Krveea: Flegeljahre u. Pubertätszeit als Urgache d. Kriminalität Jugendlicher. 227
Schon ins Gebiet des Pathologischen. So Schickte ein 16jähriger
Fortbildungsschüler fortgegetzt Sehr gemeine Angichtskarten, die er
mit ebenso gemeinen Ausdrücken vergah, an Seinen Lehrer oder legte
diese in einem Briefumschlage zu Beginn des Unterrichts auf das
Katheder. Nach dem Grunde befragt, gab er an: »Ich wollte, daß
der Klasgenlehrer die Karten dem Oberlehrer zeigte, damit die Rechen-
Stunde ausfiel« Diesger Bursche war ein nervenkranker Mengch, der
ganz langsam gprach, an Krämpfen litt und im allgemeinen einen be-
fremdlichen, auffallenden Kindrüuck machte. weine geistigen Fähig-
keiten waren Sehr gering; das hielt ihn aber nicht ab, auch außer dem
genannten Vergehen Betrügereien auf ganz raffinierte Weise aus-
zuüben. Von HEKingicht oder gar Reue war nichts zu bemerken, viel-
mehr konnte er auch noch in der vytrafanstalt über Seim Tun lachen.
Die eigentlichen Sittlichkeitsverbrechen mitmeist Jüngeren Mädchen,
wie Sie Sich beispielsweise Lehrlinge mit dem Töchterchen ihres
Meisters zuschuülden Kommen JasSgen oder wohl auch Sittlichkeits-
verbrechen an der Landstraße und im Walde, Delikte, die mehr im Affekt
gegchehen, im plötzlich erwachenden Geschlechtstriebe, Sind Ja alle
in der Pubertätszeit begründet und darum auch leicht verständlich.
Auffallender, aber nicht minder im stark Sich regenden Gegchlechts-
triebe begründet sind Vergehen, wie Zz. B. widernatürliche Unzucht
und Päderastie. Direkt krankhaft aber gind BSittlichkeitsverbrechen
verbunden mit Tierquälerei, also Solche gadistischer Art. Der Laie
wird Sich gewisse Tierquälereien, derentwegen Jugendliche ins Ge-
fängnis kommen, oft gar nicht erklären können nnd doch 8ind auch
Sie teilweise in der Pubertät begründet. |
Kin Jugendlicher war wegen Tierquälerei bestraft, weil er mit
dem Düngergabelstiel in die Scheide einer Kuh Sstieß, um gich, nach
eigenem Geständnisse, gegehlechtlich zu reizen bis zum Samenerguß.
Selbst ein Fall von Exhibitionigmus und mehrere Fälle von Blutschande
waren unter den 95 Sittlichkeitsverbrechen zu Finden. Wie Stark der
Geschlechtstrieb bei manchen dieser jugendlichen Sittlichkeitsverbrecher
Sein muß, geht z. B: daraus hervor, daß einer unter den wegen widernatür-
licher Unzucht Begstraften Sogar noch außer diegem Verbrechen yer-
Süchte, eine 83 Jahre alte Frau zu mißbrauchen, eine Tatgache, die
nur dann weniger unbegreiflich erscheint, wenn man das über den
Burschen abgegebene ärztliche Urteil: »Geistig ,minderwertig« liest.
In gewissem Sinne tröstlich ist es, daß unter den wegen widernatür-
licher Unzucht mit Tieren bestraften Jugendlichen auch nicht einer
iSt, den man als vollkommen vollsinnig bezeichnen könnte. Wie wäre
auch gonst der Stattgefundene geschlechtliche Verkehr mit Kühen,
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