Full text: Jahrbücher des preußischen Volks-Schul-Wesens - 6.1827 (3)

124, 
einea nnen arr 
leiblichen BildungEmikteln bewandert ſeyn müſſen, zu 
rechter Zeit berauszubeben ; ſo läßt ſich nicht allein 
gar feln Nachtheil, ſondern mannichfaltiger Nutzen und 
namentlich auch der Erfolg erwarten, daß die Semil- 
nariſten in friſcher Rüſtigkeit erhalken und vor ſchwer- 
fälllgem Ernſte und unjugendlichem Trübfinne bewahrt 
werden, vor welchem zumelſt diejenigen gehütet wer»- 
den müſſen , die ihre Lebenszeit unter der Jugend zu 
verbringen beſtimmt ſind, + 
In ſolcher Art iſt daher allenthalben in den Se- 
minarlen für Einrichtungen zu ſorgen, durch welche 
auch dle körperliche Ausblidung beſördert werden muß. 
Daß es dazu an Zeit gebrechen könne, iſt nicht anzu- 
nehmen. Und ſollte ſie nach dem bisherigen Plane der 
Zeitelntheilung wirklich fehlen , ſo' würde ſchon darin 
ein Grund liegen, fie zu verſchaffen. 
Nach dieſen Andeutungen überläßt das Miniſterium 
dem Königlichen Provinzial - Schul“ Collegio, das Er»- 
forderliche an die Directoren der Seminarien, und zwar 
nach Gutbefinden durch Mittheilung dieſer Verfügung 
oder eines Auszuges aus derſelben, oder auch durch 
beſondere Reſcripfe unter Bezugnahme auf die ſpeciel- 
len Verhältniſſe jeder einzeinen Anſtalt, zu erlaſſen, 
und zugleich den Direckoren aufzugeben, daß ſie künf- 
tig in den einzureichenden Jahresberichten auch der Art 
erwähnen, wie die Leibesübungen dort betrieben werden.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.