Full text: Quartalschrift für praktisches Schulwesen - 6.1842 (6)

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von dem k. Studienlehrer und Benefiziaten Ch« Hösflinger zu Shwan- 
dorf erſchienen, welhe ganz beſonders geeignet iſt, die äußere Bildung der 
Ingend zu fördern. 
Da dieſes Werkchen auf einer ä<ht religiöſen Grundlage beruht, und 
von einfichtsvollen Schulmännern geprüft und gebilligt worden iſt, ſo em- 
pfiehlt unterfertigte Behörde die Einführung in allen öffentligen Bildungs- 
Anſtalten den betreffenden Vorſtänden zur Anwendung und Berbreitnug mit 
dem Beiſaße, daß der Preis auf 9kr. feſtgeſezt ſey, um den Ankauf ſo viel 
möglich zu erleichtern. 
Regensburg den 12. Januar 1842. 
Königlihe Regierung von Oberpfalz und Regensburg, 
Kammer des Innern. 
Frhr. vy. Zu-RNhein, Präſident. 
Intbl. St. 6. S. 147. 
B, (Das Lied: „Gelobt ſey Jeſus Chriſtus" von Silbext, in Muſik geſeßt 
von Aiblinger, betr.) 
Im Namen Seiner Maieſtät des Königs. 
Der Hofkapellmeiſter Aiblinger hat den von Silbert in Litaneiform 
bearbeiteten Text: „Gelobt ſey Jeſus Chriſtus“ als Lied unter Orgel- und 
Clavierbegleitung in Muſik geſeßt. Der Cooperator Glink aber an der 
Stadtpfarrei St. Peter vabier hat es unternommen, Text und Compofſt- 
tion unter Ausftattung mit einem allegoriſchen Tiielbilde dur<g Steindruc 
zu vervielfältigen. 
Der GCris5s iſt für die Frauen vom guten Hirten beſtimmt. 
Das beſagte Werk iſt ſowohl wegen der Vortreſſlichkeit des Textes, als 
wegen großer Einfachheit und heiliger Weihe der Compoſition !zur Ein- 
führung und allgemeinen Anwendung dieſes frommen Chriſtusgrußes in 
fatholiſc<en Säulen und zum Gebrauche in katholiſchen Kirchen vvrzüglich 
geeignet, 
In Folge höchſter Miniſterial - Entſchließung vom 12. d. Mis. wird 
daſſelbe für die katholiſchen Schulen, Unterrichts - und Grziehungsanſtalten 
zum Ankaufe aus verfügbaren Mitteln beſonders anempfohlen, und haben 
die Rektorate der Studienanſtalten und ſämmtliche Schulbehörden die Ein- 
führung dieſes fraglichen Werkes, deſſen Anſchaſſung aus Regiemitteln, ſo- 
ferne es ohne Gtatsüberſchreitung möglich iſt, zu veranlaſſen. 
Der Preis eines Eremplares beträgt 1 fi. 12 kr., die Abnehmer haben 
ſich unter portofreier Einſendung dieſes Betrages an den Eooperator der 
Stadpfarrei St. Peter zu München, Prieſter Joſeph Glink zu wenden, 
München den 17. Februar 1842. 
Königliche Regierung von Oberbayern 
Kammer des Inneru. 
v. Hörmann» Präſident, 
Intbl. St. 9, S. 222. 
Eiſele. 
v. Spenner,.
	        
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