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Zentralblatt für die gesamte Unterrichtsverwaltung in Preußen - 1860 (2)

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Bibliographic data

fullscreen: Zentralblatt für die gesamte Unterrichtsverwaltung in Preußen - 1860 (2)

Periodical

Persistent identifier:
985843438
Title:
Zentralblatt für die gesamte Unterrichtsverwaltung in Preußen
Document type:
Periodical
Publisher:
Weidmann
Place of publication:
Berlin
Language:
German
Collection:
Pädagogische Zeitschriften
ZDB-Nummer:
2389576-7
Access restriction:
Siehe Bände

Periodical volume

Persistent identifier:
985843438_0002
Title:
Zentralblatt für die gesamte Unterrichtsverwaltung in Preußen - 1860
Shelfmark:
02 A 1811
Document type:
Periodical volume
Publication year:
1860
Collection:
Pädagogische Zeitschriften
Access restriction:
Open Access

Periodical issue

Title:
Heft 7
Document type:
Periodical
Structure type:
Periodical issue
Collection:
Pädagogische Zeitschriften
Access restriction:
Open Access

Article

Title:
Einkommen der Elementarlehrer während des Emeretirungs-Verfahrens
Subtitle:
[III. Gymnasien und Realschulen]
Document type:
Periodical
Structure type:
Article
Language:
German
Collection:
Pädagogische Zeitschriften
Link zum Katalog:
BBF0859796
Access restriction:
Open Access

Contents

Table of contents

  • Zentralblatt für die gesamte Unterrichtsverwaltung in Preußen
  • Zentralblatt für die gesamte Unterrichtsverwaltung in Preußen - 1860 (2)
  • Heft 1 (1)
  • Heft 2 (2)
  • Heft 3 (3)
  • Heft 4 (4)
  • Heft 5 (5)
  • Heft 6 (6)
  • Heft 7 (7)
  • Betheiligung der Beamten an den Vorständen von Actien- und ähnlichen Gesellschaften
  • Entlassung von Beamten aus dem Unterthanen-Verband
  • Berechnung der Dienstzeit der zu pensionierenden Beamten
  • Zwölftelabzug zum Pensionsfonds bei der Wiederanstellung unfreiwillig ausgeschiedener Beamten
  • Berechnung der Tagegelder und Fuhrkosten bei Dienstreisen der Staatsbeamten
  • Zusammenstellung der im Staatshaushalt-Etat pro 1860 für öffentlichen Unterricht, Kunst und Wissenschaft, sowie für Cultus und Unterricht gemeinsam ausgebrachten Ausgaben
  • Akademie der Wissenschaften zu Berlin
  • Uebersicht über die Zahl der Lehrer bei den Universitäten und der Akademie zu Münster im Sommer-Semester 1860
  • Summarische Übersicht der Studirenden auf den Universitäten und der Akademie zu Münster für das Jahr von October 1859 bis dahin 1860
  • Wegfall der väterlichen resp. vormundschaftlichen Erlaubnißscheine für Studirende bei ihrer Immatriculation
  • Luthersammlung zu Wittenberg
  • General-Uebersicht von der Frequenz der Gymnasien (eigentlichen Gymnasialklassen), der zu Entlassungsprüfungen berechtigten Realschulen (eigentlichen Realklassen), und der anerkannten Progymnasien des Preußischen Staats
  • Benennung der katholischen Gymnasien zu Cöln [III. Gymnasien und Realschulen]
  • Bestätigung der Etats für städtische Gymnasien
  • Empfehlung eines Lehrbuchs der darstellenden Geometrie für Realschulen
  • Einjähriger freiwilliger Militärdienst der Zöglinge der Schweitzerschen Handelsschule in Berlin
  • Belehrung für die jenigen, welche die Aufnahme von Vaterlosen in die Waisenanstalt der Franckeschen Stiftungen zu Halle im Regierungsbezirk Merseburg nachsuchen . [III. Gymnasien und Realschulen]
  • Erweiterung der Schullehrer-Seminarien zu Breslau und zu Franzburg
  • Aufhebung des Verbots der Theilnahme an der allgemeinen deutschen Lehrer-Versammlung
  • Portofreiheit der Schullehrer- Wittwen- und Waisen-Unterstützungs-Anstalten
  • Verfahren bei Pensionirung der Elementarlehrer
  • Fortbezug der Pension für emeritirte Elementarlehrer, welche anderweit Beschäftigung oder Anstellung finden
  • Einkommen der Elementarlehrer während des Emeretirungs-Verfahrens
  • Anrechnung des Schulgeldes bei Ermittelung des Emeritengehalts für Elementarlehrer
  • Nothwendigkeit der Beschaffung von Schullehrer-Wohnungen
  • Dotation der Lehrerstellen bei Elementarschulen mit geringer Schülerzahl [V. Elementarschulwesen]
  • Beitragspflicht bei Küster- und Schulhausbauten
  • Bezeichnung einiger Hauptbestandtheile eines Schulgebäudes. Lieferung der Materialien hierzu
  • Verarbeitung der Rohmaterialien und Beschaffung des Platzes hierzu bei Schulbauten
  • Verfahren bei Abänderung der Baupläne zu kirchlichen und Schulbauten während der Ausführung
  • Verfahren bei Regulirung des Interimisticums in streitigen geistlichen und Schul-Bausachen
  • Vertretung der Stadtgemeinden nach Außen
  • Verwendung des Schulgeldes bei Theilung eines Schulbezirks
  • Gültigkeit der Vergleiche über Einschulungen in der Provinz Preußen
  • Bestimmung der Eigenschaft als einheimischer oder auswärtiger Schüler bei städtischen Bürgerschulen
  • Eigenschaft als Gutsherr innerhalb der Schul-Gemeinden
  • Fortbildungs- Näh- und Strick-Schulen
  • Unterricht in weiblichen Handarbeiten durch die Elementarschule
  • Religionsunterricht für Kinder anderer Confessions-verwandten in öffentlichen Elementarschulen
  • Befriedigung des Unterrichts-Bedürfnisses und Unterhaltung der Schul-Einrichtungen für die verschiedenen Confessionsverwandten Eines Ortes
  • Einführung des Turnunterrichts in den Elementar-Schulen
  • Personal-Veränderungen, Titel- und Ordens-Verleihungen
  • Heft 8 (8)
  • Heft 9 (9)
  • Heft 10 (10)
  • Heft 11 (11)
  • Heft 12 (12)

