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Zentralblatt für die gesamte Unterrichtsverwaltung in Preußen - 1860 (2)

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Bibliographic data

fullscreen: Zentralblatt für die gesamte Unterrichtsverwaltung in Preußen - 1860 (2)

Periodical

Persistent identifier:
985843438
Title:
Zentralblatt für die gesamte Unterrichtsverwaltung in Preußen
Document type:
Periodical
Publisher:
Weidmann
Place of publication:
Berlin
Language:
German
Collection:
Pädagogische Zeitschriften
ZDB-Nummer:
2389576-7
Access restriction:
Siehe Bände

Periodical volume

Persistent identifier:
985843438_0002
Title:
Zentralblatt für die gesamte Unterrichtsverwaltung in Preußen - 1860
Shelfmark:
02 A 1811
Document type:
Periodical volume
Publication year:
1860
Collection:
Pädagogische Zeitschriften
Access restriction:
Open Access

Periodical issue

Title:
Heft 10
Document type:
Periodical
Structure type:
Periodical issue
Collection:
Pädagogische Zeitschriften
Access restriction:
Open Access

Article

Title:
Vorbereitender Erlaß wegen Vermehrung der Gelegenheit zur practischen Ausbildung von Irren- und Gerichts-Aerzten
Subtitle:
[II. Akademien und Universitäten]
Document type:
Periodical
Structure type:
Article
Language:
German
Collection:
Pädagogische Zeitschriften
Link zum Katalog:
BBF0838797
Access restriction:
Open Access

Contents

Table of contents

  • Zentralblatt für die gesamte Unterrichtsverwaltung in Preußen
  • Zentralblatt für die gesamte Unterrichtsverwaltung in Preußen - 1860 (2)
  • Heft 1 (1)
  • Heft 2 (2)
  • Heft 3 (3)
  • Heft 4 (4)
  • Heft 5 (5)
  • Heft 6 (6)
  • Heft 7 (7)
  • Heft 8 (8)
  • Heft 9 (9)
  • Heft 10 (10)
  • Ressortverhältniß in den Angelegenheiten der Handwerker-Fortbildungs- und Sonntags-Schulen
  • Ressortverhältniß des Progymnasiums in Mörs
  • Nichtvollstreckbarkeit interimistischer Resolute vor Ablauf der Recursfrist, resp. vor dem Eingang der Recurs-Entscheidung
  • Unzulässigkeit einer resolutorischen Entscheidung in geistlichen und Schul-Bausachen nach erfolgter Bauausführung
  • Regulirung der Patronats-Verhältnisse bei Parzellirungen
  • Verfahren bei Verwendung von Geldmitteln aus Kirchenkassen zu Schulzwecken
  • Verhandlungen der Königlichen Akademie der Wissenschaften im Monat Juli
  • Feier des fünfzigjährigen Bestehens der Universität zu Berlin
  • Vorlesungen über Physiologie auf den Universitäten
  • Vorbereitender Erlaß wegen Vermehrung der Gelegenheit zur practischen Ausbildung von Irren- und Gerichts-Aerzten
  • Verpflichtung der Doctoren der Medicin zur Immatriculation behufs Zulassung zum Besuch der Vorlesungen bei einer anderen Universität, als auf welcher sie zu Doctoren promovirt sind
  • Immatriculation der Berg-Erspectanten
  • Königliche Berg-Akademie in Berlin
  • Wissenschaftliche Prüfungs-Commission
  • Lehrplan für die katholischen Gymnasien in der Provinz Posen
  • Stellung der aus den Realschulen mit dem Zeugniß der Reife Abgegangenen zu den practischen Lebensverhältnissen
  • General-Uebersicht von der Frequenz der Gymnasien (eigentlichen Gymnasialklassen), der zu Entlassungsprüfungen berechtigten Realschulen (eigentlichen Realklassen), und der anerkannten Progymnasien (eigentlichen Progymnasialklassen) des Preußischen Staats während des Sommersemesters 1858
  • Bedingungen für die Zulassung zum Postfache in Beziehung auf die schulwissenschaftliche Ausbildung
  • Empfehlung der von F. Lange in Berlin angefertigten Apparate für höhere Unterrichts-Anstalten
  • Förderung des Gesang- und Musik-Unterrichts in den Schullehrer-Seminarien
  • Einführung eines neuen Katechismus bei dem Religionsunterrichte in den evangelischen Seminarien der Rheinprovinz
  • Militärdienst der Schulamts-Candidaten und der Elementarlehrer
  • Einkommen der Elementarlehrer während des Emeritirungs-Verfahrens
  • Verpflichtung der Lehrer zur Uebernahme des Orgelspiels
  • Gleichmäßigkeit in den Leistungen der Elementarschule
  • Unterricht in weiblichen Handarbeiten
  • Lehrbuch der biblischen Geschichte in polnischer Sprache
  • Ausführung der Grundzüge vom 3. October 1854
  • Armenschulwesen der Stadt Berlin
  • Dauer der Schulpflicht, auch in Rücksicht auf die Angehörigen der verschiedenen Religionsbekenntnisse
  • Unterhaltung der evangelischen Schulen in der Provinz Schlesien mit Rücksicht auf die Bestimmungen des Allgemeinen Landrechts und des Reglements vom 18. Mai 1801
  • Dotation der Lehrerstellen während der Zahlung eines Emeritengehalts
  • Schulbeiträge einer Gemeinde in der Provinz Preußen, deren Einwohner verschiedenen Schulverbänden angehören
  • Baupflicht bei katholischen Pfarrschulen in der provinz Schlesien
  • Beitragspflicht der Rittergutsbesitzer, welche nicht Gutsherren des Schulorts sind, zu Schulbauten; desgleichen der Gutsherren in der Provinz Schlesien
  • Die Beschaffung der Schulbänke ist im Allgemeinen nicht Gegenstand der Schulbaulast
  • Massivbau-Prämie und Carwerth des gegen den Fachwerksbau ersparten Holzes für Schulhäuser gemischter Societäten in der Provinz Preußen
  • Deichbeiträge von den Dotations-Grundstücken der Pfarr-, Küster-und Schullehrer-Stellen
  • Personal-Veränderungen, Titel- und Ordens-Verleihungen
  • Heft 11 (11)
  • Heft 12 (12)

