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Zentralblatt für die gesamte Unterrichtsverwaltung in Preußen - 1860 (2)

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Bibliografische Daten

fullscreen: Zentralblatt für die gesamte Unterrichtsverwaltung in Preußen - 1860 (2)

Zeitschrift

OPAC:
985843438
Titel:
Zentralblatt für die gesamte Unterrichtsverwaltung in Preußen
Dokumenttyp:
Zeitschrift
Verlag:
Weidmann
Erscheinungsort:
Berlin
Sprache:
Deutsch
Sammlung:
Pädagogische Zeitschriften
ZDB-Nummer:
2389576-7
Zugänglichkeit:
Siehe Bände

Zeitschriftenband

OPAC:
985843438_0002
Titel:
Zentralblatt für die gesamte Unterrichtsverwaltung in Preußen - 1860
Signatur der Quelle:
02 A 1811
Dokumenttyp:
Zeitschriftenband
Erscheinungsjahr:
1860
Sammlung:
Pädagogische Zeitschriften
Zugänglichkeit:
Open Access

Zeitschriftenheft

Titel:
Heft 3
Dokumenttyp:
Zeitschrift
Strukturtyp:
Zeitschriftenheft
Sammlung:
Pädagogische Zeitschriften
Zugänglichkeit:
Open Access

Artikel

Titel:
Feststellung der Nothwendigkeit zur Pensionirung eines Elementarlehrers
Titelzusatz:
[III. Seminarien, Bildung der Lehrer und deren persönliche Verhältnisse]
Dokumenttyp:
Zeitschrift
Strukturtyp:
Artikel
Sprache:
Deutsch
Sammlung:
Pädagogische Zeitschriften
Link zum Katalog:
BBF0837539
Zugänglichkeit:
Open Access

Inhaltsverzeichnis

Inhalt

  • Zentralblatt für die gesamte Unterrichtsverwaltung in Preußen
  • Zentralblatt für die gesamte Unterrichtsverwaltung in Preußen - 1860 (2)
  • Heft 1 (1)
  • Heft 2 (2)
  • Heft 3 (3)
  • Verhandlungen der Königl. Akademie der Wiss. in den Monaten December 1859 und Januar 1860
  • Führung des Titels als Doktor der Philosophie
  • Annahme der Vorlesungen seitens der Studirenden
  • Immatriculation Polnischer Unterthanen bei preußischen Universitäten
  • Immatriculation während der Vorbereitung zur Promotion.- Abgangszeugniß
  • Promotion von Juden zu Doktoren der Philosophie
  • Einjähriger freiwilliger militärdienst der Gymnasialschüler
  • Einjähriger freiwilliger Militärdienst
  • Übergang von Schülern auf eine andere höhere Lehranstalt
  • Errichtung einer neuen Pro-Gymnasialklasse. Militär-Verhältnisse der Schüler derselben
  • Gehaltsbezüge der zur mobilen Armee einberufenen Beamten
  • Gnadengehalt für Hinterbliebene von Schulbeamten
  • Ausführung der Unterrichts- und Prüfungs-Ordnung der Real- und höheren Bürgerschulen vom 6. October 1859
  • Förderung des landwirtschaftlichen Unterrichts durch die Lehrer und durch die Elementarschule
  • Conferenzberathungen im Regierungsbezirk Breslau über den Unterricht im Katechismus und im Rechnen
  • Übersicht über die in den Jahren 1852 bis incl. 1858 erfolgten Verbesserungen der Elementarlehrer-Besoldungen
  • Feststellung der Nothwendigkeit zur Pensionirung eines Elementarlehrers
  • Naturalbezüge der Geistlichen und Lehrer aus Domänen und Kämmereien
  • Patronats-Baufonds
  • Deichbeiträge von den Dotationsgrundstücken der Pfarr-, Küster- und Schullehrer-Stellen
  • Lieferung des Brennmaterials aus fiscalischen forsten für Elementarschulen in der Provinz Preußen
  • Gnadenzeit für die Wittwen von Schullehrern
  • Dotation der Schullehrerstellen während der Zahlung eines Emeritengehalts
  • Ausführung des Ministerial- Erlasses vom 19. November 1859
  • Lernmittel in evangelischen Elementarschulen des Regierungsbezirks Marienwerder
  • Unterricht in weiblichen Handarbeiten durch die Elementarschule
  • Personal-Veränderungen, Titel- und Ordens-Verleihungen
  • Heft 4 (4)
  • Heft 5 (5)
  • Heft 6 (6)
  • Heft 7 (7)
  • Heft 8 (8)
  • Heft 9 (9)
  • Heft 10 (10)
  • Heft 11 (11)
  • Heft 12 (12)

