ScriptaPaedagogica Logo Full screen
  • First image
  • Previous image
  • Next image
  • Last image
  • Show double pages
Use the mouse to select the image area you want to share.
Please select which information should be copied to the clipboard by clicking on the link:
  • Link to the viewer page with highlighted frame
  • Link to IIIF image fragment

Pädagogische Reform - 22.1898 (22)

Access restriction

Copyright

The copyright and related rights status of this record has not been evaluated or is not clear. Please refer to the organization that has made the Item available for more information.

Bibliographic data

fullscreen: Pädagogische Reform - 22.1898 (22)

Periodical

Persistent identifier:
985714638
Title:
Pädagogische Reform
Subtitle:
zugl. Zeitschrift der Hamburger Lehrmittelausstellung
Document type:
Periodical
Publisher:
Verl. d. Pädagog. Reform
Place of publication:
Hamburg
Language:
German
Collection:
Pädagogische Zeitschriften
ZDB-Nummer:
2387668-2
Access restriction:
Siehe Bände

Periodical volume

Persistent identifier:
985714638_0022
Title:
Pädagogische Reform - 22.1898
Shelfmark:
02 A 1115
Document type:
Periodical volume
Publication year:
1898
Collection:
Pädagogische Zeitschriften
Access restriction:
Open Access

Periodical issue

Title:
Heft 39
Document type:
Periodical
Structure type:
Periodical issue
Collection:
Pädagogische Zeitschriften
Access restriction:
Open Access

Article

Title:
Die Fortbildungsschule und ihre Einführung in Hamburg
Subtitle:
(Schluß)
Author:
Witt, A.
Document type:
Periodical
Structure type:
Article
Language:
German
Collection:
Pädagogische Zeitschriften
Link zum Katalog:
BBF0759638
Access restriction:
Open Access

Contents

Table of contents

  • Pädagogische Reform
  • Pädagogische Reform - 22.1898 (22)
  • Heft 1 (1)
  • Heft 2 (2)
  • Heft 3 (3)
  • Heft 4 (4)
  • Heft 5 (5)
  • Heft 6 (6)
  • Heft 7 (7)
  • Heft 8 (8)
  • Heft 9 (9)
  • Heft 10 (10)
  • Heft 11 (11)
  • Heft 12 (12)
  • Heft 13 (13)
  • Heft 14 (14)
  • Heft 15 (15)
  • Heft 16 (16)
  • Heft 17 (17)
  • Heft 18 (18)
  • Heft 19 (19)
  • Heft 20 (20)
  • Heft 21 (21)
  • Heft 22 (22)
  • Heft 23 (23)
  • Heft 24 (24)
  • Heft 25 (25)
  • Heft 26 (26)
  • Heft 27 (27)
  • Heft 28 (28)
  • Heft 29 (29)
  • Heft 30 (30)
  • Heft 31 (31)
  • Heft 32 (32)
  • Heft 33 (33)
  • Heft 34 (34)
  • Heft 35 (35)
  • Heft 36 (36)
  • Heft 37 (37)
  • Heft 38 (38)
  • Heft 39 (39)
  • Die Fortbildungsschule und ihre Einführung in Hamburg
  • Mitteilungen
  • Die neueste Polemik des Jugendschriften-Ausschusses mit dem Buchhändler-Verein
  • Aus Hamburg
  • Vorlesungen im Winterhalbjahr 1898/99
  • Aus Hamburg
  • Vereins-Anzeiger
  • Anzeigen
  • Heft 40 (40)
  • Heft 41 (41)
  • Heft 42 (42)
  • Heft 43 (43)
  • Heft 44 (44)
  • Heft 45 (45)
  • Heft 46 (46)
  • Heft 47 (47)
  • Heft 48 (48)
  • Heft 49 (49)
  • Heft 50 (50)
  • Heft 51 (51)
  • Heft 52 (52)

Full text

 
Zugleich Organ der „Lehrervereinigung für die Pflege der künstlerischen Bildung“. 
Herausgegeben vom Vorstande der Garanten der „PädagogiSchen Reform“. 
> 
 
Diese Zeitung erscheint jeden Mittwoch; 
810 iSt durch alle Buchhandlungen und durch 
die Post (Kat. Nr. 4358) zu beziehen. 
In Hamburg-Altona nimmt auch der Verlag 
Abonnements entgegen. 
da 
 
 
 
f 
XXII. Jahrgang. 
Hierzu zwei Beilagen. 
 
 
An unsSere Leser. 
1 
j 
i 
) 
Mit der heutigen Nummer Schliesst das : 
II. Quartal. Wir erSuchen unsSere geehrten 
Postabonnenten freundlichst um rechtzeitige 
Erneuerung des Postabonnements, damit in 
der Zustellung keine Unterbrechung eintritt. 
Zugieich bitten wir die LeSer und Freunde 
der „PädagogiSchen Reform“, unser Blatt em- 
pfehlen und zum Abonnement und zur Mit- 
arbeit anregen zu wollen. 
Ergebenst 
Redaktion und Verlag 
der „Pädagogischen Reform“. 
 