Full text

422 
 
161) Einfommen der Elementarlehrer während des 
Emeritirungs-Verfahrens. 
Auf den Beri<t vom 11. April d. I. erkläre ic; mich mit der 
Königlichen Regierung darin einverſtanden, daß die durch das Re- 
ſcript vom 29. November 1858 angeordnete Fortdauer der Amts- 
ſuspenſion des inzwiſchen unfreiwillig emeritirten Rectors N. zu N. 
während des Emeritirungs-Verfahrens nicht als ein geſetzliches Ac- 
cidens dieſes Verfahrens, ſondern nur aus den in dem Bericht zu- 
treffend hervorgehobenen Geſichtspunkten als eine durc< das Intereſſe 
der Schule, abgeſehn von der Verſchuldung des N., gebotene Maß- 
regel der Aufſichtsbehörde betrachtet, mithin eben ſo wenig als das 
Emeritirungs-Verfahren ſelbſt unter das Disciplinargeſeß vom 21. Juli 
1852 fſubſumirt werden kann. Daraus ergiebt jim, daß auch die 
Wirkungen der Amtsfuspenſion während des Emeritirungs-Verfahrens 
nicht nach dieſem Geſetz feſtgeſtellt werden können. Da es nun an 
einer geſeßlihen Beſtimmung fehlt, daß einem Lehrer während des 
' na< Beendigung einer Disciplinar-Unterſuchung eingeleiteten Eme- 
ritirungs - Verfahrens ein Theil ſeines Dienſteinkommens entzogen 
werden darf, ſo folgt von ſelbſt, daß dem Lehrer während dieſes 
Verfahrens, auch wenn er während deſſelben von Aufſichtswegen von 
der Wahrnehmung ſeines Amtes ausgeſchloſſen wird, jein geſammtes 
Dienſteinkommen belaſſen werden muß, und daß die Aufſichtsbehörde 
ſo befugt als verpflichtet iſt, ihm zu dieſem Einfommen durch die- 
ſelben Mittel zu verhelfen, welche ihr zu Gunſten eines unbehindert 
fungirenden Lehrers zu Gebote ſtehn. Nach dieſen Grundſäten iſt 
auc< ſeither in ähnlichen Fällen ſtets verfahren worden. 
Die Königliche Regierung wird demna<m den Magiſtrat zu N. 
zur unverkürzten Nachzahlung der während des Emeritirungsverfah- 
rens zurückgehaltenen Hälfte des früheren Dienſteinkommens an den 
2. N. nöthigenfalls durch adminiſtrative Execution anzuhalten haben. 
Dagegen iſt lehtere nicht zuläſſig wegen desjenigen Einkommens 
des 2c. N., welches erſt während der drei Monate nac< Beendigung 
des Emeritirungs-Verfahrens fällig geworden iſt, da der 8. 91 des 
Geſetzes vom 21. Juli 1852 nur auf ſol<e Beamte reſp. Lehrer 
Anwendung findet, wel<e nac< Vorſchrift des Penſions-Reglements 
vom 30. April 1825 reſp. der Verordnung vom 28. Mai 1846 
(Geſ.-Samml. S. 214ff.) penſionirt werden. Auf einen ſolchen Fall 
bezieht ſih auc< nur der im Centralblatt für die Unterrichts-BVer- 
waltung pro 1859 S. 325 und 326 abgedruckte Beſchluß des Ks- 
niglihen Staats - Miniſteriums vom 3. Januar v. I. Glaubt der 
2. N. auf das na< Publication des Ober-Präfidial-Reſoluts vom 
3. Februar d. I. fällig gewordene Einkommen no< Anſpruch machen 
zu können, ſo muß ihm überlaſſen bleiben, dieſen Anſpruch gegen den 
agiſtrat zu N. im Rechtswege zu verfolgen. Iſt ihm aber ſein - 

	        

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