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Pädagogische Reform - 22.1898 (22)

Access restriction

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Bibliographic data

fullscreen: Pädagogische Reform - 22.1898 (22)

Periodical

Persistent identifier:
985714638
Title:
Pädagogische Reform
Subtitle:
zugl. Zeitschrift der Hamburger Lehrmittelausstellung
Document type:
Periodical
Publisher:
Verl. d. Pädagog. Reform
Place of publication:
Hamburg
Language:
German
Collection:
Pädagogische Zeitschriften
ZDB-Nummer:
2387668-2
Access restriction:
Siehe Bände

Periodical volume

Persistent identifier:
985714638_0022
Title:
Pädagogische Reform - 22.1898
Shelfmark:
02 A 1115
Document type:
Periodical volume
Publication year:
1898
Collection:
Pädagogische Zeitschriften
Access restriction:
Open Access

Periodical issue

Title:
Heft 51
Document type:
Periodical
Structure type:
Periodical issue
Collection:
Pädagogische Zeitschriften
Access restriction:
Open Access

Article

Title:
Die Stellung der Frauen, insonderheit der Lehrerinnen, zum Recht
Author:
Fischer, Mathilde
Document type:
Periodical
Structure type:
Article
Language:
German
Collection:
Pädagogische Zeitschriften
Link zum Katalog:
BBF0759962
Access restriction:
Open Access

Contents

Table of contents

  • Pädagogische Reform
  • Pädagogische Reform - 22.1898 (22)
  • Heft 1 (1)
  • Heft 2 (2)
  • Heft 3 (3)
  • Heft 4 (4)
  • Heft 5 (5)
  • Heft 6 (6)
  • Heft 7 (7)
  • Heft 8 (8)
  • Heft 9 (9)
  • Heft 10 (10)
  • Heft 11 (11)
  • Heft 12 (12)
  • Heft 13 (13)
  • Heft 14 (14)
  • Heft 15 (15)
  • Heft 16 (16)
  • Heft 17 (17)
  • Heft 18 (18)
  • Heft 19 (19)
  • Heft 20 (20)
  • Heft 21 (21)
  • Heft 22 (22)
  • Heft 23 (23)
  • Heft 24 (24)
  • Heft 25 (25)
  • Heft 26 (26)
  • Heft 27 (27)
  • Heft 28 (28)
  • Heft 29 (29)
  • Heft 30 (30)
  • Heft 31 (31)
  • Heft 32 (32)
  • Heft 33 (33)
  • Heft 34 (34)
  • Heft 35 (35)
  • Heft 36 (36)
  • Heft 37 (37)
  • Heft 38 (38)
  • Heft 39 (39)
  • Heft 40 (40)
  • Heft 41 (41)
  • Heft 42 (42)
  • Heft 43 (43)
  • Heft 44 (44)
  • Heft 45 (45)
  • Heft 46 (46)
  • Heft 47 (47)
  • Heft 48 (48)
  • Heft 49 (49)
  • Heft 50 (50)
  • Heft 51 (51)
  • Die Stellung der Frauen, insonderheit der Lehrerinnen, zum Recht
  • Feuilleton
  • Mitteilungen
  • Hamburger Lehrmittel-Ausstellung
  • Mitteilungen
  • Aus Hamburg
  • Vereins-Anzeiger
  • Litteratur
  • Anzeigen
  • Heft 52 (52)

Full text

 
Zugleich Organ der „Lehrervereinigung für 
Herausgegeben vom Vorstande der Garanten der „Pädagogischen Reform“. 
4 
2 
SD.>- 
Y 
Diege Zeitung erscheint jeden Mittwoch ; 
Sie ist durch alle Buchhandlungen und durch 
die Post (Kat. Nr. 5726) zu beziehen. 
ZIn Hamburg-Altona nimmt auch der Verlag 
Abonnements entgegen. 
. d. 
5 ; 
XXI. Jahrgang. 
Hierzu eine Beilage. 
 
