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Zentralblatt für die gesamte Unterrichtsverwaltung in Preußen - 1891 (33)

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Bibliographic data

fullscreen: Zentralblatt für die gesamte Unterrichtsverwaltung in Preußen - 1891 (33)

Periodical

Persistent identifier:
985843438
Title:
Zentralblatt für die gesamte Unterrichtsverwaltung in Preußen
Document type:
Periodical
Publisher:
Weidmann
Place of publication:
Berlin
Language:
German
Collection:
Pädagogische Zeitschriften
ZDB-Nummer:
2389576-7
Access restriction:
Siehe Bände

Periodical volume

Persistent identifier:
985843438_0033
Title:
Zentralblatt für die gesamte Unterrichtsverwaltung in Preußen - 1891
Shelfmark:
02 A 1811
Document type:
Periodical volume
Publication year:
1891
Collection:
Pädagogische Zeitschriften
Access restriction:
Open Access

Periodical issue

Title:
Heft 5/6
Document type:
Periodical
Structure type:
Periodical issue
Collection:
Pädagogische Zeitschriften
Access restriction:
Open Access

Article

Title:
Ministerium der geistlichen etc. Angelegenheiten
Document type:
Periodical
Structure type:
Article
Language:
German
Collection:
Pädagogische Zeitschriften
Link zum Katalog:
BBF0838878
Access restriction:
Open Access

