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Zentralblatt für die gesamte Unterrichtsverwaltung in Preußen - 1860 (2)

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Bibliografische Daten

fullscreen: Zentralblatt für die gesamte Unterrichtsverwaltung in Preußen - 1860 (2)

Zeitschrift

OPAC:
985843438
Titel:
Zentralblatt für die gesamte Unterrichtsverwaltung in Preußen
Dokumenttyp:
Zeitschrift
Verlag:
Weidmann
Erscheinungsort:
Berlin
Sprache:
Deutsch
Sammlung:
Pädagogische Zeitschriften
ZDB-Nummer:
2389576-7
Zugänglichkeit:
Siehe Bände

Zeitschriftenband

OPAC:
985843438_0002
Titel:
Zentralblatt für die gesamte Unterrichtsverwaltung in Preußen - 1860
Signatur der Quelle:
02 A 1811
Dokumenttyp:
Zeitschriftenband
Erscheinungsjahr:
1860
Sammlung:
Pädagogische Zeitschriften
Zugänglichkeit:
Open Access

Zeitschriftenheft

Titel:
Heft 10
Dokumenttyp:
Zeitschrift
Strukturtyp:
Zeitschriftenheft
Sammlung:
Pädagogische Zeitschriften
Zugänglichkeit:
Open Access

Artikel

Titel:
Gleichmäßigkeit in den Leistungen der Elementarschule
Titelzusatz:
[V. Elementarschulwesen]
Dokumenttyp:
Zeitschrift
Strukturtyp:
Artikel
Sprache:
Deutsch
Sammlung:
Pädagogische Zeitschriften
Link zum Katalog:
BBF0838800
Zugänglichkeit:
Open Access

Inhaltsverzeichnis

Inhalt

  • Zentralblatt für die gesamte Unterrichtsverwaltung in Preußen
  • Zentralblatt für die gesamte Unterrichtsverwaltung in Preußen - 1860 (2)
  • Heft 1 (1)
  • Heft 2 (2)
  • Heft 3 (3)
  • Heft 4 (4)
  • Heft 5 (5)
  • Heft 6 (6)
  • Heft 7 (7)
  • Heft 8 (8)
  • Heft 9 (9)
  • Heft 10 (10)
  • Ressortverhältniß in den Angelegenheiten der Handwerker-Fortbildungs- und Sonntags-Schulen
  • Ressortverhältniß des Progymnasiums in Mörs
  • Nichtvollstreckbarkeit interimistischer Resolute vor Ablauf der Recursfrist, resp. vor dem Eingang der Recurs-Entscheidung
  • Unzulässigkeit einer resolutorischen Entscheidung in geistlichen und Schul-Bausachen nach erfolgter Bauausführung
  • Regulirung der Patronats-Verhältnisse bei Parzellirungen
  • Verfahren bei Verwendung von Geldmitteln aus Kirchenkassen zu Schulzwecken
  • Verhandlungen der Königlichen Akademie der Wissenschaften im Monat Juli
  • Feier des fünfzigjährigen Bestehens der Universität zu Berlin
  • Vorlesungen über Physiologie auf den Universitäten
  • Vorbereitender Erlaß wegen Vermehrung der Gelegenheit zur practischen Ausbildung von Irren- und Gerichts-Aerzten
  • Verpflichtung der Doctoren der Medicin zur Immatriculation behufs Zulassung zum Besuch der Vorlesungen bei einer anderen Universität, als auf welcher sie zu Doctoren promovirt sind
  • Immatriculation der Berg-Erspectanten
  • Königliche Berg-Akademie in Berlin
  • Wissenschaftliche Prüfungs-Commission
  • Lehrplan für die katholischen Gymnasien in der Provinz Posen
  • Stellung der aus den Realschulen mit dem Zeugniß der Reife Abgegangenen zu den practischen Lebensverhältnissen
  • General-Uebersicht von der Frequenz der Gymnasien (eigentlichen Gymnasialklassen), der zu Entlassungsprüfungen berechtigten Realschulen (eigentlichen Realklassen), und der anerkannten Progymnasien (eigentlichen Progymnasialklassen) des Preußischen Staats während des Sommersemesters 1858
  • Bedingungen für die Zulassung zum Postfache in Beziehung auf die schulwissenschaftliche Ausbildung
  • Empfehlung der von F. Lange in Berlin angefertigten Apparate für höhere Unterrichts-Anstalten
  • Förderung des Gesang- und Musik-Unterrichts in den Schullehrer-Seminarien
  • Einführung eines neuen Katechismus bei dem Religionsunterrichte in den evangelischen Seminarien der Rheinprovinz
  • Militärdienst der Schulamts-Candidaten und der Elementarlehrer
  • Einkommen der Elementarlehrer während des Emeritirungs-Verfahrens
  • Verpflichtung der Lehrer zur Uebernahme des Orgelspiels
  • Gleichmäßigkeit in den Leistungen der Elementarschule
  • Unterricht in weiblichen Handarbeiten
  • Lehrbuch der biblischen Geschichte in polnischer Sprache
  • Ausführung der Grundzüge vom 3. October 1854
  • Armenschulwesen der Stadt Berlin
  • Dauer der Schulpflicht, auch in Rücksicht auf die Angehörigen der verschiedenen Religionsbekenntnisse
  • Unterhaltung der evangelischen Schulen in der Provinz Schlesien mit Rücksicht auf die Bestimmungen des Allgemeinen Landrechts und des Reglements vom 18. Mai 1801
  • Dotation der Lehrerstellen während der Zahlung eines Emeritengehalts
  • Schulbeiträge einer Gemeinde in der Provinz Preußen, deren Einwohner verschiedenen Schulverbänden angehören
  • Baupflicht bei katholischen Pfarrschulen in der provinz Schlesien
  • Beitragspflicht der Rittergutsbesitzer, welche nicht Gutsherren des Schulorts sind, zu Schulbauten; desgleichen der Gutsherren in der Provinz Schlesien
  • Die Beschaffung der Schulbänke ist im Allgemeinen nicht Gegenstand der Schulbaulast
  • Massivbau-Prämie und Carwerth des gegen den Fachwerksbau ersparten Holzes für Schulhäuser gemischter Societäten in der Provinz Preußen
  • Deichbeiträge von den Dotations-Grundstücken der Pfarr-, Küster-und Schullehrer-Stellen
  • Personal-Veränderungen, Titel- und Ordens-Verleihungen
  • Heft 11 (11)
  • Heft 12 (12)