 
Die Stellung der Frauen, ingonderheit der 
Lehrerinnen, zum Recht. 
(Nach einem im Verein Hamburger Volksschul- 
lehrerinnen gebaltenen Vortrage.) 
Wer Sich einmal die Mühe nimmt, auf- 
merksam die Briefkastennotizen unserer Tages- 
blätter durchzugehen, wird die Wahrnehmung 
machen, daß von den zur Beantwortung ge- 
langenden Fragen ein nicht geringer Prozent- 
Satz in das Gebiet des Rechts fällt. Prüft er 
diese Fragen auf ihren Inhalt, 80 findet er, 
daß es Sich darin oft um ganz einfache Dinge 
handelt, deren Kenntnis man als Selbstver- 
Ständlich voraussetzen Sollte. Da fragt z. B. 
ein „Dummer“, mit welchem Jahre die Militär- 
pflicht beginnt; ein „Wißbegieriger“ möchte 
erkunden, wann die Großjährigkeit des Mannes 
eintritt. Eine „Schüchterne“ bittet um Aus- 
kunft darüber, mit wieviel Lenzen Sie, ohne 
der elterlichen Einwilligung zu bedürfen, zur 
Ebeschließung berechtigt 801; eine andere, ob 
Bruch des Eheversprechens vor dem Gesetze 
Strafbar. Eine „bedrängte Mutter“ möchte 
wisgen, ob die elterliche Gewalt mit der Voll- 
jährigkeit des Kindes endige; eine Hausirau 
fragt an, ob ihr Dienstmädchen, das Sie, um 
es am Ausgehben zu hindern, eine Viertel- 
Stunde lang eingeschlossen hat, wegen FPrei- 
heitsberaubung klagbar werden könne, u. 8. W. 
u. 8. W. Was lehren nun derartige Fragen? 
Nichts Geringeres, als daß die Kenntnis auch 
der einfachsten Gesetzesbestimmungen noch 
wenig in die breite Volksmasse gedrungen 
iSt. Beim männlichen Geschlechte macht zich 
diese UnwisSenheit weniger bemerkbar, als 
beim weiblichen. Den Mann, auch den ge- 
meinen, zwingt Schon Sein Beruf, Sich wenig- 
Stens mit den wichtigsten Rechtsvorschriften 
bekannt zu machen, dazu kommt, daß der 
Mavbn durchweg ein großes Interesse an den 
Fragen des öffentlichen Lebens nimmt -- 
dem Weibe dagegen ist die Gegetzeskunde 
meistens ein Buch mit Sieben Siegeln. Dies 
gilt von der Gebildeten im allgemeinen in 
gleicher Weise wie yon der Ungebildeten. 
Die eine kennt den Rechtsboden, auf dem sie 
Steht, genau.s80 wenig wie die andere. Man 
frage ein Dienstmädchen, ob es Sich über 
Seine Rechte und Pflichten der HerrsSchaft 
gegenüber vollkommen im klaren Sei, eine 
ehrsame Hausfrau, ob Sie den 8 366 des 
 
Verantwortlicher Redakteur: Justus FiScher, 
Hamburg-Winterhude, Eppendorferstr. 83. 
Verlag und Expedition: Harro Köhncke, 
Hamburg-Eimsbüttel, Marktplatz 2. 
CommissSionär in Leipzig: H. HaesSel. 
Hamburg, Mittwoch, den 21. Dezember 1898. 
Strafgesetzbuches inne habe, der ihr verbietet, 
Sachen, durch deren Umstürzen oder Herab- 
fallen jemand beschädigt werden kann, an 
öffentlichen Straßen oder an Orten hinaus, 
wo Menschen zu verkehren pflegen, aufzu- 
Stellen, oder aufzuhängen, oder Sachen auf 
eine Weise auszugießen und hinauszuwerfen, 
daß jemand verletzt werden kann, und man 
wird in beiden Fällen ein „Nein“ zur Ant- 
wort erhalten. 
Man frage ferner eine Dame vom Stande 
nach der ZusammensSetzung der Gerichte, 
nach dem Instanzenwege, den eine Klagesache 
zu durchschreiten hat, oder bitte um Belehrung 
über die Stellung der Ehefrau im Familien- 
recht des bürgerlichen Gesetzbuches: es 1St 
Hundert gegen Bins zu weiten, daß die Ge- 
fragte mit rühreuder Offenherzigkeit antworten 
wird: „Ach, davon weiß ich nichts, danacD 
muß ich erst meinen Mann fragen.“ Unter 
uns Lehrerinnen, die wir zur Mitarbeit an 
der Erziehung und Aufklärung des Volkes 
berufen Sind, Sieht es hinsichtlich der Ge- 
Setzeskunde wohl kaum tröstlicher aus. Als 
vor zwei Jahren die Protestkundgebung der 
deutschen Frauen gegen das Familienrecht 
im Entwurf e. b. G. ihren Ausdruck fand 
in einer an den Reichstag gerichteten Petition, 
da bekundete auch eine stattliche Reihe Ham- 
burger VYolksschullehrerinnen durch ihre 
Namensunterschrift, daß Sie auf Seiten der 
um ihr Recht kämpfenden Frauen Stehe. Wie 
viele von jenen Lehrerinnen mögen Sich Seit- 
ber die Mühe genommen haben, Sich auch 
nur einmat ernsthaft mit jenen einSschneidenden. 
die Frauen betreffenden Rechtsfragen zu be- 
Schäftigen? Im besten Falle ist es ein kleiner 
Bruchteil. Wie viele unter uns kennen ferner 
das Vereins- und Versammlungsrecht, Sind 
unterrichtet über das Beamten - Disciplinar- 
gegetz, über das Verfahren, welches bei Discl- 
plinarstrafen zulässig ist? --- Wir Sehen, unter 
den Frauen aller Stände herrscht große Un- 
kenntnis des bestehenden und zukünftigen 
Rechts, und mit ibr geht Hand in Hand eine 
beschämende Teilnahmlosigkeit und Gleich- 
gültigkeit Rechtsfragen gegenüber ; ja, letz- 
tere erstreckt Sich gemeinhin auf alles, was 
mit dem öffentlichen Leben zusammenhängt. 
Die gebildete Durchschnittsfrau bat wenig 
Interessze an der Politik, und über die 
Schwebenden Tagesfragen Sucht Sie Sich Dür 
eben Soweit zu orientieren, als es nötig 1St 
um nicht für dumm zu gelten. Nun wäre es 
 
