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Schulblatt für die Provinz Brandenburg - 2.1837 (2)

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Bibliografische Daten

fullscreen: Schulblatt für die Provinz Brandenburg - 2.1837 (2)

Zeitschrift

OPAC:
986732818
Titel:
Schulblatt für die Provinz Brandenburg
Dokumenttyp:
Zeitschrift
Verlag:
Wiegandt und Grieben
Erscheinungsort:
Berlin
Sprache:
Deutsch
Sammlung:
Pädagogische Zeitschriften
ZDB-Nummer:
2400144-2
Zugänglichkeit:
Siehe Bände

Zeitschriftenband

OPAC:
986732818_0002
Titel:
Schulblatt für die Provinz Brandenburg - 2.1837
Signatur der Quelle:
02 A 1193
Dokumenttyp:
Zeitschriftenband
Erscheinungsjahr:
1837
Sammlung:
Pädagogische Zeitschriften
Zugänglichkeit:
Open Access

Zeitschriftenheft

Titel:
Heft 2
Dokumenttyp:
Zeitschrift
Strukturtyp:
Zeitschriftenheft
Sammlung:
Pädagogische Zeitschriften
Zugänglichkeit:
Open Access

Artikel

Titel:
Neueste Verordnungen der Behörden
Dokumenttyp:
Zeitschrift
Strukturtyp:
Artikel
Sprache:
Deutsch
Sammlung:
Pädagogische Zeitschriften
Link zum Katalog:
BBF0823263
Zugänglichkeit:
Open Access

Inhaltsverzeichnis

Inhalt

  • Schulblatt für die Provinz Brandenburg
  • Schulblatt für die Provinz Brandenburg - 2.1837 (2)
  • Heft 1 (1)
  • Heft 2 (2)
  • Titel
  • Nachricht für die Leser des Schulblattes
  • Inhalts-Uebersicht
  • Zusammenstellung der in der Provinz Brandenburg geltenden Bestimmungen, die Confirmation der christlichen Jugend betreffend
  • Ueber die Benutzung und Ausbildung des Gedächtnisses in der Volksschule
  • Ueber die mit der neuen Töchterschule auf der Friedrichsstadt zu Berlin verbundene Bildungsanstalt für Lehrerinnen
  • Einige Bemerkungen über die diesjährigen Osterprogramme der Bürgerschulen in der Provinz Brandenburg
  • Ueber einige für Volksschulen geeignete Abbildungen der schädlichsten Giftpflanzen
  • Wie man in Oesterreich den Taubstummen-Unterricht allgemein zu machen beabsichtigt
  • Anzeigen
  • Neueste Verordnungen der Behörden
  • Schulnachrichten
  • Heft 3 (3)
  • Heft 4 (4)

Volltext

238 
Abſchrift vorſteheuder Verfügung mit dem Auftrage, die Orts- 
ſchulbehörden Ihres Bezirks hiernach anzuweiſen, und die Shul-- 
lehrer über die Unzuläſſigkeit der unmittelbaren Anbringung ihrer ' 
Anträge wegen Einziehung von Schulgeldsrücſtänden bei den 
obrigkeitlichen Behörden zu belehren, und dieſelben anzuweiſen, 
ſich an ihre unmittelbaren Vorgeſeßten in dieſer Hinſicht zu wen- 
den, falls aber dieſe oder die Schulvorſtände und ſonſtige Orts- 
ſc<hulbehörden ihnen nicht auf die gehörige Weiſe zu ihren Forde- 
rungen helfen, ſich mit ihren Beſchwerden über dieſelben ſogleich 
an die ihnen vorgeſeßten Herren Superintendenten zu wenden, 
welche nöthigenfalls mittelſt Requiſition des landxäthlichen Amts 
für die Befriedigung der Lehrer zu ſorgen haben. 
Frankfurt a. d. O., den 6. Juli 1837. 
Königl. Regierung. 
Abtheilung für die Kir<henverwaltung und das Schulweſen. 
An ) 
ſämmtliche Herren Superintendenten vnd 
Schulinſpectoven. 
9. 
Schulnadcricien, 
 
1) Der höhern Stadtſchule auf der Königsſtadt in Berlin - 
iſt von dem Königl. Miniſterium der geiſtlihen Unterrichts und 
Medicinal-Angelegenheiten das Recht Entlaſſungsprüfungen in dem 
Sinne der Juſtruction vom 8. März 1832 zu veranſtalten, de- 
ſinitiv beigelegt worden. 
2) Die von dem Graveur Hrn. Mahlmann derausgegebene 
Charte von Aſien 
iſt von dem Königl. Schul- Collegium der Provinz Brandenburg 
auf beſondere Veranlaſſung des Königl. Miniſterii der geiſtl. 2c. 
Angelegenheiten für den Schulgebrauch empfohlen worden. Ju 
der deßhalb erlaſſenen Circularverfügung wird unter andern geſagt: 
Von dem Graveur H. Mahlman hieſelbſt iſt im vorigen 
Jahre eine Karte von Aſien herausgegeben worden, die nach dem
	        

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