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Pädagogische Reform - 22.1898 (22)

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Bibliographic data

fullscreen: Pädagogische Reform - 22.1898 (22)

Periodical

Persistent identifier:
985714638
Title:
Pädagogische Reform
Subtitle:
zugl. Zeitschrift der Hamburger Lehrmittelausstellung
Document type:
Periodical
Publisher:
Verl. d. Pädagog. Reform
Place of publication:
Hamburg
Language:
German
Collection:
Pädagogische Zeitschriften
ZDB-Nummer:
2387668-2
Access restriction:
Siehe Bände

Periodical volume

Persistent identifier:
985714638_0022
Title:
Pädagogische Reform - 22.1898
Shelfmark:
02 A 1115
Document type:
Periodical volume
Publication year:
1898
Collection:
Pädagogische Zeitschriften
Access restriction:
Open Access

Periodical issue

Title:
Heft 44
Document type:
Periodical
Structure type:
Periodical issue
Collection:
Pädagogische Zeitschriften
Access restriction:
Open Access

Article

Title:
Die gemeinsame Erziehung beider Geschlechter in Frankreich
Subtitle:
(Schluß)
Author:
Dissard, Clotilde
Document type:
Periodical
Structure type:
Article
Language:
German
Collection:
Pädagogische Zeitschriften
Link zum Katalog:
BBF0759745
Access restriction:
Open Access

Contents

Table of contents

  • Pädagogische Reform
  • Pädagogische Reform - 22.1898 (22)
  • Heft 1 (1)
  • Heft 2 (2)
  • Heft 3 (3)
  • Heft 4 (4)
  • Heft 5 (5)
  • Heft 6 (6)
  • Heft 7 (7)
  • Heft 8 (8)
  • Heft 9 (9)
  • Heft 10 (10)
  • Heft 11 (11)
  • Heft 12 (12)
  • Heft 13 (13)
  • Heft 14 (14)
  • Heft 15 (15)
  • Heft 16 (16)
  • Heft 17 (17)
  • Heft 18 (18)
  • Heft 19 (19)
  • Heft 20 (20)
  • Heft 21 (21)
  • Heft 22 (22)
  • Heft 23 (23)
  • Heft 24 (24)
  • Heft 25 (25)
  • Heft 26 (26)
  • Heft 27 (27)
  • Heft 28 (28)
  • Heft 29 (29)
  • Heft 30 (30)
  • Heft 31 (31)
  • Heft 32 (32)
  • Heft 33 (33)
  • Heft 34 (34)
  • Heft 35 (35)
  • Heft 36 (36)
  • Heft 37 (37)
  • Heft 38 (38)
  • Heft 39 (39)
  • Heft 40 (40)
  • Heft 41 (41)
  • Heft 42 (42)
  • Heft 43 (43)
  • Heft 44 (44)
  • Die gemeinsame Erziehung beider Geschlechter in Frankreich
  • Bildung
  • Aus Hamburg
  • Anzeigen
  • Plenarversammlung der Schulsynode
  • Ziele und Wege des fremdsprachlichen Unterrichts am hiesigen Lehrerseminar
  • Aus Hamburg
  • Vereins-Anzeiger
  • Anzeigen
  • Heft 45 (45)
  • Heft 46 (46)
  • Heft 47 (47)
  • Heft 48 (48)
  • Heft 49 (49)
  • Heft 50 (50)
  • Heft 51 (51)
  • Heft 52 (52)

Full text

 
Zugleich Organ der „Lehrervereinigung für die Pflege der künstleriSchen Bildung“, 
Herausgegeben vom Vorstande der Garanten der „PädagogiSschen Reform“. 
4 
 
FP 
' Diese Zeitung erscheint jeden Mittwoch; 
| Sie ist durch alle Buchhandlungen und durch 
die Post (Kat. Nr. 5726) zu beziehen. 
In Hamburg-Altona nimmt auch der Verlag 
Abonnements entgegen. 
d. 
 
. 
AXIL. Jahrgang. 
GS Jeizt = 
wohne ich Hamburg-Winterhude, Eppendoofer- 
Straße 83, 1. 
 
 
  
Justus Fischer,. 
 
 
Vergammlung der Schulsynode 
am 
Donnerstag, den 3. November, abends 6 Uhr 
in der Aula des Johanneums. 
T.-O.: Fortsetzung der Beratung des Schul- 
geSetzes. 
 