die Pflege der künstlierischen Bildung“. 
 
Abonnementspreis 4 1,50 pr. Quartal. 
Ingerate (pro Petitzeile 20 43) nehmen alle 
Annoncen-Expeditionen und der Verleger 
entgegen. Für größere Aufträge Steht ein 
Ingertionstarif zu Diensten. 
Beilagen werden je nach Umfang berechnet. 
Y Y 
Xr. OE. 
 
d. 
 
 
m. KE. ungerecht, wollte man den Frauen aus 
ihrer InteresSsenlosigkeit und Unkenntnis ge- 
genüber dem beregten WiSSsensgebiete einen 
Vorwurf machen: hängen beide doch mit der 
Erziehung des weiblichen Geschlechts, die 
bisSher nur auf das Haus zugeschnitten war, 
eng zusammen. Mit Recht aber muß der Ein- 
Sichtige Sie beklagen. Denn ist die Unkennt- 
nis der Gesetze, denen Sie unterworfen 1St, 
für die moderne, nach Unabhängigkeit stre- 
bende Frau beschämend. So vermag Sie für 
die mühSsam ums tägliche Brot ringende ver- 
hängnisvroll zu werden. Sehr richtig Sagt 
Marie Raschke in ihrer Broschüre „Über die 
Notwendigkeit der Einführung von GesSetzes- 
kunde in Schulen“: „Soll die Frau. die heute 
im Kampfe um ihre LExisteuz, gezwungen 
durch die veränderten Socialen Zustände, Sich 
abmünht. diesen Kampf Stegreich bestehen, So 
muß Sie vor allem wisSSen, auf welchem recht- 
lichen Boden Sie Steht“. Und weiter. . ... „Viele 
Frauen Sind im Handelsgewerbe thätig ohne 
Kenntnis ihrer Rechte und Pflichten. Eine 
im Handelsgewerbe thätige abhängige Frau, 
die ihre und ihres Prinzipals Pflichten und 
Rechte kennt. wird weder der Ausbeutung 
noch der Erniedrigung leicht verfallen, und 
eine Selbständige Handelsfrau wird durch die 
Kenntnis des Handelsrechts ihrem Wirken 
eine mehr Sichere Grundlage geben, die Sie 
vor Verlusten und Verstößen Schützt“. 
Die Frauenbewegung. diese Kraftvolle 
junge Kulturströmung, deren Bedeutung heute 
kein Einsichtiger mehr in Abrede Stellen wird, 
der wir Hamburger Yolksschullehrerinnen in- 
des noch recht kalt gegenüberstehben -- die 
geringe Teilnahme der Unsern an den Ver- 
handlungen des unlängst im unsern Mauern 
tagenden Bundes deutscher Frauenvereine 
laßt dies vermuten -- die Frauenbewegung 
hat in richtiger Wertschätzung des Vorteils, 
den die Kenntnis des Rechts dem weiblichen 
Geschlechte bringt, die Rechtsfrage, Soweit 
Sie die Frauen berührt. in ihr Programm 
aufgenommen. Die yerschiedenen, dem Bunde 
angehörenden Vereine haben am Orte ihres 
Sitzes Rechtskurse errichtet, in denen Be- 
lehrungen und Vorträge über das Recht das 
Rechtsbewußtsein und die Rechtskenntnis 
fördern Sollen. Auch ist ein Antrag des Dan- 
ziger- Vereins Frauenwohl, dahingehend, die 
(JeSetzeskunde unter den Frauen zu fördern 
durch Herausgabe kurzer Zusammenstellun- 
gen der für die Frauen wichtigsten Gesetzes-
	        

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