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und bürgerlichen Zuſtandes der Juden hegt, erreicht
werden, wenn man dabei auf ein bereitwilliges Ente
gegenkommen von ihrer Seite warten will.
Das dringendſt? und nächſte Bedürfniß, fär
welches geſorgt werden muß, iſt eine angemeſſene
Einrichtung der für ſie beſtimmten Schulen. Von -
vielen Seiten wird anjekt dieſe Sache zur Sprache
gebracht. Allein wenn zleich die Einſichtsvolleren
unter den Juden ſelbſt darauf bezügliche Veranſtals
tungen zu wünſchen “<heinen, ſo läßt ſich doch von
der größern Maſſe nicht hoffen, daß ſie aus freier
Entſchließung ſich zu Einrichtungen verſtehen werde,
die zum Zwee haben, ſie dem verwahrloſeten Zus-
ſtande zu entreißen, in welchem ſie ſich befindet. Es
wird vielmehr nöthig, von Seiten der Regierung mit
Ernſt und Nachdru> zu verfahren, und die beſtehen-
den Geſeke gewähren dazu einen hinlänglichen An-
halt. Es kommt nur darauf an, daß folgende
Punkte, nachdem ſelbige zur öffentlihen Kenntniß
gebracht ſind, mit nachhaltigem Ernſt und nöthi-
genfalls dur<g angemeſſene Strenge ausgefährt
werden.
1) daß, wie (nach A. L. R. Il. 132. 5. 43.) jeder
Einwohner, ſo auch die Juden, welche den nös-
thigen Unterricht für ihre Kinder in ihrem Hauſe
nicht beſorgen können, oder wollen, ſchuldig ſind,
dieſelben nach zurükgelegtem fänften Jahre zur
Scnle zu ſchien.