Volltext

164 
 
67) Feſtſtellung der Nothwendigkeit zur Penſionirung 
eines EClementarlehrers. 
Auf den Bericht vom 5. November v. I. erwiedere ich der Ks- 
niglicen Regierung, daß ich die Wiederaufhebung der Penſionirung 
des Lehrers A. zu M. nicht billigen kann. 
Der Lehrer A. iſt ſeit längerer Zeit durc< Krankheit behindert, 
dem Lehr - Amt vorzuſtehen. Bereits durch Verfügung vom 5. Ja- 
nuar 1857, iſt die ſelbſtſtändige Leitung ſeiner Schule dem Scul- 
amtsbewerber B., welchem der 2c. A. nur mit Beirath an die Hand 
gehen ſollte, übertragen worden, -- eine Einrichtung, deren Aufrecht- 
erhaltung nicht im Intereſſe der Schule liegt. Thatſächlich iſt damit 
der 2c. A. ſc<on damals in den Ruheſtand getreten. 
Die Königliche Regierung hat nunmehr auc< formal die Pen- 
ſionirung des Letzteren durch die Verfügung vom 21. Februar v. I. 
vom 1. April v. J. ab angeordnet. Dieſe Penſionirung findet ihre 
Rechtfertigung in der unbeſtrittenen Thatjache, daß der 2c. A. nicht 
völlig dienſttüchtig iſt, und in dem Gutachten des Kreis - Phyſikus 
Dr. N., nach welchem die Krankheit des A. unheilbar iſt. Glaubte 
die Königliche Regierung Zweifel über die Richtigkeit der Schluß- 
folgerungen des Sachverſtändigen hegen zu dürfen, ſo hätte Dieſelbe 
vor Ausjprechung der Penſionirung das Superarbitrium des Medi- 
cinal-GCollegiums der Provinz einholen müſſen. Durch die Anſicht 
von Laien, insbeſondere durch Auslaſſungen der bei der Penſionirung 
des A. intereſſirten Gemeindemitglieder, welche denſelben überdies 
nur für fähig halten, einige Unterrichtsſtunden täglich zu ertheilen, 
kann das ärztliche Gutachten aber nicht widerlegt werden. 
- Hiernach erſcheint die Wiederaufhebung der Penſionirung nicht 
zuläſſig, und beſtimme ic< daher, daß es bei der durc< die Verfügung 
vom 21. Februar v. JI. angeordneten Emeritirung des 2c. A. das 
Bewenden zu behalten hat. 
Berlin, den 18. Februar 1860. 
Der Miniſter der geiſtlichen 2c. Angelegenheiten. 
| v. Bethmann-Hollweg. 
An 
die Königliche Regierung zu N. 
24,771. ÜU. 
68) Naturalbezüge der Geiſtlichen und Lehrer aus Do- 
mänen und Kämmexreien. 
Auf den Bericht vom 17. October v. I., die Naturalbezüge 
der Geiſtlihen und Lehrer aus Domänen und Kämmereien betref- 
fend, erhält die Königliche Regierung in Verfolg der Circular-
	        

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