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Die Lehrerin : Organ des Allgemeinen Deutschen Lehrerinnenvereins - 27.1910/1911 (27)

Zugriffsbeschränkung

Nutzungslizenz

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Bibliografische Daten

fullscreen: Die Lehrerin : Organ des Allgemeinen Deutschen Lehrerinnenvereins - 27.1910/1911 (27)

Zeitschrift

OPAC:
986732818
Titel:
Schulblatt für die Provinz Brandenburg
Dokumenttyp:
Zeitschrift
Verlag:
Wiegandt und Grieben
Erscheinungsort:
Berlin
Sprache:
Deutsch
Sammlung:
Pädagogische Zeitschriften
ZDB-Nummer:
2400144-2
Zugänglichkeit:
Siehe Bände

Zeitschriftenband

OPAC:
986732818_0054
Titel:
Schulblatt für die Provinz Brandenburg - 54.1889
Signatur der Quelle:
02 A 1193
Dokumenttyp:
Zeitschriftenband
Erscheinungsjahr:
1889
Sammlung:
Pädagogische Zeitschriften
Zugänglichkeit:
Open Access

Zeitschriftenheft

Titel:
Heft 5/6
Dokumenttyp:
Zeitschrift
Strukturtyp:
Zeitschriftenheft
Sammlung:
Pädagogische Zeitschriften
Zugänglichkeit:
Open Access

Artikel

Titel:
Das evangelische Küsteramt
Autor:
P., W.
Dokumenttyp:
Zeitschrift
Strukturtyp:
Artikel
Sprache:
Deutsch
Sammlung:
Pädagogische Zeitschriften
Link zum Katalog:
BBF0868223
Zugänglichkeit:
Open Access

Inhaltsverzeichnis

Inhalt

  • Die Lehrerin
  • Die Lehrerin : Organ des Allgemeinen Deutschen Lehrerinnenvereins - 27.1910/1911 (27)
  • Heft 1 (1)
  • Heft 2 (2)
  • Heft 3 (3)
  • Heft 4 (4)
  • Heft 5 (5)
  • Heft 6 (6)
  • Heft 7 (7)
  • Heft 8 (8)
  • Heft 9 (9)
  • Heft 10 (10)
  • Heft 11 (11)
  • Heft 12 (12)
  • Heft 13 (13)
  • Heft 14 (14)
  • Heft 15 (15)
  • Heft 16 (16)
  • Handarbeitsunterricht in Dorfschulen
  • Lesefrüchte
  • Literaturbericht für Turnen
  • Vereinsnachrichten
  • Mitteilungen
  • Heft 17 (17)
  • Heft 18 (18)
  • Heft 19 (19)
  • Heft 20 (20)
  • Heft 21 (21)
  • Heft 22 (22)
  • Heft 23 (23)
  • Heft 24 (24)
  • Heft 25 (25)
  • Heft 26 (26)

