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Pädagogische Reform - 22.1898 (22)

Access restriction

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Bibliographic data

fullscreen: Pädagogische Reform - 22.1898 (22)

Periodical

Persistent identifier:
985714638
Title:
Pädagogische Reform
Subtitle:
zugl. Zeitschrift der Hamburger Lehrmittelausstellung
Document type:
Periodical
Publisher:
Verl. d. Pädagog. Reform
Place of publication:
Hamburg
Language:
German
Collection:
Pädagogische Zeitschriften
ZDB-Nummer:
2387668-2
Access restriction:
Siehe Bände

Periodical volume

Persistent identifier:
985714638_0022
Title:
Pädagogische Reform - 22.1898
Shelfmark:
02 A 1115
Document type:
Periodical volume
Publication year:
1898
Collection:
Pädagogische Zeitschriften
Access restriction:
Open Access

Periodical issue

Title:
Heft 42
Document type:
Periodical
Structure type:
Periodical issue
Collection:
Pädagogische Zeitschriften
Access restriction:
Open Access

Article

Title:
Zur Gehaltsfrage
Document type:
Periodical
Structure type:
Article
Language:
German
Collection:
Pädagogische Zeitschriften
Link zum Katalog:
BBF0759700
Access restriction:
Open Access

Contents

Table of contents

  • Pädagogische Reform
  • Pädagogische Reform - 22.1898 (22)
  • Heft 1 (1)
  • Heft 2 (2)
  • Heft 3 (3)
  • Heft 4 (4)
  • Heft 5 (5)
  • Heft 6 (6)
  • Heft 7 (7)
  • Heft 8 (8)
  • Heft 9 (9)
  • Heft 10 (10)
  • Heft 11 (11)
  • Heft 12 (12)
  • Heft 13 (13)
  • Heft 14 (14)
  • Heft 15 (15)
  • Heft 16 (16)
  • Heft 17 (17)
  • Heft 18 (18)
  • Heft 19 (19)
  • Heft 20 (20)
  • Heft 21 (21)
  • Heft 22 (22)
  • Heft 23 (23)
  • Heft 24 (24)
  • Heft 25 (25)
  • Heft 26 (26)
  • Holbeins "Bilder des Todes" in der Schule
  • Das Linienblatt in der Schule
  • Mitteilungen
  • Anzeigen
  • Mitteilungen
  • Mitteilungen
  • Aus Hamburg
  • Anzeigen
  • Heft 27 (27)
  • Heft 28 (28)
  • Heft 29 (29)
  • Heft 30 (30)
  • Heft 31 (31)
  • Heft 32 (32)
  • Heft 33 (33)
  • Heft 34 (34)
  • Heft 35 (35)
  • Heft 36 (36)
  • Heft 37 (37)
  • Heft 38 (38)
  • Heft 39 (39)
  • Heft 40 (40)
  • Heft 41 (41)
  • Heft 42 (42)
  • Heft 43 (43)
  • Heft 44 (44)
  • Heft 45 (45)
  • Heft 46 (46)
  • Heft 47 (47)
  • Heft 48 (48)
  • Heft 49 (49)
  • Heft 50 (50)
  • Heft 51 (51)
  • Heft 52 (52)

Full text

 
 
4 4 
Diese Zeitung ersScheint jeden Mittwoch; 
Sie ist durch alle Buchhandlungen und durch 
die Post (Kat. Nr. 5726) zu beziehen. 
In Hamburg-Altona nimmt auch der Verlag 
Abonnements entgegen. 
 
(a 
d. 
 
 
 
f 
XXII Jahrgang. 
Hierzu eine Beiiage. 
 