 
Die gemeingame Erziehung 
beider Geschlechter in Frankreich. 
Ursprung, Geschichte, Grundsätze. 
Von Clotilde Dissard. | 
Aus dem FranzösiSschen übersetzt von 
Eugenie Jacobi. (Aus „La PFronde“.) 
(Schluß.) 
IV. 
Die ProtestantiSchen Schulen. 
Der Krieg gegen die gemeinsamwe LEr- 
ziehung hört nicht auf. Die Reformation macht 
zwar den Versuch, derselben von neuem zum 
Siege zu verbelfen. Allein die wenig zahl- 
reichen protestantischen Schulen wurden von 
allen Seiten her angefeindet und vermochten - 
mit ihren Beratungen nicht durchzudringen. 
Alle protestantischen Schulen nahmen 
beide Geschlechter auf. Ein Beispiel möge 
dies belegen. Froment Siedelte Sich 1532 in 
Genf an. Bald nach Seiner Ankunft prangten 
au den Mauern der Stadt Bekanntmachungen 
folgenden Inhalts: „Ein Mann ist nach diesger 
Stadt gekommen, um in französischer Sprache 
Unterricht im Lesen und Schreiben zu erteilen. 
Er will bierin innerhalb eines Monates Er- 
wachgene und Kinder, Persopnen männlichen 
und weiblichen Geschlechtes und auch die- 
jenigen, die vorher nie eine Schule besuchten, 
unterrichten. Von depen, die nach einem 
Monate noch nicht lesen und Schreiben können, 
beansprucht er nichts für Seine Mübe. Man 
findet ihn dicht am Molard im großen Lokale 
von Boitel mit dem Schilde des goldenen 
Kreuzes, 'wo er auch viele Krankheiten unent- 
geltlich heilt“. 
y 
Die Schulen im XVIl. Jahyhundert. 
Unter der alten Movarchie wurde das 
Verbot, Mädchen und' Knaben gemeinsam 
zu erziehen, nie aufgeboben, 
 
Verantwortlicher Redakteur: Justus Fischer, 
Hamburg-Winterhude, Eppendorferstr. 83. 
Verlag und Expedition: Harro Köhncke, 
Hamburg-Eimsbüttel, Marktplatz 2. 
. Commisgionär in Leipzig: H. HaesSel. 
Hamburg, Mittwoch, den 2. November 1898. 
Beide Geschlechter blieben im XYVIL 
Jahrhundert getrennt. Parlament, Bischöfe, 
Schul- und Univergitätsbehörden mußten die 
Verbote jedoch oft erneuern. Die Leute Sahen 
nicht ein, weshalb man, da es doch an einer 
genügenden Zahl von Schulen fehlte, die 
Lehrer durchaus nicht Mädchen und Knaben 
gemeinsam unterrichten lassen wollte, 
Michel Le Masle, ein hoher geistlicher 
Würdenträger an der Kirche von Notre-Dame, 
Domherr und Rat des Königs, dessen Auf- 
Sicht die Schulen von Paris unterstellt waren, 
verbletet in einem Erlaß vom 18. November 
1655 den gemeinsamen Unterricht. An jener 
Stelle heißt's: „Verschiedenen Verordnungen, 
und den BeschlüSSsen des GerichtShofes aus 
den Jahren 1554 und 1628 im besonderen 
zum Trotze hört das verderbliche Nebenein- 
ander von Mädchen und Knaben beim Unter- 
richte nicht auf. Dies hat bereits die Schlimm- 
Sten Folgen nach Sich gezogen und kann Sie 
täglich von neuem zeitigen. Bei der Entartung 
ungeres Jahrhunderts kann man die Jugend 
nicht Sorggam genug überwachen. Auf den 
ersten Lehren und Gepflogenheiten in den 
"Schulen beruht weiterhin die ganze Sittlich- 
keit der Kinder und damit folglich Heil oder 
Verderbnis aller Menschen.“ 
„Wir bestimmen desShalb uneingeschränkt 
für Sämtliche Schulen innerhalb unsgeres ganzen 
Geltungsbereiches, daß Sofort die Lehrer aus 
ihren Anstalten die Mädchen und die Lehre- 
rinnen aus den ihrigen die Knaben zu ent- 
lasSen haben. Ein Zurückbebalten der Kinder 
unter irgend einem Yorwaude ist dabei in 
keinem Falle Statthaft. Sechs Wochen nach 
der Verkündigung und Veröffentlichung dieses 
unseres ErlasSes werden Zuwiderbhandlungen 
obne weiteres durch eine Buße von 4 Pariser 
Pfund, die teils dem großen Krankenhause 
in Paris und. teils dem Bezirk der betreffen- 
den Schulen anbeimfallen, geabndet. Bei 
wiederholten Übertretungen aber erfolgt die 
Entlassung der Lehrerinnen und Lehrer und 
ihr Ergatz durch andere Personen. Bei etwa- 
igem Widerstande gegen diese unsere Ver- 
fügung u. 8. W. U. 8. W.“*) 
VL 
MädchenSchulen im XVIII. Jahrhundert. 
Vorgänge in der Hauptstadt Sind maß- 
gebend für die Provinzen. Das beweisen Ver- 
8) Diner gedruckten Bekanntmachung entnom- 
. Dien. (Bibliothek Marzarin,) 
 
