, kann Jetzt leicht den letzten 
und ausschlaggebenden Grund für eine 
Maßregelung abgeben. Wiederum können 
ganz äußere Umstände, wie ein etwas höheres 
Lebengalter, ein glücklicher Augenblick wäh- 
rend der Inspektion, eime gute HFürsprache 
das Urteil gar leicht zu gunsten eines Lehrers 
lenken. Indes, ob die Auswahl 50 oder an- 
ders Sich gestaltet, das mag für den Einzelnen 
Vorstande der Baranten der „Fädagogigchen Reform“. 
 
 
nN 
 
Abontrwtementspreis M4 1,50 pr. Quartal 
Ingerate (pro Petitzeile 20 43) nehmen alle 
Annoncen-Expeditionen und der Verleger 
entgegen. Für größere Aufträge Steht ein 
Ingertionstarif zu Diensten. 
Beilagen werden je nach Umfang berechnet. 
F H 
NAr. 19. 
 
 
 
von Bedeutung Sein. für den Stand als Solchen 
iSt Sie gänzlich belanglos; da die Gesamtzahl 
der Zurückbleibenden dadurch weder ver- 
ringert noch vergrößert wird. Und mit Jedem 
Jahre werden die Sorgen und Kalamitäten 
wachsen ; am 1. April 1898 kommen neue 100 
Lehrkräfte hinzu, die ebenfalls nach dem ge- 
Setzlichen Stand von 1892 Einlaß in die 
erste Gehaltsklasse fordern könnten; wahr- 
Scheimlich aber wird die Zahl der dann Be- 
förderten noch nicht einmal die diesjährige 
Höhe erreichen. Der letzte 1888er wird am 
nächsten Ostern, wenn an den jetzigen ge- 
Setzlichen Bestimmungen nichts geändert wird, 
die Gewißheit haben. daß er vor dem Jahre 
1910 die Beförderung in die erste Gehalts- 
klasSse nicht erwarten darf. Dann bat er in 
22 Dienstjahren gerade das erreicht, was vor 
1892 in 9 und unmittelbar pachber in 10 
Dienstjahren erzielt wurde. So wird durch 
die eine Bestimmung die materielle Lage der 
Volksschullehrer beständig berabgedrückt, 
denn jedes Jahr, um das Sich die Beför- 
derung verspätet, zieht für den einzelnen 
Lehrer einen Gesamtvrerlust von 1000 M4 
nach Sich. Da nun durch Beförderung zum 
Hauptlehrer, durch Tod und PenSsionierung 
auch wieder Lücken in die erste Gehalts- 
klasse gerisSen werden. S0 erhebt Sich die 
Frage, wann die rückläufige Bewegung in den 
GehaltsverhältnisSen zum Stillstand kommen 
wird, und ob wir unter den Jetzigen Um- 
Ständen Je zu stabllen Zuständen kommen 
werden. Einen Anhalt für die Beantwortung 
dieser Frage werden wir gewinnen, wenn wir 
bedenken, daß nach den Sterblichkeitstabellen 
der 25öjährige im Durchschnitt ein Alter von 
rund 60 Jahren erreicht. Im Alter von 25 
Jahren werden die Lehrer festangestellt; vom 
Tage der festen Anstellung an wird also Jeder 
Lehrer im Mittel noch 35 Jahre leben; 18 
Jahre nach der festen Anstellung wird dar- 
nach die Zahl derjenigen mit längerer und 
kürzerer Dienstzeit gleich Sein. Da Sehen 
wir also das Schicksal, welches ungern Jjün- 
gern Nachwuchs erwartet. Im 25. Lebens- 
jahre erfolgt die feste Anstellung; aber erst 
18 Jahre Später, als0o im 43. LebensjJahre, 
wird das Aufrücken in die erste Gehaltsklasse 
vor Sich gehen können. In demselben Lebens- 
alter erreichen die Kollegen zur Zeit das 
Maximum der ersten Gehaltsklasse. Das be- 
deutet gegen 1892 eine Verzögerung von 12 
Jahren und einen Ausfall im Gebalt von 
mindestens 12000 M.
	        

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