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Zentralblatt für die gesamte Unterrichtsverwaltung in Preußen - 1860 (2)

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Bibliographic data

fullscreen: Zentralblatt für die gesamte Unterrichtsverwaltung in Preußen - 1860 (2)

Periodical

Persistent identifier:
985843438
Title:
Zentralblatt für die gesamte Unterrichtsverwaltung in Preußen
Document type:
Periodical
Publisher:
Weidmann
Place of publication:
Berlin
Language:
German
Collection:
Pädagogische Zeitschriften
ZDB-Nummer:
2389576-7
Access restriction:
Siehe Bände

Periodical volume

Persistent identifier:
985843438_0002
Title:
Zentralblatt für die gesamte Unterrichtsverwaltung in Preußen - 1860
Shelfmark:
02 A 1811
Document type:
Periodical volume
Publication year:
1860
Collection:
Pädagogische Zeitschriften
Access restriction:
Open Access

Periodical issue

Title:
Heft 8
Document type:
Periodical
Structure type:
Periodical issue
Collection:
Pädagogische Zeitschriften
Access restriction:
Open Access

Article

Title:
Verpflichtung der Schulgemeinden zur Beschaffung ihnen eigenthümlich gehörender Schullocalitäten
Subtitle:
[V. Elementarschulwesen]
Document type:
Periodical
Structure type:
Article
Language:
German
Collection:
Pädagogische Zeitschriften
Link zum Katalog:
BBF0837869
Access restriction:
Open Access

Contents

Table of contents

  • Zentralblatt für die gesamte Unterrichtsverwaltung in Preußen
  • Zentralblatt für die gesamte Unterrichtsverwaltung in Preußen - 1860 (2)
  • Heft 1 (1)
  • Heft 2 (2)
  • Heft 3 (3)
  • Heft 4 (4)
  • Heft 5 (5)
  • Heft 6 (6)
  • Heft 7 (7)
  • Heft 8 (8)
  • Einrichtung des Amts-Cautions-Wesens
  • Diäten der als Mitglieder der Departements-Prüfungs-Commission für einjährige Freiwillige fungirenden Gymnasial-Directoren und Lehrer
  • Allgemeine deutsche Kunstaustellung
  • Versammlung der Gesellschaft der deutschen Naturforscher und Aerzte im Jahre 1860
  • Rectorwahl bei der Universität zu Breslau
  • Immatriculation eines Studirenden jüdischer Religion, der sich als Lehrer für eine höhere jüdische Lehranstalt ausbilden will
  • Gymnastischer Unterricht in der Königlichen Central-Turn-Anstalt
  • Competenzverhältnisse bei den gegen Lehrer erhobenen Beschwerden über Mißbrauch des Züchtigungsrechts
  • Nothwendigkeit der Erwerbung der facultas docendi zur Anstellung als Lehrer für Geschichte und Geographie an höheren Unterrichts-Anstalten
  • Lage der Turnstunden bei höheren Unterrichts-Anstalten
  • Berechtigung der Schüler der Realklassen in Bielefeld, Burgsteinfurt und Dortmund zum einjährigen freiwilligen Militärdienst
  • Hülfs-Seminar in Reichenbach O. L.
  • Ertheilung der Prüfungs- Nummern in den Abgangs-Zeugnissen für Seminaristen
  • Fürsorge für die Hinterbliebenen der Elementarlehrer
  • Was kann der Organist zur Hebung des Gottesdienstes thun?
  • Auslegung des §. 19a und c des Schul-Reglements für die niederen katholischen Schulen in den Städten und auf dem platten Lande von Schlesien und der Grafschaft Glatz vom 18. Mai 1801
  • Verpflichtung der Schulgemeinden zur Beschaffung ihnen eigenthümlich gehörender Schullocalitäten
  • Begründung eines besonderen Rechtstitels in Schulbausachen
  • Beiträge der Mitglieder einer zugeschlagenen Gemeinde zu den Bau- und Reparaturkosten des Schulhauses. Gültigkeit einer Observanz hierbei
  • Lieferung des Bauholzes zu Schulbauten in der Provinz Preußen in solchen Schulverbänden, von welchen nur Theile einer Gutsherrlichkeit unterworfen sind. Umfang der Verpflichtung des Gutsherrn
  • Aufbringung der Schulbaubeiträge eines vor der Zahlung derselben verstorbenen Schulgemeinde-Mitglieds
  • Unterhaltung der Elementarschulen in der Provinz Preußen, insbesondere Leistungen der Staatsbeamten
  • Unterricht in weiblichen Handarbeiten
  • Erziehung und Pflege der Waisenkinder
  • Theilnahme taubstummer Kinder an dem Unterricht in der öffentlichen Elementarschule
  • Gründung öffentlicher jüdischer Elementarschulen
  • Aufsicht der Staatsbehörden über jüdische Schulen in Beziehung auf den Gebrauch der Lehrbücher
  • Sicherung des öffentlichen Schulunterrichts gegen unbefugte Störungen
  • Schulverhältnisse im Kreise Essen, Regierungs-Bezirk Düsseldorf
  • Personal-Veränderungen, Titel- und Ordens-Verleihungen
  • Heft 9 (9)
  • Heft 10 (10)
  • Heft 11 (11)
  • Heft 12 (12)