Volltext

eewertenun 
möge auch da3 praktiſche Buch no< manche Lehrerin 
anregen; ihre Schülerinnen hjinaus in Gottes weite 
Welt zu führen. Es gibt doch nichts Schöneres und 
Geſunderes al8 zu wandern, zu wandern. 
Eliſabeth Altmann. 
Kim - Vereinsnahrichten. 
Landesverein Preußiſcher Techniſcher Lehrerinnen. 
Unſern Mitgliedern teilen wir mit, -daß: die auf der 
8. Generalverſammlung in Magdeburg beſchloſſene Pe- 
tition --- die Fortbildungsſchulpflicht betreffend -- An- 
fang November an den Deutſchen Reichstag abgeſandt 
wird. Sie hat folgenden Wortlaut: 
Soeſt i. W., Oktober 1910. 
Einem hohen Reichstage beehrt ſich der Landes8- 
verein Preußiſcher Techniſcher Lehrerinnen die dringende 
Biite vorzutragen, 
die nach 8 120 R. G, O. zuläſſige ortsſtatutariſche 
Fortbildungsſchulpflicht für weibliche Handlungs- 
gehilfen und -Lehrlinge unter 18 Jahren auch 
auf die gewerblichen Arbeiterinnen aus8zudehnen, 
und demgemäß dem von den verbündeten Re- 
gierungen vorgelegten bezüglichen Geſeßentwurf 
'die Zuſtimmung zu erteilen. 
Begründung. 
Die Einführung der ortsſtatutariſchen Fortbildungs- 
ſchulpflicht auch für die gewerbliche Arbeiterin iſt not- 
wendig: 
1. Im Intereſſe der gewerblichen Arbeiterinnen ſelbſt. 
2. Im Intereſſe der heimiſchen Induſtrie. 
1 
Sie iſt notwendig im Intereſſe der gewerblichen 
Arbeiterinnen. 
1. Die letzte Berufszählung hat nicht nur ein ſtarkes 
Anwachſen der geſamten erwerbsö8mäßigen Frauenarbeit, 
ſondern ein beſonders ſtarkes Anwachſen der Frauen- 
arbeit in der Induſtrie in den lebten 12 Jahren ex- 
wieſen. Die Zahl der in der Induſtrie tätigen Frauen 
in Deutſchland iſt ſeit 1895 um 582 806 Perſonen ge- 
ſtiegen. Im Jahre 1907 waren im Hauptberuf gewerblich 
tätig: 2103924 Frauen, d. hh). ein Fünftel der geſamten 
gewerblichen Arbeiterſchaft. | | 
Dieſer quantitativen Zunahme entſpricht aber keine 
Zunahme der Qualität. Der Hauptzuwachs fällt mit 
354 124 Berſjſonen auf die ungelernten Arbeiterinnen, 
wie überhaupt nur 5,8 Prozent gelernte gewerbliche 
Arbeiterinnen vorhanden ſind (i. J. 1907). 
Daher iſt die gewerbliche Frauenarbeit Überwiegend 
minderwertige Arbeit. Dieſer minderwertigen 
Arbeit entſpricht die niedrige Entlohnung, die nicht 
nur für die Leben3haltung, Geſundheit und Sittlichkeit 
der einzelnen Arbeiterin die verhängnisvollſten Folgen 
hat, ſondexcn auch auf die Lohnhöhe der geſamten 
Arbeiterſchaft drückt. 
Eine Beſſerung dieſer Verhältniſſe iſt nur durch eine 
geordnete ſachgewerbliche Aus8bildung der weiblichen 
Jugend in der Fortbildungsſchule herbeizuführen. Nur 
auf Grund einer geordneten fachlichen Ausbildung kann 
die Arbeiterin zur gelernten Arbeiterin werden, kann 
ſie Qualitätsware liefern, kann ſie einen unſeren heutigen 
wirtſchaftlichen Verhältniſſen angemeſſenen Lohn erzielen. 
2. Aber auch aus erziehlichen Gründen iſt die Ein- 
führung der Fortbildungsſchulpflicht für die gewerbliche 
Arbeiterin zu fordern. Auch den erziehlihen Einfluß 
der Fortbildungsſchule können junge Mädchen unter 
63 
 
 
18 Jahren, die bereit38 im Erwerbsleben ſtehen, nicht 
entbehren. Gerade durch ihre frühe finanzielle Selb- 
ſtändigkeit ſind ſie Gefahren und Verſuchungen au2- 
| gejeßt, denen durch einen ſtarken erziehlichen Einfluß 
ein Gegengewicht geboten werden muß. Nur dur 
eine erhöhte geiſtige und eine gefeſtigte ſittliche Bildung 
werden dieſe jugendlichen Arbeiterinnen befähigt, ſich 
im Kampfe des Lebens zu behaupten. Es erſcheint 
daher als Pfliht und Schuldigkeit, ihnen in der 
obligatoriſchen Fortbildungsſchule die geiſtige Förderung 
und den moralijhen Halt zu gewähren, deren ſie in 
jo hohem Maße bedürftig ſind. 
3. Bei der gewerblihen Arbeiterin iſt jedoch auh die 
Zeit ihrer ſpäteren Verheiratung ſowie überhaupt ihre 
Zugehörigkeit zu einem Familienverbande in3 Auge zu 
faſſen. Sie iſt nicht nur, wie der junge Mann, für 
die Pflichten des Erwerbsleben38 vorzubereiten, auch für 
die PBflichten des Familienlebens, auch für die 
Aufgaben der Hausfrau und Mutter iſt ihr in der 
Fortbildungsſ<hule die notwendigſte Ausrüſtung zu 
geben, fo jedoch, daß ihre gewerbliche BVor- 
bildung durch ihre hauswirtſc<haftlihe Au32- 
 
