Full text: Quartalschrift für praktisches Schulwesen - 6.1842 (6)

2. 
Das geſammte Volksſchulweſen 
Frankreich. 9 
1. 
Zuſtand der Gemeinden in Bezug auf Errichtung von Elementarſchulen. 
Nach: den Worten des Artikels 9 des Geſetzes „ift jede Gemeinde ge- 
halten, entweder für fic) allein, oder in Verbindung mit einer oder meh- 
reren benachbarten Gemeinden mindeſtens eine Glementarſchule zu unter- 
halten.“ 
Die Geſammtſumme der Gemeinden des Königreichs beirägit 37,295. 
Zufolge der letzten, im Jahr 1837 vorgelegten Statiſtik gab es da- 
mals 29,613 Gemeinden oder Vereinigungen von Gemeinden, welche Schu- 
len hatten; 1840 33,099, was gegen 1837 eine Vermehrung von 3486 
macht. Die Anzahl der Gemeinden, welche noch keine Schulen haben, be- 
lauft fich auf 4196. Vor zehn Jahren betrug die Anzahl der Gemeinden, 
welche keine Schule hatten, nicht blos 4196, ſondern 14,230. 
2. 
Zuſtand der Gemeinden in Bezug auf die Gründung von höhern Bürger- 
oder Nealſchulen (Ecoles primaires 8uperieures), 
Artikel 410 des Geſetzes verlangt , daß vie Gemeinden, welche Haupt- 
örter eines Departements ſind, und die, deren Bevölferung 6000 Seelen 
*) Auszug aus dem amtlichen Berichte des Miniſters Villemain an den 
König der Franzoſen d. d, 1. Noyember 1841. S. "lg. Squlztg. 
1842. 1. Hft, S.17--61.
	        
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