Full text: J. P. Rossel's allgemeine Monatschrift für Erziehung und Unterricht - 7.1830=14. Band (7)

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richt, beſonders in den neuern Sprachen, der höhern Mäthematik, 
in feinern weiblichen Arbeiten u. ſ. f. -ertheilen laſſen , und die - 
Söhne für das Realgymnaſium , oder die Töchter für eine höhere 
Töchterſchule vorbereiten laſſen wollen, ſvU dazu die Gelegenheit 
dur< Einrichtung von Nebenklaſſen gegeben werden. - 
9) Die Hebung der Sulgelder hat der Regel nah jeder ordent- 
liche Lehrer für ſeine Klaſſe zu beſorgen; doh bleibt. der Schui- 
Commiſſion überlaſſen , einem Andern dasGeſchäft zu übertragen. 
10) Die Einzahlung geſchieht vierteljährlich , und zwar in der- 
leßten Hälfte des zweyten Monats jeden Quartals, nachdem die 
Kinder ac<t Tage zuvor erinnert worden ſind, ihren Altern anzu- 
zeigen, daſs zur Einzahlung der Sculgelder aufgefodert ſey. In 
der eröten Woche des folgenden Monats werden die baar eingegang- 
enen Gelder ohne Verzug an den Rechnungsführer der Klaſſe ab- 
geliefert. Die Reſte werden, in gedruckten Zetteln verzeichnet, an den 
Rechnungsführer mit eingeſandt, der ſte dann zur Annahme und 
nothigenfalls zur executiven Einziehung abgiebt. 
11) Die Sculgelder umfaſſen Alles, was für den Unterricht, 
mit Ausnahme des in den Nebenklaſſen ertheilten, zu zahlen iſt, 
und werden übrigens weder für das Heizen, no<h für die Reinigung 
der Zimmer, no< für andere Gegenſtände Gelder erlegt. Das 
Sculgeld beträgt in den Elementar-Klaſſen , auc<h in der 4ten und 
3ten Klaſſe , für jedes Kind 1 Thlr. , in der 2ten Klaſſe 1 Thir. 
6 gGr. , in der ersten' Klaſſe 1 TlUr, 12 gGr. - 
12) Von drey oder vier die Schule beſuchenden Geſchwiſtern i iſt 
das jüngſte , von fünf 'Geſchwiſtern ſind die beyden jüngſt:n , wenn" 
die Ältern es fodern,.von der Entrichtung de3 Schulgeldes befreyt. 
Nachlaſs an ſolhen Geldern wird übrigens nur unter beſondern 
Umſtänden bey dem betreffenden Directorium nachgeſucßt und von 
der Schul-Commiſſion bewilligt. 
13) Die ſpecielle Aufſic<ht auf die beyden neu-eingerichteten Bezirk, 
ſo wie auf die dazu gehörigen Vorſchulen , ſteht für jeden der Vezirke, 
vem ersten Lehrer, deſſen Dienſt-Gharakter nom näher beſtimmt 
werden wird , zu. Er achtet auf die xünktlihe Ausführung der 
Sc ulordnung und der Sculceſe3e, ordnet die Verſeßung der Schürer 
in höhere Klaſſen , viſitirt die verſchiedenen, zu ſeinem Bezirke g<=
	        
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