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Zentralblatt für die gesamte Unterrichtsverwaltung in Preußen - 1860 (2)

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Bibliografische Daten

fullscreen: Zentralblatt für die gesamte Unterrichtsverwaltung in Preußen - 1860 (2)

Zeitschrift

OPAC:
985843438
Titel:
Zentralblatt für die gesamte Unterrichtsverwaltung in Preußen
Dokumenttyp:
Zeitschrift
Verlag:
Weidmann
Erscheinungsort:
Berlin
Sprache:
Deutsch
Sammlung:
Pädagogische Zeitschriften
ZDB-Nummer:
2389576-7
Zugänglichkeit:
Siehe Bände

Zeitschriftenband

OPAC:
985843438_0002
Titel:
Zentralblatt für die gesamte Unterrichtsverwaltung in Preußen - 1860
Signatur der Quelle:
02 A 1811
Dokumenttyp:
Zeitschriftenband
Erscheinungsjahr:
1860
Sammlung:
Pädagogische Zeitschriften
Zugänglichkeit:
Open Access

Zeitschriftenheft

Titel:
Heft 10
Dokumenttyp:
Zeitschrift
Strukturtyp:
Zeitschriftenheft
Sammlung:
Pädagogische Zeitschriften
Zugänglichkeit:
Open Access

Artikel

Titel:
Immatriculation der Berg-Erspectanten
Titelzusatz:
[II. Akademien und Universitäten]
Dokumenttyp:
Zeitschrift
Strukturtyp:
Artikel
Sprache:
Deutsch
Sammlung:
Pädagogische Zeitschriften
Link zum Katalog:
BBF0838069
Zugänglichkeit:
Open Access

Inhaltsverzeichnis

Inhalt

  • Zentralblatt für die gesamte Unterrichtsverwaltung in Preußen
  • Zentralblatt für die gesamte Unterrichtsverwaltung in Preußen - 1860 (2)
  • Heft 1 (1)
  • Heft 2 (2)
  • Heft 3 (3)
  • Heft 4 (4)
  • Heft 5 (5)
  • Heft 6 (6)
  • Heft 7 (7)
  • Heft 8 (8)
  • Heft 9 (9)
  • Heft 10 (10)
  • Ressortverhältniß in den Angelegenheiten der Handwerker-Fortbildungs- und Sonntags-Schulen
  • Ressortverhältniß des Progymnasiums in Mörs
  • Nichtvollstreckbarkeit interimistischer Resolute vor Ablauf der Recursfrist, resp. vor dem Eingang der Recurs-Entscheidung
  • Unzulässigkeit einer resolutorischen Entscheidung in geistlichen und Schul-Bausachen nach erfolgter Bauausführung
  • Regulirung der Patronats-Verhältnisse bei Parzellirungen
  • Verfahren bei Verwendung von Geldmitteln aus Kirchenkassen zu Schulzwecken
  • Verhandlungen der Königlichen Akademie der Wissenschaften im Monat Juli
  • Feier des fünfzigjährigen Bestehens der Universität zu Berlin
  • Vorlesungen über Physiologie auf den Universitäten
  • Vorbereitender Erlaß wegen Vermehrung der Gelegenheit zur practischen Ausbildung von Irren- und Gerichts-Aerzten
  • Verpflichtung der Doctoren der Medicin zur Immatriculation behufs Zulassung zum Besuch der Vorlesungen bei einer anderen Universität, als auf welcher sie zu Doctoren promovirt sind
  • Immatriculation der Berg-Erspectanten
  • Königliche Berg-Akademie in Berlin
  • Wissenschaftliche Prüfungs-Commission
  • Lehrplan für die katholischen Gymnasien in der Provinz Posen
  • Stellung der aus den Realschulen mit dem Zeugniß der Reife Abgegangenen zu den practischen Lebensverhältnissen
  • General-Uebersicht von der Frequenz der Gymnasien (eigentlichen Gymnasialklassen), der zu Entlassungsprüfungen berechtigten Realschulen (eigentlichen Realklassen), und der anerkannten Progymnasien (eigentlichen Progymnasialklassen) des Preußischen Staats während des Sommersemesters 1858
  • Bedingungen für die Zulassung zum Postfache in Beziehung auf die schulwissenschaftliche Ausbildung
  • Empfehlung der von F. Lange in Berlin angefertigten Apparate für höhere Unterrichts-Anstalten
  • Förderung des Gesang- und Musik-Unterrichts in den Schullehrer-Seminarien
  • Einführung eines neuen Katechismus bei dem Religionsunterrichte in den evangelischen Seminarien der Rheinprovinz
  • Militärdienst der Schulamts-Candidaten und der Elementarlehrer
  • Einkommen der Elementarlehrer während des Emeritirungs-Verfahrens
  • Verpflichtung der Lehrer zur Uebernahme des Orgelspiels
  • Gleichmäßigkeit in den Leistungen der Elementarschule
  • Unterricht in weiblichen Handarbeiten
  • Lehrbuch der biblischen Geschichte in polnischer Sprache
  • Ausführung der Grundzüge vom 3. October 1854
  • Armenschulwesen der Stadt Berlin
  • Dauer der Schulpflicht, auch in Rücksicht auf die Angehörigen der verschiedenen Religionsbekenntnisse
  • Unterhaltung der evangelischen Schulen in der Provinz Schlesien mit Rücksicht auf die Bestimmungen des Allgemeinen Landrechts und des Reglements vom 18. Mai 1801
  • Dotation der Lehrerstellen während der Zahlung eines Emeritengehalts
  • Schulbeiträge einer Gemeinde in der Provinz Preußen, deren Einwohner verschiedenen Schulverbänden angehören
  • Baupflicht bei katholischen Pfarrschulen in der provinz Schlesien
  • Beitragspflicht der Rittergutsbesitzer, welche nicht Gutsherren des Schulorts sind, zu Schulbauten; desgleichen der Gutsherren in der Provinz Schlesien
  • Die Beschaffung der Schulbänke ist im Allgemeinen nicht Gegenstand der Schulbaulast
  • Massivbau-Prämie und Carwerth des gegen den Fachwerksbau ersparten Holzes für Schulhäuser gemischter Societäten in der Provinz Preußen
  • Deichbeiträge von den Dotations-Grundstücken der Pfarr-, Küster-und Schullehrer-Stellen
  • Personal-Veränderungen, Titel- und Ordens-Verleihungen
  • Heft 11 (11)
  • Heft 12 (12)

