Full text: Quartalschrift für praktisches Schulwesen - 6.1842 (6)

 
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Aufficht über vie Volfsſ<hulen in Wien. | 
Die Obveraufſicht über alle dieſe Unterrichts-Anſialten Wieus iſt einem 
Domherrn, der dadurch die Würde eines Konſiſtorialrathes und Schulen- 
Oberaufſehers erhält, anvertraut; die nächſte unmittelbare Aufſicht über 
jede Trivialſchule hat der Ortsſeelſorger oder Pfarrer. 
Der Oberaufſeher überreicht die jährlichen Ueberſichten mit ſeinen Be- 
merkungen und allfälligen Berbeſſerungsvorſchlägen der hohen Landesfielle, 
welche im Allgemeinen über das Ganze zu wachen, Verbeſſerungen zu treſſen 
hat, oder in dem, was anßer ihrem Wirkungskreiſe liegt, ihre Vorſchläge 
an die |. kl. Studien - Hoffommiſſion macht, welche ſelbe ſodann dem Kaiſer 
zur Genehmigung vorlegt. 
Normal-Squlfond. 
Alle, die Leitung der öffentlichen Schulen betreffenden Ausgaben be- 
ſtreitet der Normal-Schulfond, der nebſt mannigfachen andern Zuflüßen 
auch von jeder Verlaſſenſchaft, welche 300 fl. überſteigt, nach dem Stande 
ves Verſtorbenen 1 bis 4 fl. erhält. 
Die meiſten der einzelnen Schulen haben noh außerdem eigene Fonds, 
die fich durch Stiftungen, Bermäctniſſe u. ſ. w. bilden, und von denen 
ausführlicher am Schluſſe erwähnt werden wird. 
Sc<hulbüder. 
Die Abfaſſung und der ſehr einträgliche Verlag der Normal- unvb Gym- 
nafial-Schulbücher wird auf Staatskoſten durch die k. tk. Schulbücher-Ver- 
ſchleiß-Adminiſtration beſorgt. 5 Fiervon das Nähere am Schluſſe. 
ulgeld. 
Alle Kinder armer Eltern, insbefondere Waiſen , Findlinge und Sol- 
datenkinder, beſuchen die Trivialſchulen unentgeltlih. Die übrigen Kinder 
bezahlen monatlich ein mäßiges Schulgeld von 20 bis 30 Kreuzern. 
Prüfungen. 
Jedes halbe Jahr ſind öffentliche Prüfungen mit Prämien-Vertheilungen z 
insbeſondere müſſen von der Haupt-Normalſchule auch jene Kinder geprüft 
werden, welche Privatunterricht zu Hauſe erhalten. Es iſt in dieſem Falle 
für jedes Kind ein Prüfungs-Honorar von 2 fl. zu entrichten. In den Tri- 
vialſchulen iſt jährlich nur Gine Prüfung. 
Alle Schulanſtalten ſtehen unter einander in genauer Verbindung, und 
jede Klaſſe iſt zur Vorbereitung ſür die nächſt höhere beſtimmt, ſo daß der 
Vebertritt aus einer in die andere nie ohue legale Zeugniſſe über die vorge- 
ſchriebenen, mit gutem Erfolge abgelegten, Prüfungen aus den Gegenſtän- 
den der vorhergehenden Klaſſe geſtattet wird. - 
Schuljahr und Schulferien. 
Das Sculjahr beginnt Anfangs Oktober, und dauert bis Anfangs 
Auguſt, wo die Schulferien eintreten. Iu den Trivialſchulen und in den 
Hauptſchulen mit drei Klaſſen iſt der tägliche Unterricht auf 2 Stunden Vor- 
mittags und 2 Stunden Nachmittags; in jeuen mit vier Klaſſen aber Vor- 
und Nachmittags auf 3 Stunden, alfo täglid) auf 6 Stunden beſtimmt. 
An den Hauptſchulen iſt der Nachmittag des Donnerſtags; und an den Triz 
vialſ<hulen gewöhnlich an Mittwochen und Samſtagen der Nachmittag frei. 
Privat-GCrziehungsanſtalten. 
Ueberdieß hat Wien nod 21 Privat-Erziehungsanſtalten, in welchen 
im Jahre 1838 gegen ein jährliches Koſtgeld von 200 bis 450 fl. 6. M. 
316 Zöglinge erzogen und gebildet wurden. Die Vorſteher dieſer Inſtitute 
müſſen von der hohen Landesſtelie genehmigt ſeyn, und ihre Zöglinge müſ- 
jen jährlic< zweimal von der k. k. Normal-Hauptſchule geprüft werven. 
Knaben-Grziehungs- und Unterrichtsanſtalten beſtehen ac<t. Die Ju- 
haber müſſen hiezu die Bewilligung von der Regierung haben. In 6 dieſer 
Anſtalten werden die Gegenſtände der vier Normal- und der ſechs Gymna- 
ſial-Klaſſen, nebſt Muſtk, Zeichnen und den lebenden Sprachen, und in 
zweien nur die Normalgegenſtände gelehrt. Von dieſen Anſtalten befindet 
fich eine (die des FiFer) in der Stadt, die übrigen ſind in den Vorſtädten.
	        
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