Volltext

V. Elementarſchulweſen. 
266) Gleichmäßigkeit in den Leiſtungen der 
Elementarſc<ule. | | 
Aus den diesjährigen Schulprüfungsberichten geht hervor, daß 
in vielen Schulen den ſchwächer begabten Kindern und namentlich 
auch in vielen einklaſſigen Schulen den jüngeren Kindern nicht die 
erforderlihe Sorgfalt gewidmet wird, und daß der Kenntnißſtand 
der Kinder, ſowie ihre geiſtige Wekung äußerſt ungleichmäßig er- 
ſcheinen, auch wenn die Verſchiedenheit ihrer Begabung und Alters- 
ſtufen in volle Anrechnung gebracht wird. 
Die Treue des Lehrers zeigt ſich aber nicht darin, daß er die 
begabten Kinder, die ſich den Unterrichtsſtoff auch ohne beſondere Kraft- 
anſtrengung ſeinerſeits leicht aneignen, möglichſt weit, auch über das 
geſeßte Ziel hinaus, fördert, ſondern darin, daß er ſich der ſ<wäche- 
ren mit beſonderer Hingebung annimmt und ſämmtliche Kinder 
gleihmäßig weiter zu führen ſich bemüht. 
Der in dem Regulativ vom 3. October 1854 der einklaſſigen 
Schule und na< analoger Erweiterung der Elementarſchule über- 
haupt zugewieſene Unterrichtsſtoff iſt ſo bemeſſen, daß er ſehr wohl 
während der Schuljahre von allen Kindern, auch den ſ<wächer 
befähigten , erfaßt werden kann, wenn nur der Lehrer die in jener 
Verordnung gegebenen methodiſchen und pädagogiſchen Winke gewiſ- 
ſenhaft beobachtet und es an der ſo nöthigen Wiederholung nicht 
fehlen läßt; wenn er bei ſeiner Frageſtellung ſic) zu der Faſſungs- 
gabe der ſchwächeren Kinder herabläßt und dieſen dadurch Muth 
zum Antworten macht ; fie auch nicht bei etwa falſc<en Antworten 
durc< harte Begegnung oder gar dadurc<, daß er ihre Antworten 
lächerlich macht, entmuthigt. 
Ganz beſonders aber wird eine größere Gleichmäßigkeit im 
Bildungsſtande der Kinder dadurc< erreicht werden, daß das verderb- 
liche Antworten im Chore, wodurc< zugleich in den Religionsſtunden 
2U7hE, „nbthige innere Sammlung und Stille geſtört wird , gänzlich 
aufhört. 
Dies Durceinanderſprechen der Kinder iſt eben die Veranlaſ- 
ſung, daß eigentlich überhaupt nur die begabteſten an dem Unter- 
ri<te wirklichen Antheil nehmen, während die übrigen gedankenlos 
mitſprechen und die von jenen begonnene Antwort zu Ende führen 
helfen ; auc willig einſtimmen, ſelbſt wenn die Tonangeber ganz 
verfehrt geantwortet haben. 
Zwar muß der Lehrer, wie ſeinen Vortrag, ſo auch ſeine. Fra- 
gen an die ganze Klaſſe richten. Ruft er einzelne Kinder auf und 
richtet ſodann an dieſe ſeine Frage, ſo kann dies auf die geiſtige
	        

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