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eiten guenter Ear matee eten
! : Regel keines günſtigen Erfolges ſich zu erfreuen hatten, was die Be-
run der AEHEUE NE Bereines auf blos jugendliche und entlaſſeue
träflinge rechtfertigt. . „-
St Die Eingangs rivähnte Crweiterung unſers Wirkungskreijes , im Ge-
genhalte zu jenem anderer Vereine, beſteht darin, daß der Berein nicht blos
entlaſſene jugendliche Sträflinge, ſondern auch arme , in der Erziehung ver-
wahrloste Kinder überhaupt dem Sittenverderbniſſe entziehen und durch ſitt-
lich-religiöſen, ſowie dur< Glementar- und Gewerbs-Unterricht, zu arbeit-
ſamen, rechtſchaffenen Menſchen heranzubilden ſich beſtreben wil. | ,
Es liegt fein Grund vor, warum der Verein den erſteren, bereits mit
einer Schuld beladenen, eine ausſchließliche Sorgfalt zuwenden, und die
leßteren, noch ſc<huldloſen Geſchöpfe, ruhig und unbekümmert ihrem ſicheren
Verderben ſollte zueilen laſſen, =- warum follte nicht überhaupt das Uebel
au der Wurzel angegriffen werden? --- Die von dem Arme der Gerechtigkeit
bereits erreichten ſind es nicht allein, ſondern hauptſächlich auch die zu Ver-
brechern heranreiſenden, jugendlichen Perſonen ſind es, von welchen früher
vder ſpäter die Sicherheit der Perſonen und des Cigenthums geſährdet wird.
Den bereits in den Pfuhl des Laſters Verſunkenen auf die Bahn der Tugend
zurückzuführen, iſt eine, wenn gleich nicht zu vernachläßigende, do< immer-
hin ſehr ſchwere Aufgabe. Minder ſchwerer und ſicherer zum Ziele führend,
ſcheint es aber zu ſeyn, der Demoraliſation da, wo es Noth thut, zuvorzukommen.
Bei weitem der größte Theil der Vergehen und Verbrechen, wegen
welchen die Gefängniſſe mit Sträſlingen angefüllt ſind, beſteht in Dieb-
ſtählen und Landſtreicherei ; die Sträſtinge ſelbſt gehören der ärmſten Klaſſe
des Volkes an, und man ſollte daher glauben, die Armuth allein ſey die
Urquelle ihrer ſtrafbaren Handlungen, --- Allerdings mag fie beinahe durch-
gängig die nächſte Beranlaſſung dazu ſeyn 3; -- allein au und für ſich iſt ſie nur
die Wirkung und Folge anderer Cauſal-Momente.
Alle derartigen Sträſilinge ſind nicht bloß arm, ſondern auch roh und
unwiſſend, =- ohne ſittlich-religiöſe Bildung, ohne Glementar- und Gewerbs-
unterricht -- im Betteln und Müßiggange herangewachſen, deßhalb von Nie-
mand in Arbeit geſucht, und zum 1elbſtſtändigen Betriebe irgend eines red-
lichen Gewerbszweiges unfähig. =- Daher ihre Armuth, ihr Hang zum zwe-
loſen Umherſchweifen und ihr Streben, die Mittel zu ihrer Subſiſtenz durch
Diebſtähle zu erwerben.
Mangel an Bildung und Unterricht in den angegebenen Beziehungen iſt
daher die Urquelle der Demoraliſation der ärmeren Bolksklaſſe und eben die-
ſem Mangel zu ſteuern, macht ſich dieſer Verein zur Hauptaufgabe.
Die Löſung dieſer Aufgabe dürfte wohl die Kräfte eines Privatvereins
zu Überſteigen jc<heinen. Gin Blick auf die beſondern Verhältniſſe der Pfalz
dürfte aber die Ueberzeugung begründen, daß dieß der Fall nicht iſt.
Alle Findelz und arme Waiſen-, alle von ihren Eltern verlaſſene Kinder,
ſelbſt auch arme Kinder, deren Eltern in Strafanſtalten verhaftet oder in der
Kreisarmenanſtalt untergebracht ſind (zuſammen über 700 an der Zahl) wer-
den auf Rechnung des eigens dafür beſtimmten Kreisfonds mit einem Koſten-
aufwande von 415 bis 16,000 fl. jährlic) bei rechtlichen Familien und Hand-
werksmeittern in Pflege und Lehre gegeben, von den weltlichen und geiſtlichen
Lotalbehörden zum Beſuch der Schule und Kirche angehalten und von den-
ſelben in ihrem ſittlichen Betragen überwacht.
Für dieſe Kinder iſt alſo ſchon von Seite des Staates genügende Bor-
jorge getroffen; =- der Verein kann alſo ſeine Wirkfamkeit blos auf diejeni-
gen armer Kinder beſchränken, für welche auf den Kreisfond für verlaſſene
Kinder, ſeiner Beſtimmung uach kein Anſpruch gemacht werden kann , das iſt
auf ſolche Kinder, deren Eltern zwar noch leben, aber wegen theilweiſer
oder gänzlicher Gewerbsunfähigkeit und deßhalb erfolgter Berarmung ſich
außer Stande beſinden, für die zweckmäßige Bildung und für den Unterhalt
derſelben zu ſorgen, --- oder auf ſolche Kinder, deren Eltern - - ſelbſt in hohem
Grade roh und ungeſittet --- dieſelben nicht nur zur Erlernung der zu ihrem
Fortkommen nöthigen Kenntniſſe nicht anhalten, --- ſondern vielmehr aus