 
Abonnementspre:is M 1,50 pr. Quartal 
Ingerate (pro Petitzeile 20 43) nehmen alle 
Annoncen-Expeditionen und der Verleger 
entgegen. Für größere Aufträge steht ein 
Inzertionstarif zu Diensten. 
Beilagen werden je nach Umfang berechnet. 
 
4 dr. 
 
 
y 
Nr. 44. 
ordnungen, die der Bischof Jean Louis de 
Bressons 1729 für den Kirchensprengel von 
"Toulouse erläßt. „Unter Androhung des Bannes 
verbieten wir, “Sagt er, „daß in unsgerem Sprengel 
Lehrer und Lehrerinnen Schulen leiten, ohne 
hierzu durch unsere Schriftliche Genehmigung 
oder durch unsere General-Vikare ermächtigt 
worden zu Sein, Bei gleicher Strafe untersagen 
wir es, Kinder des entgegengesetzten Geschlechts 
zu unterrichten“. .*) | 
Die Durchführung Stößt jedoch häufig 
auf Solche Hindernisse. daß die Erlasse tote 
Buchstaben bleiben, EinerSeits hält es Schwer, 
Lehrkräfte aufzutreiben. andererseits weigern 
die Gemeinden Sich aber auch, die zur Führung 
gesonderter Mädchen- und Knabenschulen er- 
forderlichen Mittel herzugeben. Man erachtet 
Solche Ausgaben als zwecklos oder doch 
mindestens überflüssig, und den Landbezirken 
verbleiben gemischte Schulen. 
Claude Frangois de Narbonne. BiSschotf 
von Lectoure, Schreibt -- 1747 -- in Seinen 
Hirtenbriefen : „Wir verbieten es ausdrücklich, 
daß jemand. gleichyie] wer, ohne unsere 
Schriftliche Genehmigung öffentlichen Unter- 
richt erteilt. Für durchaus erwünscht halten 
wir es, daß gebührendermaßen jede Gemeinde 
unseres Sprengels besondere Schulen und 
Lehrkräfte für Mädchen und Knaben hat. 
Unsere Geistlichen berichteten uns jedoch, 
daß fast keine Gemeinde eine Solche Prennung 
durchzuführen vermag. Wir begnügen uns 
deSbalb damit, die genaue Befolgung unseres 
Gebotes für Solche Orte, an denen dieselbe 
Sich ermöglichen läßt, zu verlangen. In Ge- 
meinden mit nur einem Lehrer oder einer 
Lehrerin für Kinder beider Geschlechter Sollen 
Mädchen und Knaben entweder zu verSchie- 
denen Stunden die Schule beSuchen oder bei 
oleichzeitigem Unterrichte doch mindestens 
nicht durcheinander Platz nehmen und über- 
haupt gegenseitig in keine Berührung kommen.“ 
Die lange Reihe der Wiedergabe Sschrift- 
Jicher Zeugnisge mag nun einen Abschluß 
finden mit der Yerfügung, die 1770 Jean 
Frangois de Montillait, Erzbischof von Auch, 
erließ. Sie lautet: „Keine Schule darf unter 
irgend einem Yorwande Mädchen und Knaben 
gemeinsgam aufnehmen. Die einem Solchen 
Zusammensgein entspringenden Mißstände 
machen Sich zu Sebr fühlbar, und wir er- 
8) Vom Abte Solassal angeführt. -- Elementar- 
unterricht im .XYI. und XYI. Jahrhundert,
	        

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