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einea nnen arr
leiblichen BildungEmikteln bewandert ſeyn müſſen, zu
rechter Zeit berauszubeben ; ſo läßt ſich nicht allein
gar feln Nachtheil, ſondern mannichfaltiger Nutzen und
namentlich auch der Erfolg erwarten, daß die Semil-
nariſten in friſcher Rüſtigkeit erhalken und vor ſchwer-
fälllgem Ernſte und unjugendlichem Trübfinne bewahrt
werden, vor welchem zumelſt diejenigen gehütet wer»-
den müſſen , die ihre Lebenszeit unter der Jugend zu
verbringen beſtimmt ſind, +
In ſolcher Art iſt daher allenthalben in den Se-
minarlen für Einrichtungen zu ſorgen, durch welche
auch dle körperliche Ausblidung beſördert werden muß.
Daß es dazu an Zeit gebrechen könne, iſt nicht anzu-
nehmen. Und ſollte ſie nach dem bisherigen Plane der
Zeitelntheilung wirklich fehlen , ſo' würde ſchon darin
ein Grund liegen, fie zu verſchaffen.
Nach dieſen Andeutungen überläßt das Miniſterium
dem Königlichen Provinzial - Schul“ Collegio, das Er»-
forderliche an die Directoren der Seminarien, und zwar
nach Gutbefinden durch Mittheilung dieſer Verfügung
oder eines Auszuges aus derſelben, oder auch durch
beſondere Reſcripfe unter Bezugnahme auf die ſpeciel-
len Verhältniſſe jeder einzeinen Anſtalt, zu erlaſſen,
und zugleich den Direckoren aufzugeben, daß ſie künf-
tig in den einzureichenden Jahresberichten auch der Art
erwähnen, wie die Leibesübungen dort betrieben werden.