 
Zur Gehaltsfrage, 
Nachdem die BürgerSchaft dem Senatsan- 
trage vom 7. September, betreffend Abänderung 
der gesetzlichen Bestimmungen über das 
Landschulwesen, ihre Zustimmung erteilt hat, 
erscheint es wohl an der Zeit, die Gehalte, 
welche mutmaßlich den Stadthamburgischen 
Lehrern gewährt werden Sollen, mit denen 
der Lehrer im Landschuldienst zu vergleichen. 
Ein Solcher Vergleich zeigt, daß die letzteren 
bedeutend günstiger gestellt Sein werden, wenn 
die aus Zeitungsberichten bekannt gewordenen 
oberschulbehördlichen Yorschläge zur Re- 
gulierung der Gebaltsverhältnisse der städtiSchen 
Lehrer Gegetzeskraft erhalten Sollten. Die 
Lehrer in Bergedorf und Cuxhaven bleiben 
bei der nachfolgenden Gegenüberstellung 
außer Betracht, da Sie von den günstigeren 
Bestimmungen des Gesgetzes nicht betroffen 
werden, und sie nur die Gehalte der Lehrer 
an den Volksschulen der Stadt Selbst beziehen 
Sollen, nur mit dem Unterschiede, daß für 
Sie eine Kinteilung in zwei Klassgen nicht 
thunlich ist. Nach den gesetzlichen Bestim- 
mungen Sollen die Lehrer auf dem Lande 
ein in barem Gelde auszuzahblendes Grundge- 
halt von 1400--1500 M erhalten. Wenn hier 
zwei Ziffern gegeben Sind, ist zwiSchen diesen 
der Gehaltssatz in jedem einzelnen Falle nach 
den OrtsverhältnisSen und der Schülerzahl 
durch die Oberschulbehörde 
Man wird berechtigt Sein, anzunehmen, daß 
in den teureren Dörfern wohl ausnahmslos 
1500 X Grundgehalt gewährt werden sollen. 
Allen Lehrkräften muß ferner das für ihren 
Haushalt erforderliche Brennmaterial frei ins 
Haus geschafft werden ; 
dessen Stelle eine Geldentschädigung, die von 
zu bestimmen. 
andernfalls tritt an ' 
 
Zugleich Organ der L 
- 
ehrervereinigung für die Pflege der künstleriSchen Bildung“. 
Herausgegeben vom Vorstande der Garanten der „Pädagogischen Reform“. 
Verantwortlicher Redakteur: JusStus FiSscher, 
Hamburg-Barmbeck, Heitmannstr. 4. 
Verlag und Expedition: Harro Köhncke, 
Hamburg-Eimsbüttel, Markiplaiz 2. 
Commissionar in Leipzig: H. HaesSel. 
HamBurg, Mittwoch, den 19. Oktober 1898. 
höchstens 300 M belaufen. Wenn nach An- 
Sicht unserer gesetzgebenden KörpersSchaften 
die den mittleren Beamten Seitens der Reichs- 
behörden zugebilligten YWohnungsgeldzu- 
Schüsse für die Landlehrer nicht ausreichend 
Sind, 80 dürfen andererSeits die sStädtischen 
Lehrer wohl annehmen, daß 540) M, wie Sie 
Subalternbeamten in Hamburg als einem Orte 
der Servisklasse A zustehen, nicht die thatsäch- 
lichen Bedürfnisse eimes Lehrers für dessen 
Wohnungsmiete decken, um So weniger, als 
auch von den drei preußiSchen Städten. die 
derselben ServiSklasse angehören, Berlin und 
Frankfurt für Lehrer ein endgültiges Woh- 
nungsgeld von 648 X bezw. 710 M gewähren. 
Diese beiden Städte gehen also nicht uner- 
heblich über die Beträge hinaus, auf die 
mittiere Beamte im Keichs- und preußischen 
Staatsdienste Anspruch haben. Nach den an- 
geführten Zahlen dürfte es nicht unbescheiden 
Sein, den Mietepreis der Familienwohnung 
eines Städtischen Lehrers mit mindestens 
650 M zu berechnen, Es iSt auch der JMiets- 
wert anderer Beamtenwohnungen Seitens des 
Staates in Hamburg höher normiert als in 
Berlin und Frankfurt. Für die Wohnung 
einiger Beamten der hamburgischen Zollver- 
waltung werden 750 M, für ProfesSorenwoh- 
nungen Sogar 1400 M in Abzug gebracht 
gegenüber 540 M und 900 „Z in den ge- 
nannten preußischen Städten. Sollen die 
Städtischen Lehrer nicht hinter ihren dörflichen 
Kollegen zurückstehen. 80 müßten die ersteren 
bei ihrer festen Anstellung ein Anfangsgebalt 
von 2300 M beziehen, nämlich 1500 M ei- 
gentliches Grundgehalt wie die Landlehrer, 
dann wie diese 150 M Feurungsentschädigung 
und außerdem noch 650 M Wohnungsgeld 
als Ergatz für eine Dienstwohnung. Sollte 
der in der Pagespresse verötfentlichte behörd- 
' iche Beschluß den thatsächlichen Vorschlägen 
der Gemeinde zu leisten ist und durchweg 
mit 2000 M beginnen, - Sie würden also, da 
150 M jährlich beträgt. Die Lehrer erhalten 
ferner freie Wohnung, Sofern ihnen Solche im 
Schulhause zugewiesen werden kann, Sonst 
muß eine angemessene Kntschädigung gewährt 
werden, die nach den örtlichen Verhältnisgen 
240-420 M betragen Soll. 
hamburgische Staat weit über die Mietsent- 
entschädigung binaus, welche sSsubaKernen 
Reichsbeamten in den betreffenden Ortschaften 
gewährt wird; dieselbe beträgt im niedrigsten 
Falle nur 180 X und dürfte Sich in den 
teuersten Dörfern unseres Landgebiets auf 
Damit geht der 
entsprechen, 80 würden danach die Stadtlehrer 
beidergeits Alterszulagen von 300 / gegeben 
werden, Jährlich um 300 -/ hinter den 
Landlehrern zurückbleiben. Das Gehalt eines 
ländlichen Kollegen beträgt, die städtischen 
Aufwendungen für Wohnungsmicte mit einge- 
rechnet, 2300--3800; das Endgebalt wird in 
153 Dienstjahren erreicht; der Städtische Lehrer 
würde nach 15 Dienstjahren erst 3500 M 
beziehen und erst nach 18 Dienstjahren auf 
3800 M aufrücken, er hätte also bis dahin 
Schon einen Verlust von 18 X 3900 M = 5400 M 
 
