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dann auch erfolgte, wie aus der außerordeutlichen Beilage zum Amtsintelli-
genzblatte vom laufenden Jal re St, 56. zu erſehen iſt.
. Diejeuigen Bewohner von Sveyer, welche den Verein gründeten, haben
ſich demzufolge verſammelt, den Berein für conſtituirt erklärt und nach Maß-
gabe ver in dem angeführten Stücke des Amtsintelligenzblattes bereits be-
fannt gemachten Statuten, ten Sektionsausychuß für das Gericht Franfen-
thal e'rwählt, deſſen Mitglieder, ſowie die Namen der ſämmtlichen damaligen
Mitgl.ieder des Vereins hierunter folgen.
Tie erſte Hauptpflicht de 8 genannten Ausſchuſſes iſt nunmehr nach 8. 19
der Statuten, die Zahl der Vereinsmitglieder, durch Auſmunierung zum Bei--
tritte zu vermehren. Dieſer Berpflichtung glaubt der Ausſchuß nicht beſſer
entſprechen zu können , als daidurc<, deß er die Motive veröffentlicht, welche
vie Gründer des Vereins bei (Sntwerfung der Statuten geleitet haben,
SDbgleich die, wie bemertti, in andern Staaten bereits beſtehenden, ähn-
lichen Vereine, die erſte Auregung zur Gründung des Pfälzer - Vereines
gegeb en haben, ſo konnten doh die Fundamenial-Beſrimmungen derſelben
nicht ganz zum Vorbilve für unſern Berein dienen.
(Die Verhältniſſe der Pralz, geſtatten eines Theils eine Beſchränkung unſe-
res Lüirkungstreiſes, andererſeits glaubt man zur ſichern Erreichung unſeres
Zweck es derſelben, im Gegent.heile zum Wirkungskreiſe der Bereine anderer
Staayien , erweitern zu müſſen.
2 zn andern Staaten gab ver höchſt traurige Zuſtand, in weichem fich die
Gefä ugnißanſtalten daſelbſt vefanden , die nächſte Veranlaſjung zu dem ſrag-
lichen Vereine. In unſerer Pfalz iſt ein ähnlicher Aulaß nicht vorhanden.
: Das Gentralgefängniß zu Kaiſers8lautorn hat durc< ſirenge und konje-
quen te Durchführung der allerhöchſten Verordnung vom 6. Sept. 4824, über
die Organiſation, Verwaltung und innere Einrichtung deſſelben, einen ſolchen
Gra'o von Vollkommenheit erhalten, daß es ſelbſt die Aufmerkſamkeit aus-
wäar'iger Staatsregierungen auf ſich gezogen hat und von ihnen als Muſter
einer guten Straf- und Beſſerungsanſtalt aneriannt wird,
Von den 4 Bezirksgefängniſſen kann vor der Hand allerdings ein Glei-
<hes- nech nicht geſagt werden. -- Indeſſen herrſcht ſtrenge Zucht und Ord-
nuv.g in denſelben, =- die Sträflinge in dieſen ſind , ſo weit es die nur 1iäh-
rig: Daner ihrer Strafe und der Raum der Anſtalten geſtattet, beſchäftigt,
ſon ch wenigjtens dem ſittlichen ſo verderblichen Müßiggange entzogen, =
die Filnſtalten ſelbſt ſind mit ſittlich-religivjen Erbauungsbüchern verjehen, es
find Anordnungen getroffen, daß Geiſtliche beider Confeſſionen, ſittlich-reli-
givſen Unterricht ertheilen, und, was eine ſehr weſentliche Beſſerung iſt, die
jug endlichen Sträflinge ſind in neueſter Zeit von den ältern , gänzlich entar-
teten, getrennt, und werden geſondert in der Filialanſtalt in Speyer ver?
walyrt, wo ſie auf eine genügende Weiſe, ſowohl ſittlich-religiöſen , als auch
Fle mentar- und Gewerbs-Unterricht erhalten.
Wenn es beſonders hieran in deu Bezirks - Gefängniſſen noch mangelt,
werm die Sträflinge in denſelben nicht zu ſolchen Arbeiten verwendet werden,
weiche ſie dereinſt bei ihrem Austritte aus dem Straforte ausüben können,
ſo liegt dex Grund davon größtentheils in dem beengten Raume dieſer Anſtalten.
Indeſſen iſt ein neues Bezirksgefängniß in Zweibrücken im Baue be-
griffen und die Vergrößerung jener von Landau und Frankenthal, wie es
heißt, in nächſte Ausſicht gejtelt. Man kann ſich daher der erfreulichen Hofſ-
nung hingeben, daß, nach Beſeitigung der räumlichen Hinderniſſe, die noch
beſtehenden Mängel dieſer Gefängniſſe werden beſeitigt werden,
Aus dieſen Gründen glaubt man ſich jeder Wirkſamkeit "n Beziehung
auf ſittlich-religisſe Beſſerung der Sträflinge in ven Gefängniſſen enthoben,
und die Vorſorge des Bereins in dieſer Hinſicht blos den entlaſſenen jugend-
lichen Sträſlingen widmen zu fönnen. |
Die meiſten Vereine in andern Staaten haben ſich zwar die ſittlich-reli-
giöſe Beſſerung aller Sträſtinge, ohne Unterſchied, -- der ältern ſowohl,
als der jüngern, = zum Ziele geſeßt 3 allein die Erfahrung hat gelehrt,
daß Priyatvereine, in ihrem Beſtreben, ältere Sträſlinge ſittlic< zu beſjern,