Volltext

592 
 
293) Immatriculation der Berg-Erxſpectanten. 
In Bezug auf den genannten Gegenſtand hat der Herr Mini- 
ſter der geiſtlichen 2c. Angelegenheiten Folgendes beſtimmt : 
Die Beſtimmung Abſchnitt VI]. 8. 5 Nr. 4 der Statuten 
der hieſigen Univerſität, wonach Berg-Eleven ohne vorgängige Im- 
matriculation zum Hören der Vorleſungen an der Univerſität berech- 
tigt ſind, hat ſtets nur auf Berg = Eleven, nicht aber auf Berg-Ex- 
jpectanten Anwendung gefunden. Der Umſtand, daß nur leßtere, 
nic<ht mehr aber die Eleven, verpflichtet ſind, eine Univerſität zu 
bejuchen, berechtigt ni<t zu dem Schluß, daß in der angeführten 
Beſtimmung unter „Eleven“ „GExſpectanten" zu verſtehen ſeien. Die 
Berechtigung, ohne Immatriculation Vorleſungen an der Univerſität 
zu hören, ſteht no< mehreren Perſonen zu, welche ebenfalls Über- 
in nicht, oder nicht mehr verpflichtet ſind, eine Univerſität zu be- 
uchen. 
Meinerfeits würde ich auch im Intereſſe der akademiſ<en Dis- 
ciplin nicht geſtatten können, daß die Berg-Exſpectanten, welche 
ſämmtli< in dem gewöhnlichen Alter der Studenten ſich befinden 
und unter keiner amtlichen Disciplin ſtehen, ohne vorgängige Im- 
matriculation zu den Univerſitätsvorleſungen zugelaſſen werden und 
ſo der akademiſchen Disciplin und Gerichtsbarkeit ſic< entziehen, 
während Studien und geſelliger Umgang ſie mit Studenten in man- 
nigfache nahe Berbindung bringen. Da die Exſpectanten aber ver- 
pflichtet ſind, eine Univerſität zu beſuchen, ſo ſind die akademiſchen 
Behörden angewieſen, diejenigen Exrſpectanten, welc<e nicht ein Zeug- 
niß der Reife für die Univerſität beſitzen und deshalb nach den 
hierüber beſkehenden allgemeinen Beſtimmungen nur mit beſonderer 
Erlaubniß des Univerſitäts - Curators und zunächſt nur für 3 Se- 
meſter würden immatriculirt werden können, ohne beſondere Erlaub- 
niß und ohne Zeitbeſ<hränfung zur Immatriculation zuzulaſſen. 
Weiter gehende Erleichterungen können nicht nachgegeben werden. 
Berlin, den 29. Jum 1860. 
v. Bethmann- Hollweg. 
12,976 U. 
2594) Königliche Berg-Akademie in Berlin. 
Die nachfolgenden Vorſchriften für die Königl. Berg-Akademie 
in Berlin haben durc< Allerhöchſte Ordre vom 1. September d. I. 
Genehmigung erhalten.
	        

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