 
Heute, den 28. September: 
Wahlvergammlung der Schulsynode 
in der Turnhalle des 
Lehrerinnen-Seminatrs, Neust. Fuhlentw. 82 
5--8 Uhr abends. 
(Tagesordnung Siehe im V.-Anzeiger!) 
 
 
Die FortbildungsSchuie 
und ihre Einführung in Hamburg. 
Vortrag, gehalten in der Gesellschaft der 
Freunde des vaterländischen Schul- und Er- 
ziehungswesens in Hamburg am 3. Sept. 1898, 
Von Atg. Witt. 
(Schluß.) 
Ich wende mich zunächst der Frage zu: 
Soll der BesSuch ein zwangsweiser Sein oder 
nicht? Als die ersten Fortbildungsschulen ge- 
gründet wurden, war es die Kirche, die diese 
Einrichtungen als Sonntagsschulen entstehen 
ließ. Durch ihre Macht über die gesamte Be- 
völkerung übte die Geistlichkeit einen Zwang 
zum Besuche aus, ohne daß Sie durch gegetz- 
liche Bestimmungen unterstützt wurde. Solche 
Gesetze entstanden aber Schon am Ende des 
17. (1695 in Württemberg) und im vorigen 
Jahrhundert (z. B. in Baden, Bayern, Preußen). 
Der Zweck war eine Wiederholung und damit 
Befestigung des in der Yolksschule Gelernten. 
Man übte bier einen indirekten Zwang zum 
BegSuche meistens bis zum 18., in Hohenzollern 
Sogar bis zum 20. Jahre aus. In Bayern wurde 
durch Gegetz bestimmt, daß niemand „ein 
Anwesen übernehmen, eine Heirat abschließen 
' der 
Verantwortlicher Redakteur: Justus Fischer, 
Hamburg-Barmbeck, Heitmannstr. 4. 
Verlag und Expedition: Harro Köhncke, 
Hamburg-Eimsbüttel, Marktplatz 2. 
Commissionar in Leipzig: H. HaesSel. 
Hamburg, Mittwoch, den 28. September 1898. 
könne.“ Nach dem oben dargelegten Zweck 
iSt es verständlich, daß diese Schulen ver- 
fielen, Ja meistens eingingen, als der Besuch 
Volksschule obligatoriSch wurde. Man 
hob entweder die betreffenden GesSetze ganz 
auf oder verzichtete auf ihre weitere An- 
wendung. Durch die Einführung der Gewerbe- 
freiheit in ungerm Jahrhundert wurden den 
Zünften ihre Befugnisse genommen, So daß 
auch die von ihnen unterhaltenen oder unter- 
 
Stützten Schulen verschwanden. So entstand 
eine Lücke, die um so fühlbarer wurde. als 
gerade die Gewerbefreiheit erhöhte Anforde- 
: rungen an die Handwerker, die Fortschritte 
der Naturwissgenschaften durch die "Entwick- 
luug der Industrie und des Verkehrswesens 
an Industrielle und Kaufleute stellten. Auch 
die Landwirte konnten sSi.ü. So KONSEeryatiy 
Sie durchweg Sind, den EinflüsSen der neuen 
Zeit nicht entziehen. Daher Setzte bei Be- 
gründung des Deutschen Reiches die Gesell- 
Schaft für Verbreitung von Volksbildung Sofort 
eine lebhafte Agitation für Einführung obli- 
gatoriSscher Fortbildungsschulen ein. Da es 
Sich ebenso wie bei Kindern hier um Un- 
mündige handelt, 80 können Bedenken über 
die Zulässigkeit des Zwanges nicht aufkommen. 
Daher giebt auch die Gewerbeordnung für 
Solche Bestimmungen die gesetzliche Grund- 
lage. Xach 3 127 ist ,. der Lehrherr ver- 
pflichtet, den Lehrling zum Besuche der Fort- 
bildungs- oder Fachschule anzuhalten und den 
Schulbesuch zu überwachen“. S8 120 bestimmt: 
„Die Gewerbeunternehmer Sind verpflichtet. 
ihren Arbeitern unter achtzehn Jahren, welche 
eine von der Gemeindebehörde oder vom 
Staate als Fortbildungsschule anerkannte 
Unterrichtsanstalt besuchen, hierzu die er- 
forderlichenfalls von der zuständigen Behörde 
festzuSetzende Zeit zu gewähren“ ; und weiter: 
„Durch statutarische Bestimmung einer Ge- 
meinde oder eines weiteren Kommunalver- 
bandes kann für männliche Arbeiter unter 
achtzehn Jahren die Verpflichtung zum Besuche 
einer Fortbildungsschule, Soweit diese Yer- 
pflichtung nicht landesgesetzlich besteht, be- 
gründet werden“. Das Vorhandensein dieses 
Gegetzes, das die definitive Einführung des 
Fortbildungsschulzwanges den Gemeinden oder 
Bundesstaaten überläßt, legt deutlich Zeugnis 
dafür ak. daß man die Begründung Solcher 
Schulen für wünschenswert hält. Es ist be- 
oder Gesell werden dürfe, der nicht den regel- | dauerlich, daß man die LELinzelstaaten nicht 
mäßigen Besuch der Sontagsschule nachweisen | zu dieser Einrichtung verpflichtet hat, wie es 
 