Full text

489 
196) Verpflichtung der Schulgemeinden zur Beſchaf- 
fung ihnen eigenthümlich gehörender Schullocalitäten. 
- Ein Specialfall, in welchem eine in günſtiger Vermögenslage 
befindlihe Schulgemeinde eine neu zu errichtende Schulklaſſe in 
einem Privatgrundſtü> miethsweiſe unterzubringen wünſchte, hat 
Anlaß zur Erörterung der Frage gegeben, in wie weit eine ſolche 
Einrichtung von der Aufſichtsbehörde geſtattet werden kann. 
Vie Königliche Regierung zu N. iſt bei ihrer den Antrag ab- 
lehnenden Entſcheidung davon ausgegangen, daß das Allgem. Land- 
re<t einen Zuſtand, wonach Schulklaſſen und Lehrerwohnungen 
miethsweiſe beſchafft werden, überhaupt nicht kenne, vielmehr überall 
vorausjeße , daß die Schul - Etabliſſements aus den Mitteln der be- 
treſſenden Gemeinde errichtet ſeien, von derſelben baulich unterhalten 
würden und ihr eigenthümlich gehören (88. 34. folg. Theil 11. Ti- 
tel 12 Allgem. Land - Rechts) ; --- auch ſei es allgemeiner Verwal- 
tungsgrundſaß, daß dem Sculbedürfniſſe durch feſt begründete, von 
Zufälligkeiten unabhängige Einrichtungen genügt werden müſſe; -- 
als eine ſol<e Einrichtung könne die miethsweiſe Beſchaffung der 
erforderlichen Localitäten auf unbeſtimmte Zeit nicht angeſehen wer- 
den, da die ungehinderte Benutzung durch Kündigung des Mieths- 
vertrags, Steigerung des Preiſes, nachläſſige Unterhaltung des Ge- 
bäudes, Vermögensverfall des Eigenthümers und dadurch herbeigeführte 
Subhaſtation des Grundſtücks u. |f. w. jederzeit beeinträchtigt werden 
könne ; -- dem trete die Schwierigkeit hinzu , daß ein Maßſtab für 
die Heranziehung der Gutsherrſ<haft bei Aufbringung des Mieths- 
zinſes im Geſe nicht gegeben ſei und nur im Wege weitläuftiger 
Vergleichsverhandlungen zu erzielen ſein würde ; --- lediglih unter 
ewiſſen beſonderen Verhältniſſen, namentlich wenn der Nahrungs- 
Fand der baupflichtigen Gemeinde ein ungünſtiger ſei, und zugleich 
der eigenthümliche Erwerb eines Schullocals in nicht zu ferner Aus- 
ſicht ſtehe, ſo daß die Einrichtung nur den Charakter eines Inter- 
imiſticums an ſic< trage, könne die miethsweiſe Beſchaffung von 
Schullocalien geſtattet werden. 
(F8 wurde daher ſeitens der Königl. Regierung angeordnet, daß 
die Schulgemeinde N. entweder einen Neubau auszuführen oder ein 
BENE paſſendes Gehöft käuflich zu erwerben und einzurich- 
ten habe. 
Auf eine hiergegen erhobene Beſchwerde iſt folgender Beſcheid 
ergangen : 
Ew. 2c. erwiedere i< auf den die Errichtung der dritten 
Schulklaſſe in N. betreffenden Bericht vom 8. v. M., daß ich 
in Ermangelung jeden Grundes, welcher es rechtfertigen könnte, 
der Gemeinde N. eine Abweichung von dem Verwaltungsgrund-
	        

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