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Schulblatt für die Provinz Brandenburg - 2.1837 (2)

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Bibliografische Daten

fullscreen: Schulblatt für die Provinz Brandenburg - 2.1837 (2)

Zeitschrift

OPAC:
986732818
Titel:
Schulblatt für die Provinz Brandenburg
Dokumenttyp:
Zeitschrift
Verlag:
Wiegandt und Grieben
Erscheinungsort:
Berlin
Sprache:
Deutsch
Sammlung:
Pädagogische Zeitschriften
ZDB-Nummer:
2400144-2
Zugänglichkeit:
Siehe Bände

Zeitschriftenband

OPAC:
986732818_0002
Titel:
Schulblatt für die Provinz Brandenburg - 2.1837
Signatur der Quelle:
02 A 1193
Dokumenttyp:
Zeitschriftenband
Erscheinungsjahr:
1837
Sammlung:
Pädagogische Zeitschriften
Zugänglichkeit:
Open Access

Zeitschriftenheft

Titel:
Heft 2
Dokumenttyp:
Zeitschrift
Strukturtyp:
Zeitschriftenheft
Sammlung:
Pädagogische Zeitschriften
Zugänglichkeit:
Open Access

Artikel

Titel:
Ueber die Benutzung und Ausbildung des Gedächtnisses in der Volksschule
Autor:
Hupe, ...
Personen in Vorlageform:
von Hupe
Dokumenttyp:
Zeitschrift
Strukturtyp:
Artikel
Sprache:
Deutsch
Sammlung:
Pädagogische Zeitschriften
Link zum Katalog:
BBF0825276
Zugänglichkeit:
Open Access

Inhaltsverzeichnis

Inhalt

  • Schulblatt für die Provinz Brandenburg
  • Schulblatt für die Provinz Brandenburg - 2.1837 (2)
  • Heft 1 (1)
  • Heft 2 (2)
  • Titel
  • Nachricht für die Leser des Schulblattes
  • Inhalts-Uebersicht
  • Zusammenstellung der in der Provinz Brandenburg geltenden Bestimmungen, die Confirmation der christlichen Jugend betreffend
  • Ueber die Benutzung und Ausbildung des Gedächtnisses in der Volksschule
  • Ueber die mit der neuen Töchterschule auf der Friedrichsstadt zu Berlin verbundene Bildungsanstalt für Lehrerinnen
  • Einige Bemerkungen über die diesjährigen Osterprogramme der Bürgerschulen in der Provinz Brandenburg
  • Ueber einige für Volksschulen geeignete Abbildungen der schädlichsten Giftpflanzen
  • Wie man in Oesterreich den Taubstummen-Unterricht allgemein zu machen beabsichtigt
  • Anzeigen
  • Neueste Verordnungen der Behörden
  • Schulnachrichten
  • Heft 3 (3)
  • Heft 4 (4)

Volltext

144 
jedesmaligen Redner zuweilen zu iſoliren, und etwa au die Schul: 
rafel oder an die Wand<harte hervorzurufen; ja man ſieht nicht ein, 
warum nicht der Schüler, der z. B. im Deutſchen ein Gedicht 
vder des etwas herzuſagen, den Inhalt eines Lehrſtü>ks wieder 
zugeben hat, angehalten werden ſoll, aus der Scaar ſeiner Mit- 
ſchüler herauszutreten, und vor ihrer aller Augen ſich ſeines Auf. 
trags zu entledigen. Die Gegner des Deklamirens werden hier 
freilic< bald merken, wo das hinaus will; da indeß ſelbſt die eif.- 
rigſten unter ihnen ſich keine8wegs dagegen erklären, daß die Schü- 
ler vielleicht einer Oberklaſſe im freien Vortrage geübt, und dabei 
zu genauem Ausſprechen jedes Lautes, zu richtiger Betonung, 
zu munterem gemüthvollem Herſagen angehalten werden, ſo iſt es 
hlos die Frage, ob nicht, wer frei vorträgt, auch frei ſtehend vor- 
tragen ſolle, was, wenn es zugeſtanden wird, für unſern ZweE 
ſchon hinreiht, den nämli<, das Gedächtniß zu gewöhnen, auch 
bei außerordentlichen Verhältniſſen und getheilter Aufmerkſamkeit 
die Treue zu bewahren. Und follte auch wirklich hiermit einiger 
Tachtheil verbunden ſein, ſo iſt es auf der andern Seite doh ge- 
wiß auch wichtig, daß ein Menſc< zuverläſſig werde in jeder Lage, 
daß er lerne, ſtets er ſelbſt zu ſein, und nicht bei jeder Verän- 
derung der äußeren Umſtände aus ſich herauszufallen. 
3. 
Veber die mit der neuen Töchterſchule auf der Friedrichs- 
ſtadt zu Berlin verbundene Bildungsanſtalt für Lehrerinnen. 
(Boxgeleſen in der pädagogiſchen Geſellſchaft an ihrem Stiftungsfeſt, den 
13. November 1836,) 
Es iſt eine allgemein anerkannte Wahrheit, daß von der Lö- 
fung derjenigen Aufgaben, welche das Wohl des ganzen Menſch<eu- 
geſchlechts angehen, kein Einzelner fich als ausgeſchloſſen anſehen 
darf, vielmehr Jeder berufen iſt, nach der in ihm wohnenden 
Kraft das allgemeine Beſte fördern zu helfen. Keine Angelegenheit
	        

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