bildung in keiner Weiſe beeinträchtigt wird. 
Die Beſtimmungen der badiſchen Geſezgebung dürften 
hierfür vorbildlich ſein. 
H. | 
Die Einführung der obligatoriſ<en Fortbildung3- 
Ihule für jugendliche gewerbliche Arbeiterinnen iſt zu 
fordern im Intereſſe des heimiſ<en Gewerbes. 
Ein ganzer Stand wird gehoben, wenn alle ſeine 
Glieder moraliſj?g und intellektuell entwickelt und 
techniſch leiſtungsfähig gemacht werden; es gereicht 
einem ganzen Stande zur Unehre, wenn viele ſeiner 
Angehörigen es an moraliſcher Feſtigkeit und praktiſcher 
Tüchtigkeit fehlen laſſen. Nach beiden Richtungen 
würde die obligatoriſche gewerbliche Fortbildungsſchule 
in hohem Grade wirkjam ſein. 
In ihrer heutigen Geſtalt hemmt die gewerbliche 
Frauenarbeit den Aufſtieg der Arbeiterſchaft und die 
Entwickelung der Technik. Gedankenloſigkeit, Unjfelbſtändig- 
feit, ſchablonenhafte Nachahmung ſind <harakteriſtiſch für 
die gewerbliche Arbeitsleiſtung der Frau. Noc< immer 
liefert Deutſchland für den Weltmarkt Ramſch- und 
Plunderware, deren größte Attraktion in ihrer Billigkeit 
beſteht und die das Anjehen unſeres Gewerbe3 im Aus- 
lande jhädigt. Dieſe Maſſenanfertigung billiger Ware 
iſt zum großen Teil auf die minderwertige, ſchlecht 
entlohnte gewerbliche Frauenarbeit zurü&zuführen. Eine 
höhere Arbeitsleiſtung auf Grund einer geordneten, 
theoretiſchen und praftiſchen Vorbildung, durc< welche die 
Intelligenz und Geſchicklichkeit der jungen Arbeiterin 
planmäßig entwidkelt werden, würde daher unſerer 
heimiſchen Jnduſtrie zum größten Vorteile gereichen. 
Auch unter dem Geſichtspunkte der Förderung nationaler 
Intereſſen iſt alfo die Einführung der Fortbildungs- 
ſchulpflicht für die gewerbliche Arbeiterin zu fordern. 
Ehrerbietigſt 
Der Landesverein Preußiſcher Techniſcher Lehrerinnen 
i. A. Eliſabeth Altmann, 
1. Vorſißende, 
Soeſt i. W., Jakobiſtr. 3. 
Berlin. Vereinigung Berliner Fachlehrerinnen. (Bericht 
über die Abteilung für Zeichnen.) Vor einem Jahre konnte ic< Ihnen 
mitteilen, daß die Abteilung für Zeichnen gerade 100 Mitglieder zählte, 
heute hat dieſelbe 129. Sech3 Fachverſammlungen haben ſtattgefunden, 
am 7. Mai ſprach Profeſſor Frank über die neuen Lehrpläne des 
Zeichenunterricht8 an der höheren Mädchenſchule bzw. Lyzeum mit Vor- 
führungen fehr intereſſanter Zeihnungen der Königl. Kunſtſchule, .die
	        

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