Contents

Table of contents

  • Zentralblatt für die gesamte Unterrichtsverwaltung in Preußen
  • Zentralblatt für die gesamte Unterrichtsverwaltung in Preußen - 1891 (33)
  • Heft 1/2 (1/2)
  • Heft 3 (3)
  • Heft 4 (4)
  • Heft 5/6 (5/6)
  • Ministerium der geistlichen etc. Angelegenheiten
  • Verordnung, betreffend die Kautionen der Beamten aus dem Bereiche des Ministeriums der geistlichen, Unterrichts- und Medizinal-Angelegenheiten
  • Texturen zu den Grundsätzen für die Besetzung der Subaltern- und Unterbeamtenstellen bei den Reichs- und Staatsbehörden mit MIlitäranwärtern, sowie zu den Nachrichten, beteffend die Anstellung von verabschiedeten Offizieren, welchen die Aussicht auf Anstellung im Civildienste Allerhöchsten Ortes verliehen worden ist
  • Behandlung der Hebegebühren bei den Grundsteuer-Entschädigungsrenten in der Provinz Hannover
  • Grundsätze für die Berechnung von Reisekosten bei Dienstreisen von und nach Berlin
  • Grundsätze für die Ausführung der den Staatsbehörden als Arbeitgeber obliegenden Geschäfte bei Leistung der Beiträge zur Invaliditäts- und Altersversicherung
  • Etatsmäßig angestellte, zur Versehung einer anderen Stelle kommissarisch herangezogene Beamte haben für die Dauer des Kommissoriums weder das Gehalt noch den Wohnungsgeldzuschuß ihrer etatsmäßigen Stelle, sondern lediglich die festgesetzte Remuneration zu beziehen
  • Die erkennende Disciplinarbehörde ist zu einer nochmaligen selbstständigen Prüfung der von dem Strafrichter bejahten Schuldfrage berechtigt und verpflichtet
  • Portofreie Behandlung von Korrespondenzen in Amtskautions-Angelegenheiten
  • Ausführung der den Staatsbehörden als Arbeitgeber obliegenden Geschäfte bei Leistung der Beiträge zur Invaliditäts- und Altersversicherung
  • Uebungen der Studirenden-Offiziersaspiranten
  • Reglement über die jährliche Stellung von Preisausgaben und die Vertheilung von Preisen seitens des philologischen Seminares der Königlichen Universität zu Marburg
  • Angabe der Jahreszahl des Erwerbes und der Herkunft auf Kunstgegenständen
  • Allerhöchste Bestimmung über den zum Andenken an Schiller gestifteten Preis für Werke der deutschen dramatischen Dichtkunst aus den Jahren 1887/89
  • Felix Mendelssohn-Bartholdy-Staats-Stipendien für Musiker
  • Benennung des Gymnasiums zu Memel
  • Schulgeldfreiheit ist den Schülern der Vorschule der höheren Lehranstalten auch dann nicht einzuräumen, wenn dadurch der zulässige Satz von Schulgeldbefreiungen nicht überschritten würde
  • Die Wissenschaftlichen Prüfungs-Kommissionen sind befugt, die Zulassung zu einer zweiten Ergänzung vom 5. Februar 1887 abgelegten Hauptprüfung mit der maßgabe selbstständig zu gewähren, daß nur eine Erweiterungsprüfung gestattet wird
  • Gestaltung des Lehrplanes und der Berechtigungen der Realgymnasien für die Zeit des Ueberganges derselben in andere Schularten
  • Anwendung des Invaliditäts- und Alters-Versicherungsgesetzes auf die Schuldiener der höheren Lehranstalten
  • Relief von Olympia mit Umgebung, modelliert von dem Bildhauer H. Walger zu Berlin
  • Regelung der Gehaltsverhältnisse der Schuldiener an den höheren Lehranstalten
  • Die von den Schuldienern an den höheren Lehranstalten in einer früheren Civildienststellung des Staates verdiente Pension ist in den Anstalts-Etats bei den bezüglichen Besoldungen zu vermerken
  • Die aus der Staatskasse zu leistenden Pensionsbeträge an pensionirte Volksschullehrer und Lehrerinnen sind in denjenigen Fällen, in welchen der 1. und 2. Monatstag auf Sonn- bezw. Festtage fallen, schon am letzten Tagen des Vormonats zu zahlen
  • Abänderung des §. 4 der Prüfungsordnung für Turnlehrerinnen vom 22. Mai 1890
  • Termine für die Prüfung als Vorsteher an Taubstummenanstalten
  • Nachweisungen der Frequenz der staatlichen Lehrer- und Lehrerinnen-Seminare, sowie Präparandenanstalten und des Bedarfes zu Unterstützung etc. für die Externatszöglinge der Seminare
  • Nachrichten über die im Jahre 1890 abgehaltenen Kurse zur Unterweisung von Seminar- und Volksschullehrern etc. in der Obstbaukunde
  • Nachrichten über die im Jahre 1890 abgehaltenen vierwöchentlichen Turnkurse für im Amte stehende Volksschullehrer
  • Kursus zur Ausbildung von Turnlehrern im Jahre 1891
  • Maßgebende Grundsätze bei der Uebernahme von Volksschullehrern aus anderen Regierungsbezirken
  • Verlegung mehrerer Prüfungstermine
  • Rechtsgrundsätze des Königlichen Ober-Verwaltungsgerichtes in Volksschulangelegenheiten
  • An Knaben- bezw. Mädchen-Mittelschulen angestellte Rektoren können als ordentliche Lehrer der öffentlichen Volksschule nicht angesehen werden, sie dürfen daher auch nicht in den Genuß staatlicher Dienstalterszulagen treten
  • Bei Gewährung staatlicher Dienstalterszulagen für Lehrer oder Lehrerinnen an öffentlichen Volksschulen ist Anrechnung der Zeit einer Beschäftigung an Privatschulen grundsätzlich ausgeschlossen
  • Zu den öffentlichen Schulen im Sinne des Artikels 1 des Gesetzes vom 19. Juni 1889, betreffend Abänderungen des Gesetzes über die Erweiterung, Umwandlung und Neuerrichtung von Witwenj- und Waisenkassen für Elementarlehrer vom 22. Dezember 1869, sind auch die Schulen an öffentlichen Anstalten, Stiftungen, welche die Rechte einer juristischen Person haben, u. s. w. (Arbeitsanstalten, Taubstummen-Institute, Waisenhäuser) zu rechnen
  • Betrifft die Fortzahlung staatlicher Dienstalterszulagen für Lehrer und Lehrerinnen an öffentlichen Volksschulen in Orten mit über 10000 Einwohnern
  • Einem im Disciplinarwege aus dem Amte entlassenen Lehrer ist nach erfolgter Wiederanstellung im öffentlichen Volksschuldienste bei der Gewährung staatlicher Dienstalterszulagen die gesammte Dienstzeit im öffetnlichen Schuldienste in Anrechnung zu bringen
  • Bericht über den von Kunst- und Handelsgärtner Schepe in Braunsberg im Jahre 1890 abgehaltenen dreigliedrigen Kursus in der Obstbaumzucht für Volksschullehrer des Regierungsbezirkes Königsberg
  • Personal-Veränderungen, Titel- und Ordens-Verleihungen
  • Inhaltsverzeichniß des Mai-Juni-Heftes
  • Heft 7 (7)
  • Heft 8/9 (8/9)
  • Heft 10/11 (10/11)
  • Heft 12 (12)

Full text

321 
Centralblatt 
für | 
die geſammte Unterrichts-Verwaltung 
in Preußen. 
- Herausgegeben in dem Miniſterium der geiſtlichen, Unterricht8- und 
Medizinal-Angelegenheiten. 
 
 
N5u.6, Verlin, den 1. Juni 1891. 
 
 
Miniſterium der geiſtlichen 2c. Angelegenheiten. 
Seine Majeſtät der König haben Allergnädigſt geruht, 
den Konſiſtorial- Präſidenten D. von Weyrauch 
zu Caſſel zum Unter-Staatsſekretär - und Direktor 
im Miniſterium der geiſtlichen, Unterricht3- und 
Medizinal-Angelegenheiten zu ernennen. 
 
1891. 23
	        

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