Full text: Ethische Kultur - 44.1936 (44)

der pflegt die Zuvergicht zu haben, daß die anderen ihm zustimmen würden. 
wenn Sie nur wirklich ein „Organ“ für den von ihm geSchauten und ge- 
Schätzten Wert hätten. 
Also auch „Sittliche“ Werte gibt es nur in Beziehung zu den in 
allen menschlichen Gemeinschaften lebenden Schätzungen und Normen, die 
wir „Sittlich“, „ethisch“, „moraliSch“ nennen. Ihr Gegenstand ist mensch- 
liches Verhalten (Tun und Untiterlassen), Da alle Gemeinschaften ihr Le- 
Den erhaiten und entfalten, d. h. es möglichst wert- und damit Sinnvoll ge- 
Stalien wollen, So ist es verständlich (und die Untersuchung der verschie- 
Jdensten Völker bestätigt das), daß Sie von den einzelnen ein Verhalten for- 
dern, nach dem Grundsatz: „Gemeinnutz geht vor Eigennutz“. Das hat 
vor aliem der ethische ÜUtilitarisSmus betont; ähnlich der Eudämonismus, der 
die allgemeine „Wiohlfahrt“ als Sittlichen Maßstab für das Verhalten an- 
Sieht, Da aber unter die Begriffe „Gemeinnutzen“ oder Wohlfahrt“, So 
abstrakt Sie auch Sind, doch Schwertich alie Werte untergeordnet werden 
kömien, SO würde ich als Prinzip meiner „Wert-Ethik“ lieber den Satz auf- 
Stellen: Sittlich gut ist das Verhalten, das bestrebt ist, aus jeder gegebe- 
nen Lage das bestmögliche zu machen, d. h. in ihr möglichst viel Wertvol- 
ies (und möglichst wenig Unwert) zu verwirklichen. 
Ein Solches Verhalten kann man „naturgemäß“ nennen, weil ja das 
Streben nach Wertverwirklichung der eigentliche Grundzug der mensSch- 
lichen Natur ist. Sofern es das (objektiv) Sittlich richtige Sein Soll, kann 
man es auch als „vernunftgemäß“ charakterisieren; unter „Vernunft“ ver- 
Steht man nämlich in der Regel die Fähigkeit, das „Richtige“ (das objektiv 
Gültige) zu finden. | 
Bei dem Suchen danach wird man die in der eigenen Volksgemein- 
Schafi geltende „Moral“, ihre (inhaltlich bestimmten) Gebote und Verbote 
berücksSichtigen müsSen; ferner den (formalen) „kategorischen Imperativ“ 
Kants, desSen Sinn iSt, man Solle prüfen, ob man die in AussSicht genomme2- 
ne Verhaltungsweise auch als „allgemeines Gesetz“ wollen könne, So daß 
auch Zz. B, die anderen gegen uns danach handeln, -- -- 
Indem wir So bedenken, daß das „Sittlich gute“, d. h. das jeweils 
objektiv wertvollste Verhalten nicht einfach durch irgend eine; Autorität 
unfehlbar bestimmt, Sondern von uns zu Suchen iSt, gehen wir zur Be- 
trachtung der „Subjektiven“ Bedingungen des Sittlichen über, zunächst der 
Erkenntnisgart des Sittlich Wertvollen. UnsSer eigenliches ErkenntniSsorgan 
für Werte und ihren Rang ist Gefühl. Alles Denken und Einsehen des 
Verstandes -- SO unentbehrlich es ist, um die wirkliche Lage, die Ziele, 
Wege, Mittel und AussSichten unseres Handelns klar zu erfasSen --- Kann 
ninSichtlich des eigentlichen Werts und Rangs unserer Ziele lediglich das, 
was wir fühlen, uns klarer zum Bewußtsein bringen und in Wertur- 
teilen formulieren, 
Es iSt irrig zu meinen, das Geiühl; in dem wir etwas So durchaus 
„Sübjektives“, ja das Innerlichste und Tiefste unseres Ich erblicken, Sei 
nicht auch der ErfasSung des objektiv Gültigen fähig, Es gibt nicht nur 
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