 
4 4 
Abonnementspreis M 1,50 pr. Quartal. 
Inzerate (pro Petitzeile 20 43) nehmen alle 
Annoncen-Expeditionen und der Verleger 
entgegen. Für größere Aufträge Steht ein 
Inzertionstarif zu Diensten. 
Beilagen werden je nach Umfang berechnet. 
Y f 
XE, 42, 
 
 
 
 
zu verzeichnen. In Wirklichkeit gestaltet Sich 
aber der Unterschied für die Stadtlehrer noch 
weit ungünstiger. Die meisten Landlehrer 
haben AussSicht auf Erlangung einer Schul- 
lehrerstelle. Nach dem „Verzeichnis der 
Hamburger Volksschullehrer etc.“ waren im 
Schuljahre 1897 98 neben 69 Lehrern und 
Hülfslehrern 47 Schullehrer vorhanden. Nach 
dem neuen Gehaltsgesetz dürfte Sich die Zahl 
der Hülfslehrer wesentlich vermindern. es 
würde dann die Zahl der Schullehrer wohl 
ungefähr 50 groß Sein als die der Lehrer. 
Es dürfte im allgemeinen der Vergleich zu- 
treffend Sein, daß die Schullehrer den hiesigen 
Lehrern erster Gebaltsklasse. die übrigen 
Landlehrer den StädtisSchen Lehrern zwei- 
ter Gehaltsklassze gleichzustellen Sind. 
D5 wald von einem Schuliei. vcr nicht Zie Au- 
legung des Mittelschullehrerexamens gefordert, 
Trotz derselben Qualifikation können aber 
die städtischen Lehrer nicht zu ähnlichen 
Stellen gelangen. weil Solche in dem hiesigen 
Volkschulwesen nicht vorgesehen Sind. Xach 
den bekanten Vorschlägen Sollen künftig die 
Lehrer an den StadtSchulen nach 9 definitiven 
Dienstjahren in die erste Gebhaltsklasse be- 
fördert werden: die Betreffenden werden dann 
durchweg das 35. Lebensjahr erreicht haben. 
die Landlehrer werden bei einer eventuellen 
Beförderung zum Schullehrer im allgemeinen 
in Lebensalter Stehen; bisSher 
erfolgte die Anstellung als Schullehrer 
durchSchnittlich noch früher: von den in 
dem genannten „Verzeichnis“ aufgeführten 
47 Schullehrern wurde fast die Hälfte. näm- 
lich 22, Schon Yor dem 30. Lebengjahre 
in ihre Jetzige Stellung befördert; einige 
Lehrer wurden Schon im Alter von 25 Jahren 
als Schullehrer angestellt, und nur 5 hatten 
bei ihrer Beförderung das 40. Lebensjahr 
überschritten. Bei ihrem Aufrücken in die 
erste Gebaltsklasse würden die ztädtischen 
Lehrer 2906 M beziehen: die in ungefähr 
gleichem Lebensalter Stehenden Schullehrer 
der hamburgischen Dörfer haben dann, wenn 
anstatt ihrer Dienstwohnung der Städtische 
gleichem 
Mietepreis mit 650 -// eingesetzt wird, ein 
Gehalt von 3200-3900 M, die Kollegen des 
Landschualdienstes Sind also in der Mitte der 
Dreißiger den Stadtlehrern um 300--1000 M 
voraus. Den Schullehrern wird ihre gegamte 
definitive Dienstzeit als Lehrer auf die Schul- 
lebrerSkala angerechnet, während bei den 
Städtischen Lehrern die in der zweiten Ge-
	        

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