 
Abonnementspreis 4 1,50 pr. Quartal. 
Inserate (pro Petitzeile 20 44) nehmen alle 
Annoncen-Expeditionen und der Verleger 
entgegen. Für größere Aufträge Steht ein 
Inzertionstarif zu Diensten. 
Beilagen werden je nach Umfang berechnet. 
y | Y 
Xr. 39, 
abus, 
 
 
 
konsequenterweise hätte geschehen müsgsen. 
Es ist in den Gemeinden und an den übrigen 
befugten Stellen nicht Mangel an BEingicht, 
daB Solche Fortbildungsschuleu notwendig 
SInd; man Scheut Sich vor den Kosten. Nicht 
von 14- bis 1öjährigen PerSonen kann man 
aber erwarten, daß Sie Verständnis ge- 
nug haben. die Notwendigkeit ihrer Weiter- 
bildung einzuSsehen. Zum regelmäßigen BesSuch 
des Unterrichts ohne jeden Zwang gehört 
eine bedeutende Willenskraft. die in jenem 
Alter Selten zu finden ist. Ein Scheinbarer 
Grund gegen das Obligatorium ist der, daß 
in Schulen mit fakultativem Besuch that- 
Sächlich mehr geleistet wird. Das iet nicht 
erstaunlich. da diese Anstalten zur Haupt- 
Sache von den Bildungswilligen besucht 
werden: nur eine Minderheit ist ron Eitern 
oder Lehrherrn gezwungen. welche dann auf 
regelmäßigen Besuch achten und Sich über- 
zeugen. daß ihre Pflegebefohlenen dem Unter- 
richt die nötige Aufmerksamkeit Schenken. 
Es würden alSso durch BeSuchszwang zwar 
die DurchschnittszleiStungen bherabgedrückt 
werden, doch hätte man dagegen den VYor- 
teil, die ganze Masse in ihrer Bildung und 
folglich in ihren Leistungen zu heben. Jene 
BildungsluStigen werden, namentlich in Groß- 
Städten wie Hamburg. Gelegenheit genug 
finden, ihren weitergehenden WiSsensdurst 
zu Stillen. ES muß uns aber aus Schon früher 
dargelegten Gründen daran liegen, möglichst 
alle zu fördern. denn in unsSerer Zeit ist alle 
Kultur Massenkultur, d. hb. der durchschnitt- 
liche Bildungsstand der Gesamtheit entscheidet 
Schließlich über den kulturellen Wert der 
Nation. Zwar wird bei der geringen Stunden- 
zahl in der Fortbildungsschule nicht Erheb- 
liches zu erreichen Sein, aber es wird doch 
ein MindesStmaß von Leistungen gegichert. 
Die beftigsten Gegner gegen den Beguchs- 
zwang werden vielleicht aus den Reihen der 
Arbeitgeber entstehen. Zwar Sind Sie, Soweit 
es Sich um Gewerbetreibende handelt, Schon 
Seit 1864 verpflichtet, die zum Besuche der 
Gewerbeschule nötige Zeit zu gewähren. Aber 
der Scheinbare Vorteil, den die AuSnutzung 
des Lehrlings bietet, veranlaßt manche, jene 
Muße zu versagen. Die intelligenteren Hand- 
werker haben längst eingesehen, daß dem 
Stande am meisten genützt wird durch prak- 
tisch und theoretisch ausgebildete Gesellen, 
die Später auch dem Meisterstande zur Zierde 
gereichen. Daher 1ist Seitens der Innungen
	        

Cite and reuse

Cite and reuse

Here you will find download options and citation links to the record and current image.

Periodical volume

METS METS (entire work) MARC XML Dublin Core RIS Mirador ALTO TEI Full text PDF DFG-Viewer OPAC
TOC

Article

PDF RIS

Image

PDF ALTO TEI Full text
Download

Image fragment

Link to the viewer page with highlighted frame Link to IIIF image fragment

Citation links

Citation links

Periodical volume

To quote this record the following variants are available:
URN:
Here you can copy a Goobi viewer own URL:

Article

To quote this structural element, the following variants are available:
Here you can copy a Goobi viewer own URL:

Image

To quote this image the following variants are available:
URN:
URN:
Here you can copy a Goobi viewer own URL:

Citation recommendation

Pädagogische Reform - 22.1898. 1898.
Please check the citation before using it.

Image manipulation tools

Tools not available

Share image region

Use the mouse to select the image area you want to share.
Please select which information should be copied to the clipboard by clicking on the link:
  • Link to the viewer page with highlighted frame
  • Link to IIIF image fragment

Contact

Have you found an error? Do you have any suggestions for making our service even better or any other questions about this page? Please write to us and we'll make sure we get back to you.

How many letters is "Goobi"?:

I hereby confirm the use of my personal data within the context of the enquiry made.