GeSetzgebung.
Die Beteiligung von Lehrlingen und Jungarbeitern im öffentlichen
Dienst an Sommerlagern der Hitlerjugend wird durch einen Runderlaß des
Reichsinnenministers vom 30. Oktober 1936 (RMBLiV. Nr. 47) Sichergestellt. Jugend-
liche bis 18 Jahre können danach für die Teilnahme an einem: Sommerlager Dienst-
befreiung unter Fortzahlung ihrer Bezüge über den zustehenden KErholungsurlaub
Juinaus bis zusammen 14 Tage erhalten. Vorausgetzung ist, daß der Jugendliche
Zuvor Seinen Jahregurlaub noch nicht in Anspruch gsnommen hat und daß die Ein-
berufung in das Hitlerlager im Einvernehmen mit der Dienststelle erfolgt. Auch
Soll das Sommerlager in die Zeit fallen, in der etwa bestehende begondere Werk-
Schulen geschlossen Sind. Auf Antrag kann bedürftigen Teilnehmern ein Zuschuß
von täglich 1 RM., höchstens zusammen 10 RM. gewährt werden. Gemeinden und Ge-
meindeverbänden wird gleiches Vorgehen empfohlen.
Tagungen.
Der XI. Internationale Kongreß für Psychologie findet vom 25. bis
31. Juli 1937 in Paris statt unter der Leitung von Professor Pierre Janet.
Präsident des Organisationskomitees iet Henri iPieron.S Kongreßbüro: Laboratoire
de Psychologie de la Sorbonne, Paris;5e. (Soziale Praxis 1936, Heft 51/52.)