Full text

251) Vorbereitender Erlaß wegen Vermehrung der 
Gelegenheit zur practiſc<en Ausbildung von Irren- 
und Geric<hts-Aerzten. 
Schon ſeit längerer Zeit macht ſich ein Mangel an tüchtigen 
Irren-Aerzten bemerkbar. Um demſelben, ſo weit es unter den 
obwaltenden Verhältniſſen ausführbar iſt, abzuhelfen und zugleich 
jungen Aerzten, welche ſim zu Gerichts-Aerzten ausbilden wollen, 
practiſ<e Anleitung und Gelegenheit zum Beobachten und Erkennen 
zweifelhafter Gemüthszuſtände in größerem Umfange als bisher dar- 
zubieten, ſcheint eine Vermehrung des hülfsärztlihen Perſonals in 
den Lſſentlihen Irren - Heil - und Bewahr-Anſtalten ein geeignetes 
Mittel zu fein. Wenn fortan auch nur ein oder zwei Aſſiſtenz- 
Aerzte mehr, als bisher, in jeder dieſer Anſtalten auf ein bis zwei 
Jahre angenommen werden, ſo würde damit ſc<on für einen nicht 
ganz unerheblichen ſtärkern Nachwuchs an Irren-Aerzten geſorgt, 
und eine nicht gering anzuſchlagende reichlihere Gelegenheit zur 
practiſchen Ausbildung künftiger Gerichts-Aerzte in der Seelen-Heil- 
kunde gewonnen ſein. Die Fonds der einzelnen Anſtalten würden 
dur< eine ſol<e Maßregel nur ſehr unbedeutend belaſtet werden, da 
ſich mit Sicherheit erwarten läßt, daß junge Aerzte, welche innern 
Beruf zur Pſychiatrie fühlen, wohl geneigt ſein werden, eine ſolche 
aſſiſtenzärztlihe Function gegen Gewährung freier Station in der 
Anſtalt zu übernehmen. Sollte außerdem eine mäßige baare Re- 
muneration nothwendig ſein, ſo glaube ich die Bewilligung einer 
ſolhen aus Staatsfonds in Ausficht ſtellen zu können. Von den 
Directoren der einzelnen Anſtalten aber wird man zuverläſſig erwarten 
dürfen, daß ſie gern bereit ſein werden, ſich der Ausbildung und 
practiſchen Anleitung ſolcher jungen Aerzte mit Eifer zu unterziehen 
und auf nachhaltigen Erfolg ihrer Bemühungen hinzuwirken. 
Ew. 2c. erſuche ich ergebenſt, dieſer wichtigen Angelegenheit 
Ihre beſondere Aufmerkſamkeit widmen zu wollen und nach vor- 
ängigem Einvernehmen mit den Directoren und ſtändiſc<en Vor- 
tehern der Öffentlichen Irren-Anſtalten in der Ihrer Leitung anver- 
trauten Provinz Über die Ausführung des vorſtehend angedeuteten 
Plans Sich gefälligſt Zutachtlich äußern zu wollen. 
Berlin, den 22. September 1860. 
v. Bethmann- Hollweg. 
An 
ſämmtliche Herren Ober-Präſidenten. 
3990, M.
	        

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